Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2013  Nr. 44 vom 02.08.2013  - Seite 2834 bis 2834 - Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann

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2834 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 44, ausgegeben zu Bonn am 2. August 2013 Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann Vom 29. Juli 2013 Auf Grund des § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 des Berufsbildungsgesetzes, von denen § 4 Absatz 1 durch Artikel 232 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Artikel 1 Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann vom 22. Juni 1979 (BGBl. I S. 837) wird wie folgt geändert: 1. Die Bezeichnung der Verordnung wird wie folgt gefasst: ,,Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau". 2. § 1 wird wie folgt gefasst: ,,§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Der Ausbildungsberuf des Berg- und Maschinenmannes und der Bergund Maschinenfrau wird staatlich anerkannt." 3. Die §§ 9 und 10 werden aufgehoben. 4. Die Überschrift der Anlage zu § 4 wird wie folgt gefasst: ,,Anlage (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau". Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Juli 2013 Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie In Vertretung B. Heitzer