Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2010  Nr. 67 vom 27.12.2010  - Seite 2204 bis 2204 - Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG)

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2204 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Erstes Gesetz zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes (1. StipG-ÄndG) Vom 21. Dezember 2010 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes Das Stipendienprogramm-Gesetz vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 957) wird wie folgt geändert: 1. § 11 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter ,,von Bund und Land" durch die Wörter ,,vom Bund" ersetzt und die Wörter ,,jeweils um einen Betrag von 75 Euro" durch die Wörter ,,um einen Betrag von 150 Euro" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: ,,Der Bund trägt sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel, die zur Erreichung der jeweiligen Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 Satz 2 je Hochschule höchstens eingeworben werden können." 2. § 14 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Satz 1 wird Absatz 1 und in Nummer 7 werden die Wörter ,,und zur schrittweisen Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4" gestrichen. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: ,,(2) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zur Erreichung der Höchstgrenze nach § 11 Absatz 4 in einer Rechtsverordnung festzulegen." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 21. Dezember 2010 Der Bundespräsident Christian Wulff Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan