Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2005  Nr. 20 vom 31.03.2005  - Seite 930 bis 930 - Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes

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930 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2005 Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes Vom 23. März 2005 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Strafvollzugsgesetzes In § 115 des Strafvollzugsgesetzes vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 581, 2088, 1977 I S. 436), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022) geändert worden ist, werden dem Absatz 1 folgende Sätze angefügt: ,,Der Beschluss stellt den Sach- und Streitstand seinem wesentlichen Inhalt nach gedrängt zusammen. Wegen der Einzelheiten soll auf bei den Gerichtsakten befindliche Schriftstücke, die nach Herkunft und Datum genau zu bezeichnen sind, verwiesen werden, soweit sich aus ihnen der Sach- und Streitstand ausreichend ergibt. Das Gericht kann von einer Darstellung der Entscheidungsgründe absehen, soweit es der Begründung der angefochtenen Entscheidung folgt und dies in seiner Entscheidung feststellt." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 23. März 2005 Der Bundespräsident Horst Köhler Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries