Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2012  Nr. 61 vom 27.12.2012  - Seite 2756 bis 2756 - Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch

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2756 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 27. Dezember 2012 Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch Vom 20. Dezember 2012 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch Dem Artikel 316e des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (BGBl. I S. 469; 1975 I S. 1916; 1976 I S. 507), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2425) geändert worden ist, wird folgender Absatz 4 angefügt: ,,(4) § 1 des Therapieunterbringungsgesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2300, 2305) ist unter den dortigen sonstigen Voraussetzungen auch dann anzuwenden, wenn der Betroffene noch nicht in Sicherungsverwahrung untergebracht, gegen ihn aber bereits Sicherungsverwahrung im ersten Rechtszug angeordnet war und aufgrund einer vor dem 4. Mai 2011 ergangenen Revisionsentscheidung festgestellt wurde, dass die Sicherungsverwahrung ausschließlich deshalb nicht rechtskräftig angeordnet werden konnte, weil ein zu berücksichtigendes Verbot rückwirkender Verschärfungen im Recht der Sicherungsverwahrung dem entgegenstand, ohne dass es dabei auf den Grad der Gefährlichkeit des Betroffenen für die Allgemeinheit angekommen wäre." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 20. Dezember 2012 Der Bundespräsident Joachim Gauck Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Die Bundesministerin der Justiz S. Leutheusser-Schnarrenberger