Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2013  Nr. 58 vom 27.09.2013  - Seite 3707 bis 3707 - Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr. 58, ausgegeben zu Bonn am 27. September 2013 3707 Neunte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung Vom 23. September 2013 Auf Grund des § 99 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 14 Buchstabe f des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162) verordnet das Bundesministerium des Innern: Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen." 2. § 75 wird aufgehoben. 3. Anlage B wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden vor dem Punkt am Ende ein Komma und das Wort ,,Vietnam" eingefügt. b) Die folgenden Nummern 5 und 6 werden angefügt: ,,5. Inhaber biometrischer Dienstpässe von Moldau, Ukraine. 6. Inhaber biometrischer Diplomatenpässe von Gabun, Mongolei." Artikel 2 Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 29. August 2013 (BGBl. I S. 3484) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 34 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort ,,oder" gestrichen. b) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. c) Die folgenden Nummern 6 und 7 werden angefügt: ,,6. Ausländern, die an einer deutschen Auslandsschule eine internationale Hochschulzugangsberechtigung oder eine nationale Hochschulzugangsberechtigung in Verbindung mit dem Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz erlangt haben und ein Studium (§ 16 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) im Bundesgebiet aufnehmen, oder 7. Ausländern, die an einer mit deutschen Mitteln geförderten Schule im Ausland eine Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 23. September 2013 Der Bundesminister des Innern Hans-Peter Friedrich