Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2008  Nr. 41 vom 23.09.2008  - Seite 1830 bis 1832 - Erste Verordnung zur Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung

2129-44-1
1830 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 23. September 2008 Erste Verordnung zur Änderung der Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung Vom 28. August 2008 Auf Grund des § 14 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2826), der durch Artikel 3 Nr. 5 des Gesetzes vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Artikel 1 Die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung vom 16. November 2005 (BGBl. I S. 3166) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 werden folgende Sätze angefügt: ,,Dabei unterfallen der Projektkategorie 1 alle Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation nicht mehr als 50 000 Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierte Emissionsreduktionen pro Jahr erzeugt werden können. Alle anderen Projekttätigkeiten sind der Projektkategorie 2 zuzuordnen." b) In Absatz 2 wird die Angabe ,,Absatz 1" durch die Angabe ,,Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 2. In § 2 wird die Angabe ,,Nummer 4" durch die Angabe ,,Nummer 8" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: ,,§ 4 Übergangsregelung Für die bis zum 10. August 2007 entstandenen Gebühren für Amtshandlungen nach dem Projekt-Mechanismen-Gesetz gilt diese Verordnung in ihrer bis zum 10. August 2007 geltenden Fassung." Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 23. September 2008 1831 4. Der Anhang wird wie folgt gefasst: ,,Anhang (zu § 1 Abs. 1) Gebührenverzeichnis Lfd. Nr. Gebührenpflichtige Amtshandlung Gebühr 1 Ausstellung eines Befürwortungsschreibens nach § 3 Abs. 6, § 5 Abs. 9 oder § 8 Abs. 5 ProMechG für Projekttätigkeiten der Projektkategorie 1 Projektkategorie 2 Erteilung einer Zustimmung nach § 3, § 5 oder § 8 ProMechG ohne vorangegangene Ausstellung eines Befürwortungsschreibens für Projekttätigkeiten der Projektkategorie 1 Projektkategorie 2 mit vorangegangener Ausstellung eines Befürwortungsschreibens für Projekttätigkeiten der Projektkategorie 1 Projektkategorie 2 Erteilung einer Bestätigung nach § 6 Abs. 1 ProMechG für Projekttätigkeiten der Projektkategorie 1 Projektkategorie 2 Erteilung einer Ermächtigung für eine nachträgliche Projektbeteiligung nach § 8 Abs. 6 ProMechG Amtshandlungen nach Nr. 1 bis 4 für Projekttätigkeiten, bei deren Durchführung nach Maßgabe der Projektdokumentation nicht mehr als 10 000 Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierte Emissionsreduktionen pro Jahr erzeugt werden können 20 bis 400 Euro 200 bis 600 Euro 20 bis 50 Euro 20 bis 200 Euro 100 bis 300 Euro 20 bis 400 Euro 200 bis 600 Euro 20 bis 400 Euro 200 bis 600 Euro 1.1 1.2 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 3 3.1 3.2 4 5 50 bis 75 Prozent der entsprechenden Gebühr nach Nr. 1 bis 4, mindestens jedoch 20 Euro 6 Amtshandlungen nach Nr. 1 bis 4 für 20 bis 50 Euro Projekttätigkeiten, die in den am wenigsten entwickelten Ländern durchgeführt werden Überprüfungsgesuch nach § 4 oder § 9 ProMechG Widerspruchsgebühr Teilweise oder vollständige Zurückweisung 20 bis 600 Euro eines Widerspruchs gegen die Amtshandlung, soweit der Widerspruch nicht nur deshalb keinen Erfolg hatte, weil die Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift unbeachtlich ist Rücknahme eines Widerspruchs nach Beginn der sachlichen Bearbeitung, jedoch vor deren Beendigung Erfolgloser Widerspruch, der sich ausschließlich gegen eine Kostenentscheidung richtet bis zu 75 Prozent der Gebühr nach Nr. 8.1 bis zu 10 Prozent des streitigen Betrages". 20 bis 600 Euro 7 8 8.1 8.2 8.3 Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de 1832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 23. September 2008 Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 11. August 2007 in Kraft. Bonn, den 28. August 2008 Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel Das Bundesgesetzblatt im Internet: www.bundesgesetzblatt.de | Ein Service des Bundesanzeiger Verlag www.bundesanzeiger.de