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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 28. Juni 2002
Gesetz zur Änderung des Solidarpaktfortführungsgesetzes
Vom 21. Juni 2002
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Artikel 12 des Solidarpaktfortführungsgesetzes vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3955) wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird die Angabe ,,des Absatzes 2" durch die Angabe ,,der Absätze 2 und 3" ersetzt. 2. Nach Absatz 1 wird folgender Absatz eingefügt: ,,(2) Artikel 7 tritt am 1. Juli 2002 in Kraft." 3. Der bisherige Absatz 2 wird neuer Absatz 3; in ihm wird die Angabe ,, , Artikel 7" gestrichen. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 21. Juni 2002 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel