Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2011  Nr. 54 vom 28.10.2011  - Seite 2098 bis 2098 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland

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2098 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 54, ausgegeben zu Bonn am 28. Oktober 2011 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland Vom 19. Oktober 2011 Auf Grund des § 45 Absatz 4 Satz 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952) verordnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Artikel 1 Die Verordnung über die örtliche Zuständigkeit für Ausbildungsförderung im Ausland vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 42) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: ,,1. in Asien mit Ausnahme von Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan, in Spanien oder der Türkei durch das Land Baden-Württemberg,". b) In Nummer 3 werden nach dem Wort ,,Italien" ein Komma und die Wörter ,,San Marino oder Vatikanstadt" eingefügt. c) Nummer 7 wird wie folgt gefasst: ,,7. in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern oder Australien durch das Land Hessen,". d) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: ,,9. in Großbritannien oder Irland durch das Land Niedersachsen,". e) In Nummer 10 werden die Wörter ,,Großbritannien, Irland oder der Türkei" ersetzt durch die Wörter ,,Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden". f) Nummer 11 wird wie folgt gefasst: ,,11. in Andorra, Frankreich oder Monaco durch das Land Rheinland-Pfalz,". 2. § 2 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe ,,31. März 2004" wird ersetzt durch die Angabe ,,31. Dezember 2011". b) Nach Satz 1 wird folgender Satz angefügt: ,,Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit zwischen dem 31. März 2004 und dem 1. Januar 2012 begonnen haben, gilt diese Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 19. Oktober 2011 Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan