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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2004
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Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer der §§ 100g, 100h StPO
Vom 9. Dezember 2004 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung In Artikel 4 Satz 2 des Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3879) wird die Angabe ,,1. Januar 2005" durch die Angabe ,,1. Januar 2008" ersetzt. Artikel 2 Zitiergebot Das Grundrecht des Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 9. Dezember 2004 Für den Bundespräsidenten Der Präsident des Bundesrates Matthias Platzeck Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries