Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 37 vom 02.07.2009  - Seite 1597 bis 1597 - Gesetz zur Änderung des Strafprozessordung – Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 37, ausgegeben zu Bonn am 2. Juli 2009 1597 Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung ­ Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten Vom 26. Juni 2009 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Juni 2009 (BGBl. I S. 1226), wird wie folgt geändert: 1. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: ,,4. Mitglieder des Deutschen Bundestages, der Bundesversammlung, des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland oder eines Landtages über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder dieser Organe oder denen sie in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst;". 2. § 97 Abs. 3 und 4 wird wie folgt gefasst: ,,(3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, soweit die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3b Genannten das Zeugnis verweigern dürfen. (4) Soweit das Zeugnisverweigerungsrecht der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen reicht, ist die Beschlagnahme von Gegenständen unzulässig. Dieser Beschlagnahmeschutz erstreckt sich auch auf Gegenstände, die von den in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen ihren Hilfspersonen (§ 53a) anvertraut sind. Satz 1 gilt entsprechend, soweit die Hilfspersonen (§ 53a) der in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 genannten Personen das Zeugnis verweigern dürften." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 26. Juni 2009 Der Bundespräsident Horst Köhler Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries