Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2006  Nr. 65 vom 28.12.2006  - Seite 3343 bis 3343 - Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2006 3343 Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Vom 21. Dezember 2006 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" Das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung ,,Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" vom 2. August 2000 (BGBl. I S. 1263), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 12 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 5 Abs. 4 werden die folgenden Sätze angefügt: ,,Beschlüsse können auch im schriftlichen Verfahren gefasst werden, sofern nicht mindestens ein Drittel der Mitglieder des Kuratoriums einem solchen Verfahren im Einzelfall widerspricht. Ein solcher Beschluss bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Kuratoriums. Die Sätze 4 und 5 gelten nicht für die Wahl der Mitglieder des Stiftungsvorstandes (§ 6 Abs. 2)." 2. In § 8 Abs. 1 werden die Wörter ,, , ab dem 1. Januar 2007 der Rechtsaufsicht des Auswärtigen Amtes" gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 21. Dezember 2006 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de