7610-2-417610-15-3
2336
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Verordnung zur Änderung der Finanzinformationenverordnung1 und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vom 19. Dezember 2014
Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank sowie des § 10 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2, 3 und 5, des § 13 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 22 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie auch in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 22d Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2, des § 24 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie auch in Verbindung mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7 sowie § 2c Absatz 1 Satz 2, des § 24c Absatz 7 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, des § 25 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2, des § 25a Absatz 6 Satz 4 in Verbindung mit Satz 1 bis 3 und 5, des § 25e Satz 3 in Verbindung mit § 24 Absatz 4 Satz 2, des § 25f Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3, des § 29 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung
1
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338) sowie der Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1).
mit Satz 1 und 2, des § 31 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1, des § 51a Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 2 und 4, des § 51b Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 und 3 sowie des § 53j Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes, von denen § 10 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 10a Absatz 7 durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 11 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) und § 13 Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 27 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 13c Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3610) eingefügt worden ist, § 22 Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 38 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 22d Absatz 1 durch Artikel 4a Nummer 4 des Gesetzes vom 22. September 2005 (BGBl. I S. 2809) eingefügt worden ist, § 24 Absatz 4 durch Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe d des Gesetzes vom 17. November 2006 (BGBl. I S. 2606) geändert worden ist, § 24c Absatz 7 durch Artikel 6 Nummer 23 des Gesetzes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) eingefügt worden ist, § 25 Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 47 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, § 25a Absatz 6 durch Artikel 1 Nummer 48 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, § 25f Absatz 4 durch Artikel 2 Nummer 4 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3090) eingefügt worden ist, § 29 Absatz 4 durch Artikel 2 Nummer 15 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 607) neu gefasst worden
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ist, § 31 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 58 Buchstabe b des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) geändert worden ist, § 51a Absatz 1 durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395), § 51b Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 84 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) und § 53j Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 174) eingefügt worden ist:
Artikel 1 Änderung der Finanzinformationenverordnung
Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Anlage 21 Anlage 22 Anlage 23 Anlage 24
RTFK STKK RDP-R RDP-BI RDP-BH RDP-BW RSK STG".
Die Finanzinformationenverordnung vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ,,Verordnung zur Einreichung von Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationen nach dem Kreditwesengesetz (Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung FinaRisikoV)". 2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe vorangestellt: ,,Abschnitt 1 Allgemeines". b) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: ,,Abschnitt 2 Finanzinformationen". c) Nach der Angabe zu § 7 wird folgende Angabe eingefügt: ,,Abschnitt 3 Risikotragfähigkeitsinformationen". d) Die Angabe zu § 8 wird durch die folgende Angabe ersetzt: ,,§ 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen". e) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: ,,§ 9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen
§ 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten § 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene § 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz
3. Dem § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift vorangestellt: ,,Abschnitt 1 Allgemeines". 4. Nach § 1 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 2 Finanzinformationen". 5. Nach § 7 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 3 Risikotragfähigkeitsinformationen". 6. § 8 wird durch die folgenden §§ 8 bis 12 ersetzt: ,,§ 8 Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen (1) Die Risikotragfähigkeitsinformationen im Sinne des § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes bestehen aus den Angaben zur Konzeption der Risikotragfähigkeitssteuerung, zum Risikodeckungspotential, zu den Risiken und den Verfahren zu ihrer Ermittlung, Steuerung und Überwachung gemäß den Formularen in den Anlagen 14 bis 24. Nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der jeweils einzureichenden Risikotragfähigkeitsinformationen ergeben sich aus den §§ 10 und 11. (2) Mit den Formularen werden Pflichtangaben und freiwillige Angaben erhoben, die auf Informationen beruhen, welche den Kreditinstituten und übergeordneten Unternehmen bereits vorliegen. Die Ausgestaltung der Verfahren zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit durch die Kreditinstitute und übergeordneten Unternehmen wird durch die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß den Anlagen 14 bis 24 nicht berührt. §9 Turnus, Frist und Verfahren zur Einreichung der Risikotragfähigkeitsinformationen (1) Nach § 25 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 des Kreditwesengesetzes haben Kreditinstitute und übergeordnete Unternehmen einmal jährlich Risikotragfähigkeitsinformationen einzureichen. Hiervon abweichend haben Kreditinstitute und übergeordnete Unternehmen, die gemäß § 12 Absatz 1 und 2 einer erhöhten Meldefrequenz unterliegen, Risikotragfähigkeitsinformationen in halbjährlichem Turnus einzureichen. Hat die Bundesanstalt nach § 12 Absatz 3 für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe eine erhöhte
Abschnitt 4 Schlussvorschrift § 13 Übergangsregelungen". f) Nach der Angabe zu Anlage 13 werden die folgenden Angaben eingefügt: ,,Anlage 14 DBL
Anlage 15 Anlage 16 GRP STA
2338
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Meldefrequenz angeordnet, so ist der in der Anordnung bestimmte Meldeturnus einschlägig. (2) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind innerhalb von sieben Wochen nach dem von der Bundesanstalt festgelegten Meldestichtag einzureichen. (3) Die Risikotragfähigkeitsinformationen sind der Deutschen Bundesbank elektronisch zu übermitteln. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die zu verwendenden Datenformate und den Übertragungsweg. § 10 Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten (1) Kreditinstitute haben die Angaben gemäß § 8 Absatz 1 zu melden und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 und 17 bis 24 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und des § 53c Nummer 2 des Kreditwesengesetzes und Wertpapierhandelsbanken im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 5 des Kreditwesengesetzes sind von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. (3) Kreditinstitute, die nach § 2a Absatz 2 des Kreditwesengesetzes für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 des Kreditwesengesetzes freigestellt sind, sind von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. Satz 1 gilt entsprechend für Kreditinstitute, für die eine solche Freistellung gemäß § 2a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes als gewährt gilt. § 11 Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene (1) Übergeordnete Unternehmen einer Gruppe, zu der mindestens ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland gehört, haben die Risikotragfähigkeitsinformationen der Gruppe auf zusammengefasster Ebene gemäß § 8 Absatz 1 einzureichen und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 bis 24 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Gehören zu einer Gruppe keine inländischen Kreditinstitute, die weder Wertpapierhandelsbank noch Kreditinstitut im Sinne des § 53b oder § 53c Nummer 2 des Kreditwesengesetzes sind, so ist das übergeordnete Unternehmen von der Pflicht, Risikotragfähigkeitsinformationen nach Absatz 1 einzureichen, befreit. § 12 Kreditinstitute und Gruppen mit erhöhter Meldefrequenz (1) Ein Kreditinstitut unterliegt einer erhöhten Meldefrequenz, wenn 1. seine Bilanzsumme im Durchschnitt zu den jeweiligen Jahresabschlussstichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 30 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat,
2. es als potentiell systemgefährdend im Sinne des § 20 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 in Verbindung mit § 67 Absatz 2 des Sanierungsund Abwicklungsgesetzes eingestuft wurde, oder 3. es Finanzhandelsinstitut im Sinne des § 25f Absatz 1 des Kreditwesengesetzes ist. (2) Das übergeordnete Unternehmen einer Gruppe gemäß § 11 unterliegt einer erhöhten Meldefrequenz, wenn 1. der Gruppe mindestens ein inländisches Kreditinstitut gemäß Absatz 1 angehört oder 2. die Bilanzsumme der Gruppe im Durchschnitt zu den jeweiligen Jahresabschlussstichtagen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 50 Milliarden Euro erreicht oder überschritten hat. (3) Die Bundesanstalt kann für ein Kreditinstitut oder eine Gruppe im Einzelfall eine erhöhte Meldefrequenz anordnen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist." 7. Nach § 12 wird folgende Abschnittsüberschrift eingefügt: ,,Abschnitt 4 Schlussvorschrift". 8. Der bisherige § 8 wird § 13. 9. Die Anlagen 14 bis 24 aus dem Anhang zu dieser Verordnung werden angefügt.
Artikel 2 Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
§ 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), die zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: ,,5. Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Absatz 1 Satz 1 und 3, des § 10a Absatz 7 Satz 1 und 3, des § 11 Absatz 1 Satz 2, 3 und 5, des § 13 Absatz 1 Satz 1 und 3, des § 13c Absatz 1 Satz 2 und 4, des § 22 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1, des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, dieser auch in Verbindung mit § 2 Absatz 10 Satz 4 und 7, § 2c Absatz 1 Satz 2 sowie § 25e Satz 3, des § 25a Absatz 6 Satz 1 bis 3 und 5, des § 25f Absatz 4 Satz 1 und 3 sowie des § 53j Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 51a Absatz 1 Satz 2 und 4 sowie des § 51b Absatz 2 Satz 1 und 3 des Kreditwesengesetzes jeweils im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung des Spitzenverbands der Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2339
§ 22d Absatz 1 Satz 2 und des § 24c Absatz 7 Satz 1 des Kreditwesengesetzes, Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 25 Absatz 3 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank, Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 29 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und nach Anhörung der Deutschen Bundes-
bank und Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank,".
