Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2011  Nr. 63 vom 12.12.2011  - Seite 2465 bis 2480 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012)

640-7
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2465 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012) Vom 5. Dezember 2011 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2012, der diesem Gesetz beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1160) aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf 491 528 000 Euro §4 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 1 116 Millionen Euro zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Garantien und sonstige Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. festgestellt. §2 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zur Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §3 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. 2466 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 §5 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. §6 Die §§ 2 bis 5 gelten bis zum Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2013. §7 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 5. Dezember 2011 Der Bundespräsident Christian Wulff Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister f ü r W i r t s c h a f t u n d Te c h n o l o g i e Philipp Rösler Der Bundesminister der Finanzen Schäuble Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2467 Wirtschaftsplan nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Einnahmen): Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Investitionsfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2010 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens 2468 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2012 1 000 3 Betrag für 2011 1 000 4 Ist-Ergebnis 2010 1 000 5 2 Ausgaben 892 01-691 Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die veranschlagten Mittel werden zur Verbilligung von KfW-refinanzierten Darlehen eingesetzt. Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 292 400 T davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 000 T Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 800 T Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 200 T in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 155 400 T Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei den Titeln 682 01, 683 01 und 870 01. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 5 000 T der Einsparungen bei den Titeln 682 01 und 683 01 geleistet werden. 29 100 17 100 15 939 682 01-691 Kosten der Zwischenfinanzierung aus den vom Bund übernommenen Förderkrediten aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 000 T 14 14 14 87 300 300 300 100 T T T T 73 100 101 900 200 521 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 683 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 683 01-691 Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2011 sowie sonstigen Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 054 200 T 210 185 159 498 900 500 800 000 T T T T 221 400 202 400 104 940 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei den Titeln 892 01 und 682 01 geleistet werden. 2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T der Deckung von Mehrausgaben bei Titel 892 01. 682 02-330 Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für mittelständische Unternehmen in Deutschland sowie von Vorhaben im Zusammenhang mit der Energiewende Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. 497 000 T 100 100 97 200 000 000 000 000 T T T T 100 000 85 000 29 691 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 03. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 2 600 2 600 2 476 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2469 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 1 054,2 Mio. , davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210,9 Mio. Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 185,5 Mio. Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 159,8 Mio. in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 498,0 Mio. Zu Tit. 682 02 Zu Tit. 892 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Des Weiteren können Förderbeiträge zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen geleistet werden. Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 6,15 Mrd. zinsbegünstigt werden: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten . . . . . . . . . . . . . . 450 Mio. b) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen . . 3 400 Mio. c) Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. d) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 000 Mio. e) Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 200 Mio. Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". b) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. c) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern. d) Langfristige Förderung marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. e) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. für neue Förderansätze gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 682 01 Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Förderung wurde die Förderung im Grundsatz auf eine Zinsverbilligung von durch die KfW aufgenommenen und ausgereichten Krediten umgestellt und ein Teil der bestehenden Kreditforderungen auf den Bund übertragen mit der Maßgabe, dass das ERP-Sondervermögen anfallende Zwischenfinanzierungskosten trägt. Diese Zwischenfinanzierungskosten sind im ERP-Wirtschaftsplan auszuweisen. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 130 Mio. , davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14,3 Mio. in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87,1 Mio. Zu Tit. 683 01 Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund übertragenen Kreditforderungen (Altgeschäft) und aus sonstigen Verpflichtungen im Zuge der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung sowie die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2011. Der Ansatz dient u. a. der anteiligen Dotierung der ERP/EIF-Dachfonds mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der Expansionsphase (Private Equity, Mezzaninkapital) zu erleichtern. Das zugesagte Gesamtvolumen (ERP-Teil) beträgt zum 31. Dezember 2010 rund 253 Mio. , davon sind zum 31. Dezember 2010 rund 120 Mio. ausgezahlt. Weitere Kooperationsprojekte sind der Mikrokreditfonds, eine Mikromezzaninfazilität, der ERPStartfonds, Beteiligungen an mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften sowie Projekte im Rahmen der Energiewende. Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der erwirtschafteten Erträge. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 497 Mio. , davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 Mio. Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 Mio. in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200 Mio. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 1,040 Mio. auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 0,830 Mio. auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 0,210 Mio. zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch Ausgaben für die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, den befristeten Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Ausgaben für Evaluierung und Stipendiatenauswahl der genannten Stipendienprogramme finanziert werden. Bis zu 0,520 Mio. des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdischamerikanisches Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt. Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. 2470 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2012 1 000 3 Betrag für 2011 1 000 4 Ist-Ergebnis 2010 1 000 5 2 681 03-029 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2013 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2014 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2015 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . in künftigen Haushaltsjahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: 1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 681 02. 2. Die Ausgaben sind übertragbar. 5 100 T 1 1 1 1 500 300 300 000 T T T T 3 600 3 600 1 972 870 01-680 Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei Titel 892 01 geleistet werden. 1 000 1 000 0 Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 430 800 6 200 424 600 430 800 413 600 6 200 407 400 413 600 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Investitionsfinanzierung Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2471 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio. veranschlagt, fällig in den Jahren 2013 bis 2016, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können. Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2010 rund 763 Mio. . 2472 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2012 1 000 3 Betrag für 2011 1 000 4 Ist-Ergebnis 2010 1 000 5 2 Sonstige Ausgaben 531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 575 01-680 Zinsaufwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 671 01-680 Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz 2012 . . . . . . . . . . 697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe Sonstige Ausgaben 750 1 000 50 ­ 58 928 60 728 750 1 000 50 ­ 132 713 134 513 367 23 0 0 36 525 Abschluss Sonstige Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 60 728 ­ 60 728 134 513 ­ 134 513 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2473 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der ERP-Förderung beitragen können. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß ERP-Wirtschaftsplan 2012 aufgenommenen Mittel vorgesehen. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist). Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungsund ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 595 01 Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau aufgenommen wurden. Zu Tit. 697 01 Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung. Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden. 2474 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2012 1 000 3 Betrag für 2011 1 000 4 Ist-Ergebnis 2010 1 000 5 2 Einnahmen 119 99-680 Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . 162 01-691 Erträge aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 182 01-691 Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 129 01-873 Einnahmen aus Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Haushaltsvermerk: Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden. ­ ­ 401 351 30 077 ­ ­ ­ 406 813 32 663 52 337 79 0 501 236 28 378 29 691 231 01-699 Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . . . . . . a) ERP-Innovationsprogramm: 42 780 T b) Sonderfonds Energieeffizienz: 8 320 T c) ERP-Startfonds: 9 000 T Haushaltsvermerk: Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der Ausgaben für den Bundesanteil des ERP-Innovationsprogramms, für das ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm (Sonderfonds Energieeffizienz/Investitionsdarlehen) sowie des ERPStartfonds bei folgenden Titeln: 892 01 und 683 01. 60 100 56 300 55 920 325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 491 528 ­ 548 113 0 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen ­ 491 528 491 528 ­ 548 113 548 113 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2475 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen. Zu Tit. 162 01 Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens: a) Vergütung KfW-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 205 b) Verzinsung Nachrangkapital . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146 c) Erträge aus Darlehen an Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . 49 d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204 096 941 110 T T T T 401 351 T Diese Erträge werden mit einem Anteil von rund 329,8 Mio. für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans eingesetzt. Die überschießenden Erträge dienen zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nichtliquiden Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt. Nichtliquide Erträge des ERP-Sondervermögens sind die Zuschreibungen zur ERP-Rücklage in Höhe von rund 40 Mio. und die auf die weiteren Anteile des ERP-Sondervermögens am haftenden Kapital der KfW entfallenden Gewinne. Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben BMWi und BMF eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für diese Bilanz gebucht. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: Landesbank Berlin/IBB . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94 T 29 983 T 30 077 T Zu Tit. 129 01 Die Einnahmen dienen der Deckung der Ausgaben in Kapitel 1. Dieser Titel wird so lange als Leertitel geführt, wie die übrigen Einnahmen ausreichen. Zu Tit. 231 01 Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus dem Titel 682 01 (Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft) des ERP-Wirtschaftsplans im Rahmen des Innovationsprogramms gewährten Zinszuschüssen und den im Rahmen des Energie-Effizienzprogramms sowie des ERP-Startfonds gewährten Zinsverbilligungen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt. Neuzusagen ab 2012 werden aus dem Bundeshaushalt nur noch im ERP-Innovationsprogramm bezuschusst; im Übrigen handelt es sich um die Ausfinanzierung von Altzusagen. Zu Tit. 325 02 Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. 2476 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Abschluss davon entfallen auf Einnahmen Kap. Bezeichnung 1 000 1 000 Ausgaben sonstige Ausgaben 1 000 Zinskosten Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 Investitionen 1 000 1 000 1 2 Investitions- und Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben/ Einnahmen 401 351 90 177 491 528 491 528 60 728 ­ 6 200 424 600 491 528 60 728 ­ 6 200 424 600 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2477 Anlage 1 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a)Bis einschl. 31.12.2010 Ausgabeneingegangene soll Verpflichtungen 2012 b)VE 2011 c)VE 2012 in Mio. 1 2 3 4 5 6 7 davon fällig Titel sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) 2013 2014 2015 2016 ff. 892 01 Mittelständische Unternehmen, Exportfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29,1 a) b) c) ­ ­ 292,400 ­ ­ ­ 44,000 ­ ­ ­ 210,900 ­ 25,000 100,000 0,520 2,080 ­ ­ ­ 48,800 ­ ­ ­ 185,500 ­ 25,000 100,000 ­ 2,600 ­ ­ ­ 44,200 ­ ­ ­ 159,800 ­ 25,000 97,000 ­ 1,560 ­ ­ ­ 155,400 ­ ­ ­ 498,000 93,000 25,000 200,000 ­ ­ ­ 682 01 683 01 Kosten der Zwischenfinanzierung . . . . . . Förderkosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73,1 221,4 a) b) c) a) b) c) a) b) c) ­ ­ 1 054,200 93,000 100,000 497,000 0,520 6,240 ­ 682 02 Kooperationsprojekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 681 02 Gewährung von Stipendien und Förderung von Informationsreisen . . . . . 2,6 681 03 Förderung von Maßnamen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . . . . . . . . . . . . 3,6 a) b) c) a) b) c) 1,540 5,100 5,100 95,060 111,340 1 848,700 2 055,100 1,115 1,500 ­ 1,635 28,580 354,900 385,115 0,275 1,300 1,500 0,275 28,900 335,800 364,975 0,150 1,300 1,300 0,150 27,860 302,300 330,310 ­ 1,000 2,300 93,000 26,000 855,700 974,700 Summe 429,8 2478 Anlage 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Nachweisung des ERP-Sondervermögens Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31.12.2010 A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . KfW-Nachrangdarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins- und Provisionsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Kapitalrücklage II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Gesonderte Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Erträge aus Kapitalrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. ERP-Förderrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7. Gesetzliche Rücklage der KfW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8. Sondergewinnrücklage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 082 876 331 977 034 530 1 000 000 000 614 280 731 429 589 841 4 650 000 000 603 096 122 0 14 540 183 820 1 766 330 075 3 246 588 990 132 308 480 38 078 719 38 058 198 20 522 Stand am 31.12.2009 1 714 197 208 3 246 588 990 113 164 855 113 181 50 266 62 915 1 082 876 331 892 828 078 1 000 000 000 614 280 731 177 669 158 4 650 000 000 516 613 234 105 622 355 14 113 954 120 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 2479 nach dem Stand vom 31. Dezember 2010 Passiva: Stand am 31.12.2010 A. Rückstellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermögensabsicherung B. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 14 160 183 820 380 000 000 Stand am 31.12.2009 274 377 645 36 524 842 13 803 051 633 14 540 183 820 14 113 954 120 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 035 000 000 616 000 000 2480 Anlage 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2011 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 12. Dezember 2011 Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten Nachrangdarlehens In 2010 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Zusagevolumen von rd. 3,1 Mrd. EUR generiert, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 321,4 Mio. EUR. Die ERP-Förderrücklage und das Nachrangdarlehen werden im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, das Eigenkapital dient zudem der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite. Das eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2010 wie folgt vergütet: · Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 4 des Durchführungsvertrages mit einem Zinssatz von 4,68 %. Die Erträge in Höhe von 217,7 Mio. EUR wurden vollständig zur Abdeckung der Förderlasten für das Jahr 2010 verwendet. · Verzinsung des Nachrangdarlehens gemäß § 3 Durchführungsvertrag mit einem Zinssatz von 4,5 %. Vom Zinsbetrag in Höhe von 146,1 Mio. EUR wurden Mittel in Höhe von insgesamt 103,7 Mio. EUR als Förderzuschuss des ERP-SV zur Abdeckung der Förderlast des ERP-SV verwendet. Der verbleibende Zinsbetrag in Höhe von 42,4 Mio. EUR wurde zur Abdeckung der Auszahlungen in den ERP-Zuschussprogrammen verwendet (4,4 Mio. EUR) bzw. dem Konto des ERP-SV (38,1 Mio. EUR) gutgeschrieben. Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERPFörderung eingesetzt bzw. dem ERP-SV zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2010 wird vertragsgemäß durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.