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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
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Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsstatistikverordnung GleiStatV)
Vom 18. Juni 2003 Auf Grund des § 24 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234) und des Artikels 35 des Gesetzes zur Änderung des Begriffs ,,Erziehungsurlaub" vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638) verordnet die Bundesregierung: §1 Erfassung der Daten (1) Die Dienststellen nach § 4 Abs. 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfassen die Zahl der in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes Beschäftigten nach § 4 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes nach folgenden Erhebungsmerkmalen: 1. Geschlecht, 2. Art (Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte, Inhaberinnen und Inhaber öffentlich-rechtlicher Ämter, Richterinnen und Richter), Umfang (Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung ohne Altersteilzeit, einschließlich der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit) und Dauer (unbefristete und befristete Beschäftigung, familienbedingte Beurlaubung einschließlich der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung) des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 3. Laufbahngruppe, Einstufung, 4. leitende Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst (Abteilungs-, Unterabteilungsleitung oder sonstige Funktion oberhalb der Referats- oder Dezernatsebene, Referats-, Dezernats- oder Senatsleitung, örtliche Behördenleitung und vergleichbare Dienststellungen mit Leitungsaufgaben), 5. Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherreihungen, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen nach Nummer 4, 6. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, 7. Übertragung leitender Funktionen nach Nummer 4 im Berichtszeitraum im Vergleich mit den entsprechenden Bewerbungen oder Wahlvorschlägen sowie 8. Gesamtzahl der im Berichtszeitraum dienstlich Beurteilten im Vergleich mit der Anzahl der Beschäftigten, die Spitzennoten erhalten haben, gegliedert nach Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen sowie nach Art und Umfang der Beschäftigung; Spitzennoten §3 Meldung und Aufbereitung der Daten (1) Die erfassten Daten sind von Dienststellen mit regelmäßig mindestens 15 Beschäftigten bis zum 30. September des Berichtsjahres in einem verschlossenen Umschlag an die in der Personalverwaltung für die Zusammenfassung und Weiterleitung der Daten nach Absatz 2 zuständige Stelle in der obersten Bundesbehörde zu melden. Bei Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung melden diese, bei mehrgliedrigem Aufbau deren oberste Dienststelle, die zusammengefassten Daten an die oberste Bundesbehörde oder die Bundesoberbehörde, deren Rechtsaufsicht sie unterstehen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift ,,Nur von der Personalverwaltung zu öffnen Gleichstellungsstatistik!" zu versehen. (2) Die obersten Bundesbehörden übermitteln ihre eigenen Daten, die zusammengefassten Daten des nachgeordneten Geschäftsbereichs und die Daten der ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden Einrichtungen der mittelim Sinne dieser Verordnung sind die beiden besten über dem Durchschnitt liegenden Noten, die in der jeweiligen Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe im Berichtszeitraum vergeben worden sind. (2) Die Dienststellen nach § 4 Abs. 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfassen die Zahl der Personen, die sich bei einer Dienststelle der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung um Einstellung beworben haben oder die zur Wahl zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter vorgeschlagen worden sind, nach folgenden Erhebungsmerkmalen: 1. Geschlecht, 2. Art und Umfang des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 3. Laufbahngruppe sowie 4. Einstellungen, Ernennungen, Übertragungen leitender Funktionen nach Absatz 1 Nr. 4 im Berichtszeitraum. §2 Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum Die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sind jährlich zum 30. Juni des Berichtsjahres, die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 und Abs. 2 für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 §5 Übernahme von Daten aus der Personalstandstatistik; Sonderregelung (1) Die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind soweit möglich der Personalstandstatistik nach § 1 Nr. 4 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes zu entnehmen. (2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt das Statistische Bundesamt, die Daten zu dieser Personalstandstatistik für die Gleichstellungsstatistik auszuwerten und die Ergebnisse den Dienststellen mitzuteilen. Bei Bedarf regelt die oberste Bundesbehörde für ihren Geschäftsbereich das ergänzende Verfahren für eine möglichst weitgehende Nutzung der Daten aus dieser Personalstandstatistik für die Gleichstellung von Frauen und Männern. (3) Der Bundesnachrichtendienst ist von der Meldung der Daten ausgenommen. §6 Übergangsregelung §4 Elektronische Datenverarbeitung und Erhebungsvordrucke Die familienbedingte Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung ohne Altersteilzeit sind erstmals zum 30. Juni 2003 zu erfassen. Das Erhebungsmerkmal nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 ist erstmals für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2003 zu erfassen. §7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Frauenförderstatistikverordnung vom 5. Mai 1995 (BGBl. I S. 606), geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638), außer Kraft.
baren Bundesverwaltung bis zum Ende des Berichtsjahres dem Statistischen Bundesamt, das die Daten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Erfahrungsbericht nach § 25 des Bundesgleichstellungsgesetzes aufbereitet. Die Frist gilt entsprechend für die Bundesoberbehörden nach Absatz 1 Satz 2 bei der Übermittlung der Daten der ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung an das Statistische Bundesamt. (3) Hilfsmerkmale für Meldung und Aufbereitung der Daten sind 1. die Bezeichnung, die Anschrift und die Berichtsstellennummer der Dienststelle, bei obersten Bundesbehörden außerdem die Angabe des Einzelplans des Haushaltsplans, 2. der Name, die Organisationseinheit und die Telekommunikationsanschlussnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen. (4) Die Angaben nach Absatz 3 Nr. 2 sind freiwillig; im Übrigen besteht Auskunftspflicht.
(1) Die Daten sollen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern gemeldet werden. Die oberste Bundesbehörde kann, auch für Teile ihres Geschäftsbereichs, die Meldung der Daten durch Erhebungsvordruck zulassen. (2) Soweit die oberste Bundesbehörde die Meldung durch Erhebungsvordruck zugelassen hat, müssen die Vordrucke den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen. Meldungen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern müssen inhaltlich den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen.
Berlin, den 18. Juni 2003 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
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Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2)
Empfänger:1)
Berichtsstelle oder Einzelplan:
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe):
Frau/Herr ...................................................................... Referat/Dezernat .......................................................... Telefonnummer ............................................................
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Unmittelbare Bundesverwaltung
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen: Erhebungsvordruck A Erhebungsvordruck B 1, B 2 oder B 3 Erhebungsvordruck C Erhebungsvordruck D 1, D 2 oder D 3 Erhebungsvordruck E Erhebungsvordruck F 1 oder F 2 Erhebungsvordruck G 1 oder G 2 Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherreihungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Erhebungsvordruck N
_______________ 1) Für die Meldung nach § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. September des Berichtsjahres übermitteln. Für die Meldung nach § 3 Abs. 2 GleiStatV das Statistische Bundesamt eintragen und diesem die Daten bis zum Ende des Berichtsjahres übermitteln.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck A Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
Gleichstellungsstatistik
Satzart 01 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
PersonalIstBestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Höherer Dienst B 11 B 10, R 10 B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) A 13 S mit Zulage A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) A 9 S mit Zulage A9S A8 A7 A6 A5 in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) A6S A5S A4 A3 A2 in Ausbildung Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen dar. in Ausbildung
1) 2)
3) 3) 3)
Vollzeitbeschäftigte Frauen 11-13 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
1)
Männer 32-37
Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49
001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041
042 043
Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck A Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
893
Satzart 01 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25
PersonalIstBestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII XIII in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 3) Kr. VI, VII S Kr. III V in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 3) Kr. I IV S in Ausbildung Zusammen Angestellte zusammen dar. in Ausbildung dar. mit Zeitvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a in Ausbildung Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen dar. mit Zeitvertrag Insgesamt 078 079 080 081 082 083 084 085 086 087 088 089 090 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 075 076 077 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
1)
Männer 32-37
Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49
1) 2)
Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck B 1 Oberste Bundesbehörde SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik Satzart 02 Berichtsstellen-Nr.
