Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2005  Nr. 62 vom 01.10.2005  - Seite 2906 bis 2906 - Vierte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz

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2906 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 1. Oktober 2005 Vierte Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz Vom 28. September 2005 Auf Grund des § 115 des Bundespersonalvertretungsgesetzes vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693), der zuletzt durch Artikel 1 Nr. 11 des Gesetzes vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1380) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung: Artikel 1 Die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3653), zuletzt geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Der Wahlvorstand stellt ein nach Gruppen getrenntes Verzeichnis der wahlberechtigten Beschäftigten (Wählerverzeichnis) auf." 2. In § 5 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe ,,Beamten, Angestellten und Arbeiter" durch die Wörter ,,Beschäftigten der einzelnen Gruppen" ersetzt. 3. § 6 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe ,,Beamten, Angestellten und Arbeitern" durch das Wort ,,Gruppen" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die Angabe ,,Beamten, Angestellten und Arbeiter" durch das Wort ,,Gruppen" ersetzt. 4. In § 34 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe ,,den Gruppen der Beamten, Angestellten und Arbeiter" durch das Wort ,,Gruppenzugehörigkeit" ersetzt. 5. § 37 Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) In den Nummern 2 und 2a wird jeweils die Angabe ,,Beamten, Angestellten und Arbeitern" durch das Wort ,,Gruppen" ersetzt. b) In Nummer 3 wird die Angabe ,,Beamten, Angestellten und Arbeiter" durch das Wort ,,Gruppen" ersetzt. 6. In § 44 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 wird die Angabe ,,den Gruppen der Beamten, Angestellten und Arbeiter, und innerhalb der Gruppen die Anteile der Geschlechter" durch die Angabe ,,ihrer Gruppenzugehörigkeit und innerhalb der Gruppen nach den Anteilen der Geschlechter," ersetzt. 7. In § 53 wird die Angabe ,,11. Dezember 1994" durch die Angabe ,,1. Oktober 2005" und die Angabe ,,10. Dezember 1994" durch die Angabe ,,30. September 2005" ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft. Berlin, den 28. September 2005 Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister des Innern Schily