Artikel 3
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 19. Dezember 2014 Der Bundesminister der Finanzen Schäuble
2340
Anlage 14 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
DBL
10
Bericht - Risikotragfähigkeit
ID (Z) ID (S)
10
1.
Institutsname
20
2.
Kreditgeber-ID
30
3.
Berichtsumfang
Anhang zu Artikel 1 Nummer 9
40
4.
Stichtag
50
5.
Ansprechpartner
(Vorname, Name)
60
6.
Telefon
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70
7.
E-Mail
Anlage 15 (zu § 11 Absatz 1)
GRP
20 30 40 50
Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1.
Nicht einbezogene Unternehmen i. S. des § 10a KWG
Umfassen die Angaben alle Unternehmen i. S. des § 10a KWG?
Falls nicht, so führen Sie bitte alle nicht einbezogenen gruppenangehörigen Unternehmen i. S. des § 10a KWG nachfolgend an. Name des Unternehmens (in Prozent) Bilanzsumme Beteiligungsquote Rechnungslegungsstandard
Kreditnehmer-ID
10 + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen
1
Änderung der Angaben:
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Erläuterungen:
20
2.
Einbezogene Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen
Sind Unternehmen in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen, die nicht zu den Unternehmen i. S. des § 10a KWG gehören?
Falls ja, so führen Sie bitte die einbezogenen Unternehmen, die nicht unter § 10a KWG fallen, nachfolgend an. Name des Unternehmens Bilanzsumme Beteiligungsquote (in Prozent) Rechnungslegungsstandard
Kreditnehmer-ID
30
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Erläuterungen:
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40
2341
2342
GRP
20 30 40 50
Anwendungsbereich / Umfang des Risikotragfähigkeitskonzepts
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
3.
Unternehmen mit Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG
Gibt es Unternehmen in der Gruppe, die für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß § 25a Absatz 1 KWG eine Freistellung nach § 2a Absatz 2 oder Absatz 5 KWG in Anspruch nehmen?
Falls ja, so führen Sie bitte die betreffenden Unternehmen nachfolgend an. Name des Unternehmens Bilanzsumme Rechnungslegungsstandard
Kreditnehmer-ID
50 + Unternehmen zusammen mit Stammdatenmeldung (STA) hinzufügen
1
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Erläuterungen:
60
4.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
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70
Anlage 16 (zu § 11 Absatz 1)
STA
10
Stammdatenmeldung
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1
Name/Firma (lt. Registereintragung)
20
1
Postleitzahl
30
1
Sitz
40
1
Staat
50
1
ISO-Code (Staat)
60
1
Bundesstaat
70
1
Wirtschaftszweig-Code
80
1
Steuernummer
90
1
Registereintragung - Art und Nummer
100
1
Registereintragung - Ort
110
1
Legal Entity Identifier (LEI)
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120
1
Kreditnehmer-ID
2343
2344
Anlage 17 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RTFK
20
Konzeption der Risikotragfähigkeitsberechnungen
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1.
Angaben zum Steuerungskreis oder ergänzenden Verfahren
10
1
Bankinterne Bezeichnung
20
1
Steuerungskreis Kennnummer (KNR)
30
1
Folgejahresbetrachtung zu Steuerungskreis (KNR)
40
1
Die Folgejahresbetrachtung ist zum Stichtag nicht relevant
50
1
Ergänzendes Verfahren zu Steuerungskreis (KNR)
60 + Steuerungskreis hinzufügen
1
Der Steuerungskreis ist primär steuerungsrelevant
Änderung der Angaben:
2.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
70
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2345
Anlage 18 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
STKK
ID (Z) ID (U) ID (S)
Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ...
10 20 30 40
1.
Verfahren Das verwendete Verfahren entspricht konzeptionell einem:
10 Erläuterungen:
20
2.
