Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2003  Nr. 26 vom 25.06.2003  - Seite 889 bis 917 - Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsstatistikverordnung - GleiStatV)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 889 Verordnung über statistische Erhebungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Dienststellen des Bundes (Gleichstellungsstatistikverordnung ­ GleiStatV) Vom 18. Juni 2003 Auf Grund des § 24 Abs. 2 des Bundesgleichstellungsgesetzes vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234) und des Artikels 35 des Gesetzes zur Änderung des Begriffs ,,Erziehungsurlaub" vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638) verordnet die Bundesregierung: §1 Erfassung der Daten (1) Die Dienststellen nach § 4 Abs. 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfassen die Zahl der in der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes Beschäftigten nach § 4 Abs. 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes nach folgenden Erhebungsmerkmalen: 1. Geschlecht, 2. Art (Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, zu ihrer Berufsbildung Beschäftigte, Inhaberinnen und Inhaber öffentlich-rechtlicher Ämter, Richterinnen und Richter), Umfang (Vollzeitbeschäftigung und Teilzeitbeschäftigung ohne Altersteilzeit, einschließlich der Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit) und Dauer (unbefristete und befristete Beschäftigung, familienbedingte Beurlaubung einschließlich der Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung) des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 3. Laufbahngruppe, Einstufung, 4. leitende Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst (Abteilungs-, Unterabteilungsleitung oder sonstige Funktion oberhalb der Referats- oder Dezernatsebene, Referats-, Dezernats- oder Senatsleitung, örtliche Behördenleitung und vergleichbare Dienststellungen mit Leitungsaufgaben), 5. Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherreihungen, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen nach Nummer 4, 6. Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, 7. Übertragung leitender Funktionen nach Nummer 4 im Berichtszeitraum im Vergleich mit den entsprechenden Bewerbungen oder Wahlvorschlägen sowie 8. Gesamtzahl der im Berichtszeitraum dienstlich Beurteilten im Vergleich mit der Anzahl der Beschäftigten, die Spitzennoten erhalten haben, gegliedert nach Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen sowie nach Art und Umfang der Beschäftigung; Spitzennoten §3 Meldung und Aufbereitung der Daten (1) Die erfassten Daten sind von Dienststellen mit regelmäßig mindestens 15 Beschäftigten bis zum 30. September des Berichtsjahres in einem verschlossenen Umschlag an die in der Personalverwaltung für die Zusammenfassung und Weiterleitung der Daten nach Absatz 2 zuständige Stelle in der obersten Bundesbehörde zu melden. Bei Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung melden diese, bei mehrgliedrigem Aufbau deren oberste Dienststelle, die zusammengefassten Daten an die oberste Bundesbehörde oder die Bundesoberbehörde, deren Rechtsaufsicht sie unterstehen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift ,,Nur von der Personalverwaltung zu öffnen ­ Gleichstellungsstatistik!" zu versehen. (2) Die obersten Bundesbehörden übermitteln ihre eigenen Daten, die zusammengefassten Daten des nachgeordneten Geschäftsbereichs und die Daten der ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden Einrichtungen der mittelim Sinne dieser Verordnung sind die beiden besten über dem Durchschnitt liegenden Noten, die in der jeweiligen Besoldungs-, Vergütungs- oder Lohngruppe im Berichtszeitraum vergeben worden sind. (2) Die Dienststellen nach § 4 Abs. 5 des Bundesgleichstellungsgesetzes erfassen die Zahl der Personen, die sich bei einer Dienststelle der unmittelbaren oder mittelbaren Bundesverwaltung um Einstellung beworben haben oder die zur Wahl zur Bundesrichterin oder zum Bundesrichter vorgeschlagen worden sind, nach folgenden Erhebungsmerkmalen: 1. Geschlecht, 2. Art und Umfang des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses, 3. Laufbahngruppe sowie 4. Einstellungen, Ernennungen, Übertragungen leitender Funktionen nach Absatz 1 Nr. 4 im Berichtszeitraum. §2 Berichtszeitpunkt, Berichtszeitraum Die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 sind jährlich zum 30. Juni des Berichtsjahres, die Erhebungsmerkmale nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 und Abs. 2 für den Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis zum 30. Juni des Berichtsjahres zu erfassen. 890 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 §5 Übernahme von Daten aus der Personalstandstatistik; Sonderregelung (1) Die Angaben nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 sind soweit möglich der Personalstandstatistik nach § 1 Nr. 4 des Finanz- und Personalstatistikgesetzes zu entnehmen. (2) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beauftragt das Statistische Bundesamt, die Daten zu dieser Personalstandstatistik für die Gleichstellungsstatistik auszuwerten und die Ergebnisse den Dienststellen mitzuteilen. Bei Bedarf regelt die oberste Bundesbehörde für ihren Geschäftsbereich das ergänzende Verfahren für eine möglichst weitgehende Nutzung der Daten aus dieser Personalstandstatistik für die Gleichstellung von Frauen und Männern. (3) Der Bundesnachrichtendienst ist von der Meldung der Daten ausgenommen. §6 Übergangsregelung §4 Elektronische Datenverarbeitung und Erhebungsvordrucke Die familienbedingte Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung ohne Altersteilzeit sind erstmals zum 30. Juni 2003 zu erfassen. Das Erhebungsmerkmal nach § 1 Abs. 1 Nr. 8 ist erstmals für den Zeitraum vom 1. Juli 2002 bis zum 30. Juni 2003 zu erfassen. §7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Frauenförderstatistikverordnung vom 5. Mai 1995 (BGBl. I S. 606), geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 30. November 2000 (BGBl. I S. 1638), außer Kraft. baren Bundesverwaltung bis zum Ende des Berichtsjahres dem Statistischen Bundesamt, das die Daten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Erfahrungsbericht nach § 25 des Bundesgleichstellungsgesetzes aufbereitet. Die Frist gilt entsprechend für die Bundesoberbehörden nach Absatz 1 Satz 2 bei der Übermittlung der Daten der ihrer Rechtsaufsicht unterstehenden Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung an das Statistische Bundesamt. (3) Hilfsmerkmale für Meldung und Aufbereitung der Daten sind 1. die Bezeichnung, die Anschrift und die Berichtsstellennummer der Dienststelle, bei obersten Bundesbehörden außerdem die Angabe des Einzelplans des Haushaltsplans, 2. der Name, die Organisationseinheit und die Telekommunikationsanschlussnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen. (4) Die Angaben nach Absatz 3 Nr. 2 sind freiwillig; im Übrigen besteht Auskunftspflicht. (1) Die Daten sollen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern gemeldet werden. Die oberste Bundesbehörde kann, auch für Teile ihres Geschäftsbereichs, die Meldung der Daten durch Erhebungsvordruck zulassen. (2) Soweit die oberste Bundesbehörde die Meldung durch Erhebungsvordruck zugelassen hat, müssen die Vordrucke den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen. Meldungen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern müssen inhaltlich den Mustern in den Anlagen zu dieser Verordnung entsprechen. Berlin, den 18. Juni 2003 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Renate Schmidt Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 891 Anlage 1 (zu § 4 Abs. 2) Empfänger:1) Berichtsstelle oder Einzelplan: Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): Frau/Herr ...................................................................... Referat/Dezernat .......................................................... Telefonnummer ............................................................ Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Unmittelbare Bundesverwaltung Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889) Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen: Erhebungsvordruck A Erhebungsvordruck B 1, B 2 oder B 3 Erhebungsvordruck C Erhebungsvordruck D 1, D 2 oder D 3 Erhebungsvordruck E Erhebungsvordruck F 1 oder F 2 Erhebungsvordruck G 1 oder G 2 Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Beförderungen, Höhergruppierungen und Höherreihungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck N _______________ 1) Für die Meldung nach § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. September des Berichtsjahres übermitteln. Für die Meldung nach § 3 Abs. 2 GleiStatV das Statistische Bundesamt eintragen und diesem die Daten bis zum Ende des Berichtsjahres übermitteln. 892 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck A Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes Gleichstellungsstatistik Satzart 01 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Personal­Ist­Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Höherer Dienst B 11 B 10, R 10 B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) A 13 S mit Zulage A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) A 9 S mit Zulage A9S A8 A7 A6 A5 in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) A6S A5S A4 A3 A2 in Ausbildung Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen dar. in Ausbildung 1) 2) 3) 3) 3) Vollzeitbeschäftigte Frauen 11-13 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 1) Männer 32-37 Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041 042 043 Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck A Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes 893 Satzart 01 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25 Personal­Ist­Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII ­ XIII in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 3) Kr. VI, VII S Kr. III ­ V in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 3) Kr. I ­ IV S in Ausbildung Zusammen Angestellte zusammen dar. in Ausbildung dar. mit Zeitvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a in Ausbildung Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen dar. mit Zeitvertrag Insgesamt 078 079 080 081 082 083 084 085 086 087 088 089 090 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 075 076 077 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 1) Männer 32-37 Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49 1) 2) Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 894 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck B 1 Oberste Bundesbehörde SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 02 Berichtsstellen-Nr. ____________ Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höherenhöheren Dienst1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im Dienst1) am 30.30. Juni Berichtsjahres am Juni des des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Staatssekretärin/Staatssekretär B 11 Direktorin/Direktor B 10 Abteilungsleitung B9 B6 Unterabteilungsleitung B6 B3 Referatsleitung B3 A 16 A 15 Zusammen 007 008 009 010 005 006 003 004 002 001 Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 2) Männer 32-37 Angestellte Höherer Dienst B 11 Abteilungsleitung B9 B6 Unterabteilungsleitung B6 B3 Referatsleitung B3 BAT I BAT I a Zusammen Insgesamt 016 017 018 019 020 014 015 012 013 3) Staatssekretärin/Staatssekretär 011 1) 2) Abweichende Besoldungs- und Vergütungsgruppen durch Fußnote erläutern. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsordnung B. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik 895 Erhebungsvordruck B 2 Seite 1 Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 ­ 10 Satzart 03 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst1) Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 2) Männer 32-37 001 002 Abteilungsleitung B7-B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 A 15 A 14 A 13 Unterabteilungs-/Gruppenleitung A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Referats-/Dezernatsleitung A 15, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 Sachgebietsleitung A 13 S A 13 S A 12 A 11 Zusammen Beamtinnen und Beamte zusammen 1) 2) 4) 4) mit Zulage 021 022 023 024 025 026 Abweichende Besoldungsgruppen durch Fußnote erläutern. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 896 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck B 2 Seite 2 Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 03 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst1) Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktionen, Besoldungs- und Vergütungsgruppen SST 11-13 Angestellte 2) Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 5) Männer 32-37 027 028 Abteilungsleitung B3 B2 A 16 A 15 A 14 Unterabteilungs-/Gruppenleitung B2 BAT I BAT I a BAT I b Referats-/Dezernatsleitung BAT I a BAT I b BAT II a Zusammen 038 039 040 041 034 035 036 037 029 030 031 032 033 Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) 042 043 Sachgebietsleitung BAT II a S, Kr. XIII BAT III, Kr. XII BAT IV a, Kr. XI, X Zusammen Angestellte zusammen 4) 044 045 046 047 048 1) 2) Abweichende Beschäftigungsgruppen durch Fußnote erläutern. Außertarifliche Vergütung nach Besoldungsordnung B. 3) Nur ständige Vertretung. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 5) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik 897 Erhebungsvordruck B 3 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10 Satzart 04 Berichtsstellen-Nr. ____________ Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren Dienst1) Dienst1) Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren am 30. Juni des des Berichtsjahres am 30. Juni Berichtsjahres Dienstverhältnis, Funktionen SST 11-13 Richterinnen und Richter Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 2) Männer 32-37 Präsidentin/Präsident 001 Vizepräsidentin/Vizepräsident 002 Präsidialrichterin/Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter 003 004 Zusammen 005 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen Zusammen 006 Sonstige Beamtinnen und Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen im 3) wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung Zusammen 007 Insgesamt 008 1) 2) Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Einschließlich Bibliotheken. 898 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck C Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes Gleichstellungsstatistik Satzart 05 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Beförderungen 1) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres1) bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte2) Frauen 26-31 Männer 32-37 Familienbedingt Beurlaubte3) Frauen Männer 38-43 44-49 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Beförderungen nach Besoldungsgruppe: Höherer Dienst B 11 B 10, R 10 B 9, R 9 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S 4) mit Zulage A 13 S 4) A 12 A 11 A 10 Zusammen Mittlerer Dienst A 9 S 4) mit Zulage A 9 S 4) A8 A7 A6 Zusammen Einfacher Dienst A 6 S 4) A 5 S 4) A4 A3 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen 1) 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 Ohne Laufbahnaufstieg. 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck C Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes 899 Satzart 06 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Höhergruppierungen und Höherreihungen Höhergruppierungen und Höherreihungen im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. des des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres 30. Juni JuniBerichtsjahres Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 1) Angestellte Höhergruppierungen nach Vergütungsgruppe: Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b Zusammen Gehobener Dienst 2) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b Kr. XIII, XII Kr. XI Kr. X Kr. IX Kr. VIII Zusammen Mittlerer Dienst 2) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII 2) Kr. VII S Kr. VI Kr. V Kr. IV Zusammen Einfacher Dienst 2) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b 2) 2) Kr. IV S ,III S Kr. II Zusammen Angestellte zusammen 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 Arbeiterinnen und Arbeiter Höherreihungen nach Lohngruppe: MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041 1) 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 900 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck D 1 Oberste Bundesbehörde SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 07 Berichtsstellen-Nr. ____________ Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst im Zeitraum vom 1. des des Vorjahres Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli Juli Vorjahres bis 30.bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg 2) 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 1) Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen 3) 001 002 003 004 Angestellte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen 005 006 007 008 Übertragung leitender Funktionen Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Staatssekretärin/Staatssekretär Direktorin/Direktor Abteilungsleitung Unterabteilungsleitung Referatsleitung Zusammen 010 011 012 013 014 015 1) 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Satzart 08 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 901 Erhebungsvordruck D 2 Nachgeordneter Bereich ____________ Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im und gehobenen Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höherenhöheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. des des Vorjahres Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli Juli Vorjahres bis 30.bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg 2) 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 1) Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen 3) 001 002 003 004 Angestellte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen 005 006 007 008 Übertragung leitender Funktionen Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 4) 009 010 011 012 013 Zusammen 014 Abteilungsleitung Unterabteilungs-/Gruppenleitung Referats-/Dezernatsleitung Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 4) 015 016 017 Zusammen 018 Sachgebietsleitung 1) 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 3) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe. 4) Nur ständige Vertretung. 902 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck D 3 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 09 Berichtsstellen-Nr. ____________ Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn, 1) Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren Dienst1) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahnaufstieg, Übertragung leitender Funktionen SST Laufbahnaufstieg 3) 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 2) Beamtinnen und Beamte vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen Angestellte 4) 001 002 003 004 vom gehobenen in den höheren Dienst vom mittleren in den gehobenen Dienst vom einfachen in den mittleren Dienst Zusammen Übertragung leitender Funktionen Richterinnen und Richter Präsidentin/Präsident Vizepräsidentin/Vizepräsident Präsidialrichterin/Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter Zusammen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen Zusammen 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 Sonstige Beamtinnen und Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen 5) im wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung Zusammen 015 1) 2) Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur tatsächlicher Laufbahnwechsel (Ernennung). 4) Höhergruppierung in die (dem Eingangsamt der jeweiligen Laufbahngruppe) vergleichbare Vergütungsgruppe. 5) Einschließlich Bibliotheken. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck E Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes 903 Satzart 10 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 ____________ Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen an Fortbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Beamtinnen und Beamte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen 001 002 003 004 005 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen 14-19 Männer 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26-31 1) Männer 32-37 Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38-43 44-49 Richterinnen und Richter Zusammen 006 Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen 007 008 009 010 011 Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen Insgesamt 012 013 1) 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 904 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck F 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10 2)3) Gleichstellungsstatistik Satzart 11 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Bewerbungen Vergleich mit mit den entsprechenden Einstellungen Bewerbungen1) im im Vergleich den entsprechenden Einstellungen2)3) vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres vom 1. 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Oberste Bundesbehörde Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter 4) Bewerbungen 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25 Einstellungen Frauen 26-31 Männer 32-37 001 002 003 004 005 Zusammen Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen Nachgeordneter Bereich Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter 4) 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 Zusammen Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen 016 017 018 019 020 1) 2) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung. Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 3) Einschließlich Versetzungen. 4) Ohne Ausbildung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik 905 Erhebungsvordruck F 2 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10 Satzart 12 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Bewerbungen Vergleich mit mit den entsprechenden Einstellungen Bewerbungen1) im im Vergleich den entsprechenden Einstellungen2)3) vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres vom 1. 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres 2)3) Dienstverhältnis, Laufbahngruppen SST Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, 4) Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen 4) Bewerbungen/ Wahlvorschläge 11-13 Frauen 14-19 Männer 20-25 Einstellungen/ Ernennungen Frauen 26-31 Männer 32-37 001 002 003 004 005 Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen 006 Ausbildung Beamtinnen und Beamte Angestellte Arbeiterinnen und Arbeiter Zusammen 007 008 009 010 1) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung; bei Richterinnen und Richtern an den obersten Gerichtshöfen: die Wahlvorschläge. 2) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 3) Einschließlich Versetzungen; bei Richterinnen und Richtern an den obersten Gerichtshöfen: die Ernennungen. 4) Ohne Ausbildung. 906 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck G 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 13 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung Bewerbungen1)im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Laufbahngruppen, leitende Funktionen SST 11-13 Oberste Bundesbehörde Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Abteilungsleitung Unterabteilungsleitung Referatsleitung Zusammen Nachgeordneter Bereich Beamtinnen und Beamte, Angestellte Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) Bewerbungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 2) Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61 2) 001 002 003 004 005 006 007 Abteilungsleitung Unterabteilungs-/ Gruppenleitung Referatsleitung Zusammen Gehobener Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) 008 009 010 011 012 013 014 Sachgebietsleitung Zusammen 1) 2) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck G 2 Gerichte des Bundes SST 1- 2 3 - 10 907 Satzart 14 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung Bewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung 2) ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren Dienst2) im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Laufbahngruppen, leitende Funktionen SST 11-13 Richterinnen und Richter Bewerbungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 3) Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61 3) Präsidentin/Präsident 001 Vizepräsidentin/Vizepräsident 002 Präsidialrichterin/ Präsidialrichter Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter 003 004 Zusammen 005 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mit leitenden Funktionen Zusammen 006 Sonstige Beamtinnen und 4) Beamte, Angestellte mit leitenden Funktionen im wissenschaftlichen Dienst und in der Verwaltung Zusammen 007 1) 2) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Die einzelnen Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppen zuordnen. 3) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 4) Einschließlich Bibliotheken. 908 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck N Seite 1 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes Gleichstellungsstatistik Satzart 20 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mitmit der Anzahl Beurteilungen Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich der Anzahl der der Beurteilungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter Höherer Dienst B 9-B 11, R 9, R 10 B 8, R 8 B 7, R 7 B 6, R 6 B 5, R 5 B 4, R 4 B 3, R 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 , R 2, C 3, W 2 A 15, R 1, C 2, W 1 A 14, C 1 A 13 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 Zusammen Mittlerer Dienst A9S A9S A8 A7 A6 A5 Zusammen Einfacher Dienst A6S A5S A4 A3 A2 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter zusammen 1) 2) 3) 3) 3) 3) 3) 3) Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 2) Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 1) Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61 2) 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 mit Zulage 015 016 017 018 019 020 021 mit Zulage 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Besoldungsgruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck N Seite 2 Oberste Bundesbehörde Nachgeordneter Bereich Gerichte des Bundes 909 Satzart 20 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 ­ 10 ____________ Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit Anzahl der der Beurteilungen Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit derder Anzahl Beurteilungen im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30.30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis, Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b Zusammen Gehobener Dienst BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII ­ XIII Zusammen Mittlerer Dienst BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII Kr. VI, VII S Kr. III ­ V Zusammen Einfacher Dienst BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X Kr. I ­ IV S 3) 3) 3) 3) 3) Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14-19 20-25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26-31 32-37 2) Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38-43 44-49 1) 11-13 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61 2) 036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 Zusammen 062 063 Angestellte zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter r MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt 1) 2) 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 Spitzennote = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Vergütungs-/Lohngruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 910 Anlage 2 (zu § 4 Abs. 2) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Empfänger:1) Berichtsstellen-Nr.: Berichtsstelle: Bitte teilen Sie uns mit, an wen wir uns bei Rückfragen wenden dürfen (freiwillige Angabe): Frau/Herr ...................................................................... Referat/Dezernat .......................................................... Telefonnummer ............................................................ Gleichstellungsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mittelbare Bundesverwaltung Rechtsgrundlage: Gleichstellungsstatistikverordnung (GleiStatV) vom 18. Juni 2003 (BGBl. I S. 889) Auf Grund des § 1 GleiStatV sind die nachfolgend aufgeführten Erhebungsvordrucke auszufüllen: Erhebungsvordruck H Erhebungsvordruck I Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst am 30. Juni des Berichtsjahres Höhergruppierungen und Höherreihungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Übertragung leitender Funktionen in der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck K Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck L Bewerbungen im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen im höheren und gehobenen Dienst vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Erhebungsvordruck M _______________ 1) Für die Meldung nach § 3 Abs. 1 GleiStatV die oberste Bundesbehörde oder die Bundesoberbehörde eintragen und dieser die Daten bis zum 30. September des Berichtsjahres übermitteln. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Satzart 15 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 Erhebungsvordruck H Seite 1 Mittelbare Bundesverwaltung 911 ____________ Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis Besoldungsgruppen SST Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte Höherer Dienst B 11 B 10 B9 B8 B7 B6 B5 B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16 mit Zulage A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14 A 13 in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 3) A 13 S mit Zulage 3) A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 3) A 9 S mit Zulage 3) A9S A8 A7 A6 A5 in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 3) A6S 3) A5S A4 A3 A2 in Ausbildung Zusammen Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte zusammen dar. in Ausbildung 1) 2) Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14 ­ 19 Männer 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 ­ 31 1) Männer 32 ­ 37 Familienbedingt 2) Beurlaubte Frauen Männer 38 ­ 43 44 - 49 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 035 036 037 038 039 040 041 042 043 Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. 912 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck H Seite 2 Mittelbare Bundesverwaltung Gleichstellungsstatistik Satzart 15 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 ____________ Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Personal-Ist-Bestand am 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis 1) Vergütungs-/Lohngruppen SST Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b in Ausbildung Zusammen Gehobener Dienst 4) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII ­ XIII in Ausbildung Zusammen Mittlerer Dienst 4) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 4) Kr. VI, VII S Kr. III ­ V in Ausbildung Zusammen Einfacher Dienst 4) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 4) Kr. I ­ IV S in Ausbildung Zusammen Angestellte zusammen dar. in Ausbildung dar. mit Zeitvertrag Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a in Ausbildung Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen dar. mit Zeitvertrag Insgesamt 1) 2) Vollzeitbeschäftigte 11-13 Frauen 14 ­ 19 Männer 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 ­ 31 2) Männer 32 ­ 37 Familienbedingt 3) Beurlaubte Frauen Männer 38 ­ 43 44 - 49 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 075 076 077 078 079 080 081 082 083 084 085 086 087 088 089 090 Abweichende Vergütungs-/Lohngruppen entsprechend zuordnen. Einschließlich Teilzeitbeschäftigte in Elternzeit und geringfügig Beschäftigte; ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Ohne Bezüge beurlaubte Beschäftigte. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Satzart 16 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 913 Erhebungsvordruck I Mittelbare Bundesverwaltung ____________ Beschäftigtenach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen Dienst Dienst Beschäftigte nach ausgeübten leitenden Funktionen im höheren und gehobenen am 30. Juni des Berichtsjahres am 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahngruppe Funktion SST Höherer Dienst Dienststellenleitung 1) Stellvertretung Abteilungsleitung 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Gehobener Dienst 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Insgesamt 11-13 001 002 003 004 005 006 007 008 009 010 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 4) Höhergruppierungen und Höherreihungen Höhergruppierungen und Höherreihungen im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahngruppe SST Angestellte Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt 3) Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 011 012 013 014 015 016 017 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 4) Übertragung leitender Funktionen in der der Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst Übertragung leitender Funktionen in Dienststelle im höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahngruppe Funktion SST Übertragung leitender Funktionen Höherer Dienst Dienststellenleitung 1) Stellvertretung Abteilungsleitung 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Gehobener Dienst 2) Sachgebietsleitung 2) Gruppenleitung Zusammen Ingesamt 1) 2) 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 4) 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 Nur ständige Vertretung. Bei abweichender Bezeichnung die Reihenfolge der Leitungsfunktionen einhalten. 3) Hier auch Dienstordnungs-Angestellte, Beamtinnen und Beamte. 4) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 914 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck K Mittelbare Bundesverwaltung SST 1- 2 3 - 10 Gleichstellungsstatistik Satzart 17 Berichtsstellen-Nr. ____________ Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zeitraum vom 1.1. Juli des Vorjahres30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahngruppe SST Angestellte 2) Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 11-13 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 1) Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt 001 002 003 004 005 006 007 Bewerbungen 3) im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen4)5) Bewerbungen im Vergleich mit den entsprechenden Einstellungen vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Laufbahngruppe SST Angestellte 2) 3) 4) 5) Bewerbungen 11-13 Frauen 14 ­ 19 Männer 20 ­ 25 Einstellungen Frauen 26 ­ 31 Männer 32 ­ 37 Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter Insgesamt dar. in Ausbildung 008 009 010 011 012 013 014 015 1) 2) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. Hier auch: Dienstordnungs-Angestellte, Beamtinnen und Beamte. 3) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Einstellung. 4) Alle Einstellungen von Nachwuchs- bis Führungskräften. 5) Einschließlich Versetzungen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Erhebungsvordruck L Mittelbare Bundesverwaltung SST 1- 2 3 - 10 915 Satzart 18 Berichtsstellen-Nr. ____________ 1) im Vergleich mit den entsprechenden Übertragung Bewerbungen1) im Vergleich mit der entsprechenden Übertragung ausgeschriebener leitender Funktionen höheren und gehobenen Dienst ausgeschriebener leitender Funktionen imim höheren und gehobenen Dienst im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres 30. 30. des des Berichtsjahres im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis bis JuniJuni Berichtsjahres Bewerbungen Laufbahngruppe Funktion SST Höherer Dienst Dienststellenleitung Stellvertretung 3) Übertragungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38 ­ 43 44 ­ 49 Teilzeit2) beschäftigte Frauen Männer 50 ­ 55 56 ­ 61 11-13 Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeit2) beschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 001 002 003 Abteilungsleitung Sachgebietsleitung Gruppenleitung 4) 4) 004 005 Zusammen Gehobener Dienst Sachgebietsleitung Gruppenleitung 4) 4) 006 007 008 Zusammen Insgesamt 009 010 1) 2) Nur Bewerbungen mit den formalen Voraussetzungen für die Übertragung leitender Funktionen. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) Nur ständige Vertretung. 4) Bei abweichender Bezeichnung die Reihenfolge der Leitungsfunktionen einhalten. 916 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Erhebungsvordruck M Seite 1 Mittelbare Bundesverwaltung Gleichstellungsstatistik Satzart 19 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 ____________ Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen Anzahl im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis Besoldungsgruppen SST 11-13 Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte Höherer Dienst B 9 - B 11 001 B8 B7 B6 B5 B4 B 3, C 4, W 3 B2 B1 A 16, C 3, W 2 A 15, C 2, W 1 A 14 A 13 Zusammen Gehobener Dienst A 13 S A 13 S A 12 A 11 A 10 A9 Zusammen Mittlerer Dienst A9S A9S A8 A7 A6 A5 Zusammen Einfacher Dienst A6S A5S A4 A3 A2 Zusammen Beamtinnen und Beamte, Dienstordnungsangestellte zusammen 1) 2) 3) 3) 3) 3) 3) 3) Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 14 ­ 19 20 ­ 25 Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 26 ­ 31 32 ­ 37 2) Anzahl der vergebenen Spitzennoten Vollzeitbeschäftigte Frauen Männer 38 ­ 43 44-49 1) 2) Teilzeitbeschäftigte Frauen Männer 50-55 56-61 002 003 004 005 006 007 008 009 010 011 012 013 014 015 016 017 018 019 020 021 022 023 024 025 026 027 028 029 030 031 032 033 034 mit Zulage mit Zulage 035 Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen in dieser Besoldungsgruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 3) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 26, ausgegeben zu Bonn am 25. Juni 2003 Gleichstellungsstatistik Satzart 19 Berichtsstellen-Nr. SST 1- 2 3 - 10 Erhebungsvordruck M Seite 2 Mittelbare Bundesverwaltung 917 ____________ Anzahl der vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen vergebenen Spitzennoten im Vergleich mit der Anzahl der Beurteilungen Anzahl im Zeitraum vom 1. Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres im Zeitraum vom Juli des Vorjahres bis 30. Juni des Berichtsjahres Dienstverhältnis 1) Vergütungs-/Lohngruppen Anzahl der Beurteilungen Vollzeitbeschäftigte Frauen SST 11-13 Angestellte Höherer Dienst Außertariflich BAT I BAT I a BAT I b BAT II a, II b Zusammen Gehobener Dienst 4) BAT II a S BAT III BAT IV a BAT IV b BAT V a, V b Kr. VII ­ XIII Zusammen Mittlerer Dienst 4) BAT V b S BAT V c BAT VI a, VI b BAT VII BAT VIII 4) Kr. VI, VII S Kr. III ­ V Zusammen Einfacher Dienst 4) BAT VIII S BAT IX a BAT IX b BAT X 4) Kr. I ­ IV S Zusammen Angestellte zusammen Arbeiterinnen und Arbeiter MTB 9 MTB 8, 8 a MTB 7, 7 a MTB 6, 6 a MTB 5, 5 a MTB 4, 4 a MTB 3, 3 a MTB 2, 2 a MTB 1, 1 a Arbeiterinnen und Arbeiter zusammen Insgesamt 1) 2) Anzahl der vergebenen Spitzennoten 3) 2) Teilzeitbeschäftigte Frauen 26 ­ 31 Vollzeitbeschäftigte Frauen 38 ­ 43 Männer 44-49 Teilzeitbeschäftigte Frauen 50-55 3) Männer 20 ­ 25 Männer 32 ­ 37 Männer 56-61 14 ­ 19 036 037 038 039 040 041 042 043 044 045 046 047 048 049 050 051 052 053 054 055 056 057 058 059 060 061 062 063 064 065 066 067 068 069 070 071 072 073 074 Abweichende Vergütungs-/Lohngruppen entsprechend zuordnen. Spitzennoten = die beiden besten, überdurchschnittlichen, in dieser Vergütungs-/Lohngruppe im Berichtszeitraum vergebenen Noten. 3) Ohne Beschäftigte in Altersteilzeit. 4) S = Spitzenamt einer Laufbahngruppe.