Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2004  Nr. 10 vom 11.03.2004  - Seite 340 bis 381 - Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

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340 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung Vom 8. März 2004 Auf Grund des § 99 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4210, 2003 I S. 179), der zuletzt durch Artikel 82 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und dem Bundesministerium des Innern: Artikel 1 Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung vom 17. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4544) wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort ,,Anbieter" durch das Wort ,,Auftraggeber" ersetzt. 2. § 7 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort ,,Stelle" ein Komma eingefügt und das Wort ,,und" gestrichen. bb) Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort ,,und" ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt: ,,4. Beamten, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit im Sinne des § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes der zur Zahlung des Arbeitsentgelts verpflichtete Arbeitgeber." b) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: ,,(3) Hat der Steuerpflichtige die nach § 10a Abs. 1a Satz 2 des Einkommensteuergesetzes erforderliche Einverständniserklärung abgegeben, ist die zuständige Stelle verpflichtet, die für die Ermittlung des Mindesteigenbeitrags und für die Gewährung der Kinderzulage erforderlichen Daten zu erfassen und an die zentrale Stelle durch Datensatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 zu übermitteln. Sind für ein Beitragsjahr mehrere zuständige Stellen zur Meldung der Daten nach § 10a Abs. 1a des Einkommensteuergesetzes verpflichtet, meldet jede zuständige Stelle die Daten für den Zeitraum, für den jeweils das Beschäftigungs-, Amts- oder Dienstverhältnis bestand. Ist das Kindergeld für den Zulageberechtigten nicht von der zuständigen Stelle festgesetzt worden, entfällt die Meldung der kinderbezogenen Daten. In den Fällen des § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes hat die zuständige Stelle zu bestätigen, dass das auf den Steuerpflichtigen anzuwendende Versorgungsrecht eine entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2003 (BGBl. I S. 1798) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung vorsieht. Sie hat dies durch Datensatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 an die zentrale Stelle zu übermitteln. Im Falle des § 10a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes hat die zuständige Stelle zu bestätigen, dass die Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch auf diese Beschäftigung erstreckt wird. Sie hat dies durch Datensatz nach Anlage 3 Abschnitt 2 an die zentrale Stelle zu übermitteln. Die Datenbeschreibung der Mitteilungen nach den Sätzen 1, 5 und 7 ergibt sich aus der Anlage 4 Abschnitt 2.1 (Meldegrund BZ01)." 3. Nach § 10 Abs. 4 wird folgender Absatz 4a eingefügt: ,,(4a) Der Anbieter hat der zentralen Stelle durch Datensatz nach Anlage 7 Abschnitt 17 zu übermitteln, dass er den nach § 90 Abs. 3 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes an die zentrale Stelle abzuführenden Rückforderungsbetrag und den nach § 94 Abs. 1 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes an die zentrale Stelle abzuführenden Rückzahlungsbetrag sowie einen erhobenen Verspätungs- oder Säumniszuschlag gezahlt hat. Die Datenbeschreibung ergibt sich aus Anlage 8 Abschnitt 1.8 (Meldegrund AZRR)." 4. § 11 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: ,,Der Anbieter des bisherigen Vertrags kann die Mitteilung nach Satz 1 über die zentrale Stelle dem Anbieter des neuen Vertrags durch Datensatz übermitteln. Die zentrale Stelle leitet die Mitteilung ohne inhaltliche Prüfung an den Anbieter des neuen Vertrags. Der Anbieter des bisherigen Vertrags hat den Anbieter des neuen Vertrags über eine Abweisung eines Datensatzes (Meldegrund AZ01) nach § 12 Abs. 2 Satz 4 oder 5 unverzüglich zu unterrichten." b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: ,,(1a) Wird das Altersvorsorgevermögen im laufenden Beitragsjahr vollständig auf einen neuen Anbieter übertragen, ist dieser Anbieter zur Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes für das gesamte Beitragsjahr verpflichtet." c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) Ist vor einer Übertragung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes ein Altersvorsorge-Eigenheimbetrag an den Zulageberechtigten Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 ausgezahlt worden, hat der Anbieter nach § 1 Abs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes des bisherigen Vertrags dem Anbieter nach § 1 Abs. 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes des neuen Vertrags die Angaben nach § 92b Abs. 3 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes sowie die Höhe des Auszahlungsbetrages, der monatlichen Rückzahlungsraten, der bereits geleisteten Rückzahlungsbeträge und Daten über einen Zahlungsrückstand zu übermitteln. Der Anbieter des bisherigen Vertrags kann die Mitteilung nach Satz 1 über die zentrale Stelle dem Anbieter des neuen Vertrags durch Datensatz übermitteln. Die zentrale Stelle leitet die Mitteilung ohne inhaltliche Prüfung an den Anbieter des neuen Vertrags weiter. Die Sätze 1 bis 3 gelten entsprechend für die Fälle des § 92a Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes." d) In Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe ,,Absatzes 2 Satz 2" durch die Angabe ,,Absatzes 2 Satz 4" ersetzt. e) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe ,,Absatzes 2 Satz 2" durch die Angabe ,,Absatzes 2 Satz 4" ersetzt. f) In Absatz 5 Satz 2 wird die Angabe ,,Absätze 1 bis 4" durch die Angabe ,,Absätze 1 und 2 bis 4" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: ,,Das Ermittlungsergebnis kann auch durch Abweisung des Datensatzes (Meldegrund AZ01), der um eine in der Anlage 2 Abschnitt 6.2 besonders gekennzeichnete Fehlermeldung ergänzt wird, übermittelt werden. Ist der Datensatz (Meldegrund AZ01) auf Grund von unzureichenden oder fehlerhaften Angaben des Zulageberechtigten abgewiesen sowie um eine Fehlermeldung ergänzt worden und werden die Angaben innerhalb der Antragsfrist des § 89 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes von dem Zulageberechtigten an den Anbieter nicht nachgereicht, gilt auch diese Abweisung des Datensatzes als Übermittlung des Ermittlungsergebnisses." b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: ,,(2a) Die zentrale Stelle hat dem Anbieter die Auszahlung der Zulage nach § 90 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes und § 15 durch Datensatz nach Anlage 7 Abschnitt 18 zu übermitteln. Die Datenbeschreibung ergibt sich aus Anlage 8 Abschnitt 2.8 (Meldegrund ZARA). Die zentrale Stelle kann eine Mahnung (§ 259 der Abgabenord- 341 nung) durch Datensatz nach Anlage 7 Abschnitt 19 übermitteln. Die Datenbeschreibung ergibt sich aus Anlage 8 Abschnitt 2.9 (Meldegrund ZAMG)." c) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ,,Abweichend von Satz 1 kann die Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes über die Festsetzung der Zulage auch schriftlich erfolgen, wenn das bisherige Ermittlungsergebnis im Festsetzungsverfahren nicht geändert wird." d) In Absatz 8 Satz 2 wird das Wort ,,Rückforderungsbetrag" durch das Wort ,,Rückzahlungsbetrag" ersetzt. 6. § 17 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ,,Rückzahlungsbeträge" durch die Wörter ,,Forderungen der zentralen Stelle" ersetzt. b) In Satz 1 wird das Wort ,,Rückzahlungsbeträge" durch die Wörter ,,Forderungen der zentralen Stelle" ersetzt. 7. In § 18 Abs. 2 Satz 1 wird das Wort ,,Absendung" durch die Wörter ,,Aufgabe zur Post" ersetzt. 8. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 6 wird das Wort ,,und" gestrichen. bb) Der Punkt am Ende der Nummer 7 wird durch ein Komma ersetzt, das Wort ,,und" und folgende Nummer 8 angefügt: ,,8. Beiträge und Zulagen, die zur Hinterbliebenenabsicherung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des AltersvorsorgeverträgeZertifizierungsgesetzes verwendet wurden." b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Die Aufzeichnungen nach den Absätzen 1 bis 3 und der Antrag auf Altersvorsorgezulage sind für die Dauer von zehn Jahren nach dem Ende des Beitragsjahres geordnet aufzubewahren." 9. Die Anlagen der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung werden durch die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtlichen Bestimmungen geändert. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 8. März 2004 Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel 342 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 A n h a n g z u A r t i k e l 1 N r. 9 1. Anlage 1 Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) Die Bezeichnung des simpleType ,ISO-3166Type` wird in ,ISO-3166MitStaatenlosType` geändert. Nach dem Länderkennzeichen ,CR` ist die Zeile <enumeration value = "CS"/> neu aufzunehmen. Nach dem Länderkennzeichen ,KG` ist die Zeile <enumeration value = "KH"/> neu aufzunehmen. Die Zeile mit dem Länderkennzeichen ,YU` ist zu löschen. Nach dem Länderkennzeichen ,ZW` ist die Zeile <enumeration value = "ZZ"/> <!-- staatenlos --> neu aufzunehmen. b) Vor dem ,BundeslandType` wird folgender Typ neu aufgenommen: <simpleType name = "ISO-3166Type"> <restriction base="zusy:ISO-3166MitStaatenlosType"> <pattern value = "([A-Z][A-Y])|([A-Y][A-Z])"/> </restriction> </simpleType> c) Im ,ISO-4217Type` ist die ,<enumeration value = "RUR"/>` in ,<enumeration value = "RUB"/>` zu ändern. d) Der ,ZusyIDType' wird wie folgt angepasst: <simpleType name = "ZusyIDType"> <restriction base = "string"> <maxLength value = "18"/> <minLength value ="1"/> <pattern value = "[0-9]{1,18}"/> </restriction> </simpleType> e) Der ,ABNrType` wird wie folgt neu gefasst: <simpleType name = "ABNrType"> <restriction base = "string"> <length value = "10"/> <pattern value = "[0-9]{10}"/> </restriction> </simpleType> f) Der ,BetriebsnummerType` wird wie folgt neu gefasst: <simpleType name = "BetriebsnummerType"> <restriction base = "string"> <length value = "8"/> <pattern value = "[0-9]{8}"/> </restriction> </simpleType> g) Nach dem Abschluss des ,MeldegrundType` ist der ,MerkmalBeamtVgType` neu aufzunehmen. Der Typ lautet wie folgt: <simpleType name = "MerkmalBeamtVgType"> <restriction base = "string"> <!-- Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 EStG sind erfüllt --> <enumeration value = "1"/> <!-- Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 4 EStG sind erfüllt --> <enumeration value = "2"/> <length value = "1"/> </restriction> </simpleType> h) Der ,MerkmalKuerzungType` wird wie folgt neu gefasst: <simpleType name = "MerkmalKuerzungType"> <restriction base = "string"> <!-- keine Kuerzung --> <enumeration value = "00"/> <!-- Mindesteigenbetrag nicht erreicht --> <enumeration value = "01"/> <!-- Prozentsatz Verteilung geaendert --> <enumeration value = "02"/> Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 <!-- Aenderung der Einnahmen --> <enumeration value = "03"/> <!-- Aenderung der Kinderanzahl nach Bestaetigung der Familienkasse --> <enumeration value = "04"/> <!--Keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung --> <enumeration value = "10"/> <!--Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung --> <enumeration value = "11"/> <!--Keine Auszahlung wegen schaedlicher Verwendung --> <enumeration value = "20"/> <!--Teilauszahlung wegen schaedlicher Verwendung --> <enumeration value = "21"/> <!-- kein Anspruch auf Zulage --> <enumeration value = "99"/> <length value = "2"/> </restriction> </simpleType> 343 i) Nach dem Abschluss des ,MerkmalBerechtigungType` ist der ,MerkmalTeilentnahmeType` neu aufzunehmen. Der Typ lautet wie folgt: <simpleType name = "MerkmalTeilentnahmeType"> <restriction base = "string"> <!-- Teilentnahme --> <enumeration value = "01"/> <!-- vollstaendige Vertragsaufloesung --> <enumeration value = "02"/> <!-- Ruecknahme schaedliche Verwendung --> <enumeration value = "03"/> <length value = "2"/> </restriction> </simpleType> j) Der ,StaatType` wird wie folgt neu gefasst: <simpleType name = "StaatType"> <restriction base = "zusy:ISO-3166MitStaatenlosType"> </restriction> </simpleType> k) Der ,VsNrType` wird wie folgt neu gefasst: <simpleType name = "VsNrType"> <restriction base = "string"> <length value = "12"/> <pattern value = "(02|03|04|08|09|10|11|12|13|14|15|16|17|18|19|20|21|23|24|25|26|28|29|38|39|40|42|43|44|4 8|49|50|51|52|53|54|55|56|57|58|59|60|61|63|64|65|66|68|69|78|79|80|81|82|89)(97|96|95|94| 93|92|91|90|89|88|87|86|85|84|83|82|81|80|79|78|77|76|75|74|73|72|71|70|69|68|67|66|65|64| 63|62|61|60|59|58|57|56|55|54|53|52|51|50|49|48|47|46|45|44|43|42|41|40|39|38|37|36|35|34| 33|32|31|30|29|28|27|26|25|24|23|22|21|20|19|18|17|16|15|14|13|12|11|10|09|08|07|06|05|04| 03|02|01|00)(00|01|02|03|04|05|06|07|08|09|10|11|12)([0-9]{2})([a-z]|[A-Z])([0-9]{3})"/> </restriction> </simpleType> 2. Anlage 1 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: a) Nach der ,VergabedatenGroup' wird folgender Typ neu aufgenommen: <complexType name="VergabedatenErw"> <sequence> <element name="Geschlecht" type="zusy:GeschlechtType"/> </sequence> <attribute name="staat" type="zusy:StaatType" use="optional"/> <attributeGroup ref="zusy:VergabedatenGroup"/> </complexType> b) Nach dem ,AnlegerMitAnschriftType` wird folgender Typ neu aufgenommen: <complexType name= "AnlegerMitOptionalAnschriftType"> <complexContent> <extension base= "zusy:AnlegerType"> <sequence> <element name="Anschrift" type="zusy:AnschriftType" minOccurs="0" maxOccurs="1"/> </sequence> </extension> </complexContent> </complexType> 344 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 c) Der ,AnlegerOhneNrType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "AnlegerOhneNrType"> <complexContent> <extension base= "zusy:PersType"> <sequence> <element name="Anschrift" type="zusy:AnschriftType"/> <element name="staat" type="zusy:StaatType"/> </sequence> <attributeGroup ref="zusy:VergabedatenGroup"/> </extension> </complexContent> </complexType> d) Nach dem ,AnlegerOhneNrType` werden folgende Typen neu aufgenommen: <complexType name="AnlegerAZ01Type"> <complexContent> <extension base="zusy:PersType"> <attribute name="zuNr" type="zusy:VsNrType" use="optional"/> <attribute name="gebOrt" type="zusy:OrtType" use="required"/> </extension> </complexContent> </complexType> <complexType name="AnlegerErgType"> <complexContent> <extension base="zusy:VergabedatenErw"> <attribute name="telefon" type="zusy:AktzType" use="optional"/> </extension> </complexContent> </complexType> 3. Anlage 2 Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: In der zweiten Spalte der Tabelle sind die Zeilen der LVA Württemberg und der LVA Baden zu verbinden. Die bisherigen Bezeichnungen sind durch die Bezeichnung ,LVA Baden-Württemberg` zu ersetzen. 4. Anlage 2 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: a) Nach der Zeile der Währungsangabe für den Staat ,Jugoslawien` ist eine Leerzeile aufzunehmen. In den Spalten ,Land`, ,Währung (bis 31. 12. 2001)` und ,Schlüssel (bis 31. 12. 2001)` ist die Zeile mit den Einträgen für den Staat ,Jugoslawien` mit der eingefügten Leerzeile zu verbinden. In der eingefügten Leerzeile sind die Spalten ,Währung (ab 01. 01. 2002)` und ,Schlüssel (ab 01. 01. 2002)` miteinander zu verbinden. In die zuletzt verbundenen Zellen ist folgender Text aufzunehmen: bis 03. 02. 2003 ­ siehe auch ,Serbien und Montenegro`. b) Die zweite Zeile für die Währungsangabe der Russischen Föderation (Schüssel = RUR) ist zu entfernen. c) Nach dem Staat ,Senegal` sind die nachstehenden Zeilen aufzunehmen: Serbien und Montenegro Gebiet ,Serbien` Serbien und Montenegro Gebiet ,Montenegro` 5. Anlage 2 Abschnitt 5 wird wie folgt geändert: a) In der Zeile des Staats ,Fidschi` ist in der Spalte ,Vollform` der bisherige Eintrag durch ,Republik Fidschi-Inseln` zu ersetzen. b) Die Zeile mit folgendem Eintrag ist zu löschen: Jugoslawien Bundesrepublik Jugoslawien YU ­ ­ neuer YUM jugoslawischer Dinar Euro EUR Deutsche Mark DEM c) In der Zeile des Staats ,Komoren` ist in der Spalte ,Vollform` der bisherige Eintrag durch ,Union der Komoren` zu ersetzen. d) Nach der Republik Senegal ist folgende Zeile neu aufzunehmen: Serbien und Montenegro Serbien und Montenegro CS Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 6. Anlage 2 Abschnitt 6.2 wird wie folgt gefasst: 345 Fehler- Fehlertext nummer zu prüfende Datensätze nach § 12 Abs. 2 Satz 4 besonders gekennzeichnete Fehlermeldung Datensätze/Datenbausteine 0001 Liegt eine mittelbare Berechtigung (BERECH gleich false) vor, muss der Datenbaustein Ehegatte vorhanden sein. 0003 Liegt eine mittelbare Berechtigung (BERECH gleich false) vor, darf der Datenbaustein Einkommen nicht vorhanden sein. 0004 Erstellungsdatum (DT-ERST) ist kleiner ,,20050101". 0007 Konto ist für den angegebenen Zeitraum nicht gültig. 0008 Keine Steuernummer im Bestand enthalten. 0009 Stornosatz nicht verarbeitungsfähig, da kein zu stornierender Datensatz vorhanden. AZ01 AZ01 AZ06, AZ07, FZ03 ZF02 ZF01, ZF02 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02 0010 Stornierung nicht zulässig, da Festsetzungsbescheid erteilt. 0011 Stornierung nicht möglich, ZUNR bzw. Konto nicht im Bestand enthalten. 0013 Datenbaustein FEHLER darf nicht vorhanden sein, AZ01­07, BZ01, wenn das Erstellungsdatum alt (ERST-ALT) nicht BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, vorhanden ist. ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 0014 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da das Konto stillgelegt ist. 0015 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da Konto nicht vorhanden bzw. Anleger nicht im Bestand. Identifizierung über ZUNR, VNAME und GEBDT nicht möglich. 0016 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da Vertrag schädlich verwendet wurde. AZ01­07, BZ01 AZ02­07, BZ01, FZ01, FZ03 ZA01­07 X 0017 Eine Zulage wird für diesen Vertrag nicht gewährt, AZ01 da der Vertrag durch eine Kapitalübertragung auf einen anderen Vertrag vollständig aufgelöst wurde. 0018 Datensatz kann programmtechnisch nicht verAZ01­07, BZ01, arbeitet werden, da undefinierbare Inhalte vorhan- BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, den sind. ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 346 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 0019 Für das angeforderte Veranlagungsjahr liegt keine ZF02 aktuelle Steuererklärung vor (,,Kennbuchstabe Überwachung"). 0020 Für das angeforderte Veranlagungsjahr liegt noch ZF02 keine aktuelle Veranlagung vor. 0022 Eine Kapitalübertragung nach dem Tod des AZ04, AZ05 Anlegers auf einen Vertrag des Ehegatten können zurzeit vom System nicht bearbeitet werden. 0023 Die Rücksendung eines Datensatzes an den Absender ohne Fehlernummer ist unzulässig. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 ZA01­07 X 0025 Datensatz kann nicht verarbeitet werden, da das Konto stillgelegt bzw. nicht vorhanden ist. 0026 Eine Zulage wird für diesen Vertrag nicht gewährt, AZ01 da der Vertrag schädlich verwendet wurde. 0027 Da die Meldung zur schädlichen Verwendung bereits erfolgte und der Vertrag infolgedessen vollständig aufgelöst wurde, ist der Datensatz unzulässig. 0028 Die Stornierung des Datensatzes ist bis zum Abschluss der hier angemeldeten Kapitalübertragung nicht möglich. AZ02­07, FZ03 AZ01 0029 Unter der angegebenen Zulagenummer kann kein FZ02, KZ01, Anleger im Bestand der ZfA identifiziert werden. KZ02 0030 Der Datensatz ist unzulässig, da die Daten des Anlegers identisch mit den Daten des Ehegatten sind. AZ01 0031 Eine Stornierung dieses Datensatzes kann nicht AZ02, AZ03 durchgeführt werden, da zwischenzeitlich eine weitere schädliche Verwendung oder eine Kapitalübertragung verarbeitet wurde. 0032 Datensatz wird zurzeit noch nicht vom System bearbeitet. 0033 Eine Stornierung dieses Datensatzes kann nicht durchgeführt werden, da der zurückgeforderte Betrag bereits gezahlt wurde. AZ06, AZ07 AZ02 0034 Für einen mittelbar Berechtigten (BERECH gleich AZ01 false) besteht kein Zulageanspruch für Verträge einer betrieblichen Altersversorgung (3. Stelle der Anbieternummer = 0 und 4. Stelle der Anbieternummer = 5, 6 oder 7). ANBIETER, ANBIETER-NEU ­ Anbieternummer 0101 Es muss eine gültige Anbieternummer des absen- AZ01­07 denden Anbieters enthalten sein. ZERTIFI, ZERTIFI-NEU, ZERTIFI-BIS ­ Zertifizierungsnummer 0201 Mit Ausnahme von Organisationen der betriebliAZ01­07, FZ01, chen Altersversorgung (3. Stelle der AnbieterFZ03 nummer = 0 und 4. Stelle der Anbieternummer = 5, 6 oder 7, wenn vorhanden) und Direktversicherungen (Pseudozertifizierungsnummer ,,000001") ist eine gültige Zertifizierungsnummer vorzugeben. Die Zertifizierungsnummer muss dann in der Zertifizierungsnummerndatei der BaFin vorhanden sein. X Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 347 0202 Die Zertifizierungsnummer ist nicht für den Anbieter registriert. FANR ­ zuständiges Finanzamt 0301 Es muss eine gültige Finanzamtsnummer enthalten sein. STNR ­ Steuernummer 0401 Wenn FINANZAMT belegt ist, muss die Steuernummer (STNR) versorgt sein. FINANZAMT ­ Finanzamt 0501 Wenn die Steuernummer (STNR) belegt ist, muss auch FINANZAMT versorgt sein. ZUNR, ZUNR-ALT, ZUNR-G ­ Zulagenummer 0601 Prüfziffernprüfung AZ01­07, FZ01, FZ03 FZ01­03, ZF01­03 AZ01 AZ01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02 AZ01 0602 Im Datenbaustein EHEGATTE: Liegt eine mittelbare Berechtigung (BERECH gleich false) vor, muss die Versicherungsnummer bzw. Zulagenummer des unmittelbar Zulageberechtigten immer vorhanden sein. 0603 Die Zulagenummer (ZUNR) muss vorhanden sein, AZ01 wenn Baustein VERGABEDATEN leer ist. AZ01 AZ02, AZ03, AZ04, AZ05, FZ01, BZ01 REFNR ­ Referenznummer für den Anbieter im Berechnungsquartal ZA02, ZA03, 0701 JJ im Berechnungsquartal muss größer oder gleich dem Jahr im Antragsdatum (JJ im ZA06, ZA07 ANTRAG-DT (Element GRUNDDATEN)) sein. BBNR ­ Betriebsnummer der Zahlstelle 0801 Es muss eine gültige Betriebsnummer einer zuständigen Stelle enthalten sein. LFD-BER-NREF - Laufende Referenz der Berechnung 0901 Es muss die laufende Referenz der Berechnung enthalten sein, auf der die Auszahlung basiert. VTNR ­ Vertragsnummer 0A01 Die Vertragsnummer muss im Bestand der ZfA enthalten sein. VTNR-NEU ­ Vertragsnummer des neuen Anbieters 0B01 Stornierung nicht zulässig, da VertragsnummerNeu nicht im Bestand der ZfA enthalten ist. ZUSY-ID ­ Identifikationsnummer ZfA 0C01 Die Identifikationsnummer (ZUSY-ID) ist nicht zutreffend bzw. nicht bekannt. NNAME, NNAME-G ­ Familienname 1001 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. BZ01, BZ02, ZB01, KZ01, KZ02, ZK01, ZK02 ZA02, ZA03 0604 Eine Verarbeitung des Datensatzes unter dieser Zulagenummer (ZUNR) ist nicht möglich. Der Anleger hat eine neue Zulagenummer erhalten. AZ02­07, FZ03 AZ04, AZ05 FZ02, KZ01, KZ02 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 348 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 1002 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende AZ01­07, BZ01, Buchstaben am Beginn des Familiennamens sind BZ02, FZ01­03, unzulässig. KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1003 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1004 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe oder ein Punkt. 1006 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern AZ01­07, BZ01, oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander BZ02, FZ01­03, stehen. KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1007 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Familiennamens zugelassen. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1008 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). 1009 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1010 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugelassen. 1014 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. 1015 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01­07, BZ01, zugelassen. BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 349 VNAME, VNAME-G ­ Vorname 1101 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1102 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Vornamens sind unzulässig. 1103 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1105 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder Leerzeichen. 1109 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1111 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zugelassen. 1116 Der Vorname muss aus mindestens 2 aufeinander AZ01­07, BZ01, folgenden Buchstaben bestehen. BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1120 Keine Identität mit den unter der angegebenen ZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten. GNAME, GNAME-G ­ Geburtsname 1201 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, FZ01, FZ03 1202 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende AZ01­07, BZ01, Buchstaben am Beginn des Geburtsnamens sind BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, unzulässig. ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1203 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 350 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 1204 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe oder ein Punkt. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1206 Der Geburtsname enthält mehr als 2 Ziffern AZ01­07, BZ01, oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander BZ02, FZ01­03, stehen. KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1207 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Geburtsnamens zugelassen. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1208 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). 1209 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1210 Auf der letzten Stelle des Geburtsnamens sind nur AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugeKZ01, KZ02, lassen. ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1212 Der Geburtsname (GNAME-G) im Datenbaustein AZ01 Ehegatte des unmittelbar Zulageberechtigten muss vorhanden sein, sofern der erste Buchstabe des Namens (NNAME) vom Buchstaben in der VSNR/ZUNR (ZUNR) abweicht. 1214 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 1215 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01­07, BZ01, zugelassen. BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 NNAME-KIZA ­ Familienname des Kindergeldberechtigten 1301 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 1302 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende AZ01, KZ01, Buchstaben am Beginn des Familiennamens sind KZ02, ZK01 unzulässig. 1303 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1304 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe oder ein Punkt. AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 351 1306 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern AZ01, KZ01, oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander KZ02, ZK01 stehen. 1307 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Familiennamens zugelassen. 1308 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). 1309 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1310 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugelassen. 1314 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. 1315 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. VNAME-KIZA ­ Vorname des Kindergeldberechtigten 1401 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. 1402 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Vornamens sind unzulässig. 1403 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1405 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder Leerzeichen. 1409 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1411 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zugelassen. TITEL, TITEL-G ­ Titel 1501 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 AZ01, BZ02, 1502 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Titels sind unzulässig. FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 1503 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1505 Zulässig sind Buchstaben, Leerzeichen, Punkte, Bindestriche oder Klammern. 1509 Auf der ersten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1510 Auf der letzten Stelle des Titels ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen. 1513 Vor einem Punkt ist mindestens ein Buchstabe erforderlich. AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 AZ01, BZ02, FZ01, FZ03, KZ01, ZF01­03 352 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 GNAME-KIZA ­ Geburtsname des Kindergeldberechtigten 1601 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht KZ01, KZ02, mehrfach aufeinander folgen. ZK01 KZ01, KZ02, 1602 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Geburtsnamens sind ZK01 unzulässig. 1603 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1604 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe oder ein Punkt. KZ01, KZ02, ZK01 KZ01, KZ02, ZK01 1606 Der Geburtsname enthält mehr als 2 Ziffern KZ01, KZ02, oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander ZK01 stehen. 1607 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Geburtsnamens zugelassen. 1608 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). 1609 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1610 Auf der letzten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugelassen. 1614 Auf der ersten Stelle des Geburtsnamens ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. KZ01, KZ02, ZK01 KZ01, KZ02, ZK01 KZ01, KZ02, ZK01 KZ01, KZ02, ZK01 KZ01, KZ02, ZK01 1615 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe KZ01, KZ02, zugelassen. ZK01 NNAME-KN ­ Familienname 1701 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 1702 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende AZ01, BZ01, Buchstaben am Beginn des Familiennamens sind KZ01, KZ02, unzulässig. ZK01 1703 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1704 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Bindestriche, Apostrophe oder ein Punkt. AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 1706 Der Familienname enthält mehr als 2 Ziffern AZ01, BZ01, oder 2 Ziffern, die nicht unmittelbar hintereinander KZ01, KZ02, stehen. ZK01 1707 Ein Punkt ist nur nach einer Ziffer am Ende des Familiennamens zugelassen. 1708 Vor einer Zahl muss ein Leerzeichen stehen (z. B. Maier 3). 1709 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 353 1710 Auf der letzten Stelle des Familiennamens ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer oder ein Punkt zugelassen. 1714 Auf der ersten Stelle des Familiennamens ist nur ein Großbuchstabe zugelassen. AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 1715 Nach einem Bindestrich ist nur ein Großbuchstabe AZ01, BZ01, zugelassen. KZ01, KZ02, ZK01 VNAME-KN ­ Vorname 1801 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. 1802 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Vornamens sind unzulässig. 1803 Vor und nach Bindestrichen sind keine Leerzeichen erlaubt. 1805 Zulässig sind Buchstaben, Bindestriche oder Leerzeichen. 1809 Auf der ersten Stelle des Vornamens ist nur ein Buchstabe ungleich ,,ß" zugelassen. 1811 Auf der letzten Stelle ist nur ein Buchstabe zugelassen. STR ­ Straße 2001 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 2002 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn der Straße sind unzulässig, es sei denn, die Straße beginnt mit ,,III" und an der 4. Stelle folgt ein Punkt, der nicht letztes Zeichen der Straße ist. 2003 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostrophe oder Klammern. 2004 Soweit eine Straße vorhanden ist, muss diese aus AZ01, AZ02, mindestens 2 Zeichen bestehen. BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 2005 Auf der ersten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe oder eine Ziffer zugelassen. AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 2006 Eine auf Stelle 1 beginnende Ziffernfolge muss von einem Buchstaben, einem Punkt, ein Leerzeichen oder einem Bindestrich gefolgt sein. Bei Auslandsanschriften ist auch ein Komma als Folgezeichen zulässig. 354 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 2007 Auf der letzten Stelle der Straße ist nur ein Buchstabe, eine Ziffer, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen. 2008 Vor einem Punkt muss ein Buchstabe oder eine Ziffer stehen. AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 HAUS-NR ­ Hausnummer 2101 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. 2102 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Kommata, Leerzeichen, Binde- oder Schrägstriche. 2103 Das erste und das letzte Zeichen muss ein Buchstabe oder eine Ziffer sein. PLZ ­ Postleitzahl 2201 Bei Anschriften sind die gültigen Postleitzahlen im AZ01, AZ02, Rahmen der Ziffern ,,01000" bis ,,99999" zulässig. BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 2202 Länderkennzeichen passt nicht zur Postleitzahl. ORT ­ Wohnort 2301 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. AZ01, BZ02 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, AZ02, BZ02, FZ03, ZF01, ZF02, ZK01 AZ01, BZ01, BZ02 2302 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn der Ortsangabe sind unzulässig. 2303 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostrophe oder Klammern. 2304 Auf der ersten Stelle der Ortsangabe ist nur ein Buchstabe zugelassen, außer es handelt sich um eine Auslandsanschrift (PLZ = 99999). 2305 Die Ortsangabe muss aus mindestens 2 Buchstaben bestehen. 2306 Auf der letzten Stelle der Ortsangabe ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen. GORT, GORT-G ­ Geburtsort 2401 Gleiche Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht mehrfach aufeinander folgen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 355 2402 Mindestens 3 gleiche aufeinander folgende Buchstaben am Beginn des Ortsangabe sind unzulässig. 2403 Zulässig sind Buchstaben, Ziffern, Leerzeichen, Punkte, Kommata, Bindestriche, Schrägstriche, Apostrophe oder Klammern. 2404 Auf der ersten Stelle der Ortsangabe ist nur ein Buchstabe zugelassen. 2405 Die Ortsangabe muss aus mindestens 2 Buchstaben bestehen. 2406 Auf der letzten Stelle der Ortsangabe ist nur ein Buchstabe, ein Punkt oder eine rechte Klammer zugelassen. AZ01, BZ01, BZ02 AZ01, BZ01, BZ02 AZ01, BZ01, BZ02 AZ01, BZ01, BZ02 AZ01, BZ01, BZ02 2417 Der Geburtsort enthält einen unzulässigen Eintrag, AZ01, BZ01, wie ,unbekannt`, ,fehlt` oder ,ohne`. BZ02 2420 Keine Identität mit den unter der angegebenen ZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten. UNIPOST-Prüfungen zur Anschrift allgemein 2501 Anschrift postalisch nicht korrekt. 2502 Inlandsanschrift als Auslandsanschrift gemeldet. AZ01, BZ01, BZ02 AZ01, BZ02 AZ01, BZ02 2503 Postleitzahl/Wohnort nicht eindeutig zuzuordnen. AZ01, BZ02 2504 Straße nicht eindeutig zuzuordnen. 2505 Postleitzahl/Wohnort nicht identifizierbar. 2506 Straße nicht identifizierbar. 2507 Straße nicht gefunden, Hausnummer nicht zuzuordnen. AZ01, BZ02 AZ01, BZ02 AZ01, BZ02 AZ01, BZ02 2508 Postleitzahl nicht zu ermitteln, da Straßenname AZ01, BZ02 mehrfach vorhanden. GESCHL, GESCHL-G ­ GESCHLECHT 2601 Die Angabe des Geschlechts des Ehegatten ist ab AZ01 dem Beitragsjahr 2003 zwingend erforderlich. 2602 Das Geschlecht des Zulageberechtigten (GESCHL) darf nicht mit Geschlecht des Ehegatten (GESCHL-G) identisch sein. 2603 Es fehlt die Angabe des Geschlechtsmerkmals. LDKZ ­ Länderkennzeichen 2701 Es fehlt die Angabe des Länderkennzeichens. GEBDT, GEBDT-G ­ Geburtsdatum 3001 Das Geburtsdatum muss logisch sein. Anmerkung: Bei Personen ohne bestimmbares Geburtsdatum sind auch die Tagesangaben ,,00" und Monatsangaben mit ,,00" zulässig. Tagesangaben größer ,,31" und Monatsangaben größer ,,12" sind nicht zulässig. 3002 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Vollendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum kleiner Antragsdatum (wenn nicht vorhanden Erstellungsdatum) minus 70 Kalenderjahre). AZ01 BZ02 BZ01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 356 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 AZ01­AZ07, 3003 Das Geburtsdatum muss gleich dem Geburtsdatum in der ZUNR (Stellen 3 ­ 8 ZUNR (Element FZ01, KZ02 ANLEGERDATEN oder Element EHEGATTE)) sein. Anmerkung: Für den Vergleich der Daten wird in den Fällen, in denen die Seriennummern der Zulagenummer ,,49" bzw. ,,99" überschritten werden, die Addition der Zahl 32 oder 64 (bei Personen, die ein unbestimmbares Geburtsdatum (Tagesangabe ,,00") oder am Ersten eines Monats geboren sind, auch die Zahl 96) auf die Tagesangabe der Zulagenummer berücksichtigt. Für den Jahresvergleich mit dem Geburtsdatum ist das Jahrhundert bei einem Geburtsjahr größer 35 mit 19 zu bilden. Für Geburtsjahre kleiner oder gleich 35 ist das Jahrhundert 20 zu verwenden. 3004 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Vollendung des 85. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum kleiner Verarbeitungsdatum minus 85 Kalenderjahre). 3005 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Vollendung des 90. Lebensjahres liegen (kleiner Verarbeitungsdatum minus 90 Kalenderjahre). 3007 Unzulässig sind Geburtsdaten, die vor Vollendung des 14. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum größer Antragsdatum (ersatzweise Verarbeitungsdatum) minus 14 Kalenderjahre). 3020 Keine Identität mit den unter der angegebenen ZUNR im Bestand der ZfA vorhandenen Daten. DT-ERST ­ Erstellungsdatum 3102 Das Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein. AZ02, AZ03, AZ04, AZ05, AZ06 AZ07 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ02­07, BZ01, FZ01, FZ03 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ02, FZ03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 3103 Das Jahr des Erstellungsdatums ist größer als das BZ01 Beitragsjahr plus 4 Jahre. 3104 Das Erstellungsdatum liegt vor dem 01. 12. des Jahres vor dem Beitragsjahr. 3105 Das Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 18 Monate sein. 3121 Das Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. BZ01 FZ01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01, BZ01, FZ01­03, ZA02­04, ZF02 X BTJAHR ­ Beitragsjahr 3201 Das Beitragsjahr muss größer oder gleich 2002 sein. 3202 Der Zulageanspruch entsteht erst nach Ablauf des AZ01, ZA02, Beitragsjahres. Dem Antrag kann nicht entsproZA03 chen werden, da das Beitragsjahr nicht vor dem Jahr (JHJJ im Feld ANTRAG-DT im Element GRUNDDATEN) der Antragstellung liegt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 357 3203 Das Beitragsjahr muss kleiner als das aktuelle Jahr (Tagesdatum) sein. 3299 Zulageanträge für das Beitragsjahr 2003 sind bis zum Einsatz des erweiterten Datensatzes AZ01 unzulässig. AZ01, BZ01, FZ01­03, ZA02­04, ZF02 AZ01 ANTRAG-DT ­ Antragsdatum 3301 Das Jahr (JHJJ) in der Meldung muss größer oder AZ01 gleich 2002 sein. 3321 Das Antragsdatum darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. LF-JAHR ­ Jahr für das der Steuerbescheid gilt 3401 Das LF-JAHR muss dem Beitragsjahr minus 2 entsprechen. BIS-E Datum Einkommen 3603 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum (VON-E) liegen. VON-KIZA ­ Von-Datum Kindergeldzahlung 3701 Das Von-Datum muss im Beitragsjahr (BTJAHR) liegen. AZ01 FZ02 AZ01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 3702 Von-Datum Kindergeldzahlung (JHJJMM) liegt vor AZ01, KZ01, dem Geburtsdatum (JHJJMM). KZ02, ZK01 3703 Das Jahr des Von-Datums (JHJJ) muss dem Jahr des Bis-Datums (JHJJ aus BIS-KIZA) entsprechen. BIS-KIZA ­ Bis-Datum Kindergeldzahlung 3801 Das Bis-Datum muss im Beitragsjahr (BTJAHR) liegen. 3803 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum (VON-KIZA) liegen. 3821 Das Bis-Datum darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. BIS-R ­ Bis-Datum Rückzahlungszeitraum 3903 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum (VON-R) liegen. AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, ZK01 AZ01, KZ01, ZK01 AZ01, KZ01, ZK01 ZA05 ZA05 3921 Das Bis-Datum darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. DT-KAPUE ­ Datum der Kapitalübertragung 3A01 Das Datum der Kapitalübertragung darf nur einen AZ04, AZ05 Monat vor dem Erstellungsdatum des Datensatzes liegen. 3A02 Das Datum muss auf den Ersten eines Quartals fallen (01. 01., 01. 04., 01. 07., 01. 10.). AZ04, AZ05 3A03 Das Datum der Kapitalübertragung muss sich auf AZ04, AZ05 einen gültigen Vertrag beziehen. 3A22 Das Datum der Kapitalübertragung darf nicht größer als das Erstellungsdatum plus 4 Monate sein. DT-AUSZ ­ Auszahlungszeitpunkt 3B01 Der Auszahlungszeitpunkt muss größer oder gleich 01. 01. 2002 sein. AZ04, AZ05 AZ06, AZ07, ZA05 358 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 QUTL ­ Berechnungsquartal 3C01 JJ im Berechnungsquartal muss größer oder gleich dem Antragsdatum (JJ im ANTRAG-DT (Element GRUNDDATEN)) sein. ZA02, ZA03 3C21 Das Berechnungsquartal darf nicht größer als das ZA02, ZA03 Quartal des Erstellungsdatums sein. FEST-DT ­ Datum der Ermittlung der Altersvorsorgezulage ZA02, ZA03, 3D01 Das Datum darf nicht vor dem Datum des Antrages (ANTRAG-DT (Element GRUNDDATEN)) ZA04 liegen. 3D21 Das Datum darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. DT-STU ­ Ende des Stundungszeitraumes 3E01 Wenn eine Stundung oder Verlängerung der Stundung (MM-STU = 1, 2 oder 4) vorliegt, muss ein gültiges Datum vorgegeben sein. SV-DT ­ Datum der schädlichen Verwendung 3G01 Das Jahr des Datums der schädlichen Verwendung muss größer oder gleich 2003 sein. 3G21 Das Datum der schädlichen Verwendung darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. ZA02, ZA03, ZA04 ZA07 ZF01 ZF01 GEBDT-KIZA ­ Geburtsdatum Kindergeldberechtigter 3I01 Das Geburtsdatum muss logisch sein. AZ01, KZ01, Anmerkung: Bei Personen ohne bestimmbares KZ02, ZK01 Geburtsdatum sind auch die Tagesangaben ,,00" und Monatsangaben mit ,,00" zulässig. Tagesangaben größer ,,31" und Monatsangaben größer ,,12" sind nicht zulässig. 3I02 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Vollendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum kleiner Verarbeitungsdatum minus 70 Kalenderjahre). 3I06 Das Geburtsdatum muss kleiner als das Antragsdatum sein. AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, KZ01, KZ02, ZK01 3I07 Unzulässig sind Geburtsdaten, die vor Vollendung AZ01, KZ01, des 14. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum KZ02, ZK01 größer Antragsdatum (ersatzweise Erstellungsdatum) minus 14 Kalenderjahre). 3I20 Keine Identität mit Bestand der ZfA. GEBDT-KN ­ Geburtsdatum Kind 3J01 Das Geburtsdatum muss logisch sein. KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 AZ01, BZ01, KZ01, KZ02, ZK01 3J02 Unzulässig sind Geburtsdaten, die nach Vollendung des 70. Lebensjahres liegen (Geburtsdatum kleiner Verarbeitungsdatum minus 70 Kalenderjahre). 3J06 Das Geburtsdatum muss kleiner als das Antragsdatum sein. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 359 DT-ERST-ALT ­ ursprüngliches Erstellungsdatum 3K01 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht größer als das Verarbeitungsdatum sein. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ02, FZ03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ02, FZ03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 3K02 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 6 Monate sein. 3K03 Das ursprüngliche Erstellungsdatum ist nur zulässig, wenn eine Stornierung einer Meldung vorliegt oder eine Fehlernummer vorhanden ist. 3K04 Das ursprüngliche Erstellungsdatum ist größer als AZ01­07, BZ01, das Erstellungsdatum. BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 3K05 Das ursprüngliche Erstellungsdatum muss vorAZ01­07, BZ01, handen sein, wenn eine Stornierung einer Meldung BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, vorliegt oder eine Fehlernummer vorhanden ist. ZA01­07, ZB01, ZF01­03, ZK01 3K06 Das ursprüngliche Erstellungsdatum darf nicht kleiner als das Verarbeitungsdatum minus 18 Monate sein. BIS-KIR ­ Bis-Datum Kindergeldrückforderung 3L03 Das Bis-Datum darf nicht vor dem Von-Datum (VON-KIR) liegen. 3L21 Das Datum der Kindergeldrückforderung darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. DT-SCHAEDL ­ Datum der schädlichen Verwendung 3M01 Das Jahr des Datums der schädlichen Verwendung AZ02, AZ03, muss größer oder gleich 2003 sein. ZA06, ZA07 3M22 Das Datum der schädlichen Verwendung DT-SCHAEDL darf nicht mehr als 5 Monate nach dem Erstellungsdatum des Datensatzes liegen. DT-STUNDUNG ­ Datum des Stundungsantrags 3N01 Das Stundungsdatum muss vorhanden sein, wenn AZ02 das Stundungskennzeichen gleich 1 oder 2 ist. 3N21 Das Datum des Stundungsantrags darf nicht größer als das Erstellungsdatum sein. 4003 RV-EIN, RV-EG und LF-EG sind nicht vorhanden und es liegt eine unmittelbare Berechtigung (BERECH gleich true) vor und der Anleger ist kein Beamter (BEAMTER gleich false). AZ02 AZ02, AZ03, ZA06, ZA07 KZ02 KZ02 FZ01 RV-EIN ­ Beitragspflichtige Einnahmen zur gesetzlichen Rentenversicherung AZ01, ZA02, ZA03 360 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 RV-WKZ-EIN, RV-WKZ-EG, LF-WKZ-EG, BESOLD-WKZ ­ Währungskennzeichen 4101 Für das Veranlagungs- bzw. Besoldungsjahr 2001 AZ01, BZ01, sind in den Feldern LF-WKZ-EG und BESOLDFZ02 WKZ nur die Währungsangaben DEM und EUR, ab dem Veranlagungs- bzw. Besoldungsjahr 2002 ausschließlich EUR zulässig. 4102 Ab dem Beitragsjahr 2003 sind in den Feldern AZ01 RV-WKZ-EIN und RV-WKZ-EG folgende Währungen unzulässig: BEF, DEM, FIM, FRF, GRD, ITL, LUF, NLG, ATS, PTE, ESP LF-EG ­ Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 4303 LF-EG muss größer oder gleich 0,00 sein. BT-ABGEF ­ an ZfA abgeführte Betragssumme 4401 Der im Datensatz enthaltene Betrag ist geringer als der tatsächlich an die ZfA gezahlte Rückzahlungsbetrag. FZ02, ZF03 AZ03 AUSZBT ­ Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag 4601 Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag darf nicht AZ02 größer als GESKTL sein. SU-AVOR ­ Summe der zu übertragenden Altersvorsorgezulage 4A01 SU-AVOR muss größer 0,00 sein, wenn AZ04, AZ05 ANBIETER ungleich ANBIETER-NEU. 4A02 SU-AVOR muss gleich 0,00 sein, wenn ANBIETER AZ04, AZ05 gleich ANBIETER-NEU (interner Vertragswechsel). BT-NGEZ ­ nicht zurückgezahlter Betrag 4B01 Der Inhalt BT-NGEZ muss größer 0,00 sein. AZ07 BT-ZUL ­ Summe der bis zum Auszahlungszeitpunkt gutgeschriebenen Altersvorsorgezulage 4C01 BT-ZUL muss größer 0,00 sein. AZ06 BEI-AV-GES ­ Altersvorsorgebeitrag Gesamt 4D01 BEI-AV-GES muss größer oder gleich 0,00 sein. BEI-AV ­ Altersvorsorgebeitrag je Vertrag 4E01 BEI-AV muss größer oder gleich 0,00 sein. FZ01 FZ01 BEI-STVER ­ Altersvorsorgebeitrag (ohne den Betrag Altersvorsorgezulage), auf den § 10a EStG angewendet wurde FZ01 4F01 BEI-STVER muss größer oder gleich 0,00 sein. GESKTL ­ Vorhandenes Altersvorsorgevermögen 4G01 GESKTL muss größer 0,00 sein. AUSZBT ­ Zulageschädlicher Auszahlungsbetrag 4H01 AUSZBT muss größer 0,00 sein. 4H02 Wenn MM-SCHAEDL gleich 01, 04, 14 muss AUSZBT gleich GESKTL, für MM-SCHAEDL gleich 10 muss AUSZBT kleiner oder gleich URKAP sein. AZ02 AZ02 AZ02 4H03 Zulagenschädlicher Auszahlungsbetrag darf nicht AZ02 größer als GESKTL bzw. URKAP sein. BTR-ZUL-GES ­ Betrag Altersvorsorgezulage Gesamt 4I01 BTR-ZUL-GES muss größer oder gleich 0,00 sein. FZ01 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 361 BTR-ZUL ­ Gesamtbetrag der Altersvorsorgezulage 4J01 BTR-ZUL entspricht nicht der Summe aus BTR-GRUZUL (Grundzulage) und BTR-KIZUL (Kinderzulage). ZA02, ZA03 BTR-RU-ZUL ­ Rückzahlungsbetrag der Zulage 4M01 Wenn BTR-RU-ST gleich 0,00 ist, muss BTR-RU- ZA07 ZUL vorhanden sein. ZA07 4M02 Wenn MM-STU gleich 0 (keine Stundung) ist, muss BTR-RU-ST vorhanden sein. BTR-RU-ST ­ Rückzahlungsbetrag der Steuerermäßigung 4N01 Wenn BTR-RU-ZUL gleich 0,00 ist, muss BTRZA07 RU-ST vorhanden sein. 4N02 Wenn MM-STU gleich 0 (keine Stundung) ist, muss BTR-RU-ST vorhanden sein. BTR-MAUSZ ­ Auszahlungsbetrag aus Mitteilung 4O01 Der Auszahlungsbetrag darf nicht größer als der Betrag der Altersvorsorgezulage sein. ZA07 ZA02, ZA03 4O02 Wenn BTR-MRUECK gleich 0,00 ist, muss BTR- ZA02, ZA03 MAUSZ größer 0,00 sein. BTR-MRUECK ­ Betrag der Rückforderung aus Mitteilung 4P01 Wenn BTR-MAUSZ gleich 0,00 ist, muss BTRZA02, ZA03 MRUECK größer 0,00 sein. BTR-QAUSZ ­ saldierter Betrag der Auszahlung für Quartal 4Q01 Der Auszahlungsbetrag darf nicht größer als der ZA02, ZA03 Betrag der Altersvorsorgezulage sein. ZA02, ZA03 4Q03 BTR-QAUSZ darf nicht größer 0,00 sein, wenn BTR-QRUECK größer 0,00 ist. BTR-QRUECK ­ saldierter Betrag der Rückzahlung für Quartal 4R03 BTR-QRUECK darf nicht größer 0,00 sein, wenn ZA02, ZA03 BTR-QAUSZS größer 0,00 ist. BT-EINB ­ vom Anbieter einbehaltene Betragssumme AZ03 4T01 Ist BT-EINB größer als 0,00, muss sie mit BTABGEF identisch sein. URKAP ­ ursprüngliches Altersvorsorgevermögen 4U01 Ursprüngliches Altersvorsorgevermögen muss bei AZ02 Merkmal schädliche Verwendung (MM-SCHAEDL) gleich 10, 11, 12, 13 vorhanden sein. BTR-GRUZUL ­ Betrag der Grundzulage 4V01 Der Betrag der Grundzulage darf nicht größer als der Gesamtbetrag der Altersvorsorgezulage (BTR-ZUL) sein. 4V02 Wenn BTR-ZUL größer 0,00, dann muss BTRGRUZUL größer 0,00 sein. BTR-KIZUL ­ Betrag der Kinderzulage 4W01 Der Betrag der Kinderzulage muss kleiner als der Gesamtbetrag der Altersvorsorgezulage (BTRZUL) sein. ZA02, ZA03 ZA02, ZA03 ZA02, ZA03 4W02 Wenn BTR-GRUZUL kleiner BTR-ZUL, dann muss ZA02, ZA03 BTR-KIZUL größer 0,00 sein. 4W03 Wenn ANZ-KI vorhanden, dann muss BTR-KIZUL ZA02, ZA03 größer 0,00 sein. 362 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 ANZ-KI 4X01 Wenn BTR-KIZUL größer 0,00, dann muss ANZ-KI ZA02, ZA03 vorhanden sein. MM-KAN ­ Merkmal kein Anspruch auf Zulage 5001 Ein Feldinhalt ungleich 00 ist nur zulässig, wenn MM-KUEZ gleich 99 ist. MM-KUEZ ­ Merkmal Kürzung der Zulage 5101 Ein Feldinhalt gleich 00 bis 21 ist nur zulässig, wenn MM-KAN gleich 00 ist. STD-KZ ­ Kennzeichen zur Stundung 5201 Ein Inhalt ungleich 0 ist nur zulässig, wenn es sich AZ02 um eine schädliche Verwendung als Folge des Wegfalls der Steuerpflicht (MM-SCHAEDL gleich 04) handelt. STANG, STANG-G ­ Staatsangehörigkeit 5301 Es sind nur die vom Statistischen Bundesamt festgelegten Schlüssel zulässig (z. B. ,DE` für Deutschland). 5302 Die Angabe der Staatsangehörigkeit des Zulageberechtigten ist für das Beitragsjahr 2002 zwingend erforderlich, da keine Zulagenummer (ZUNR) angegeben wurde. 5303 Die Angabe der Staatsangehörigkeit ist ab dem Beitragsjahr 2003 zwingend erforderlich. KIZUAN ­ Merkmal, ob Kinderzulage beantragt ist 5401 Kinderzulage ist beantragt, aber keine Angabe von AZ01 Kindern. 5402 Kinderzulage ist nicht beantragt, aber Angabe von AZ01 Kindern. MM-MITTELBAR ­ Merkmal zur Art der Berechtigung 5701 Wenn mittelbare Berechtigung vorliegt FZ01 (MM-MITTELBAR gleich true), sind Daten in den Feldern RV-EIN, RV-EG, LF-EG und BESOLD nicht zulässig. 5702 Wenn unmittelbare Berechtigung vorliegt FZ01 (MM-MITTELBAR gleich false), muss in einem der Felder RV-EIN, RV-EG, LF-EG oder BESOLD ein Inhalt größer 0,00 vorhanden sein. MM-SCHAEDL ­ Merkmal schädliche Verwendung 5801 Das Merkmal ,,teilweise Entnahme § 92a EStG" (MM-SCHAEDL gleich 05) ist zurzeit unzulässig, da das Mindestentnahmekapital noch nicht vorliegen kann. AZ02 AZ01, BZ02 ZA02, ZA03 ZA02, ZA03 AZ01 AZ01 BEAMTER ­ Merkmal, ob Berechtigter ausschließlich Beamter ist 5901 Ist BERECH gleich false (mittelbar berechtigt) oder AZ01 nicht vorhanden, darf das Merkmal BEAMTER nicht true sein. BERECH ­ Kennzeichnung der Zulageberechtigung 5A01 Ab dem Beitragsjahr 2003 ist die Angabe der Zulageberechtigung zwingend erforderlich. AZ01 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 363 Grundsätzliche Prüfungen gegen den Bestand der ZfA 6001 Identischer Datensatz mit gleicher Anbieternummer oder gleicher Dienststelle oder gleicher Finanzamtsnummer und gleicher ZUNR und gleichem Erstellungsdatum bereits vorhanden. 6002 Vertragsnummer und Anbieternummer aus der Meldung nicht im Konto vorhanden. 6003 Die Mitteilung des Rückzahlungsbetrages (Meldegrund ZA06) für gleiche Vertragsnummer noch nicht erstellt. AZ01­07, BZ01, BZ02, FZ01­03, KZ01, KZ02, ZA01­07, ZB01, ZF01­04, ZK01 AZ02­07 AZ03 6004 Datensatz AZ02 mit gleicher Vertragsnummer und AZ04 Merkmal schädliche Verwendung (MM-SCHAEDL) gleich 01, 08, 10, 12 oder 14 vorhanden und DT-KAPUE (Datum Kapitalübertragung) größer Erstellungsdatum aus AZ02. 6005 Das Datum Kapitalübertragung (DT-KAPUE) entspricht nicht Datum Kapitalübertragung im Bestand bei gleicher Vertragsnummer. 6006 SU-AVOR entspricht nicht dem mitgeteilten Betrag des anderen Beteiligten. 6007 Ein Zulageantrag für einen zweiten bzw. weiteren Vertrag ist bei einem mittelbaren Berechtigten (BERECH gleich false) unzulässig. AZ05 AZ04, AZ05 AZ01 X AZ04 6008 Mindestens einer der Inhalte der Felder VTNRNEU, ZERTIFI-NEU oder ANBIETER-NEU müssen sich gegenüber dem Bestand ändern. 6010 Das Datum Kapitalübertragung (DT-KAPUE) ist bei AZ04 Wechsel der Vertragsnummer oder Zertifizierungsnummer bereits vorhanden. 6011 Bei Erstmeldung: Eine Meldung zur Kapitalübertragung mit diesem Datum (DT-KAPUE) liegt bereits vor. Bei Stornierung: Die Vertragsnummer ist nicht im Bestand der ZfA enthalten. 6013 PROZ-UEB (Prozentsatz des zu übertragenden Altersvorsorgevermögens) entspricht nicht dem Verhältnis gezahlte Zulage ­ zu übertragende Zulage. 6015 Zertifizierungsnummer passt nicht zum angegebenen Vertrag. AZ04, AZ05 AZ04 AZ02­07, FZ01 6016 Vertragswechsel (0,00 EUR übertragenes Kapital) AZ04, AZ05 nicht zulässig, da Vertragsnummer für den gleichen Anbieter bereits im Bestand. 6019 UEB-RUECKZ-EIGH entspricht nicht dem Merkmal im Bestand bei gleicher Vertragsnummer (aus Meldegrund AZ04). 6020 Für den in der Meldung genannten Vertrag sind keine Förderungen in Form von Zulagen oder Steuerermäßigungen gezahlt worden. AZ05 AZ02 6021 Datensatz nicht zulässig, da bereits ein Datensatz AZ02, AZ03 mit gleichem Meldegrund, gleicher Anbieternummer, gleicher Vertragsnummer und gleichem Datum der schädlichen Verwendung (DT-SCHAEDL) im Bestand der ZfA vorhanden ist. 364 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 6022 Datensatz nicht zulässig, da bereits eine Kapitalübertragung zum gleichen Vertrag gemeldet wurde, aber noch nicht abgeschlossen ist. Die Meldung ist nach Abschluss der laufenden Kapitalübertragung zu wiederholen. Weiterzuleitende Datensätze 7001 Eine Weiterleitung der Mitteilung der Vertragshistorie im Rahmen der förderunschädlichen Kapitalübertragung (AA01) ist nicht möglich, da der Empfänger nicht bekannt ist. 7. Anlage 3 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: Der ,MiteilungBerechType` wird wie folgt neu gefasst: AZ04, AZ05 AA01 <complexType name = "MiteilungBerechType"> <sequence> <element name="Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name="KGDat" type="zusy:KGDatenType" minOccurs="0" maxOccurs="unbounded"/> <element name="Besold" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="1" maxOccurs="12"/> </sequence> <attribute name= "bJahr" use= "required" type = "gYear"/> <attribute name= "beamtVersorg" use= "required" type = "zusy:MerkmalBeamtVgType"/> <attribute name= "gebOrt" use= "required" type = "zusy:OrtType"/> </complexType> 8. Anlage 3 Abschnitt 6 wird wie folgt geändert: Der ,KGAnlegerOptZunrType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name = "KGAnlegerOptZunrType"> <complexContent> <extension base= "zusy:PersType"> <attribute name="zuNr" use="required" type="zusy:VsNrType"/> </extension> </complexContent> </complexType> 9. Anlage 4 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert: Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Dienststelle` durch ,Zahlstelle` zu ersetzen. 10. Anlage 4 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift ist die Angabe ,,des Merkmals, ob das Versorgungsrecht des Steuerpflichtigen eine entsprechende Anwendung des § 69e Abs. 3 und 4 BeamtVG vorsieht" durch die Angabe ,,die Bestätigung, dass der Anleger die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 oder 4 EStG erfüllt" zu ersetzen. b) In der Erläuterung vor der Zeichendarstellung ist das Wort ,,Besoldungsstelle" durch die Wörter ,,zuständige Stelle" zu ersetzen. Nach dem Wort ,,übermitteln" wird die Angabe ,,sofern dem Beamten im Beitragsjahr eine Besoldung ausgezahlt wurde oder ein Zeitraum nach § 50a BeamtVG vorlag" durch die Angabe ,,sofern der zuständigen Stelle eine Einverständniserklärung zum Datenaustausch vorliegt." ersetzt. c) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. In der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Dienststelle` durch ,Zahlstelle` zu ersetzen. d) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,DT-ERST-ALT` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. e) Im Baustein 1 FEHLER ist in der Zeile des Feldes ,FENR` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. f) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GNAME` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. g) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist das Wort ,Besoldung` durch die Wörter ,Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG` zu ersetzen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 h) Die Zeile des Feldes ,BEAMTVG` ist wie folgt neu zu definieren: 365 001 n M BEAMT-VERSORG Baustein 5 BEAMTVG Das Element muss 1 mal vorhanden sein Bestätigung, dass der Anleger die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis erfüllt 1 = Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 EStG sind erfüllt 2 = Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zum Personenkreis nach § 10a Abs. 1 Nr. 4 EStG sind erfüllt 11. Anlage 4 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Dienststelle` durch ,Zahlstelle` zu ersetzen. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,DT-ERST-ALT` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. c) Im Baustein 1 FEHLER ist in der Zeile des Feldes ,FENR` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. d) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GNAME` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. e) Im Baustein 3 ANSCHRIFT ist in der Zeile des Feldes ,PLZ` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. f) Im Baustein 4 VERGABEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,VWORT` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,K` zu ändern. 12. Anlage 4 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR` in der Spalte ,art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. 13. Anlage 5 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: Der ,KGAnlegerOptZunrType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name = "KGAnlegerOptZunrType"> <complexContent> <extension base= "zusy:PersType"> <attribute name="zuNr" use="required" type="zusy:VsNrType"/> </extension> </complexContent> </complexType> 14. Anlage 5 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: a) Vor dem ,KGBezugDatenKZ01Type` wird folgender Typ neu aufgenommen: <complexType name="KGBerechtKZ01Type"> <attribute name= "nachname" use= "optional" type= "zusy:NameType"/> <attribute name= "vorname" use= "optional" type= "zusy:NameType"/> <attribute name= "gebDat" use= "optional" type= "zusy:DatumMit0Type"/> <attribute name= "gebName" use= "optional" type= "zusy:NameType"/> </complexType> b) Der ,KGBezugDatenKZ01Type` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="KGBezugDatenKZ01Type"> <sequence> <element name="KGBerecht" type="zusy:KGBerechtKZ01Type"/> <element name="KGDaten" type="zusy:KGDatenType"/> </sequence> <attribute name="zuord" type="zusy:MerkmalKGZuordnungType"/> </complexType> 366 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 15. Anlage 6 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUSY-ID` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 16. Anlage 6 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUSY-ID` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,K` zu ändern. c) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der ergänzende Hinweis ,Familienkassen, denen die ZUNR durch eine vorherige Anforderung der Überprüfungsdaten bekannt ist, müssen diese angeben.` zu löschen. d) Im Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN ist in der Zeile des Feldes ,NNAME-KIZA` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. e) Im Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN ist in der Zeile des Feldes ,VNAME-KIZA` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. 17. Anlage 6 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BBNR` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der ergänzende Hinweis ,Familienkassen, denen die ZUNR durch eine vorherige Anforderung der Überprüfungsdaten bekannt ist, müssen diese angeben.` zu löschen. 18. Anlage 7 Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) Der ,NuHeaderAnbZahlungType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "NuHeaderAnbZahlungType"> <attribute name= "anbieter" use= "required" type= "zusy:ABNrType"/> <attribute name= "erstDat" use= "required" type= "zusy:DatumZeitMicroSecType"/> <attribute name= "meGd" use= "required" type= "zusy:MeldegrundType"/> </complexType> b) Der ,NuHeaderZA01Type` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "NuHeaderZA01Type"> <complexContent> <restriction base="zusy:NuHeaderAnbType"> <attribute name="meGd" use="required" fixed="ZA01" type= "zusy:MeldegrundType"/> </restriction> </complexContent> </complexType> 19. Anlage 7 Abschnitt 2 wird wie folgt geändert: a) Der ,DatenBerechType` wird wie folgt neu gefasst: <attributeGroup name="DatenBerechType"> <attribute name= "bJahr" use= "required" type= "gYear"/> <attribute name= "berechQ" use= "required" type= "zusy:QuartalType"/> <attribute name= "refNr" use= "required" type= "zusy:RefNrAnbType"/> <attribute name= "datumFest" use= "required" type= "date"/> <attribute name= "anzKi" use= "optional" type= "byte"/> <attribute name= "mmKeinAnspruch" use= "required" type= "zusy:MerkmalKeinAnspruchType"/> <attribute name= "mmKeinKuerz" use= "required" type= "zusy:MerkmalKuerzungType"/> <attribute name= "datumAntrag" use= "required" type= "date"/> </attributeGroup> Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 b) Der ,AntrEinnahmeType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="AntrEinnahmeType"> <choice> <sequence> <element name="RVEin" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="1" <element name="RVEnt" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="0" </sequence> <sequence> <element name="RVEnt" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="1" <element name="RVEin" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="0" </sequence> </choice> <attribute name="vonMonat" use="required" type="gMonth"/> <attribute name="bisMonat" use="required" type="gMonth"/> </complexType> 367 maxOccurs="1"/> maxOccurs="1"/> maxOccurs="1"/> maxOccurs="1"/> c) Der ,BetraegeType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name = "BetraegeType"> <sequence> <element name= "Eigen" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "AltVer" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "Ausz" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "Rueck" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "SaldoAusz" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "SaldoRueck" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "BtrGruZul" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> <element name= "BtrKiZul" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> </sequence> </complexType> 20. Anlage 7 Abschnitt 3 wird wie folgt geändert: a) Der ,VDatType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name = "VDatType"> <sequence> <element name= "Betrag" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "zuZul" default= "true" type = "boolean"/> <attributeGroup ref="zusy:VertragsdatenGroup"/> </complexType> b) Der ,KiDatType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="KiDatType"> <attribute name="nachname" type="zusy:NameType" use="required"/> <attribute name="vorname" type="zusy:NameType" use="required"/> <attribute name="vorwort" type="zusy:VorWortType" use="optional"/> <attribute name="namZus" type="zusy:NamenszusatzType" use="optional"/> <attribute name="gebDat" type="date" use="required"/> <attribute name="nachnameKG" type="zusy:NameType" use="required"/> <attribute name="vornameKG" type="zusy:NameType" use="required"/> <attribute name="zahlst" type="zusy:ZahlstelleType" use="required"/> <attribute name="kgNr" type="zusy:KGNrType" use="required"/> <attribute name="vonKG" type="gYearMonth" use="required"/> <attribute name="bisKG" type="gYearMonth" use="required"/> </complexType> c) Nach dem Typ ,KiDatType' wird der Typ ,AnlegerDatenType' neu aufgenommen. Der Typ lautet wie folgt: <complexType name="AnlegerDatenType"> <complexContent> <extension base="zusy:AnlegerAZ01Type"> <sequence> <element name="Anschrift" type="zusy:AnschriftType"/> <element name="AntrE" type="zusy:AntrEinnahmeType" minOccurs="0" maxOccurs="unbounded"/> <element name="LFEnt" type="zusy:WaehrungLFType" minOccurs="0"/> <element name="VDat" type="zusy:VDatType" maxOccurs="unbounded"/> <element name="KiDat" type="zusy:KiDatType" minOccurs="0" maxOccurs="unbounded"/> </sequence> </extension> </complexContent> </complexType> 368 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 d) Die Typen ,ALAntrType', ,ALAntrMitNrType' und ,ALAntrOhneNrType` sind zu löschen. e) Der ,EGatType' wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="EGatType"> <complexContent> <extension base="zusy:AnlegerAZ01Type"> <sequence> <element name="EGatErw" type="zusy:VergabedatenErw"/> </sequence> </extension> </complexContent> </complexType> f) Der ,ZAntrType' wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="ZAntrType"> <sequence> <element name="AnlegerDaten" type="zusy:AnlegerDatenType"/> <element name="AnlegerDatenErg" type="zusy:AnlegerErgType"/> <element name="StDat" type="zusy:StDatType" minOccurs="0"/> <element name="EGat" type="zusy:EGatType" minOccurs="0"/> </sequence> <attribute name="antrDat" type="date" use="required"/> <attribute name="bJahr" type="gYear" use="required"/> <attribute name="berech" type="boolean" use="optional"> <!--true= Pflichtversicherung gesetzl. RV--> <!--false= Keine Pflichtversicherung --> </attribute> <attribute name="beamter" type="boolean" default="false"> <!--true= Berechtigter ist Beamter--> <!--false= kein Beamter (Grundstellung) --> </attribute> <attribute name="kgBeantragt" type="boolean" default="true"> <!--true= Kindergeldzulage beantragt--> <!--false= keine Kindergeldzulage beantragt --> </attribute> </complexType> 21. Anlage 7 Abschnitt 4 wird wie folgt geändert: a) Die Erläuterung der ,enumeration value=02"` ist von ,Teilauflösung` in ,Teilkündigung` zu ändern. b) Der ,SchaedlVerwType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="SchaedlVerwType"> <sequence> <element name="Anleger" type="zusy:AnlegerMitOptionalAnschriftType"/> <element name="Gesamtkapital" type="zusy:WaehrungType"/> <element name="Auszahlung" type="zusy:WaehrungType"/> <element name="KapitalAlt" type="zusy:WaehrungType" minOccurs="0"/> </sequence> <attribute name="merkmal" use="required" type="zusy:MerkmalSchaedlVerwType"/> <attribute name="datumSchaedLVerw" use="required" type="date"/> <attribute name="stundung" default="0" type="zusy:MerkmalStundungType"/> <attribute name="datumStundAntrag" use="optional" type="date"/> <attribute name="erwerbsmind" use="optional" type="zusy:ProzentType"/> </complexType> 22. Anlage 7 Abschnitt 5 wird wie folgt geändert: Der ,MiteilungBetraegeType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name = "MiteilungBetraegeType"> <sequence> <element name= "Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name= "Ertrag" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "Einbehalten" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "BetragAnZfA" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name="datumSchaedLVerw" use="required" type="date"/> </complexType> 23. Anlage 7 Abschnitt 10 wird wie folgt geändert: Der ,MitZuNrType' wird wie folgt neu gefasst: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 <complexType name="MitZuNrType"> <sequence> <element name="Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name="GebOrt" type="zusy:OrtType"/> <element name="Vertraege" type="zusy:VertragType" maxOccurs="unbounded"/> </sequence> <attributeGroup ref="zusy:VergabedatenGroup"/> <attribute name="alteZuNr" type="zusy:VsNrType" use="optional"/> </complexType> 369 24. Anlage 7 Abschnitt 11 wird wie folgt geändert: Der ,ErmitErgType' wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="ErmitErgType"> <sequence> <element name="Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name="GebOrt" type="zusy:OrtType"/> <element name="Einnahmen" type="zusy:EinnahmenBerechType"/> <element name="Betraege" type="zusy:BetraegeType"/> <element name="Bei_Zul" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attributeGroup ref="zusy:DatenBerechType"/> <attributeGroup ref="zusy:VergabedatenGroup"/> <attribute name="mmErmit" type="zusy:MerkmalErmittlungType" use="required"/> <attribute name="lfd_ber_nref" type="zusy:BerechRefNrType" use="required"/> </complexType> 25. Anlage 7 Abschnitt 12 wird wie folgt geändert: Der ,FestsetzungType' wird wie folgt neu gefasst: <complexType name="FestsetzungType"> <sequence> <element name="Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name="GebOrt" type="zusy:OrtType"/> <element name="Einnahmen" type="zusy:EinnahmenBerechType"/> <element name="Betraege" type="zusy:BetraegeType"/> <element name="Bei_Zul" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attributeGroup ref="zusy:DatenBerechType"/> <attributeGroup ref="zusy:VergabedatenGroup"/> <attribute name="mmFest" type="zusy:MerkmalFestsetzungType" use="required"/> <attribute name="lfd_ber_nref" type="zusy:BerechRefNrType" use="required"/> </complexType> 26. Anlage 7 Abschnitt 13 wird wie folgt geändert: Der ,MitAltVorType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "MitAltVorType"> <sequence> <element name= "Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name= "AltVor" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "bJahr" use= "required" type= "gYear"/> </complexType> 27. Anlage 7 Abschnitt 14 wird wie folgt geändert: a) Der ,AuszSchaedlType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "AuszSchaedlType"> <sequence> <element name= "Vertrag" type="zusy:VertragType"/> <element name= "Betrag" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "datumAusz" use= "required" type= "date"/> </complexType> b) Der ,AuszRueckzWohngType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "AuszRueckzWohngType"> <sequence> <element name= "Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name= "AuszSchaedl" type="zusy:AuszSchaedlType" minOccurs="0" maxOccurs="unbounded"/> <element name= "Rueckz" type="zusy:RueckzType" minOccurs="0" maxOccurs="1"/> </sequence> </complexType> 370 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 28. Anlage 7 Abschnitt 15 wird wie folgt geändert: Der ,RueckzSchaedlEntType` wird wie folgt neu gefasst: <complexType name= "RueckzSchaedlEntType"> <sequence> <element name= "Anleger" type="zusy:AnlegerType"/> <element name= "RueckzZulage" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> <element name= "RueckzStErm" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> </sequence> <attribute name= "refNr" use= "required" type= "zusy:RefNrAnbType"/> <attribute name= "stundung" default="0" type= "zusy:MerkmalStundungType"/> <attribute name="datumSchaedLVerw" use="required" type="date"/> <attribute name= "lfd_ber_nref" use= "required" type= "zusy:BerechRefNrType"/> <attribute name= "datumAntrag" use= "required" type= "date"/> </complexType> 29. Im Anschluss an den Abschnitt 16 sind die folgenden Abschnitte neu aufzunehmen: 17 ZusyMeldung zur Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei (ZusyAZRR.xsd) <?xml version = "1.0" encoding = "ISO-8859-1"?> <schema xmlns = "http://www.w3.org/2001/XMLSchema" targetNamespace = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" xmlns:zusy = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" version = "1.0.0" elementFormDefault = "qualified"> <include schemaLocation="ZusyHeaderAnbieter.xsd"/> <element name= "Rueckzahlungssatz"> <complexType> <sequence> <element name= "Rueckzahlung" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "vertragNr" use= "required" type= "zusy:AktzType"/> <attribute name= "zulageNr" use= "required" type= "zusy:VsNrType"/> <attribute name= "bJahr" use= "required" type= "gYear"/> <attribute name= "lfd_ber_nref" use= "required" type= "zusy:BerechRefNrType"/> </complexType> </element> <element name= "Rueckzahlungsreferenzdatei"> <complexType> <sequence> <element name= "SummeRueckzahlung" type= "zusy:EuroWaehrungGrossType"/> <element name= "versp_zuschlag" minOccurs="0" type= "zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "saeum_zuschlag" minOccurs="0" type= "zusy:EuroWaehrungType"/> <element ref="zusy:Rueckzahlungssatz" minOccurs="0" maxOccurs="500"/> </sequence> <attribute name= "refNr" use= "required" type= "zusy:RefNrAnbType"/> <attribute name= "refnr_suf" use= "required" type= "int"/> <attribute name= "nummerMeldung" use= "required" type= "positiveInteger"/> <attribute name= "gesamtzahlMeldungen" use= "required" type= "positiveInteger"/> </complexType> </element> <element name="ZusyMeldung"> <complexType> <sequence> <element name="TransferHeader" type="zusy:TransferHeaderType"/> <element name="Daten"> <complexType> <sequence> <element name="Header" type="zusy:NuHeaderAZRRType"/> <element ref="zusy:Rueckzahlungsreferenzdatei"/> </sequence> </complexType> </element> </sequence> </complexType> </element> </schema> Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 371 18 ZusyMeldung zur Zahlungs-Referenzdatei (ZusyZARA.xsd) <?xml version = "1.0" encoding = "ISO-8859-1"?