Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 20 vom 23.04.2009  - Seite 777 bis 789 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 777 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009) Vom 20. April 2009 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 8 Abs. 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellte Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 462 000 000 Euro oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 680 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §5 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. festgestellt. §2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §4 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien 778 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 §6 Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2010 weiter. §7 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 20. April 2009 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e Dr. K a r l - T h e o d o r z u G u t t e n b e r g Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 779 Wirtschaftsplan nach § 7 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2007 780 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2009 1 000 3 Betrag für 2008 1 000 4 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeinsparmaßnahmen und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521 000 T davon fällig: Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 000 T Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72 000 T Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65 000 T in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 312 000 T Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T der Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. 49 000 30 000 682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 205 000 190 000 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2008 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 145 000 90 000 862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr ab 2010 ff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 000 T 100 000 T 45 000 35 000 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03 Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 600 2 600 5 160 T 2 060 T 2 580 T 520 T 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 Gesamtausgaben 450 200 6 200 444 000 450 200 351 200 6 200 345 000 351 200 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 781 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 5 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutzund Energieeinsparmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Durch das von der Bundesregierung beschlossene Maßnahmenpaket ,,Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung" werden die Innovationsförderung sowie die Maßnahmen zur Umwelt/Energieeinsparung um insgesamt 800 Mio. aufgestockt (ERP-Startfonds: 200 Mio. , ERP-Innovationsfonds: 300 Mio. , ERP-Energieeffizienzprogramm: 300 Mio. ). Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 4,8 Mrd. zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . 410 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . 300 Mio. c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . 420 Mio. d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 300 Mio. e) Umwelt/Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 200 Mio. f) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 170 Mio. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz. Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden. c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Umweltschutz/Energieeinsparung ­ Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, ­ Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, ­ Bau von Abwasserreinigungsanlagen, ­ Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien, ­ umweltfreundliche Produktionsanlagen. f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 682 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen. Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 460 Mio. . Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2008. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 890 Mio. , davon fällig Jahr 2010 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 Mio. Jahr 2011 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Mio. Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 Mio. in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 505 Mio. Zu Tit. 862 02 Der Ansatz dient vor allem der anteiligen Dotierung des ERP/EIFDachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2007 rd. 235 Mio. , davon sind zum 31. Dezember 2007 rd. 65 Mio. ausgezahlt. Ein weiteres Kooperationsprojekt ist der Mikrofinanzfonds. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zahlungsverpflichtungen aus Vorjahren 95 Mio. . Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdischamerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektträgerkosten/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2009 bis 2012, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatarkosten/Projektkosten/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. 782 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2009 1 000 3 Betrag für 2008 1 000 4 2 Sonstige Ausgaben 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERPSondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01 Gesamtausgaben 11 800 11 800 750 1 000 50 ­ 10 000 750 1 000 50 ­ 10 000 Abschluss Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 1 800 ­ 10 000 11 800 1 800 ­ 10 000 11 800 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 783 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 5 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2009 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungsund ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2007 rd. 200 Mio. . 784 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2009 1 000 3 Betrag für 2008 1 000 4 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen in Höhe von 24 240 T zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, in Höhe von 7 440 T zur Leistung von Ausgaben für das ERP-Energieeffizienzprogramm und in Höhe von 9 000 T zur Leistung von Zinszuschüssen für den ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 462 000 ­ 363 000 ­ ­ 300 320 1 000 120 000 40 680 ­ ­ 310 400 1 710 35 000 15 890 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 462 000 462 000 ­ 363 000 363 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 785 Einnahmen Erläuterungen 5 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende Erträge aus den nicht vom Gewinn der KfW abhängigen Teilen des ERP-Vermögens: a) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 200 T b) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 100 T c) Erträge aus ERP-Rücklage (nicht liquide) . . . . . . . . . . . . . 40 000 T d) sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 000 T Summe 469 300 T Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 300 Mio. für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der gewinnabhängigen Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Soweit dieser Zuwachs im Hinblick auf den notwendigen Substanzerhalt infolge der IKB-Krise zu gering ausfällt, hat der BMF zugesagt, in geeigneter Weise zu gewährleisten, dass dies nicht die Erzielung der Bench-Mark für Förderung und Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens beeinträchtigt. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Landesbank Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 900 T 100 T 1 000 T Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02 (u. a. Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds). Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 862 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen in Höhe von bis zu 50 Prozent und im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung um bis zu 0,25 Prozentpunkte. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 786 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 Abschluss davon entfallen auf Einnahmen Kap. Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 439 320 22 680 462 000 462 000 1 800 ­ 6 200 454 000 462 000 1 800 ­ 6 200 454 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 787 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a)Bis einschl. 31.12.2007 eingegangene AusgabenVerpflichtungen soll fällig ab 2009 2009 b)VE 2008 c)VE 2009 in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2009 2010 2011 2012 ff. Kap. 1 892 01 Mittelständische Unternehmen, Umweltschutz und Energieeinsparung, Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49 a) b) c) a) b) c) a) b) c) a) b) c) 42,160 330 521 ­ 1 020 ­ ­ 100 100 1,560 ­ 5,160 10,240 45 ­ ­ 240 ­ ­ 25 ­ 1,560 ­ ­ 10,110 45 72 ­ 200 ­ ­ 25 100 ­ 2,060 ­ 9,910 45 72 ­ 160 ­ ­ 25 ­ ­ 2,580 ­ 11,900 195 377 ­ 420 ­ ­ 25 ­ ­ 0,520 ­ 682 01 683 01 682 02 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . . Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 145 45 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung Informationsreisen . . . . . . . . . . 2,6 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . 3,6 a) b) c) a) b) c) 4,600 5,100 5,100 48,320 1 455,100 631,260 2 134,680 2,300 1,500 ­ 14,100 311,500 0,000 325,600 1,300 1,300 1,500 11,410 271,300 175,560 458,270 1,000 1,300 1,300 10,910 231,300 75,880 318,090 ­ 1,000 2,300 11,900 641,000 379,820 1 032,720 Summe 788 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1.Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31.12.2007 A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . KfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-SV . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331 804 303 982 1 000 000 000 614 280 731 177 669 158 4 650 000 000 516 613 234 13 705 716 323 73 062 926 2 086 031 1 464 450 365 3 246 588 989 73 784 576 Stand am 31.12.2006 8 436 671 621 17 156 331 379 80 227 308 81 422 407 1 088 053 908 757 453 240 712 769 729 28 312 929 592 2.Ausfälle im Haushaltsjahr 2007 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 495 488 ­ ­ 6 495 488 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 23. April 2009 789 nach dem Stand vom 31. Dezember 2007 Passiva: Stand am 31.12.2007 A. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ­ ­ Vermögensabsicherung Förderlasten 380 000 000 75 000 000 13 250 716 323 455 000 000 Stand am 31.12.2006 14 357 106 907 1 000 000 000 C. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 995 822 685 13 705 716 323 28 312 929 592 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 000 000 265 000 000