Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2010  Nr. 35 vom 12.07.2010  - Seite 880 bis 884 - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

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880 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung Vom 6. Juli 2010 Auf Grund des § 91 der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994, der zuletzt durch Artikel 86 Nummer 2 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz: Artikel 1 3. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 44 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Für den Schiffsbrief sind die Muster maßgebend, die dieser Verordnung als Anlagen 6 und 6a beigefügt sind." 5. § 45 Absatz 1 Satz 1 und 2 wird wie folgt gefasst: ,,Das Registergericht hat auf dem Eichschein die Eintragung des Schiffs in das Schiffsregister zu vermerken. In dem Vermerk sind die Nummer des Registerblatts, das Datum der Eintragung und der Heimatort des Schiffs anzugeben." 6. In § 66 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe ,,4, 5 und 6" durch die Angabe ,,4 bis 6a" ersetzt. 7. § 76 wird aufgehoben. 8. § 77 wird wie folgt gefasst: ,,§ 77 Werden für ein bereits eingetragenes Schiff gemäß § 75 Angaben im Schiffsregister nachgetragen, ist ein neues Schiffszertifikat oder ein neuer Schiffsbrief auszustellen. Darin ist nur der zur Zeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen." 9. § 78 wird aufgehoben. 10. Nach der Anlage 4 wird die aus dem Anhang ersichtliche Anlage 4a eingefügt. 11. Der Anlage 6 wird die aus dem Anhang ersichtliche Anlage 6a angefügt. Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung Die Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3631; 1995 I S. 249), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 6 des Gesetzes vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2713) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: ,,§ 39a (1) Für die Ausfertigung des Schiffszertifikats können auch die amtlich vorgegebenen Vordrucke nach dem Muster in der Anlage 4a zu dieser Verordnung verwendet werden. Dabei sind die Eintragungen so zu übernehmen, dass nur der gültige Inhalt des Schiffsregisters wiedergegeben wird. Erforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet werden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2 Satz 3 sind anzuwenden. (2) Sind nach der Ausstellung eines Schiffszertifikats auf diesem weitere Eintragungen in das Schiffsregister zu vermerken, kann abweichend von § 39 ein neues Schiffszertifikat ausgestellt werden, in das nur der zur Zeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen ist." 2. § 40 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: ,,(2) In das neue Schiffszertifikat ist nur der zur Zeit seiner Ausstellung gültige Inhalt des Schiffsregisters aufzunehmen." Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 6. Juli 2010 Die Bundesministerin der Justiz S . L e u t h e u s s e r- S c h n a r re n b e rg e r Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 881 Anhang Anlage 4a (zu § 39a) (Vorderseite) Bundesrepublik Deutschland Federal Republic of Germany (Bundesadler) Schiffszertifikat (Ship Certificate) In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff (The ship) . . . . . . . . . . . . . . ................................................................................................................................... (has been entered into the Register of Ships maintained by virtue of pertinent statutory provisions by the Court of Law the seal of which has been appended below;) auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eingetragen wie folgt: (the entry, bearing the serial number . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .has been effected on the strength of bona fide evidence and has the wording given here under:) 1. Name des Schiffs (Name of ship): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. IMO-Nummer und Unterscheidungssignal: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (IMO-Number and distinctive number or letters) 3. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Type and category of ship; main building material) 4. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft (Year of launch; place of build; name of yard): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................................................................................................... 5. Heimathafen (Port of registry): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. I. Ergebnisse der amtlichen Vermessung (a bis d in Metern): (Results of the ship's official measurement [entries under a to d given in metres]) a) c) d) i) l) Länge (length): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (depth) (girth) b) Breite (breadth): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (moulded depth) aa) Tiefe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Umfang: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Seitenhöhe: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Länge über alles (length overall): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bruttoraumzahl (gross tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . k) Nettoraumzahl (net tonnage): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Messbrief (tonnage certificate): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. m) Maschinenleistung (engine output): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Eigentümer (owner): Laufende Nummer (serial number) Eigentümer, Korrespondentreeder (name of owner, managing owner) Schiffsparten (shares in the ship) Erwerbsgrund (legal ground of acquisition) Es wird bezeugt, dass das Schiff nach § . . . . . des Flaggenrechtsgesetzes das Recht hat, die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland zu führen, und dass ihm alle Rechte, Eigenschaften und Privilegien eines deutschen Schiffs zustehen. (This is to certify that, under the provisions of section . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .of the Flag Act, the ship is entitled to fly the flag of the Federal Republic of Germany and that all the rights, attributes and privileges inherent in a German ship are lawfully due to her.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (place of issue) (date of issue) (Siegel) (seal) Amtsgericht (local Court) 882 (Rückseite) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 Flaggenrecht (law of the flag): Eigentumsbeschränkungen (encumbrances on ownership): Schiffshypotheken, Nießbrauch (hypotheques and mortgages, usufruct provisions): Laufende Nummer (serial number) Betrag (amount) Inhalt der Eintragung (text of entry in the shipping register) Zu lfd. Nr. (related serial number above) Beschränkungen (alterations of entries above) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 883 Anlage 6a (zu § 44) (Vorderseite) Bundesrepublik Deutschland (Bundesadler) Schiffsbrief In dem vom unterzeichneten Gericht kraft gesetzlicher Anordnung geführten Schiffsregister ist das Schiff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................................................................................................................... auf Grund glaubhafter Nachweisungen unter Nummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .eingetragen wie folgt: 1. Name, Nummer oder sonstige Merkzeichen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................................................................................................................ 2. Gattung, Hauptbaustoff: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Jahr des Stapellaufs, Bauort, Schiffswerft: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ................................................................................................................................ 4. Heimatort: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Tragfähigkeit, Wasserverdrängung, Maschinenleistung: a) Tragfähigkeit in t/Wasserverdrängung in m3: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Maschinenleistung: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Eichschein: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............................................................................................................................ 6. Eigentümer: Laufende Nummer Eigentümer Anteile Erwerbsgrund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Siegel) Amtsgericht 884 (Rückseite) Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010 Eigentumsbeschränkungen: Schiffshypotheken, Nießbrauch: Laufende Nummer Betrag Inhalt der Eintragung Zu lfd. Nr. Beschränkungen