> <schema xmlns = "http://www.w3.org/2001/XMLSchema" targetNamespace = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" xmlns:zusy = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" version = "1.0.0" elementFormDefault = "qualified"> <include schemaLocation="ZusyHeaderAnbieter.xsd"/> <element name= "Referenzsatz"> <complexType> <sequence> <element name= "Auszahlung" type= "zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "vertragNr" use= "required" type= "zusy:AktzType"/> <attribute name= "lfd_ber_nref" use= "required" type= "zusy:BerechRefNrType"/> <attribute name= "zulageNr" use= "required" type= "zusy:VsNrType"/> <attribute name= "bJahr" use= "required" type= "gYear"/> </complexType> </element> <element name= "Referenzdatei"> <complexType> <sequence> <element name= "SummeAuszahlung" type= "zusy:EuroWaehrungGrossType"/> <element ref="zusy:Referenzsatz" maxOccurs="500"/> </sequence> <attribute name= "refNr" use= "required" type= "zusy:RefNrAnbType"/> <attribute name= "nummerMeldung" use= "required" type= "positiveInteger"/> <attribute name= "gesamtzahlMeldungen" use= "required" type= "positiveInteger"/> </complexType> </element> <element name="ZusyMeldung"> <complexType> <sequence> <element name="TransferHeader" type="zusy:TransferHeaderType"/> <element name="Daten"> <complexType> <sequence> <element name="Header" type="zusy:NuHeaderZARAType"/> <element ref="zusy:Referenzdatei"/> </sequence> </complexType> </element> </sequence> </complexType> </element> </schema> 372 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 19 ZusyMeldung zur Geldeingangsmahnung (ZusyZAMG.xsd) <?xml version = "1.0" encoding = "ISO-8859-1"?> <schema xmlns = "http://www.w3.org/2001/XMLSchema" targetNamespace = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" xmlns:zusy = "http://www.zusy.de/2002/XMLSchema" version = "1.0.0" elementFormDefault = "qualified"> <include schemaLocation="ZusyHeaderAnbieter.xsd"/> <element name= "Einzelsatz"> <complexType> <sequence> <element name= "Rueckzahlung" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "btr_qrueck_gel" type="zusy:EuroWaehrungType"/> <element name= "btr_qrueck_off" type="zusy:EuroWaehrungType"/> </sequence> <attribute name= "vertragNr" use= "required" type= "zusy:AktzType"/> <attribute name= "lfd_ber_nref" use= "required" type= "zusy:BerechRefNrType"/> <attribute name= "zulageNr" use= "required" type= "zusy:VsNrType"/> <attribute name= "bJahr" use= "required" type= "gYear"/> </complexType> </element> <element name= "MahnungGesamtbetrag"> <complexType> <sequence> <element name= "SummeRueckforderung" type="zusy:EuroWaehrungGrossType"/> <element name= "SummeGeleistet" type="zusy:EuroWaehrungGrossType"/> <element name= "SummeOffen" type="zusy:EuroWaehrungGrossType"/> <element name= "versp_zuschlag" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> <element name= "saeum_zuschlag" type="zusy:EuroWaehrungType" minOccurs="0"/> <element ref="zusy:Einzelsatz" minOccurs="0" maxOccurs="500"/> </sequence> <attribute name= "refNr" use= "required" type= "zusy:RefNrAnbType"/> <attribute name= "nummerMeldung" use= "required" type= "positiveInteger"/> <attribute name= "gesamtzahlMeldungen" use= "required" type= "positiveInteger"/> </complexType> </element> <element name="ZusyMeldung"> <complexType> <sequence> <element name="TransferHeader" type="zusy:TransferHeaderType"/> <element name="Daten"> <complexType> <sequence> <element name="Header" type="zusy:NuHeaderZAMGType"/> <element ref="zusy:MahnungGesamtbetrag"/> </sequence> </complexType> </element> </sequence> </complexType> </element> </schema> Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 30. Anlage 8 Abschnitt 1.1 wird wie folgt geändert: a) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen: Der beschriebene Datenumfang ist ab dem 16. 02. 2004 zu verwenden. 373 b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. c) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BERECH` in der Spalte ,Art` der Wert von ,K` in ,m` zu ändern. d) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist die Zeile des Feldes ,VERTEIL` zu löschen. e) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEAMTER` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. f) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN ist die Zeile des Feldes ,GESCHL` zu löschen. g) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind im Anschluss an die Zeile des Feldes ,GORT-G` folgende Zeilen aufzunehmen: 001 an m GESCHL-G 002 020 020 020 an an an an m K K K STANG-G VWORT-G NAMZUS-G TITEL-G Geschlecht des Ehegatten M ­ männlich W ­ weiblich Staatsangehörigkeit des Ehegatten Vorsatzwort des Ehegatten Namenszusatz des Ehegatten Titel des Ehegatten h) Im Baustein 4 ANSCHRIFT ist in der Zeile des Feldes ,PLZ` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. i) Die Bezeichnung des Bausteins 5 ist von ,VERGABEDATEN` in ,ANLEGERDATEN-ERG` zu ändern. j) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,GESCHL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der ergänzende Hinweis, der mit ,Das Geschlecht ist bei der ...` beginnt, zu löschen. k) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,STANG` in der Spalte ,Art` der Wert von ,M` in ,m` zu ändern. l) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist in der Zeile des Feldes ,VWORT` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,K` zu ändern. m) Im Baustein 5 ANLEGERDATEN-ERG ist im Anschluss an die Zeile des Feldes ,TITEL` folgende Zeile aufzunehmen: 020 an K TELEFON Telefonnummer n) Im Baustein 7 EINKOMMENSDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Lohnersatzleistung` in ,Entgeltersatzleistung` zu ändern. o) Im Baustein 7 EINKOMMENSDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der Hinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger` durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR` zu ersetzen. p) Im Baustein 8 KINDERDATEN ist die Zeile des Feldes ,ZU-KN` zu löschen. q) Im Baustein 8 KINDERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,VNAME-KN` folgende Zeilen einzufügen: 020 020 an an K K VWORT-KN NAMZUS-KN Vorsatzwort Kind Namenszusatz Kind 31. Anlage 8 Abschnitt 1.2 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,MM-SCHAEDL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Erläuterungstexte der nachstehenden Merkmale zu ändern: 02 = Teilkündigung 374 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 08 = Tod des Berechtigten während der Ansparphase ohne Kapitalübertragung und mit Zahlung einer Hintenbliebenenrente 09 = Tod des Berechtigten während der Ansparphase mit teilweiser Kapitalübertragung und mit Zahlung einer Hinterbliebenenrente 10 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase ohne Kapitalübertragung (vollständige Kündigung) 12 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase ohne Kapitalübertragung und mit Zahlung einer Hinterbliebenenrente 13 = Tod des Berechtigten während der Auszahlungsphase mit teilweiser Kapitalübertragung und mit Zahlung einer Hinterbliebenenrente. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,GESKTL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` nach dem Wort ,,vorhandenes" ein Komma und das Wort ,,gefördertes" einzufügen. d) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,URKAP` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` nach dem Wort ,,ursprüngliches" ein Komma und das Wort ,,gefördertes" einzufügen. e) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,EM-ANTEIL` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,K` zu ändern. f) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist die Zeile des Feldes ,DT-BESCHEINIGUNG` zu entfernen. g) Nach der Zeile mit dem Feldnamen ,DT-STUNDUNG` ist der Baustein 4 ANSCHRIFT neu aufzunehmen. Der Baustein stellt sich wie folgt dar: ANSCHRIFT Baustein 4 035 009 002 005 035 an an an n an M K K M M STR HAUS-NR LDKZ PLZ ORT Dieses Element kann 0 ­ 1 mal enthalten sein. Es sollte angegeben werden, sofern im Feld ,MM-SCHAEDL` das Merkmal=04 vorhanden ist. Straße Hausnummer Länderkennzeichen Postleitzahl Wohnort 32. Anlage 8 Abschnitt 1.3 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,BT-ERT` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` nach dem Wort ,,Ertragssumme" die Wörter ,,auf das geförderte Altersvorsorgevermögen" einzufügen. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BT-EINB` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. 33. Anlage 8 Abschnitt 1.4 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind in der Zeile des Feldes ,PROZ-UEB` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Ausführungen zur Feldbelegung, die mit ,,Das Feld ist wie folgt zu füllen:" beginnen, zu löschen. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,SU-STERM` in der Spalte ,Name` vom ,SU-STERM` in ,SU-BEI-ZUL` zu ändern. Ferner sind in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` nach der Angabe ,§ 10a` die Wörter ,oder Abschnitt XI` einzufügen. d) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER-NEU` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 34. Anlage 8 Abschnitt 1.5 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 375 b) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,SU-STERM` in der Spalte ,Name` vom ,SU-STERM` in ,SU-BEI-ZUL` zu ändern. Ferner ist in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Ausführung ,,Summe der Altersvorsorgebeiträge, auf die § 10a EStG angewendet wurde, in Euro" durch ,,Summe der vom bisherigen Anbieter übertragenen Altersvorsorgebeiträge, auf die § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro" zu ersetzen. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER-BIS` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 35. Anlage 8 Abschnitt 1.6 wird wie folgt geändert: Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 36. Anlage 8 Abschnitt 1.7 wird wie folgt geändert: Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 37. Im Anschluss an die Anlage 8 Abschnitt 1.7 ist folgender Abschnitt neu aufzunehmen: 1.8 Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei Die Grunddaten sind in jeder Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei nur einmal vorhanden. Für jeden Einzelfall, für den eine Zulage vom Anbieter zurückgefordert und zurückgezahlt wird, ist ein Einzelsatz in die Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei aufzunehmen. Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, Grundstellung = Null b = boolean K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen (Bedingungen: siehe Fehlerkatalog) 1.8.1 Lg 004 010 023 Typ an n an Grunddaten Art Name M M M GRUNDDATEN MEGD ANBIETER DT-ERST Inhalt/Erläuterung Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein Meldegrund AZRR Anbieternummer Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil Referenznummer des Anbieters im Berechnungsquartal · 1. Stelle = ,,C" · Anbieternummer (10 Stellen) · Quartal (QJJ) Suffix der Referenznummer (laufende Nummer der Referenzdatei, sofern mehrere Überweisungen erfolgten) Gesamtanzahl der Meldungen, die fachlich eine logisch zusammenhängende Referenzdatei ergeben und die nur aufgrund der Dateigröße (über 100 KB) geteilt wurde Eindeutige Nummer der Referenzdatei (fortlaufende Nummerierung bis zur angegebenen Gesamtanzahl der fachlich zusammengehörenden Meldungen) Gesamtsumme Rückzahlungs- und Rückforderungsbeträge in Euro für Quartal 9,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 014 an M REFNR 002 n M REFNR-SUF 006 n M GES-ANZ-MELD 006 n M MELD-NUM 012 an M GES-BTR-QRUECK 376 Lg 009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 Typ an Art Name K VERSP-ZUSCHLAG Inhalt/Erläuterung Summe der Verspätungszuschläge in Euro für Quartal 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) Summe der Säumniszuschläge in Euro für Quartal 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 009 an K SAEUM-ZUSCHLAG 1.8.2 Lg Typ Einzelsätze Art Name GRUNDDATEN EINZELSAETZE Inhalt/Erläuterung Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Vertragsnummer des Anbieters Laufende Referenz der Berechnung Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form: bbttmmjjAssp Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Beitragsjahr für Zulagengewährung jhjj Sofern der Einzelsatz aufgrund ZA06 oder ZA07 erstellt wird, ist dieses Feld mit ,9999` zu belegen. Betrag der Rückzahlung/Rückforderung in Euro 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 020 018 an an M M VTNR LFD-BER-NREF ANLEGERDATEN 012 an M ZUNR RUECKZAHLUNGSDATEN 004 n M BTJAHR 009 an M BTR-QRUECK 38. Anlage 8 Abschnitt 2.1 wird wie folgt geändert: a) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen: Der beschriebene Datenumfang ist ab dem 16. 02. 2004 zu verwenden. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. c) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME` folgende Zeilen einzufügen: 020 020 020 035 an an an an K K K M TITEL VWORT NAMZUS GORT Titel Vorsatzwort Namenszusatz Geburtsort d) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ZUNR-A` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,K` zu ändern. 39. Anlage 8 Abschnitt 2.2 wird wie folgt geändert: a) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen: Der beschriebene Datenumfang ist ab dem 16.02.2004 zu verwenden. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 c) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME` folgende Zeilen einzufügen: 377 020 020 020 035 an an an an K K K M TITEL VWORT NAMZUS GORT Titel Vorsatzwort Namenszusatz Geburtsort d) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Lohnersatzleistung` in ,Entgeltersatzleistung` zu ändern. e) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der Hinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger` durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR` zu ersetzen. f) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Formulierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro` durch ,Altersvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro` zu ersetzen. g) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-GRUZUL` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. h) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-KIZUL` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. i) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MAUSZ` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. j) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MRUECK` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. k) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QAUSZ` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. l) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QRUECK` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. m) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANZ-KI` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Kinderzulage(n)` durch ,Kinder` zu ersetzen. n) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,MM-KUEZ` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Aufzählung nach dem Merkmal ,04 ­ Änderung der Kinderanzahl nach Bestätigung der Familienkasse` um folgende Merkmale zu erweitern: 10 ­ keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung 11 ­ Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung 20 ­ keine Auszahlung/Rückforderung wegen schädlicher Verwendung 21 ­ Teilauszahlung/Teilrückforderung wegen schädlicher Verwendung. 40. Anlage 8 Abschnitt 2.3 wird wie folgt geändert: a) Zwischen der Abschnittsüberschrift und der Zeichendarstellung ist folgender Satz neu aufzunehmen: Der beschriebene Datenumfang ist ab dem 16.02.2004 zu verwenden. b) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. c) Im Baustein 2 ANLEGERDATEN sind nach der Zeile des Feldes ,GNAME` folgende Zeilen einzufügen: 020 020 020 035 an an an an K K K M TITEL VWORT NAMZUS GORT Titel Vorsatzwort Namenszusatz Geburtsort d) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,RV-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Lohnersatzleistung` in ,Entgeltersatzleistung` zu ändern. 378 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 e) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,LF-WKZ-EG` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der Hinweis ,DEM/EUR/weitere Währungen Grenzgänger` durch ,aus Land- und Forstwirtschaft in DEM/EUR` zu ersetzen. f) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Formulierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro` durch ,Altersvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro` zu ersetzen. g) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-GRUZUL` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. h) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-KIZUL` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. i) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MAUSZ` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. j) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-MRUECK` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. k) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QAUSZ` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. l) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BTR-QRUECK` in der Spalte ,Art` der Wert von ,m` in ,M` zu ändern. m) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANZ-KI` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` das Wort ,Kinderzulage(n)` durch ,Kinder` zu ersetzen. n) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,MM-KUEZ` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Aufzählung nach dem Merkmal ,04 ­ Änderung der Kinderanzahl nach Bestätigung der Familienkasse` um das folgende Merkmal zu erweitern: 10 ­ keine Auszahlung wegen Kapitalübertragung 11 ­ Teilauszahlung wegen Kapitalübertragung 20 ­ keine Auszahlung/Rückforderung wegen schädlicher Verwendung 21 ­ Teilauszahlung/Teilrückforderung wegen schädlicher Verwendung. 41. Anlage 8 Abschnitt 2.4 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-ZUL` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` die Formulierung ,Altersvorsorgebeitrag, der zur Zulageberechnung verwendet wurde (§ 82 EStG), in Euro` durch ,Altersvorsorgebeitrag im Sinne des § 82 EStG, auf den § 10a oder Abschnitt XI EStG angewendet wurde, in Euro` zu ersetzen. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,BEI-STERM` zu entfernen. 42. Anlage 8 Abschnitt 2.5 wird wie folgt geändert: Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. 43. Anlage 8 Abschnitt 2.6 wird wie folgt geändert: a) Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. b) Im Baustein 3 MELDEDATEN sind die Zeilen der Felder ,BTR-QAUSZ` und ,BTR-QRUECK` zu entfernen. c) Im Baustein 3 MELDEDATEN ist in der Zeile des Feldes ,STD-ML` in der Spalte ,Inhalt/Erläuterung` der Erläuterungstext der Ausprägung ,1` von ,Stundung beantragt` in ,Stundung bewilligt` zu ändern. 44. Anlage 8 Abschnitt 2.7 wird wie folgt geändert: Im Baustein 0 GRUNDDATEN ist in der Zeile des Feldes ,ANBIETER` in der Spalte ,Typ` der Wert von ,an` in ,n` zu ändern. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 45. Im Anschluss an die Anlage 8 Abschnitt 2.7 sind folgende Abschnitte neu aufzunehmen: 379 2.8 Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA) Die Grunddaten sind in jeder Zahlungs-Referenzdatei nur einmal vorhanden. Für jeden Einzelfall, für den eine Zulage gezahlt wird, wird ein Einzelsatz in die Zahlungs-Referenzdatei aufgenommen. Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen b = boolean n = numerisches Feld, Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen (Bedingungen: siehe Fehlerkatalog) 2.8.1 Lg 004 010 023 Typ an n an Grunddaten Art Name M M M GRUNDDATEN MEGD ANBIETER DT-ERST Inhalt/Erläuterung Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein Meldegrund ZARA Anbieternummer Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil Referenznummer des Anbieters im Berechnungsquartal · 1. Stelle = ,,C" · Anbieternummer (10 Stellen) · Quartal (QJJ) Gesamtzahl der Meldungen, die fachlich eine logisch zusammenhängende Referenzdatei ergeben und die nur aufgrund der Dateigröße (über 100 KB) geteilt wurde Eindeutige Nummer der Referenzdatei (fortlaufende Nummerierung bis zur angegebenen Gesamtanzahl der fachlich zusammengehörenden Meldungen) Gesamt-Auszahlungsbetrag in Euro für Quartal 9,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 2.8.2 Lg Typ Einzelsätze Art Name GRUNDDATEN EINZELSAETZE VTNR LFD-BER-NREF ANLEGERDATEN 012 an M ZUNR Inhalt/Erläuterung Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein Vertragsnummer des Anbieters Laufende Referenz der Berechnung Dieses Element muss 1 mal enthalten sein Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form: bbttmmjjAssp 014 an M REFNR 006 n M GES-ANZ-MELD 006 n M MELD-NUM 012 an M GES-BTR-QAUSZ 020 018 an an M M 004 009 n an M M AUSZAHLUNGSDATEN Dieses Element muss 1 mal enthalten sein Beitragsjahr für Zulagengewährung BTJAHR jhjj BTR-QAUSZ Auszahlungsbetrag in Euro 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 380 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 2.9 Aufbau der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG) Die Grunddaten der Geldeingangsmahnung sind in jedem Fall der Mahnung (Mahnung an Gesamtbetrag oder Mahnung an Einzelbetrag) zwingend notwendig. Sofern die Voraussetzungen für die Mahnung an Einzelbeträge erfüllt sind, ist die Geldeingangsmahnung um Einzelsätze zu ergänzen. Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, Grundstellung = Leerzeichen b = boolean n = numerisches Feld, Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen (Bedingungen: siehe Fehlerkatalog) 2.9.1 Lg 004 010 023 Typ an n an Grunddaten Art Name GRUNDDATEN M M M MEGD ANBIETER DT-ERST Inhalt/Erläuterung Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein Meldegrund ZAMG Anbieternummer Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjj-mm-ttThh:mm:ss-mil Referenznummer des Anbieters im Berechnungsquartal · 1. Stelle = ,,C" · Anbieternummer (10 Stellen) · Quartal (QJJ) Gesamtzahl der Meldungen, die fachlich eine logisch zusammenhängende Mahnung ergeben und die nur aufgrund der Dateigröße (über 100 KB) geteilt wurde Eindeutige Nummer der Mahnung (fortlaufende Nummerierung bis zur angegebenen Gesamtanzahl der fachlich zusammengehörenden Meldungen) Dieses Element muss 1 mal vorhanden sein Gesamtsumme der Rückforderungs- und Rückzahlungsbeträge in Euro sowie Säumnis- und Verspätungszuschläge in Euro für Quartal 9,2 Stellen 014 an M REFNR 006 n M GES-ANZ-MELD 006 n M MELD-NUM GESAMTBETRAGSDATEN 012 an M GES-BTR-QRUECK 012 an M (das Komma gilt als ein Zeichen) GES-BTR-QRUECK-GEL Geleistete Gesamtsumme der Rückforderungsund Rückzahlungsbeträge sowie Säumnis- und Verspätungszuschlag in Euro für Quartal 9,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) GES-BTR-QRUECK-OFF Offene Gesamtsumme der Rückforderungs- und Rückzahlungsbeträge in Euro für Quartal 9,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) Summe der noch zu zahlenden Verspätungszuschläge in Euro 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 012 an M 009 an k VERSP-ZUSCHLAG Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 10, ausgegeben zu Bonn am 11. März 2004 381 Lg 009 Typ an Art Name k SAEUM-ZUSCHLAG Inhalt/Erläuterung Summe der noch zu zahlenden Säumniszuschläge in Euro 6,2 Stellen (das Komma gilt nicht als Zeichen) 2.9.2 Lg Typ Einzelsätze Art Name GRUNDDATEN EINZELSAETZE M VTNR M LFD-BER-NREF ANLEGERDATEN Inhalt/Erläuterung Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Vertragsnummer des Anbieters Laufende Berechnung der Referenz Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Inhalt = VSNR/ZUNR in der Form: bbttmmjjAssp Dieses Element kann 0 ­ 500 mal vorhanden sein Beitragsjahr für Zulagengewährung jhjj Sofern der Einzelsatz aufgrund einer Mahnung zum ZA06 und ZA07 erstellt wird, ist dieses Feld mit ,9999` zu belegen. Betrag der Rückforderung/Rückzahlung in Euro für Quartal 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) Geleisteter Betrag der Rückforderung/Rückzahlung in Euro für Quartal 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) Offener Betrag der Rückforderung/Rückzahlung in Euro für Quartal 6,2 Stellen (das Komma gilt als ein Zeichen) 020 018 an an 012 an M ZUNR RUECKZAHLUNGSDATEN BTJAHR 004 n M 009 an M BTR-QRUECK 009 an M BTR-QRUECK-GEL 009 an M BTR-QRUECK-OFF