Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2010  Nr. 67 vom 27.12.2010  - Seite 2205 bis 2220 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011)

640-7
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2205 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2011) Vom 21. Dezember 2010 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2011, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 548 113 000 Euro oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 016 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. §5 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. festgestellt. §2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §4 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien 2206 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 §6 Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2012. §7 Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 21. Dezember 2010 Der Bundespräsident Christian Wulff Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e Rainer Brüderle Der Bundesminister der Finanzen Schäuble Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2207 Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2009 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens 2208 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2011 1 000 3 Betrag für 2010 1 000 4 Ist-Ergebnis 2009 1 000 5 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Umweltschutz- und Energieeffizienz und Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 324 700 T davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 700 T Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 700 T Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 800 T in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191 500 T Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5000 T der Einsparungen bei Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. 17 100 20 000 20 735 682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 101 900 128 000 118 298 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31. Dezember 2010 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 070 300 T 199 179 158 533 800 400 100 000 T T T T 202 400 173 400 259 966 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 89201 und 68201 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 862 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 300 000 T 80 000 T 90 000 T 130 000 T 85 000 45 000 23 102 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 6 200 T 2 060 T 2 580 T 1 560 T 2 600 2 600 2 571 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2209 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungssteigerung mittelständischer Unternehmen sowie der Förderung von Umweltschutzund Energieeffizienzmaßnahmen und von Exportfinanzierungen der gewerblichen Wirtschaft dienen. Nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung verbunden mit der Umstellung des Förderverfahrens bleiben Volumen und Intensität voll erhalten. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 4 Mrd. zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Mio. 300 Mio. Zu Tit. 682 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von der KfW aufgenommener und ausgereichter Kredite umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen. Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 290 Mio. . Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2009. 160 Mio. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 1 070,3 Mio. , davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199,8 Mio. Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 179,4 Mio. Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 158,1 Mio. in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 533,0 Mio. Zu Tit. 862 02 d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. e) Umwelt/Energieeeffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio. f) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 450 Mio. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Im Rahmen des Programms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen dem Aufbau oder der Stärkung einer selbständigen Existenz. Darüber hinaus können Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne des EU-Gemeinschaftsrechts mitfinanziert werden. c) Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und Beteiligungsfonds, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Förderung von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. d) Langfristige Förderungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Umweltschutz/Energieeffizienz Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung des ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2009 rd. 213 Mio. , davon sind zum 31. Dezember 2009 rd. 95 Mio. ausgezahlt. Weitere Kooperationsprojekte sind der Mikrokreditfonds und der ERP-Startfonds. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/ Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zahlungsverpflichtungen in Höhe von 300 Mio. , davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 Mio. Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 Mio. Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 Mio. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Stu- denten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jun- gen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdischamerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. ­ Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abfallvermeidung, -behandlung und -verwertung, ­ Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen, ­ Maßnahmen zur Energieeffizienz, rationellen Energieverwendung und zum Einsatz regenerativer Energien, ­ umweltfreundliche Produktionsanlagen. f) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1:3 mit Marktmitteln. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. 2210 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2011 1 000 3 Betrag für 2010 1 000 4 Ist-Ergebnis 2009 1 000 5 2 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2012 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 2 333 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 01. 1 000 1 000 0 Gesamtausgaben 413 600 6 200 407 400 413 600 373 600 6 200 367 400 373 600 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2211 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2011 bis 2014, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten u. Ä. geleistet werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2009 rd. 616 Mio. . 