Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2012  Nr. 25 vom 11.06.2012  - Seite 1239 bis 1253 - Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1239 Erste Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung Vom 25. Mai 2012 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet ­ auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Januar 2011 (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und ­ auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Absatz 2 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes vom 21. Juli 2010 (BGBl. I S. 950), § 104 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 118 durch Artikel 20 Nummer 24 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 27. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2322) neu gefasst worden ist, im Benehmen mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder: Bonn, den 25. Mai 2012 Artikel 1 Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562, 688) wird wie folgt geändert: 1. In § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 wird die Angabe ,,§ 10 Nummer 3 oder Nummer 7" durch die Angabe ,,§ 8 Nummer 3 oder Nummer 7" ersetzt. 2. In § 12 Absatz 4 Nummer 1 wird die Angabe ,,Absatz 2 Nummer 2 und 3" durch die Angabe ,,Absatz 2 Nummer 3 und 4" ersetzt. 3. In § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe ,,§ 10 Nummer 1 bis 6" durch die Angabe ,,§ 8 Nummer 1 bis 5" ersetzt. 4. In § 18 Satz 2 Nummer 4 wird die Angabe ,,§ 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe ,,§ 13e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1" und die Angabe ,,in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2" durch die Angabe ,,in Verbindung mit Satz 1 Nummer 1" ersetzt. 5. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) Das Formular ,,Erwerb-Erhöhung" erhält die aus Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. b) Das Formular ,,Angaben zur Zuverlässigkeit" erhält die aus Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Präsidentin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht König 1240 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Formular ­ Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE Adressatenfeld1) Eingangsdatum: Ident-Nr. Zielunternehmen Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden an: Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Firma Zeile 2 Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen: Ja. Nein. Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1241 1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort, Geburtsland Staatsangehörigkeit Anschrift des Hauptwohnsitzes Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Sitz mit Postleitzahl2) Sitzstaat Wirtschaftszweig3) Ordnungsmerkmale Registereintragung4) Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl2) Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Wirtschaftszweig3) Ordnungsmerkmale Registereintragung4) Seite 2 Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 1242 2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Ordnungsmerkmale Registereintragung4) Firma Zeile 2 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1243 4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen 4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde: Nein, weiter mit 4.2 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1 Der Anzeigepflichtige ist: Kreditinstitut Finanzdienstleistungsinstitut E-Geld-Institut Kapitalanlagegesellschaft Investmentaktiengesellschaft Versicherungs-Zweckgesellschaft Erstversicherungsunternehmen Rückversicherungsunternehmen Versicherungs-Holdinggesellschaft Pensionsfonds Finanzholding-Gesellschaft gemischte Finanzholding-Gesellschaft 4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche: Nein, weiter mit 4.3 Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3 Der Anzeigepflichtige ist: Einlagenkreditinstitut Wertpapierhandelsunternehmen Erstversicherungsunternehmen Rückversicherungsunternehmen OGAW-Verwaltungsgesellschaft sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung: Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer: 4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Einlagenkreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW-Verwaltungsgesellschaft: Nein, weiter mit 5.1 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind. Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (Einlagenkreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder OGAW-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben. Seite 4 1244 5. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung 5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen6),7) wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens KapitalFirma8), Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ2) anteil9),10) Kapital des und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Unter4), Wirtschaftszweig3); IdentRegistereintragung nehmens11) in Nr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen Tsd Euro Tsd Euro Prozent neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Name8) und Geburtsdatum Stimmrechtsanteil in Prozent 10),12) Verhältnis zum Zielunternehmen 13) 6. Beizufügende Anlagen 6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei: Ja. Nein. Wenn ,,nein" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung von Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _5) beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann. 6.3 Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei 1245 Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV Formulare ,,Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 9 InhKontrollV Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 und 4 InhKontrollV Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Seite 6 1246 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Anzahl Anlage liegt bei Kurzbezeichnung der Anlage Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11 Nr. 3 InhKontrollV Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12 InhKontrollV Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 InhKontrollV den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Seite 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei 1247 Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 15 InhKontrollV Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen 7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse 8. Unterschrift(en) · der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und · der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass 8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 8.3 Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen Seite 8 1248 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:14) Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 9 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Fußnoten 1 1249 ) Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren. Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren. Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen. 2 3 4 5 6 ) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. ) Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. ) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt. ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. ) Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen ­ bei komplexen Beteiligungsstrukturen, ­ bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und ­ wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Stattdessen ist das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen. 7 ) Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen. ) Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden. ) Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen. 8 9 10 ) Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden (Tochter-)Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). ) Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. ) Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. ) Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Schwester" einzutragen. ) Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist. 11 12 13 14 Diese Seite ist nicht einzureichen. 1250 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b Formular ­ Angaben zur Zuverlässigkeit Angaben zur Zuverlässigkeit2) Anlage Nr. _ _1) Angaben des Anzeigepflichtigen zum Anzeigepflichtigen selbst3) zu einem vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmen zu einem Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4) zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV (Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen geleiteten Unternehmens, des Unternehmens, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat, des persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.) Bei einer natürlichen Person sind anzugeben: Familienname Geburtsname Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit(en) Anschrift des Hauptwohnsitzes Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Land Andernfalls sind anzugeben: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl5) Sitzstaat Ordnungsmerkmale Registereintragung6) Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1251 1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV 1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. 1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. 1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. 1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. Seite 2 1252 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. 2. Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV9) 2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. 2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1 Angegebenen erfolgt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.7) 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _8). Siehe auch Anlage Nr. _ _8). 2. Bei natürlichen Personen ........................................ Ort ........................................ Datum .......................................................................................... Eigenhändige Unterschrift der erklärenden Person Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 11. Juni 2012 Fußnoten 1 ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. 2 1253 ) Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes jemals vom Anzeigepflichtigen geleitete Unternehmen und für jedes Unternehmen, über das der Anzeigepflichtige Kontrolle hat, ist ein gesondertes Formular zu verwenden. ) In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen. ) Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen ,,Firma", ,,Rechtsform" und ,,Sitz mit Postleitzahl" auszufüllen. ) Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. ) Nur anzugeben, sofern eine Eintragung vorliegt. ) Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. ) Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist einzutragen. ) Im Formular zur Zuverlässigkeit eines vom Anzeigepflichtigen jemals geleiteten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen. 3 4 5 6 7 8 9 Diese Seite ist nicht einzureichen.