____________
Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höherenhöheren Dienst1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im Dienst1) am 30.30. Juni Berichtsjahres am Juni des des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Staatssekretärin/Staatssekretär B 11 Direktorin/Direktor B 10 Abteilungsleitung B9 B6 Unterabteilungsleitung B6 B3 Referatsleitung B3 A 16 A 15 Zusammen 007 008 009 010 005 006 003 004 002 001
Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
2)
Männer 32-37
Angestellte Höherer Dienst B 11 Abteilungsleitung B9 B6 Unterabteilungsleitung B6 B3 Referatsleitung B3 BAT I BAT I a Zusammen Insgesamt 016 017 018 019 020 014 015 012 013
3)
Staatssekretärin/Staatssekretär 011
1) 2)
Abweichende Besoldungs- und Vergütungsgruppen durch Fußnote erläutern. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsordnung B.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik
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Erhebungsvordruck B 2 Seite 1 Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 10
Satzart 03 Berichtsstellen-Nr.
____________
1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst1) Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
2)
Männer 32-37
001 002
Abteilungsleitung B7-B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 A 15 A 14 A 13 Unterabteilungs-/Gruppenleitung A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Referats-/Dezernatsleitung A 15, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
003 004 005 006 007 008 009 010
011 012 013 014
015 016 017 018
019 020
Sachgebietsleitung A 13 S A 13 S A 12 A 11 Zusammen Beamtinnen und Beamte zusammen
1) 2)
4) 4)
mit Zulage
021 022 023 024 025 026
Abweichende Besoldungsgruppen durch Fußnote erläutern. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck B 2 Seite 2 Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik
Satzart 03 Berichtsstellen-Nr.
____________
1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst1) Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Angestellte 2) Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
5)
Männer 32-37
027 028
Abteilungsleitung B3 B2 A 16 A 15 A 14 Unterabteilungs-/Gruppenleitung B2 BAT I BAT I a BAT I b Referats-/Dezernatsleitung BAT I a BAT I b BAT II a Zusammen 038 039 040 041 034 035 036 037 029 030 031 032 033
Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
042 043
Sachgebietsleitung BAT II a S, Kr. XIII BAT III, Kr. XII BAT IV a, Kr. XI, X Zusammen Angestellte zusammen
4)
044 045 046 047 048
1) 2)
Abweichende Beschäftigungsgruppen durch Fußnote erläutern. Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsordnung B. 3) Nur ständige Vertretung. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 5) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik
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Erhebungsvordruck B 3 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10
Satzart 04 Berichtsstellen-Nr.
____________
Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren Dienst1) Dienst1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Funktionen SST 11-13 Richterinnen und Richter
Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
2)
Männer 32-37
Präsidentin/Präsident
001
Vizepräsidentin/Vizepräsident
002
Präsidialrichterin/Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter
003
004
Zusammen
005
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen
Zusammen
006
Sonstige Beamtinnen und Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen im 3) wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung
Zusammen
007
Insgesamt
008
1) 2)
Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Einschließlich Bibliotheken.
898
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck C Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
Gleichstellungsstatistik
Satzart 05 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
Beförderungen 1) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres1) bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom
Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte2) Frauen 26-31 Männer 32-37 Familienbedingt Beurlaubte3) Frauen Männer 38-43 44-49
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter
Beförderungen nach Besoldungsgruppe: Höherer Dienst B 11 B 10, R 10 B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S 4) mit Zulage A 13 S 4) A 12 A 11 A 10 Zusammen Mittlerer Dienst A 9 S 4) mit Zulage A 9 S 4) A8 A7 A6 Zusammen Einfacher Dienst A 6 S 4) A 5 S 4) A4 A3 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen
1)
001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033
034
Ohne Laufbahnaufstieg. 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck C Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
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Satzart 06 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
Höhergruppierungen und Höherreihungen Höhergruppierungen und Höherreihungen im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. des des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres 30. Juni JuniBerichtsjahres
Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
1)
Angestellte
Höhergruppierungen nach Vergütungsgruppe: Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b Zusammen Gehobener Dienst 2) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b Kr. XIII, XII Kr. XI Kr. X Kr. IX Kr. VIII Zusammen Mittlerer Dienst 2) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII 2) Kr. VII S Kr. VI Kr. V Kr. IV Zusammen Einfacher Dienst 2) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b 2) 2) Kr. IV S ,III S Kr. II Zusammen Angestellte zusammen 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031
Arbeiterinnen und Arbeiter
Höherreihungen nach Lohngruppe: MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041
1) 2)
Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
900
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck D 1 Oberste Bundesbehörde SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik Satzart 07 Berichtsstellen-Nr.
