Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2008  Nr. 37 vom 20.08.2008  - Seite 1708 bis 1708 - Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

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1708 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 20. August 2008 Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes Vom 14. August 2008 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderungen des Stammzellgesetzes Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt gefasst: ,,§ 2 Anwendungsbereich Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden." 2. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a wird die Angabe ,,1. Januar 2002" durch die Angabe ,,1. Mai 2007" ersetzt. 3. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1 1. embryonale Stammzellen einführt oder 2. embryonale Stammzellen, die sich im Inland befinden, verwendet." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 14. August 2008 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan Die Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de