Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 36 vom 30.06.2009  - Seite 1577 bis 1579 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009 1577 Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens ,,Investitions- und Tilgungsfonds" Vom 25. Juni 2009 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ,,Investitions- und Tilgungsfonds" vom 2. März 2009 (BGBl. I S. 416, 417) wird wie folgt geändert: 1. In § 2 wird die Angabe ,,16,9 Milliarden Euro" durch die Angabe ,,20,4 Milliarden Euro" und die Angabe ,,1,5 Milliarden Euro" durch die Angabe ,,5 Milliarden Euro" ersetzt. 2. § 3 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Die Maßnahmen des Programms zur Stärkung der Pkw-Nachfrage sind nur förderfähig, wenn der Kauf oder das Leasing des Pkw in der Zeit vom 14. Januar 2009 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 getätigt wird und die Zulassung innerhalb einer Frist von neun Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010 erfolgt." 3. In § 5 Absatz 1 wird die Angabe ,,21 Milliarden Euro" durch die Angabe ,,25,2 Milliarden Euro" ersetzt. Artikel 2 Der Wirtschaftsplan des Sondervermögens ,,Investitions- und Tilgungsfonds" wird nach Maßgabe der diesem Gesetz beigefügten Anlage geändert. Artikel 3 Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 25. Juni 2009 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Peer Steinbrück 1578 Anlage Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009 Wirtschaftsplan des Sondervermögens ,,Investitions- und Tilgungsfonds (ITF)" Titel Funktion Zweckbestimmung Bisheriges Soll 2009 1 000 Für 2009 treten hinzu 1 000 Neues Soll 2009 1 000 Einnahmen Übrige Einnahmen 325 01 -920 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Erläuterungen Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet. 21 000 000 4 200 000 25 200 000 Ausgaben Schuldendienst 575 01 -920 Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt Haushaltsvermerk 1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu. 4 100 000 700 000 4 800 000 2. Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 697 01 -332 Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage Erläuterungen Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 . Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. Dezember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen. Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. 1 500 000 3 500 000 5 000 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 36, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 2009 Bisheriges Soll 2009 1 000 Für 2009 treten hinzu 1 000 1579 Neues Soll 2009 1 000 Titel Funktion Zweckbestimmung Titelgruppe 03 Tgr. 03 711 31 -016 Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten Haushaltsvermerk 1. Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt. (750 000) 500 000 (­) ­ (750 000) 500 000 Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. 2. Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger. 3. Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter. Abschluss der Anlage Einnahmen Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Militärische Beschaffungen, Anlagen usw. . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon aus: Gruppe 554 : Beschaffungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gruppe 558 : Militärische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schuldendienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 330 000 476 170 226 170 250 000 4 100 000 2 720 000 13 373 830 21 000 000 ­ ­ ­ ­ 700 000 3 500 000 ­ 4 200 000 330 000 476 170 226 170 250 000 4 800 000 6 220 000 13 373 830 25 200 000 ­ 21 000 000 21 000 000 ­ 4 200 000 4 200 000 ­ 25 200 000 25 200 000