____________
Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst im Zeitraum vom 1. des des Vorjahres Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli Juli Vorjahres bis 30.bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg
2)
11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
1)
Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen
3)
001 002 003 004
Angestellte
vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen
005 006 007 008
Übertragung leitender Funktionen
Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Staatssekretärin/Staatssekretär Direktorin/Direktor Abteilungsleitung Unterabteilungsleitung Referatsleitung Zusammen 010 011 012 013 014 015
1) 2)
Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Satzart 08 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10
901
Erhebungsvordruck D 2 Nachgeordneter Bereich
____________
Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im und gehobenen Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höherenhöheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. des des Vorjahres Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli Juli Vorjahres bis 30.bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg
2)
11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
1)
Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen
3)
001 002 003 004
Angestellte
vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen
005 006 007 008
Übertragung leitender Funktionen Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
4)
009 010 011 012 013 Zusammen 014
Abteilungsleitung Unterabteilungs-/Gruppenleitung Referats-/Dezernatsleitung
Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
4)
015 016 017 Zusammen 018
Sachgebietsleitung
1) 2)
Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe. 4) Nur ständige Vertretung.
902
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck D 3 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik Satzart 09 Berichtsstellen-Nr.
____________
Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, 1) Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst1) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg
3)
11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
2)
Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen Angestellte
4)
001 002 003 004
vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen Übertragung leitender Funktionen Richterinnen und Richter Präsidentin/Präsident Vizepräsidentin/Vizepräsident Präsidialrichterin/Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter Zusammen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen Zusammen
005 006 007 008
009 010 011 012 013
014
Sonstige Beamtinnen und Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen 5) im wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung Zusammen 015
1) 2)
Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 4) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe. 5) Einschließlich Bibliotheken.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck E Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
903
Satzart 10 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 - 10
____________
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen an Fortbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen 001 002 003 004 005 11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31
1)
Männer 32-37
Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49
Richterinnen und Richter Zusammen 006
Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen 007 008 009 010 011
Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen Insgesamt 012 013
1) 2)
Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte.
904
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck F 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10
2)3)
Gleichstellungsstatistik
Satzart 11 Berichtsstellen-Nr.
____________
1)
Bewerbungen Vergleich mit mit den entsprechenden Einstellungen Bewerbungen1) im im Vergleich den entsprechenden Einstellungen2)3) vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres vom 1. 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Oberste Bundesbehörde Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter
4)
Bewerbungen 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25
Einstellungen Frauen 26-31 Männer 32-37
001 002 003 004 005
Zusammen Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen Nachgeordneter Bereich Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter
4)
006
007 008 009 010
011 012 013 014 015
Zusammen Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen
016
017 018 019 020
1) 2)
Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung. Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 3) Einschließlich Versetzungen. 4) Ohne Ausbildung.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik
905
Erhebungsvordruck F 2 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10
Satzart 12 Berichtsstellen-Nr.
____________
1)
Bewerbungen Vergleich mit mit den entsprechenden Einstellungen Bewerbungen1) im im Vergleich den entsprechenden Einstellungen2)3) vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres vom 1. 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
2)3)
Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen
4)
Bewerbungen/ Wahlvorschläge 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25
Einstellungen/ Ernennungen Frauen 26-31 Männer 32-37
001 002 003 004 005
Arbeiterinnen und Arbeiter
Zusammen
006
Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen 007 008 009 010
1)
Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung; bei Richterinnen und Richtern an den obersten Gerichtshöfen: die Wahlvorschläge. 2) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 3) Einschließlich Versetzungen; bei Richterinnen und Richtern an den obersten Gerichtshöfen: die Ernennungen. 4) Ohne Ausbildung.
906
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck G 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik
Satzart 13 Berichtsstellen-Nr.
____________
1)
Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung Bewerbungen1)im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Laufbahngruppen, leitende Funktionen SST 11-13 Oberste Bundesbehörde Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Abteilungsleitung Unterabteilungsleitung Referatsleitung Zusammen Nachgeordneter Bereich Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
Bewerbungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
2)
Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61
2)
001 002 003 004
005 006 007
Abteilungsleitung Unterabteilungs-/ Gruppenleitung Referatsleitung Zusammen Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
008 009 010
011 012 013 014
Sachgebietsleitung Zusammen
1) 2)
Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck G 2 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10
907
Satzart 14 Berichtsstellen-Nr.