2212 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2011 1 000 3 Betrag für 2010 1 000 4 Ist-Ergebnis 2009 1 000 5 2 Sonstige Ausgaben 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2010 . . . . . . . . . . 697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 750 1 000 50 ­ 132 713 134 513 750 1 000 50 ­ 158 105 159 905 105 0 0 0 0 105 Abschluss Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 134 513 ­ ­ 134 513 159 905 ­ ­ 159 905 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2213 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens, auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2011 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungsund ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist vorgesehen für die Rückzahlung von Mitteln, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERPWirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. 2214 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2011 1 000 3 Betrag für 2010 1 000 4 Ist-Ergebnis 2009 1 000 5 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . a) ERP-Innovationsprogramm: 38 980 T b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8 320 T c) ERP-Startfonds: 9 000 T Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm sowie des ERP-Startfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01. ­ ­ 406 813 32 663 52 337 56 300 ­ ­ 406 598 24 707 45 000 57 200 1 899 0 464 327 3 496 23 102 40 680 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 548 113 ­ 533 505 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 548 113 548 113 ­ 533 505 533 505 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2215 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: a) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209 b) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . 51 d) sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 096 264 110 T T T T 406 813 T Diese Erträge werden mit einem Anteil von rd. 327,3 Mio. für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht liquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rd. 40 Mio. und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Aufgrund des bestehenden Verlustvortrages sind in 2011 keine Zuschreibungen zu erwarten. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Landesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160 T 32 503 T 32 663 T Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02. Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Tit. 862 02. Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 86201 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen, im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms durch eine Zinsverbilligung sowie des ERP-Startfonds. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 2216 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Abschluss davon entfallen auf Einnahmen Kap. Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sonstige Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitions- und Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 459 150 88 963 548 113 548 113 134 513 ­ 6 200 407 400 548 113 134 513 ­ 6 200 407 400 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2217 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a)Bis einschl. 31.12.2009 eingegangene AusgabenVerpflichtungen soll fällig ab 2009 2011 b)VE 2010 c)VE 2011 in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2010 2012 2013 2014 ff. Kap. 1 892 01 Mittelständische Unternehmen, Umweltschutz und Energieeinsparung, Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17,1 a) b) c) ­ ­ 324,7 ­ ­ ­ ­ ­ 40,7 ­ ­ 47,7 ­ ­ 236,3 682 01 683 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . . Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101,9 202,4 a) b) c) a) b) c) a) b) c) ­ ­ 1 070,4 ­ ­ 300 5,160 0,000 6,200 ­ ­ ­ ­ ­ ­ 2,060 0,000 ­ ­ ­ 199,8 ­ ­ 80 2,580 0,000 2,060 ­ ­ 179,4 ­ ­ 90 0,520 0,000 2,580 ­ ­ 691,2 ­ ­ 130 ­ 0,000 1,560 862 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85,0 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen . . . . . 2,6 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . 3,6 a) b) c) a) b) c) 5,100 5,100 5,100 10,260 5,100 1 706,400 1 721,760 1,500 1,500 ­ 3,560 1,500 2,060 7,120 1,300 1,300 1,500 3,880 1,300 324,580 329,760 1,300 1,300 1,300 1,820 1,300 319,960 323,080 1,000 1,000 2,300 1,000 1,000 1 059,800 1 061,800 Summe 412,6 2218 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1.Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31.12.2009 A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . KfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331 892 828 078 1 000 000 000 614 280 731 177 669 158 4 650 000 000 516 613 234 105 622 355 14 113 954 120 1 714 197 208 3 246 588 989 113 278 036 0 0 0 Stand am 31.12.2008 1 583 747 613 3 246 588 989 95 925 753 55 016 083 1 082 876 331 847 525 452 1 000 000 000 614 280 731 177 669 158 4 650 000 000 516 613 234 105 622 355 13 975 865 699 2.Ausfälle im Haushaltsjahr 2009 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ­ ­ 6 495 488 ­ ­ 6 495 488 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 2219 nach dem Stand vom 31. Dezember 2009 Passiva: Stand am 31.12.2009 A. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermögensabsicherung 274 377 645 36 524 842 13 803 051 633 274 377 645 Stand am 31.12.2008 349 377 645 B. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 626 488 054 14 113 954 120 13 975 865 699 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 616 000 000 450 000 000 2220 Anlage 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2010 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens In 2009 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 3,4 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 399 Mio. EUR. Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite. Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2009 wie folgt vergütet: · Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,76 %. Die Erträge in Höhe von 221,2 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2009 verwendet. · Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Der Zinsbetrag von 146,1 Mio. EUR wurden zusammen mit vom ERP-SV zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 31,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlasten des ERP-SV verwendet. Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERPFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2009 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.