Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2007  Nr. 28 vom 29.06.2007  - Seite 1143 bis 1159 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1143 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007) Vom 26. Juni 2007 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, aufgestellte Wirtschaftsplan ­ Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 ­ wird in Einnahmen und Ausgaben auf 4 777 231 000 Euro festgestellt. §2 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2007 Kredite bis zur Höhe von 2 458 729 000 Euro aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2007 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 1 100 000 000 Euro abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen. (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 2005 und 2006 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 360 000 000 Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen (Programme Startfonds, Europäischer Investitionsfonds, Beteiligungskapital für kleine Technologieunternehmen und ERP-Innovationsprogramm). (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1144 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §6 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. §7 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung von Förderinstituten vergeben werden. §8 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2008 weiter. §9 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 26. Juni 2007 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e Michael Glos Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1145 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007 Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Teil III: Anlage: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2005 Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, das zuletzt durch Artikel 124 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 geändert worden ist Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1146 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2007 1 000 3 Betrag für 2006 1 000 4 Ist-Ergebnis 2005 1 000 5 2 Ausgaben Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von Förderinstituten vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 598 000 T davon fällig: 556 500 T Jahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 500 T Jahr 2009 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 300 T 6 000 T Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 600 T 5 200 T Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 900 T Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 900 T 2 300 T Jahr 2016 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2017 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 800 T Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 870 01. Mehrausgaben für das ERP-Innovationsprogramm dürfen bis zur Höhe der Ist-Einnahmen bei Tit. 231 01 geleistet werden. 2 950 000 2 950 000 566 305 862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . 300 000 T fällig im Jahr 2008 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 900 000 900 000 1 470 664 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2009 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig fähig. Die Ausgaben sind übertragbar. 3 120 T 1 040 T 1 560 T 520 T deckungs- 2 600 2 600 2 665 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2008 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2009 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ausgaben bei Tit. 681 02 und 681 03 sind gegenseitig fähig. Die Ausgaben sind übertragbar. 5 100 T 1 500 T 1 300 T 1 300 T 1 000 T deckungs- 3 600 3 600 1 980 Gesamtausgaben 3 956 200 3 856 200 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 6 200 3 850 000 3 856 200 6 200 3 850 000 3 856 200 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1147 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Im Einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . 650 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 100 Mio. c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 Mio. d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 850 Mio. Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern, soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 81) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Gründung werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz in den ersten beiden Jahren nach Gründung. Auch Angehörige Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie ­ abgesehen von der persönlichen Haftung ­ vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Insolvenzfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund die eintretenden Ausfälle übernehmen. Im Gegenzug zahlen die Darlehensnehmer eine angemessene Gebühr. Darüber hinaus können im Rahmen des Programms ERP-Kapital für Wachstum Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden, die der Festigung und Erweiterung des Unternehmens mit einem Unternehmensalter von 2 bis zu 5 Jahren dienen. Diese Nachrangdarlehen haben ebenfalls eigenkapitalähnlichen Charakter. Für das bestehende Ausfallrisiko zahlen die Darlehensnehmer eine ihrer unternehmensindividuellen Bonität entsprechende Risikoprämie. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERPDarlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. Der Ansatz dient auch der anteiligen Finanzierung des ERP/EIF-Dachfonds sowie des ERPStartfonds. d) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. In dem neu gestalteten ERP-Innovationsprogramm kann das Darlehen in einer kombinierten Form von Fremdkapitaltranche und Nachrangtranche in Anspruch genommen werden, auf Wunsch auch nur in Form der Fremdkapitaltranche. Abhängig von der Unternehmensgröße kann die Nachrangtranche bis zu 60 Prozent des Kredites ausmachen. Für die Nachrangtranche wird das Kreditinstitut zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, e) umweltfreundliche Produktionsanlagen. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf das deutsch/jüdischamerikanische Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Es wird unter dem Namen ,,Bridge of Understanding ­ The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Bei dem Titel ist eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,120 Mio. für die Jahre 2008 bis 2010 zur kontinuierlichen Fortsetzung der Stipendienprogramme MOE/GUS und des Projektes Bridge of Unterstanding veranschlagt. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Über die Projekte ist der Unterausschuss ERP-Wirtschaftspläne des Ausschusses für Wirtschaft des Deutschen Bundestages regelmäßig zu unterrichten. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2008 bis 2011, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1148 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2007 1 000 3 Betrag für 2006 1 000 4 Ist-Ergebnis 2005 1 000 5 2 Ausgaben Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . fällig im Jahr 2009 52 500 T 150 000 150 000 49 143 Gesamtausgaben 150 000 150 000 Abschluss Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150 000 150 000 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1149 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 ­ BGBl. I S. 745 ­ Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1150 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2007 1 000 3 Betrag für 2006 1 000 4 Ist-Ergebnis 2005 1 000 5 2 Ausgaben 531 01-013 671 01-680 575 01-928 870 01-680 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 862 01 geleistet werden. Gesamtausgaben 771 031 1 010 550 1 500 50 719 481 50 000 1 500 50 959 000 50 000 92 1 984 168 28 Abschluss Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 1 550 719 481 50 000 771 031 1 550 959 000 50 000 1 010 550 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1151 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2005 242 Mio. . Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1152 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Kap. 4 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2007 1 000 3 Betrag für 2006 1 000 4 Ist-Ergebnis 2005 1 000 5 2 Einnahmen 119 02-680 119 99-680 141 02-680 162 01-691 162 03-872 182 01-691 231 01-699 Stundungs-, Verzugszinsen u. a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privaten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ist-Einnahmen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei Tit. 862 01 im Rahmen des ERP-Innovationsprogramms 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 2 458 729 4 777 231 2 355 647 5 016 750 ­3 134 219 0 500 50 556 040 100 000 1 652 202 50 500 100 620 701 100 000 1 937 402 0 1 426 93 665 243 302 684 6 280 433 9 710 2 350 0 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 550 4 776 681 4 777 231 550 5 016 200 5 016 750 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1153 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . b) Landesbank Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 510 000 T 400 T 45 640 T 556 040 T Margen für die Bankendurchleitung dürfen mit den Einnahmen verrechnet werden. Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . b) Landesbank Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 650 000 T 2 000 T 2 T 1 652 202 T Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms (neu)gewährten Zinszuschüsse in Höhe von 50 Prozent. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der Netto-Kreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im Übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern. Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1154 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Abschluss davon entfallen auf Einnahmen Kap. Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 3 4 Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen 4 777 231 4 777 231 3 900 000 150 000 727 231 1 550 719 481 6 200 3 900 000 150 000 4 777 231 1 550 719 481 6 200 4 050 000 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1155 Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a) Bis einschl. 31. 12. 2005 eingegangene AusgabenVerpflichtungen soll fällig ab 2006 2007 b) VE 2006 c) VE 2007 in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2007 2008 2009 2010 ff. Kap. 1 862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . . 2 950,0 a) b) c) 554,790 568,830 598,000 550,000 -- 0,760 550,000 556,500 0,740 3,000 6,500 3,290 15,830 35,000 862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900,0 a) b) c) a) b) c) 300,000 300,000 300,000 2,080 4,160 3,120 300,000 300,000 -- 300,000 1,040 1,560 1,040 -- -- -- 0,520 1,040 1,560 -- -- -- -- -- 0,520 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen . . . . . . . 2,6 0,520 1,560 -- 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . 3,6 a) b) c) 3,600 5,100 5,100 1,300 1,500 -- 1,300 1,300 1,500 1,000 1,300 1,300 -- 1,000 2,300 Kap. 2 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer . . . . . . . . . . . . . 150,0 a) b) c) a) b) c) 52,500 52,500 52,500 912,970 930,590 958,720 -- -- -- 851,820 303,060 -- 52,500 -- -- 55,600 552,860 859,040 -- 52,500 -- 2,260 57,840 9,360 -- -- 52,500 3,290 16,830 90,320 Summe Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1156 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Teil II Finanzierungsübersicht Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2007 1 000 2006 Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 777 231 5 016 750 2 318 502 2 661 103 2 458 729 2 355 647 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2. Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . Saldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 773 263 1 314 534 2 458 729 -- 2 458 729 3 064 681 709 034 2 355 647 -- 2 355 647 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1157 Teil III Kreditfinanzierungsplan Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2007 1 000 2006 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 1. 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 2. 3. Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 314 534 ­ 1 314 534 2 458 729 709 034 ­ 709 034 2 355 647 3 000 000 773 263 3 773 263 3 000 000 64 681 3 064 681 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1158 Anlage Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31. 12. 2005 A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 088 053 908 667 196 667 28 824 925 096 80 029 537 85 892 106 702 581 616 9 831 597 884 16 369 573 378 Stand am 31. 12. 2004 8 812 358 014 20 568 735 073 75 779 908 97 218 765 653 868 419 1 088 053 908 636 638 865 31 932 652 952 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 2005 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 252 223 -- -- 2 252 223 3 631 949 -- -- 3 631 949 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 1159 nach dem Stand vom 31. Dezember 2005 Passiva: Stand am 31. 12. 2005 A. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ­ BTU-Programm ­ EKH-Programm ­ ERP-Rücklage ­ ERP-Innovationsprogramm ­ ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen 120 000 000 220 000 000 350 000 000 70 000 000 250 000 000 12 748 784 684 15 066 140 412 1 010 000 000 Stand am 31. 12. 2004 18 200 359 644 1 020 000 000 C. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 712 293 308 28 824 925 096 31 932 652 952 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 242 000 000 250 000 000 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de