Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2010  Nr. 58 vom 24.11.2010  - Seite 1614 bis 1614 - Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages

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1614 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 24. November 2010 Bekanntmachung von Änderungen der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages Vom 12. November 2010 Die Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Dezember 2005 (BGBl. 2006 I S. 10) werden wie folgt geändert: 1. Nr. 4 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: ,,Übt ein Mitglied des Bundestages als Gesellschafter eine entgeltliche Tätigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 der Verhaltensregeln auf Grund eines von der Gesellschaft mit einem Dritten geschlossenen Vertrages aus, so sind die Art der Tätigkeit, der Name und Sitz der Gesellschaft und der Vertragspartner mit Namen und Sitz anzuzeigen, wenn im Einzelfall das Mitglied des Bundestages bei der Vertragserfüllung persönlich mitwirkt." b) Nach Satz 1 werden folgende Sätze 2 und 3 eingefügt: ,,Als Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 der Verhaltensregeln sind die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn anzuzeigen. Nummer 3 Satz 2 dieser Ausführungsbestimmungen gilt entsprechend." c) Die bisherigen Sätze 2 und 3 werden die Sätze 4 und 5. 2. In Nr. 8 Satz 1 wird die Angabe ,,Nummer 3" durch die Wörter ,,den Nummern 3 und 4 Satz 1" ersetzt. Berlin, den 12. November 2010 Der Präsident des Deutschen Bundestages Dr. N o r b e r t L a m m e r t