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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gesetz zur Änderung von Regelungen zum Schutz von Verfassungsorganen des Bundes
Vom 20. Juni 2003
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes Das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818) wird wie folgt geändert: Nach § 8 wird folgender § 9 angefügt: ,,§ 9 Bericht des Bundesministeriums des Innern Das Bundesministerium des Innern erstattet dem Deutschen Bundestag jeweils binnen eines Jahres nach der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestages einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Verfahren gemäß §§ 5 bis 7 dieses Gesetzes." Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes Das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes vom 11. August 1999 (BGBl. I S. 1818) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 6 wird aufgehoben. 2. Artikel 7 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung ,,(1)" gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
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Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 20. Juni 2003 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister des Innern Schily