____________
1)
Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung Bewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung 2) ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren Dienst2) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Laufbahngruppen, leitende Funktionen SST 11-13 Richterinnen und Richter
Bewerbungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
3)
Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61
3)
Präsidentin/Präsident
001
Vizepräsidentin/Vizepräsident
002
Präsidialrichterin/ Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter
003
004
Zusammen
005
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen
Zusammen
006
Sonstige Beamtinnen und 4) Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen im wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung
Zusammen
007
1) 2)
Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. 3) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 4) Einschließlich Bibliotheken.
908
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck N Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
Gleichstellungsstatistik
Satzart 20 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mitmit der Anzahl Beurteilungen Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich der Anzahl der der Beurteilungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Höherer Dienst B 9-B 11, R 9, R 10 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 , R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 Zusammen Mittlerer Dienst A9S A9S A8 A7 A6 A5 Zusammen Einfacher Dienst A6S A5S A4 A3 A2 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen
1) 2)
3) 3) 3) 3) 3) 3)
Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
2)
Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49
1)
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61
2)
001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014
mit Zulage
015 016 017 018 019 020 021
mit Zulage
022 023 024 025 026 027 028
029 030 031 032 033 034
035
Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Besoldungsgruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck N Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes
909
Satzart 20 Berichtsstellen-Nr.
SST
1- 2 3 10
____________
Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit Anzahl der der Beurteilungen Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit derder Anzahl Beurteilungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b Zusammen Gehobener Dienst BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII XIII Zusammen Mittlerer Dienst BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII Kr. VI, VII S Kr. III V Zusammen Einfacher Dienst BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X Kr. I IV S
3) 3) 3) 3) 3)
Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37
2)
Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49
1)
11-13
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61
2)
036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 Zusammen 062
063 Angestellte zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter r MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt
1) 2)
064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074
Spitzennote = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Vergütungs-/Lohngruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
910
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Empfänger:1)
Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle:
Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe):
Frau/Herr ...................................................................... Referat/Dezernat .......................................................... Telefonnummer ............................................................
Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Mittelbare Bundesverwaltung
Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889)
Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen: Erhebungsvordruck H Erhebungsvordruck I Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Höhergruppierungen und Höherreihungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck K Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck L Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Erhebungsvordruck M
_______________ 1) Für die Meldung nach § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde oder die Bundesoberbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. September des Berichtsjahres übermitteln.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Satzart 15 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 Erhebungsvordruck H Seite 1 Mittelbare Bundesverwaltung
911
____________
Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte Höherer Dienst B 11 B 10 B9 B8 B7 B6 B5 B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14 A 13 in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) A 13 S mit Zulage 3) A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) A 9 S mit Zulage 3) A9S A8 A7 A6 A5 in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) A6S 3) A5S A4 A3 A2 in Ausbildung Zusammen Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte zusammen dar. in Ausbildung
1) 2)
Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14 19 Männer 20 25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 31
1)
Männer 32 37
Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38 43 44 - 49
001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041
042 043
Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
912
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck H Seite 2 Mittelbare Bundesverwaltung
Gleichstellungsstatistik Satzart 15 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10
____________
Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis 1) Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 4) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII XIII in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 4) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 4) Kr. VI, VII S Kr. III V in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 4) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 4) Kr. I IV S in Ausbildung Zusammen Angestellte zusammen dar. in Ausbildung dar. mit Zeitvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a in Ausbildung Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen dar. mit Zeitvertrag Insgesamt
1) 2)
Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14 19 Männer 20 25
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 31
2)
Männer 32 37
Familienbedingt 3) Beurlaubte Frauen Männer 38 43 44 - 49
044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 075 076 077 078 079 080 081 082 083 084 085 086 087 088 089 090
Abweichende Vergütungs-/Lohngruppen entsprechend zuordnen. Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Satzart 16 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10
913
Erhebungsvordruck I Mittelbare Bundesverwaltung
____________
Beschäftigtenach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des Berichtsjahres am 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahngruppe Funktion SST Höherer Dienst Dienststellenleitung 1) Stellvertretung Abteilungsleitung 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Gehobener Dienst 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Insgesamt 11-13 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 19 20 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
4)
Höhergruppierungen und Höherreihungen Höhergruppierungen und Höherreihungen im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahngruppe SST Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt
3)
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 011 012 013 014 015 016 017 14 19 20 25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
4)
Übertragung leitender Funktionen in der der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst Übertragung leitender Funktionen in Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahngruppe Funktion SST Übertragung leitender Funktionen Höherer Dienst Dienststellenleitung 1) Stellvertretung Abteilungsleitung 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Gehobener Dienst 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Ingesamt
1) 2)
11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 19 20 25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
4)
018 019 020 021 022 023 024 025 026 027
Nur ständige Vertretung. Bei abweichender Bezeichnung die Reihenfolge der Leitungsfunktionen einhalten. 3) Hier auch Dienstordnungs-Angestellte, Beamtinnen und Beamte. 4) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit.
914
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck K Mittelbare Bundesverwaltung SST 1- 2 3 - 10
Gleichstellungsstatistik Satzart 17 Berichtsstellen-Nr.
____________
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahngruppe SST Angestellte
2)
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 14 19 20 25
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
1)
Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt
001 002 003 004 005 006 007
Bewerbungen 3) im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen4)5) Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Laufbahngruppe SST Angestellte
2)
3)
4) 5)
Bewerbungen 11-13 Frauen 14 19 Männer 20 25
Einstellungen Frauen 26 31 Männer 32 37
Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt dar. in Ausbildung
008 009 010 011 012 013 014 015
1) 2)
Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Hier auch: Dienstordnungs-Angestellte, Beamtinnen und Beamte. 3) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung. 4) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 5) Einschließlich Versetzungen.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck L Mittelbare Bundesverwaltung SST 1- 2 3 - 10
915
Satzart 18 Berichtsstellen-Nr.
____________
1)
im Vergleich mit den entsprechenden Übertragung Bewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen höheren und gehobenen Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen imim höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres 30. 30. des des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis bis JuniJuni Berichtsjahres
Bewerbungen Laufbahngruppe Funktion SST Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung
3)
Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38 43 44 49 Teilzeit2) beschäftigte Frauen Männer 50 55 56 61
11-13
Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 19 20 25
Teilzeit2) beschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
001 002 003
Abteilungsleitung Sachgebietsleitung Gruppenleitung
4) 4)
004 005
Zusammen Gehobener Dienst Sachgebietsleitung Gruppenleitung
4) 4)
006
007 008
Zusammen Insgesamt
009 010
1) 2)
Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung. 4) Bei abweichender Bezeichnung die Reihenfolge der Leitungsfunktionen einhalten.
916
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Erhebungsvordruck M Seite 1 Mittelbare Bundesverwaltung
Gleichstellungsstatistik Satzart 19 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10
____________
Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen Anzahl im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis Besoldungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte Höherer Dienst B 9 - B 11 001 B8 B7 B6 B5 B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14 A 13 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 Zusammen Mittlerer Dienst A9S A9S A8 A7 A6 A5 Zusammen Einfacher Dienst A6S A5S A4 A3 A2 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte zusammen
1) 2)
3) 3) 3) 3) 3) 3)
Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 19 20 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 31 32 37
2)
Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38 43 44-49
1) 2)
Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61
002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034
mit Zulage
mit Zulage
035
Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen in dieser Besoldungsgruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003
Gleichstellungsstatistik Satzart 19 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 Erhebungsvordruck M Seite 2 Mittelbare Bundesverwaltung
917
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Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen Anzahl im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres
Dienstverhältnis 1) Vergütungs-/Lohngruppen Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen SST 11-13 Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b Zusammen Gehobener Dienst 4) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII XIII Zusammen Mittlerer Dienst 4) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 4) Kr. VI, VII S Kr. III V Zusammen Einfacher Dienst 4) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 4) Kr. I IV S Zusammen Angestellte zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt
1) 2)
Anzahl der vergebenen Spitzennoten
3)
2)
Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 31
Vollzeitbeschäftigte Frauen 38 43 Männer 44-49
Teilzeitbeschäftigte Frauen 50-55
3)
Männer 20 25
Männer 32 37
Männer 56-61
14 19
036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074
Abweichende Vergütungs-/Lohngruppen entsprechend zuordnen. Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Vergütungs-/Lohngruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. 3) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.