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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009
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Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung ZAGMonAwV)
Vom 15. Oktober 2009
Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank: §1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt (1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Zahlungsinstituten einzureichen. (2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Zahlungsinstituten Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen. §2 Art und Umfang des Monatsausweises Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst. §3 Zahlungsvolumen Die Zahlungsinstitute haben zusätzlich zum Monatsausweis ihr Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsauthentifizierungsinstrumente anzugeben. Soweit die Angaben das Finanztransfergeschäft im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, sind sie zusätzlich, bezogen auf den Zahlungsempfänger, in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern. §4 Berichtszeitraum Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkür-
zen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist. §5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin (1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Zahlungsinstituten mit den folgenden Formularen einzureichen: 1. Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Vermögensstatus : STZAG (Anlage 1 dieser Verordnung), 2. Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Gewinn- und Verlustrechnung : GVZAG (Anlage 2 dieser Verordnung), 3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV Zahlungsvolumen : ZVZAG (Anlage 3 dieser Verordnung). Zahlungsinstitute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Monatsausweise nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Monatsausweisverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (ZVZAG) bleibt daneben bestehen. (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 15. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen. (3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg. §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.
Berlin, den 15. Oktober 2009 Der Bundesminister der Finanzen In Vertretung Jörg Asmussen
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Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG
Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Vermögensstatus
Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Aktiva 0100 Barreserve 0110 aus Zahlungsdiensten 0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0110 0120 Passiva 1800 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1810 aus Zahlungsdiensten davon: 1811 täglich fällig 0210 1812 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1820 aus sonstigen Tätigkeiten davon: 1821 täglich fällig 1822 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1821 1811 1810
Summe: (0110 + 0120) 0100 0200 Forderungen an Kreditinstitute 0210 aus Zahlungsdiensten darunter: 0211 auf Treuhandkonten 0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0221 täglich fällig 0222 andere Forderungen 0221 0222 0211
1812 1820
Summe: (0221 + 0222) 0220 Summe: (0210 + 0220) 0200 0300 Forderungen an Kunden 0310 aus Zahlungsdiensten darunter: 0311 aus Provisionen 0312 aus Krediten darunter: 0313 aus Kreditkartengeschäften 0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0313 0320 0311 0312 0310
1822
Summe: (1810 + 1820) 1800 1900 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1910 aus Zahlungsdiensten davon: 1911 Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen darunter: 1912 auf Zahlungskonten 1920 aus sonstigen Tätigkeiten 0410 0420 1912 1920 1910
1911
Summe: (0310 + 0320) 0300 0400 Forderungen an Zahlungsinstitute 0410 aus Zahlungsdiensten 0420 aus sonstigen Tätigkeiten
Summe: (1910 + 1920) 1900 2000 Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten 2010 aus Zahlungsdiensten 2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2010 2020
Summe: (0410 + 0420) 0400 0500 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0510 Geldmarktpapiere 0511 aus Zahlungsdiensten 0512 aus sonstigen Tätigkeiten 0520 Anleihen und Schuldverschreibungen 0521 aus Zahlungsdiensten 0522 aus sonstigen Tätigkeiten 0521 0522 0511 0512
Summe: (2010 + 2020) 2000 2100 Sonstige Verbindlichkeiten 2110 aus Zahlungsdiensten 2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2110 2120
Summe: (0511+0512) 0510
Summe: (2110 + 2120) 2100 2200 Rechnungsabgrenzungsposten 2210 aus Zahlungsdiensten 2220 aus sonstigen Tätigkeiten 2210 2220
Summe: (2210 + 2220) 2200 2300 Rückstellungen 2310 aus Zahlungsdiensten 2310
Summe: (0521+0522) 0520 Summe: (0510+0520) 0500
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Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Aktiva 0600 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0610 aus Zahlungsdiensten 0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0700 Beteiligungen 0710 aus Zahlungsdiensten darunter: 0711 an Kreditinstituten 0712 an Finanzdienstleistungsinstituten 0713 an Zahlungsinstituten 0720 aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0721 an Kreditinstituten 0722 an Finanzdienstleistungsinstituten 0723 an Zahlungsinstituten 0800 Anteile an verbundenen Unternehmen 0810 aus Zahlungsdiensten darunter: 0811 an Kreditinstituten 0812 an Finanzdienstleistungsinstituten 0813 an Zahlungsinstituten 0820 aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0821 an Kreditinstituten 0822 an Finanzdienstleistungsinstituten 0823 an Zahlungsinstituten 0900 Immaterielle Anlagewerte 0910 aus Zahlungsdiensten 0920 aus sonstigen Tätigkeiten 1000 Sachanlagen 1010 aus Zahlungsdiensten 1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1100 Eigene Aktien oder Anteile 1200 Sonstige Vermögensgegenstände 1210 aus Zahlungsdiensten 1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1300 Rechnungsabgrenzungsposten
2
Passiva 2320 aus sonstigen Tätigkeiten 0610 0620 2400 Passive latente Steuern 2500 Nachrangige Verbindlichkeiten 2510 aus Zahlungsdiensten 2520 aus sonstigen Tätigkeiten 0710 0711 0712 0713 0720 0721 0722 0723 darunter: 2610 vor Ablauf von zwei Jahren fällig 2800 Eigenkapital 2810 gezeichnetes Kapital darunter: 2811 stille Einlagen 2811 2812 Abzugsposten: Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2812 ./. 2820 Gewinnrücklagen 2830 Gewinnvortrag/Verlustvortrag2) 0810 0811 0812 0813 0820 0821 0822 0823 3000 Unwiderrufliche Kreditzusagen 3010 aus Zahlungsdiensten 3020 aus sonstigen Tätigkeiten 3100 Eventualverbindlichkeiten 3110 aus Zahlungsdiensten 3120 aus sonstigen Tätigkeiten Kontrollsumme: (1700 + 2900 + 3000 + 3100)
1
2320 2400 2510 2520 2600
Summe: (2310 + 2320) 2300
Summe: (0610 + 0620) 0600
Summe: (2510 + 2520) 2500 2600 Genussrechtskapital
2610
2700 Fonds für allgemeine Bankrisiken 2700 2810
Summe: (0710 + 0720) 0700
2820 2830 2840
2840 Bilanzgewinn/Bilanzverlust2)
Summe: (2810 + 2820 +(./.) 2830 +(./.) 2840) 2800 2900 Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800) 2900
3010 3020
Summe: (3010 + 3020) 3000 3110 3120
Summe: (0810 + 0820) 0800 0910 0920
Summe: (3110 + 3120) 3100 9010
Summe: (0910 + 0920) 0900 1010 1020 1100 1210 1220
) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben.
Summe: (1010 + 1020) 1000
Summe: (1210 + 1220) 1200 1310 aus Zahlungsdiensten 1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1310 1320
Summe: (1310 + 1320) 1300
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Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Aktiva 1400 Aktive latente Steuern 1500 Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1400 1500 Passiva
1600 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1600 1700 Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600) 1700
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Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) GVZAG
Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Gewinn- und Verlustrechnung
Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0100 Zinserträge 0110 aus Zahlungsdiensten 0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0120 aus sonstigen Tätigkeiten 0121 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0122 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0121 0111 noch Gewinn- und Verlustrechung 1000 Sonstige betriebliche Aufwendungen 1010 aus Zahlungsdiensten 1020 aus sonstigen Tätigkeiten 1100 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1110 aus Zahlungsdiensten 1120 aus sonstigen Tätigkeiten 1200 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1210 aus Zahlungsdiensten 0210 0220 1220 aus sonstigen Tätigkeiten 1300 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1310 aus Zahlungsdiensten 1320 aus sonstigen Tätigkeiten 1400 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1410 aus Zahlungsdiensten 1420 aus sonstigen Tätigkeiten 1500 Aufwendungen aus Verlustübernahme 0323 1510 aus Zahlungsdiensten 1520 aus sonstigen Tätigkeiten 1600 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2) 0410 0420 1610 aus Zahlungsdiensten 1620 aus sonstigen Tätigkeiten 1610 1620 1510 1520 1410 1420 1310 1320 1210 1220 1110 1120 1010 1020
Summe: (1010 + 1020) 1000 0112
Summe: (0111 + 0112) 0110
Summe: (1110 + 1120) 1100 0122
Summe: (0121 + 0122) 0120 Summe: (0110 + 0120) 0100 0200 Zinsaufwendungen 0210 aus Zahlungsdiensten 0220 aus sonstigen Tätigkeiten 0300 Laufende Erträge 0310 aus Zahlungsdiensten 0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0311 0312 aus Beteiligungen 0313 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0320 aus sonstigen Tätigkeiten 0321 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0321 0322 aus Beteiligungen 0323 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0322 0312
Summe: (1210 + 1220) 1200
Summe: (0210 + 0220) 0200
Summe: (1310 + 1320) 1300 0313
Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310
Summe: (1410 + 1420) 1400
Summe: (0321 + 0322 + 0323) 0320 Summe: (0310 + 0320) 0300 0400 Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0410 aus Zahlungsdiensten 0420 aus sonstigen Tätigkeiten
Summe: (1510 + 1520) 1500
Summe: (0410 + 0420) 0400
Summe: (1610 + 1620) 1600
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Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung 0500 Provisionserträge 0510 aus Zahlungsdiensten 0520 aus sonstigen Tätigkeiten 0600 Provisionsaufwendungen 0610 aus Zahlungsdiensten 0620 aus sonstigen Tätigkeiten 0700 Sonstige betriebliche Erträge 0710 aus Zahlungsdiensten 0720 aus sonstigen Tätigkeiten 0800 Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 0810 aus Zahlungsdiensten 0811 Personalaufwand darunter: 0812 Löhne und Gehälter 0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0814 für Altersvorsorgung 0815 andere Verwaltungsaufwendungen 0820 aus sonstigen Tätigkeiten 0821 Personalaufwand darunter: 0822 Löhne und Gehälter 0823 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0824 für Altersvorsorgung 0825 andere Verwaltungsaufwendungen 0824 0825 0822 0821 0814 0815 0812 0811 0710 0720 0610 0620 0510 0520 noch Gewinn- und Verlustrechung 1700 Außerordentliches Ergebnis2) 1710 aus Zahlungsdiensten 1711 Außerordentliche Erträge 1712 Außerordentliche Aufwendungen 1720 aus sonstigen Tätigkeiten 1721 Außerordentliche Erträge 1722 Außerordentliche Aufwendungen 1721 1722 1711 1712
Summe: (0510 + 0520) 0500
Summe: (1711 + 1712) 1710
Summe: (0610 + 0620) 0600
Summe: (0710 + 0720) 0700
Summe: (1721 + 1722) 1720 Summe: (1710 + 1720) 1700 1800 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1810 aus Zahlungsdiensten 1820 aus sonstigen Tätigkeiten 1900 Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen 1810 1820
Summe: (1810 + 1820) 1800
0813
1910 aus Zahlungsdiensten 1920 aus sonstigen Tätigkeiten 2000 Erträge aus Verlustübernahme 2010 aus Zahlungsdiensten 2020 aus sonstigen Tätigkeiten 2100 Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 2110 aus Zahlungsdiensten
1910 1920
Summe: (1910 + 1920) 1900 2010 2020
Summe: (0811 + 0815) 0810
Summe: (2010 + 2020) 2000
2110 2120
0823
2120 aus sonstigen Tätigkeiten 2200 Periodengewinn/Periodenverlust2) 2210 aus Zahlungsdiensten 2220 aus sonstigen Tätigkeiten Kontrollsumme: (9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200)
1
Summe: (2110 + 2120) 2100 2210 2220
Summe: (0821 + 0825) 0820 Summe: (0810 + 0820) 0800 0900 Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 0910 aus Zahlungsdiensten 0920 aus sonstigen Tätigkeiten 0910 0920
Summe: (2210 + 2220) 2200
9020
Summe: (0910 + 0920) 0900 Kontrollsumme: (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900) 9010
) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben.
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 70, ausgegeben zu Bonn am 20. Oktober 2009
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Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) ZVZAG
Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV Zahlungsvolumen
Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Zahlungsvolumen1) 0100 Zahlungsvolumen als Betrag (Beträge lauten auf Tsd. Euro2)) davon: 0110 aus Einzahlungs- oder Auszahlungsgeschäft 0111 aus Einzahlungsgeschäft 0112 aus Auszahlungsgeschäft 0111 0112
0100
Summe: (0111 + 0112) 0110 0120 aus Zahlungsgeschäft ohne/ mit Kreditgewährung 0120 darunter: 0121 aus Lastschriftgeschäft 0122 aus Überweisungsgeschäft 0123 aus Zahlungskartengeschäft 0130 aus Annahme und Abrechnung von mit Zahlungsauthentifizierungsgeschäft ausgelösten Zahlungsvorgängen 0140 aus digitalisiertem Zahlungsgeschäft 0150 aus Finanztransfergeschäft 0151 nach Deutschland eingehende Transfers 0151 0121 0122 0123
0130 0140
0152 von Deutschland ausgehende Transfers 0152 0153 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0154 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0153
0154
Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154) 0150 0200 Anzahl der Zahlungsvorgänge davon: 0210 aus Einzahlungs- oder Auszahlungsgeschäft 0211 aus Einzahlungsgeschäft 0212 aus Auszahlungsgeschäft 0211 0212 0200
Summe: (0211 + 0212) 0210
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Zahlungsvolumen1) 0220 aus Zahlungsgeschäft ohne/mit Kreditgewährung darunter: 0221 aus Lastschriftgeschäft 0222 aus Überweisungsgeschäft 0223 aus Zahlungskartengeschäft 0230 aus Annahme und Abrechnung von mit Zahlungsauthentifizierungsgeschäft ausgelösten Zahlungsvorgängen 0240 aus digitalisiertem Zahlungsgeschäft 0250 aus Finanztransfergeschäft 0251 nach Deutschland eingehende Transfers 0251 0221 0222 0223
0220
0230 0240
0252 von Deutschland ausgehende Transfers 0252 0253 innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers 0254 außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
0253
0254
Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254) 0250 0300 Anzahl der ausgegebenen Zahlungsauthentifizierungsinstrumente
1
0300
) Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden. ) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
2
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Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG
Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Vermögensstatus
Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Aktiva Barreserve 0110 aus Zahlungsdiensten Forderungen an Kreditinstitute 0210 aus Zahlungsdiensten darunter: 0211 auf Treuhandkonten aus sonstigen Tätigkeiten 0221 täglich fällig 0222 andere Forderungen Forderungen an Kunden 0310 aus Zahlungsdiensten darunter: 0311 aus Provisionen 0312 aus Krediten darunter: 0313 aus Kreditkartengeschäften Forderungen an Zahlungsinstitute 0410 aus Zahlungsdiensten 0420 aus sonstigen Tätigkeiten 0410 0420 instituten 2010 aus Zahlungsdiensten 2020 aus sonstigen Tätigkeiten 0511 2010 2020 0313 0311 0312 0310 0221 0222 0211 0210 0110 Passiva Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1810 aus Zahlungsdiensten davon: 1811 täglich fällig 1812 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist aus sonstigen Tätigkeiten davon: 1821 täglich fällig 1822 mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 1910 aus Zahlungsdiensten davon: 1911 Verbindlichkeiten zur Ausführung von Zahlungsvorgängen darunter: 1912 auf Zahlungskonten Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungs1912 1910 1821 1811 1810
1812
1822
1911
Summe: (0410 + 0420) 0400 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Geldmarktpapiere 0511 aus Zahlungsdiensten Anleihen und Schuldverschreibungen 0521 aus Zahlungsdiensten Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0610 aus Zahlungsdiensten Beteiligungen 0710 aus Zahlungsdiensten darunter: 0711 an Kreditinstituten 0712 an Finanzdienstleistungsinstituten 0713 an Zahlungsinstituten 0712 0713 0711 0710 0610 0521
Summe: (2010 + 2020) 2000 Sonstige Verbindlichkeiten 2110 aus Zahlungsdiensten Rechnungsabgrenzungsposten 2210 aus Zahlungsdiensten Rückstellungen 2310 aus Zahlungsdiensten Passive latente Steuern Nachrangige Verbindlichkeiten 2510 aus Zahlungsdiensten Unwiderrufliche Kreditzusagen 3010 aus Zahlungsdiensten Eventualverbindlichkeiten 3110 aus Zahlungsdiensten 3110 2510 2310 2400 2210 2110
3010
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Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Aktiva aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0723 an Zahlungsinstituten Anteile an verbundenen Unternehmen 0810 aus Zahlungsdiensten darunter: 0811 an Kreditinstituten 0812 an Finanzdienstleistungsinstituten 0813 an Zahlungsinstituten aus sonstigen Tätigkeiten darunter: 0823 an Zahlungsinstituten Immaterielle Anlagewerte 0910 aus Zahlungsdiensten Sachanlagen 1010 aus Zahlungsdiensten Sonstige Vermögensgegenstände 1210 aus Zahlungsdiensten Rechnungsabgrenzungsposten 1310 aus Zahlungsdiensten Aktive latente Steuern Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1310 1400 1600 1210 1010 0910 0823 0811
1
Passiva Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 + 0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 + 0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 + 1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 + 1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 + 2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 + 3110)
0723 0810
9010
0812 0813
) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
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Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG
Monatsausweis gemäß § 29a Absatz 1 Satz 1 ZAG Gewinn- und Verlustrechnung
Stand Ende Institutsnummer Prüfziffer Name Ort
Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung Zinserträge 0110 aus Zahlungsdiensten 0111 aus Kredit- und Geldmarktgeschäften 0112 aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0111 noch Gewinn- und Verlustrechung Sonstige betriebliche Aufwendungen 1010 aus Zahlungsdiensten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 1110 aus Zahlungsdiensten 0112 Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 1210 aus Zahlungsdiensten Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 1310 aus Zahlungsdiensten 0311 0312 Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 1410 aus Zahlungsdiensten 0313 Aufwendungen aus Verlustübernahme 1510 aus Zahlungsdiensten Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0410 aus Zahlungsdiensten Provisionserträge 0510 aus Zahlungsdiensten Provisionsaufwendungen 0610 aus Zahlungsdiensten Sonstige betriebliche Erträge 0710 aus Zahlungsdiensten Allgemeine Verwaltungsaufwendungen 0810 aus Zahlungsdiensten 0811 Personalaufwand darunter: 0812 Löhne und Gehälter 0813 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung 0812 0811 Ertrag 1810 aus Zahlungsdiensten Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen 1910 aus Zahlungsdiensten Erträge aus Verlustübernahme 0813 2010 aus Zahlungsdiensten 2010 1910 1810 0710 0610 0510 0410 Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2) 1610 aus Zahlungsdiensten 1620 aus sonstigen Tätigkeiten Außerordentliches Ergebnis2) 1710 aus Zahlungsdiensten 1711 Außerordentliche Erträge 1712 Außerordentliche Aufwendungen 1712 Summe: (1711 + 1712) 1710 Steuern vom Einkommen und vom 1711 1610 1620 1510 1410 1310 1210 1110 1010
Summe: (0111 + 0112) 0110 Zinsaufwendungen 0210 aus Zahlungsdiensten Laufende Erträge 0310 aus Zahlungsdiensten 0311 aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 0312 aus Beteiligungen 0313 aus Anteilen an verbundenen Unternehmen 0210
Summe: (0311 + 0312 + 0313) 0310
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Die angegebenen Beträge lauten auf Tsd. Euro1) Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung darunter: 0814 für Altersvorsorgung 0815 andere Verwaltungsaufwendungen aus sonstigen Tätigkeiten Personalaufwand darunter: Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung darunter: 0824 für Altersvorsorgung Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 0910 aus Zahlungsdiensten Kontrollsumme: (0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 + 0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910) 0910 0824 0814 0815 noch Gewinn- und Verlustrechung Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne 2110 aus Zahlungsdiensten Periodengewinn/Periodenverlust2) 2210 aus Zahlungsdiensten Kontrollsumme: (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 + 1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 + 1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)
1
Summe: (0811 + 0815) 0810
2110 2210
9020
9010
) Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4). Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs (,,ESZB-Referenzkurs") in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird. ) Vorzeichen angeben.
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