Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2005  Nr. 23 vom 26.04.2005  - Seite 1081 bis 1097 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1081 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2005) Vom 21. April 2005 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan ­ Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2005 ­ wird in Einnahmen und Ausgaben auf 5 239 800 000 Euro festgestellt. §2 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2005 Kredite in Höhe von 2 028 985 000 Euro aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2005 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen. (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2003 und 2004 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 690 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. 1082 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 §7 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden. §8 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2006 weiter. §9 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §6 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 21. April 2005 Der Bundespräsident Horst Köhler Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wo l f g a n g C l e m e n t Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1083 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2005 Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Teil III: Anlage: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2003 Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 88 Nr. 1 der Verordnung vom 25. November 2003 geändert worden ist Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen 1084 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2005 1 000 3 Betrag für 2004 1 000 4 Ist-Ergebnis 2003 1 000 5 2 Ausgaben Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 550 000 T fällig im Jahr 2006 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Titel 870 01 2 950 000 2 950 000 1 021 219 862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 300 000 T fällig im Jahr 2006 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 900 000 900 000 1 327 810 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 2 080 T davon fällig: Jahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 T Jahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 040 T Jahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520 T Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar. 2 600 2 600 2 452 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 5 100 T davon fällig: Jahr 2006 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 500 T Jahr 2007 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 300 T Jahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 300 T Jahr 2009 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 T Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig deckungsfähig. Die Ausgaben sind übertragbar. 3 600 3 600 2 126 Gesamtausgaben 3 856 200 3 856 200 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 6 200 3 850 000 3 856 200 6 200 3 850 000 3 856 200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1085 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Im Einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . 750 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 300 Mio. c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Mio. 550 Mio. d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen der Gründung einer selbständigen Existenz in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Auch Angehörige Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie ­ abgesehen von der persönlichen Haftung ­ vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund die eintretenden Ausfälle übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Darlehensnehmer eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden, die der Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem Unternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrangdarlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das bestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERPDarlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der anteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie den neu begründeten Aktivitäten im Bereich des BTU-Start-Kapitalfonds. d) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Im Rahmen dieses Programms dürfen bei der Darlehensvariante Haftungsfreistellungen bis zu einer Obergrenze von 60 v. H. erteilt werden. Im Rahmen der Beteiligungsvariante können auch Beteiligungen refinanziert werden. Im Rahmen dieser Finanzierungshilfen können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, e) umweltfreundliche Produktionsanlagen. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 2,080 Mio. auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdischamerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem Bayerisch-Amerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München unter dem Namen ,,Bridge of Understanding ­ The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt. In Einzelfällen dürfen auch Reisen in die USA gefördert werden. Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2,08 Mio. für die Jahre 2006 bis 2008 zur kontinuierlichen Fortsetzung des Stipendienprogramms MOE/GUS veranschlagt. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten. Außer dem Baransatz von 3,6 Mio. ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2006 bis 2009, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. 1086 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2005 1 000 3 Betrag für 2004 1 000 4 Ist-Ergebnis 2003 1 000 5 2 Ausgaben Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fällig im Jahr 2008 52 500 T 150 000 150 000 57 222 Gesamtausgaben 150 000 150 000 Abschluss Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 150 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1087 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 ­ BGBl. I S. 745 ­ Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten. 1088 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2005 1 000 3 Betrag für 2004 1 000 4 Ist-Ergebnis 2003 1 000 5 2 Ausgaben 531 01-013 671 01-680 575 01-928 870 01-680 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 862 01 geleistet werden. Gesamtausgaben 1 233 600 1 248 600 1 500 100 1 182 000 50 000 1 500 100 1 207 000 40 000 58 697 1 132 073 13 765 Abschluss Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 1 600 1 182 000 50 000 1 233 600 1 600 1 207 000 40 000 1 248 600 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1089 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2003 331,8 Mio. . 1090 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Kap. 4 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2005 1 000 3 Betrag für 2004 1 000 4 Ist-Ergebnis 2003 1 000 5 2 Einnahmen 119 02-680 119 99-680 141 02-680 162 01-691 162 03-872 182 01-691 325 02-928 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einnahmen aus Kreditaufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 500 500 100 791 100 60 000 2 358 615 2 028 985 5 239 800 500 500 100 1 004 100 60 000 2 802 000 1 387 600 5 254 800 399 1 559 213 892 009 254 344 6 479 926 ­138 855 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 1 000 5 238 800 5 239 800 1 000 5 253 800 5 254 800 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1091 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . b) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . . c) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 790 000 T 1 000 T 100 T 791 100 T Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen verrechnet werden. Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . b) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . . c) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 343 600 T 15 000 T 15 T 2 358 615 T Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern. Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2005 1 000 3 Betrag für 2004 1 000 4 Ist-Ergebnis 2003 1 000 5 2 Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 331 02-680 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite und Investitionen in den neuen Bundesländern ­ ­ 1092 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Abschluss davon entfallen auf Einnahmen Kap. Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 3 4 Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen 5 239 800 5 239 800 3 900 000 150 000 1 189 800 1 600 1 182 000 6 200 3 900 000 150 000 5 239 800 1 600 1 182 000 6 200 4 050 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1093 Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a) Bis einschl. 31. 12. 2003 eingegangene AusgabenVerpflichtungen soll fällig ab 2005 2005 b) VE 2004 c) VE 2005 in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2005 2006 2007 2008 ff. Kap. 1 862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . . 2 950,0 a) 550,000 b) 1 304,800 c) 550,000 550,000 1 094,800 -- -- 110,000 550,000 -- 50,000 -- -- 50,000 -- 862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900,0 a) b) c) a) b) c) 300,000 417,000 300,000 3,614 1,040 2,080 300,000 200,000 -- 2,062 0,520 -- -- 217,000 300,000 1,552 0,520 0,520 -- -- -- -- -- 1,040 -- -- -- -- -- 0,520 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen . . . . . . . 2,6 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . 3,6 a) b) c) 1,244 5,100 5,100 0,882 1,500 -- 0,362 1,300 1,500 -- 1,300 1,300 -- 1,000 2,300 Kap. 2 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . . 150,0 a) b) c) 52,000 69,000 52,000 52,000 -- -- 904,944 1 296,820 -- -- -- -- 1,914 328,820 852,020 -- 69,000 -- -- 120,300 2,340 -- -- 52,000 -- 51,000 54,820 Summe a) 906,858 b) 1 796,940 c) 909,180 1094 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Teil II Finanzierungsübersicht Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2005 1 000 2004 Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 239 800 5 254 800 3 210 815 3 867 200 2 028 985 1 387 600 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . Saldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 163 285 3 134 300 2 028 985 -- 2 028 985 3 498 600 2 111 000 1 387 600 -- 1 387 600 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1095 Teil III Kreditfinanzierungsplan Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2005 1 000 2004 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 1. 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 2. 3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 134 300 ­ 3 134 300 2 028 985 1 161 000 950 000 2 111 000 1 387 600 4 163 300 999 985 5 163 285 2 591 900 906 700 3 498 600 1096 Anlage Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31. 12. 2003 Stand am 31. 12. 2002 A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Weberbank Berliner Industriebank ­ Genussrechtskapital ­ . . . . . . 7 631 783 392 22 752 995 159 3 784 896 405 26 809 388 434 58 975 951 160 994 008 1 786 714 606 500 713 37 069 253 95 220 345 1 786 714 559 089 890 1 088 053 908 614 280 731 -- 32 915 370 576 1 088 053 908 272 467 444 20 451 675 32 668 424 068 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2003 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 168 920 -- 21 219 3 190 139 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 23, ausgegeben zu Bonn am 26. April 2005 1097 nach dem Stand vom 31. Dezember 2003 Passiva: Stand am 31. 12. 2003 Stand am 31. 12. 2002 A. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ­ BTU-Programm ­ EKH-Programm ­ ERP-Rücklage ­ ERP-Innovationsprogramm 190 000 000 375 000 000 350 000 000 70 000 000 19 261 290 297 985 000 000 19 348 162 992 909 300 000 C. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 669 080 279 12 410 961 076 32 915 370 576 32 668 424 068 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 331 800 000 290 814 740