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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 31, ausgegeben zu Bonn am 22. Mai 2002
Erstes Gesetz zur Änderung des Wasserverbandsgesetzes
Vom 15. Mai 2002
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Wasserverbandsgesetzes In § 58 Abs. 2 Satz 2 des Wasserverbandsgesetzes vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405) wird das Wort ,,späterer" durch das Wort ,,anderer" ersetzt. Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 15. Mai 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Renate Künast