Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2003  Nr. 8 vom 27.02.2003  - Seite 238 bis 238 - Erste Verordnung zur Änderung der Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung

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238 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 27. Februar 2003 Erste Verordnung zur Änderung der Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung1)2) Vom 15. Januar 2003 Auf Grund des § 5 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes vom 22. Mai 2002 (BGBl. I S. 1658) verordnet das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft: Artikel 1 Änderung der Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung Die Forstsaat-Herkunftsgebietsverordnung vom 7. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3578) wird wie folgt geändert: 1. Die Kurzbezeichnung wird unter Beifügen einer Abkürzung wie folgt gefasst: ,,Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV)". 2. In § 1 Abs. 2 werden die Wörter ,,in § 3 Abs. 1 des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut" durch die Wörter ,,in § 2 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage des Forstvermehrungsgutgesetzes" ersetzt. 3. § 2 wird aufgehoben. 4. § 3 Abs. 3 wird aufgehoben. 5. Anlage 3 wird wie aus der Anlage I zu dieser Verordnung ersichtlich gefasst. 6. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Die Karte über forstliche Herkunftsgebiete für die Baumarten Große Küstentanne, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Weymouthskiefer und Roteiche wird wie aus der Anlage II zu dieser Verordnung ersichtlich gefasst. b) Nach der neu gefassten Karte über forstliche Herkunftsgebiete für die Baumarten Große Küstentanne, Esskastanie, Japanische Lärche, Sitkafichte, Schwarzkiefer, Roteiche und Robinie wird die aus der Anlage III zu dieser Verordnung ersichtliche Karte über forstliche Herkunftsgebiete für die Baumarten Spitzahorn, Sand- und Moorbirke, Hainbuche, Vogelkirsche und Sommerlinde eingefügt. c) Nach der Karte über forstliche Herkunftsgebiete für die Baumarten Roterle, Esche und Winterlinde wird die aus der Anlage IV zu dieser Verordnung ersichtliche Karte über forstliche Herkunftsgebiete für die Baumart Grauerle eingefügt. 7. Anlage 5 wird aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 15. Januar 2003 Die Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Renate Künast _______________ 1) Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates vom 22. Dezember 1999 über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (ABl. EG 2000 Nr. L 11 S. 17, 2001 Nr. L 121 S. 48). 2) Die Anlagen I bis IV werden als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Abonnenten des Bundesgesetzblatts Teil I wird der Anlageband auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt.