Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2013  Nr. 1 vom 14.01.2013  - Seite 2 bis 26 - Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung

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2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Sechzigste Verordnung zur Änderung der Kosmetik-Verordnung* Vom 21. Dezember 2012 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz verordnet auf Grund des § 28 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 32 Absatz 1 Nummer 1, 4 Buchstabe a und b, Nummer 8 und des § 34 Satz 1 Nummer 2 und 7, jeweils in Verbindung mit § 70 Absatz 5, des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Artikel 1 Die Kosmetik-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2410), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 6. Juli 2012 (BGBl. I S. 1481) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 6a wird folgender Absatz 22 angefügt: ,,(22) Bis zum Ablauf des 31. August 2013 sind Anlage 2 Teil A Nummer 16 und 22 und Anlage 2 Teil C Nummer 10 und 50 in der am 14. Januar 2013 geltenden Fassung weiter anzuwenden. Anlage 1 Teil A Nummer 1373 und Anlage 2 Teil A Nummer 253 bis 278 sind ab dem 1. September 2013 anzuwenden." 2. Der Anlage 1 Teil A wird folgende Nummer 1373 angefügt: ,,1373. N-(2-Nitro-4-aminophenyl)-allylamin (HC Red No. 16) und seine Salze (CAS-Nr. 160219-76-1)". 3. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) Teil A wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 12 werden in Spalte f die Wörter ,,im Sinne der Richtlinie 2005/36/EG (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22)" gestrichen. bb) Die Nummer 16 wird wie folgt gefasst: Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ,,16 1-Naphthalenol 1-Naphthol CAS-Nr. 90-15-3 EG-Nr. 201-969-4 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. * Diese Verordnung dient der Umsetzung der Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission vom 2. August 2012 zur Änderung der Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG des Rates über kosmetische Mittel zwecks Anpassung an den technischen Fortschritt (ABl. L 208 vom 3.8.2012, S. 8). Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 3 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat." cc) Die Nummer 22 wird wie folgt gefasst: Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ,,22 1,3-Benzoldiol Resorcinol CAS-Nr. 108-46-3 EG-Nr. 203-585-2 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln 1. allgemeine Verwendung 2. gewerbliche Verwendung a) Nach dem a) Mischen unter 1. Enthält Resorcin. oxidativen Nach AnwenBedingungen dung die Haare gut spülen. darf die HöchstkonNicht zur Färzentration bei bung von Wimder Anwenpern und Augendung am Haar brauen verwen1,25 % nicht den. überschreiten. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett 4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 2. Nur für gewerbliche Verwendung. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 5 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Enthält Resorcin. Sofort Augen spülen, falls das Erzeugnis mit den Augen in Berührung gekommen ist. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung 6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarlotion b) 0,5 % und Shampoo b) Enthält Resorcin." dd) Folgende Nummern 253 bis 278 werden angefügt: Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ,,253 2,2'-[(4Aminophenyl)imino] bis(ethanol)sulfat N,N-bis(2-Hydroxyethyl)-p-Phenylenediamine Sulfate CAS-Nr. 54381-16-7 EG-Nr. 259-134-5 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: ­ Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren ­ Höchstgehalt bestimmt. an NitrosaTemporäre Tämin: 50 g/kg towierungen mit ­ In nitritfreien ,,schwarzem HenBehältern na" können das aufbewahren Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 7 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 254 1,3-Benzoldiol, 4-chlor4-Chlororesorcinol CAS-Nr. 95-88-5 EG-Nr. 202-462-0 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,5 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 8 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 255 2,4,5,6-Tetraaminoa) Haarfärbestoff pyrimidin-sulfat in oxidativen HaarfärbeTetraaminopyrimidine mitteln Sulfate CAS-Nr. 5392-28-9 EG-Nr. 226-393-0 a) Das Mischvera) Nach dem hältnis muss auf Mischen unter oxidativen dem Etikett angegeben werBedingungen darf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi3,4 % (besche Reaktionen rechnet als hervorrufen. Sulfat) nicht Bitte folgende überschreiten. Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 9 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b b) Haarfärbestoff b) 3,4 % (bein nichtoxidarechnet als tiven HaarSulfat) färbemitteln 256 3-(2-Hydroxyethyl)p-phenylendiammonium-sulfat Hydroxyethyl-pPhenylenediamine Sulfate CAS-Nr. 93841-25-9 EG-Nr. 298-995-1 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % (berechnet als Sulfat) nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 257 1H-Indol-5,6-diol Dihydroxyindole CAS-Nr. 3131-52-0 EG-Nr. 412-130-9 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Nach dem a) Das MischverMischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett anBedingungen gegeben werdarf die den. Höchstkon- 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b zentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbestoff b) 0,5 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 11 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 258 5-Amino-4-chlor-2Haarfärbestoff in methylphenolhydro- oxidativen Haarchlorid färbemitteln 5-Amino-4-Chloro-oCresol HCl CAS-Nr. 110102-85-7 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,5 % (berechnet als Hydrochlorid) nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: 12 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 259 1H-Indol-6-ol 6-Hydroxyindole CAS-Nr. 2380-86-1 EG-Nr. 417-020-4 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 13 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 260 1H-Indol-2,3-dion Isatin CAS-Nr. 91-56-5 EG-Nr. 202-077-8 Haarfärbestoff in 1,6 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; 14 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 261 2-Aminopyridin-3-ol 2-Amino-3-Hydroxypyridine CAS-Nr. 16867-03-1 EG-Nr. 240-886-8 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 1,0 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 15 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 262 2-Methyl-1naphthylacetat 1-Acetoxy-2Methylnaphthalene CAS-Nr. 5697-02-9 EG-Nr. 454-690-7 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 16 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 263 1-Hydroxy-2-methyl- Haarfärbestoff in naphthalen oxidativen Haar2-Methyl-1-Naphthol färbemitteln CAS-Nr. 7469-77-4 EG-Nr. 231-265-2 Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 2,0 % nicht überschreiten. (Enthält die Rezeptur eines Haarfärbemittels sowohl 2-Methyl-1-Naphthol als auch 1-Acetoxy-2-Methylnaphthalene, sollte die Höchstkonzentration an 2-Methyl-1-Naphthol am Kopf 2,0 % nicht überschreiten.) Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 264 Dinatrium-5,7dinitro-8-oxid-2naphthalensulfonat Acid Yellow 1 CAS-Nr. 846-70-8 EG-Nr. 212-690-2 CI 10316 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Das Mischvera) Nach dem Mischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett angegeben werBedingungen darf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi1,0 % nicht sche Reaktionen überschreiten. hervorrufen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 17 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbestoff b) 0,2 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln b) ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. 18 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 265 4-Nitro-1,2phenylendiamin 4-Nitro-oPhenylenediamine CAS-Nr. 99-56-9 EG-Nr. 202-766-3 Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln Nach dem Mischen unter oxidativen Bedingungen darf die Höchstkonzentration bei der Anwendung am Haar 0,5 % nicht überschreiten. Das Mischverhältnis muss auf dem Etikett angegeben werden. ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhö- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 19 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b hen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 266 2-(4-Amino-3nitroanilin)ethanol HC Red No. 7 CAS-Nr. 24905-87-1 EG-Nr. 246-521-9 Haarfärbestoff in 1,0 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln ­ Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. ­ Höchstgehalt Bitte folgende Hinan Nitrosaweise lesen und min: 50 g/kg beachten: ­ In nitritfreien Dieses Produkt ist Behältern nicht für Personen aufbewahren unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 20 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 267 2-[bis(2-Hydroxyethyl)amino]5-nitrophenol HC Yellow No. 4 CAS-Nr. 59820-43-8 EG-Nr. 428-840-7 Haarfärbestoff in 1,5 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln ­ Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren 268 2-[(2-Nitrophenyl) amino]ethanol HC Yellow No. 2 CAS-Nr. 4926-55-0 EG-Nr. 225-555-8 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Nach dem a) Das MischverMischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett anBedingungen gegeben werdarf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi0,75 % nicht sche Reaktionen überschreiten. hervorrufen. Für a) und b) gilt: Bitte folgende Hinweise lesen ­ Nicht zuund beachten: sammen mit nitrosierenDieses Produkt den Agenzien ist nicht für Perverwenden sonen unter 16 Jahren be­ Höchstgehalt stimmt. an Nitrosamin: 50 g/kg Temporäre Tätowierungen mit ­ In nitritfreien ,,schwarzem Behältern Henna" können aufbewahren das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 21 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbestoff b) 1,0 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 269 4-[(2-Nitrophenyl) amino]phenol HC Orange No. 1 CAS-Nr. 54381-08-7 EG-Nr. 259-132-4 2-Nitro-N1-phenylbenzol-1,4-diamin HC Red No. 1 CAS-Nr. 2784-89-6 EG-Nr. 220-494-3 Haarfärbestoff in 1,0 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln 270 Haarfärbestoff in 1,0 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln ! Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen. Bitte folgende Hinweise lesen und beachten: Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt. Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; 22 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. 271 1-Methoxy-3(ß-aminoethyl) amino-4-nitrobenzol, Hydrochlorid HC Yellow No. 9 CAS-Nr. 86419-69-4 EG-Nr. 415-480-1 Haarfärbestoff in 0,5 % (berechnet nichtoxidativen als Hydrochlorid) Haarfärbemitteln ­ Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren 272 1-(4'-Aminophenylazo)-2methyl-4-(bis-2hydroxyethyl)aminobenzol HC Yellow No. 7 CAS-Nr. 104226-21-3 EG-Nr. 146-420-6 N-(2-Hydroxyethyl)2-nitro-4trifluormethylanilin HC Yellow No. 13 CAS-Nr. 10442-83-8 EG-Nr. 443-760-2 Haarfärbestoff in 0,25 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln 273 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Nach dem a) Das MischverMischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett anBedingungen gegeben werdarf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi2,5 % nicht sche Reaktionen überschreiten. hervorrufen. Für a) und b) gilt: Bitte folgende Hinweise lesen ­ Nicht zuund beachten: sammen mit nitrosierenDieses Produkt den Agenzien ist nicht für Perverwenden sonen unter 16 Jahren be­ Höchstgehalt stimmt. an Nitrosamin: 50 g/kg Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 23 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren Temporäre Tätowierungen mit ,,schwarzem Henna" können das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbestoff b) 2,5 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 274 Benzolaminium, 3-[(4,5-Dihydro-3methyl-5-oxo-1phenyl-1H-pyrazol4-yl)azo]N,N,N-trimethyl, Chlorid Basic Yellow 57 CAS-Nr. 68391-31-1 EG-Nr. 269-943-5 Ethanol, 2,2'-[[4-[(4Aminophenyl)azo] phenyl]imino]bisDisperse Black 9 CAS-Nr. 20721-50-0 EG-Nr. 243-987-5 Haarfärbestoff in 2,0 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln 275 Haarfärbestoff in 0,3 % (des nichtoxidativen Gemisches im Haarfärbemitteln Verhältnis 1:1 aus 2,2'-[4-(4Aminophenylazo) phenylimino] diethanol und Lignosulfat) 24 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b 276 9,10-Anthracendion, 1,4-bis [(2,3-Dihydroxypropyl)amino]HC Blue No. 14 CAS-Nr. 99788-75-7 EG-Nr. 421-470-7 Haarfärbestoff in 0,3 % nichtoxidativen Haarfärbemitteln ­ Nicht zusammen mit nitrosierenden Agenzien verwenden ­ Höchstgehalt an Nitrosamin: 50 g/kg ­ In nitritfreien Behältern aufbewahren 277 2-(4-Methyl-2nitroanilin)ethanol Hydroxyethyl-2Nitro-p-Toluidine CAS-Nr. 100418-33-5 EG-Nr. 408-090-7 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln a) Nach dem a) Das MischverMischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett anBedingungen gegeben werdarf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi1,0 % nicht sche Reaktionen überschreiten. hervorrufen. Für a) und b) gilt: Bitte folgende Hinweise lesen ­ Nicht zusamund beachten: men mit nitrosierenden Dieses Produkt Agenzien verist nicht für Perwenden sonen unter 16 Jahren be­ Höchstgehalt stimmt. an Nitrosamin: 50 g/kg Temporäre Tätowierungen mit ­ In nitritfreien ,,schwarzem Behältern Henna" können aufbewahren das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e 25 Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b b) Haarfärbestoff b) 1,0 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln 278 1-Amino-2-nitro-4(2',3'-dihydroxypropyl)amino-5-chlorbenzol + 1,4-bis(2',3'-Dihydroxypropyl)amino-2-nitro-5chlorbenzol HC Red No. 10 + HC Red No. 11 CAS-Nr. 95576-89-9 + 95576-92-4 a) Haarfärbestoff in oxidativen Haarfärbemitteln ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. a) Nach dem a) Das MischverMischen unter hältnis muss auf oxidativen dem Etikett anBedingungen gegeben werdarf die den. Höchstkon! Haarfärbezentration bei mittel können der Anwendung am Haar schwere allergi1,0 % nicht sche Reaktionen überschreiten. hervorrufen. Für a) und b) gilt: Bitte folgende Hinweise lesen ­ Nicht zusamund beachten: men mit nitrosierenden Dieses Produkt Agenzien verist nicht für Perwenden sonen unter 16 Jahren be­ Höchstgehalt stimmt. an Nitrosamin: 50 g/kg Temporäre Tätowierungen mit ­ In nitritfreien ,,schwarzem Behältern Henna" können aufbewahren das Allergierisiko erhöhen. Färben Sie Ihr Haar nicht, ­ wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist; ­ wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben; 26 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 1, ausgegeben zu Bonn am 14. Januar 2013 Einschränkungen Lfd. Nr. Stoff Anwendungsgebiet und/oder Verwendung c Zulässige Höchstkonzentration im kosmetischen Fertigerzeugnis d Weitere Einschränkungen und Anforderungen e Obligatorische Angabe der Anwendungsbedingungen und Warnhinweise auf der Etikettierung f a b ­ wenn eine temporäre Tätowierung mit ,,schwarzem Henna" bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat. b) Haarfärbestoff b) 2,0 % in nichtoxidativen Haarfärbemitteln". b) In Teil C werden die Nummern 10 und 50 aufgehoben. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 21. Dezember 2012 Die Bundesministerin f ü r E r n ä h r u n g , L a n d w i r t s c h a f t u n d Ve r b r a u c h e r s c h u t z In Vertretung Robert Kloos