Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2013  Nr. 35 vom 10.07.2013  - Seite 2165 bis 2166 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 2013 2165 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 259/2012* Vom 4. Juli 2013 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes b) Die Absätze 3 und 4 werden die Absätze 2 und 3 und in dem neuen Absatz 3 werden die Wörter ,,Absätze 1 bis 3" durch die Wörter ,,Absätze 1 und 2" ersetzt. 3. Dem § 13 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ,,§ 21a des Chemikaliengesetzes gilt entsprechend." 4. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ,,(1) Die zuständige Landesbehörde kann im Einzelfall Anordnungen treffen, 1. die zur Beseitigung festgestellter oder Verhütung künftiger Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004, dieses Gesetz oder nach diesem Gesetz erlassene Rechtsverordnungen notwendig sind, oder 2. um die Bereitstellung auf dem Markt von Wasch- und Reinigungsmitteln oder für Wasch- und Reinigungsmittel bestimmten Tensiden, die nicht der Verordnung (EG) Nr. 648/2004, diesem Gesetz oder den nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen entsprechen, zu verhindern." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach den Wörtern ,,das Inverkehrbringen" die Wörter ,,und die sonstige Bereitstellung auf dem Markt" eingefügt. Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz vom 29. April 2007 (BGBl. I S. 600), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. November 2011 (BGBl. I S. 2162) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden nach den Wörtern ,,das Inverkehrbringen" die Wörter ,,und die sonstige Bereitstellung auf dem Markt" eingefügt. b) In Satz 2 wird die Angabe ,,(ABl. EU Nr. L 104 S. 1)" durch die Wörter ,,(ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist" ersetzt. 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. * Verordnung (EU) Nr. 259/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in Bezug auf die Verwendung von Phosphaten und anderen Phosphorverbindungen in für den Verbraucher bestimmten Waschmitteln und Maschinengeschirrspülmitteln (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16). 2166 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 10. Juli 2013 bb) Dem Absatz 2 werden folgende Sätze angefügt: ,,Rechtsbehelfe gegen Anordnungen nach Satz 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen nach Satz 1 werden von der jeweils zuständigen Landesbehörde nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften über das Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt." 5. § 15 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe ,,oder Abs. 2" gestrichen. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe ,,(ABl. EU Nr. L 104 S. 1)" wird durch die Wörter ,,(ABl. L 104 vom 8.4.2004, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 259/2012 (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 16) geändert worden ist," ersetzt. bb) Der bisherigen Nummer 1 wird folgende Nummer 1 vorangestellt: ,,1. entgegen Artikel 4a ein dort genanntes Detergens in Verkehr bringt,". cc) Die bisherigen Nummern 1 und 2 werden die Nummern 2 und 3. Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kann den Wortlaut des Waschund Reinigungsmittelgesetzes in der vom Inkrafttreten des Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden. Berlin, den 4. Juli 2013 Der Bundespräsident Joachim Gauck Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Peter Altmaier