Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2002  Nr. 8 vom 06.02.2002  - Seite 562 bis 563 - Erstes Gesetz zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes

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562 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2002 Erstes Gesetz zur Änderung des Vermögenszuordnungsgesetzes Vom 30. Januar 2002 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Vermögenszuordnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. März 1994 (BGBl. I S. 709), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird wie folgt geändert: 1. § 7 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 5 wird folgender Satz 3 angefügt: ,,Ein Antrag auf Übertragung nach Satz 1 kann nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2003 gestellt werden." b) In Absatz 6 werden nach dem Wort ,,Treuhandanstalt" die Wörter ,,und die Zuständigkeiten eines Oberfinanzpräsidenten ganz oder teilweise" eingefügt. 2. Die §§ 9, 14 und 15 werden aufgehoben. 3. Nach § 21 wird folgender § 22 angefügt: ,,§ 22 Überleitungsvorschrift Auf vor dem 7. Februar 2002 noch nicht bestandskräftig abgeschlossene Verfahren nach den §§ 9 und 15 ist dieses Gesetz in seiner bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung anzuwenden." Artikel 2 § 6 des Investitionsvorranggesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. August 1997 (BGBl. I S. 1996), das zuletzt durch Artikel 7 Abs. 44 des Gesetzes vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird aufgehoben. 2. Die Absatzbezeichnung ,,(2)" wird gestrichen. Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 6. Februar 2002 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. 563 Berlin, den 30. Januar 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin der Justiz Däubler-Gmelin