RTF-Betrachtungshorizont 2.1 Konzeptionell
30 Erläuterungen:
40
2.2 Für diese RTF-Meldung 50 3. (TT.MM.JJJJ) Zielsetzung und Motivation des Steuerungskreises 3.1 Liegt dem Steuerungskreis ein einheitliches Konfidenzniveau zu Grunde? Falls ja, geben Sie dieses bitte an. 60 Höhe des Konfidenzniveaus (in Prozent)
3.2 Welche Ziele liegen dem Steuerungskreis zu Grunde? (Mehrfachnennung möglich) 70 80 Schutz der Gläubiger vor Verlusten (im Liquidationsfall) Schutz nur der erstrangigen Gläubiger (im Liquidationsfall)
90 100 110 120
Einhaltung folgender Zielkapitalkennziffer(n): Harte Kernkapitalquote Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent)
Wurden bei der Ermittlung der Zielkapitalkennziffern Kapitalpufferanforderungen oder erhöhte Eigenmittelanforderungen berücksichtigt? Falls ja, geben Sie bitte die Höhe an. Kapitalpufferanforderung für 130 140 150 160 170 180 Kapitalerhaltungspuffer (§ 10c KWG) antizyklischen Kapitalpuffer (§ 10d KWG) systemische Risiken (§ 10e KWG) global systemrelevante Institute (§ 10f KWG) anderweitig systemrelevante Institute (§ 10g KWG) kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung (§ 10i KWG) Erhöhte Eigenmittelanforderung nach 190 200 § 10 Absatz 3 KWG § 10 Absatz 4 KWG Erläuterungen: (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent) (in Prozent)
210
2346
STKK
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
Konzeption des Steuerungskreises - Steuerungskreis KNR ...
10 20 30 40
ID (Z) ID (U) ID (S)
220 230 1
Angestrebtes Zielrating: Vergebende Stelle Ratingnote Ausblick
Änderung der Angaben: Erläuterungen:
+ Rating hinzufügen
240
250
Einhaltung der Großkreditobergrenze (bitte kurz erläutern) Erläuterungen:
260
270
Sonstige Ziele (bitte kurz erläutern) Erläuterungen:
280
4.
Ableitung des RDP Auf welcher Basis wird das RDP abgeleitet?
290 Erläuterungen: 300
5.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
310
Anlage 19 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-R
30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
20
1.
Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
10
Auf welchem Rechnungslegungsstandard beruht die Ermittlung der regulatorischen Eigenmittel?
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenmitteln
20
Hartes Kernkapital
30
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR erforderlich ist (-)
40
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
50
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-)
60
Kernkapital
70
Kernkapital, das zur Einhaltung der Anforderung nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe b) CRR erforderlich ist (-)
80
Kernkapital, das zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich ist (-)
90
Eigenmittel
100
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderung aus Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR erforderlich sind (-)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
110
Eigenmittel, die zur Einhaltung von Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG zusätzlich erforderlich sind (-)
2347
2348
RDP-R
30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
20
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.2 Angaben zu in den Eigenmitteln berücksichtigten Posten
120
Fonds für allgemeine Bankrisiken
130
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
140
Ungebundene Vorsorgereserven nach § 340f HGB
150
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
160
Stille Reserven gemäß § 10 Absatz 2b Satz 1 Nummer 6 und 7 KWG a. F.
170
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
180
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
190
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
200
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
210
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
220
Neubewertungsrücklage
230
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
240
Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
250
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
260
Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
270
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
280
Anteile im Fremdbesitz
290
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten
300
Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
310
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln enthalten (+/-)
320
Eigenbonitätseffekte (+/-)
330
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (+/-)
340
Aktive latente Steuern (-)
350
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-)
360
Goodwill (-)
370
JGDUXQWHUnicht in den Eigenmitteln eliminiert (-)
380
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
JGDUXQWHUQLFKWLQGHQ(LJHQPLWWHOQHOLPLQLHUW
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
390 400 410
1 1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
RDP-R
30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von den regulatorischen Eigenmitteln
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
20
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.3 Weitere Posten
420
Planergebnis (+/-)
430
vor Bewertung nach Bewertung
vor Steuern
nach Steuern
440
Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
450
Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F.
460
Stille Reserven
470
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
480
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
490
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
500
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
510
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
520
Stille Lasten (-)
530
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
540
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
550
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
560
JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
570
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen
580
1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
590
1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
600
Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
610
Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
620
1.6 Gesamt
2.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
630
2349
2350
Anlage 20 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BI
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1.
Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital
10
Bilanzielles Eigenkapital
1.2 Nachrichtliche Posten
20
Neubewertungsrücklage
30
Anteile im Fremdbesitz
40
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
50
Cash-Flow-Hedge-Rücklage
1.3 Weitere Posten
60
Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
70
Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
80
nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen begebene Instrumente
90 vor Steuern nach Steuern
Planergebnis (+/-)
100
vor Bewertung nach Bewertung
110
Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
120
Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
130
Stille Reserven
140
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
150
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
160
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
170
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
180
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
190
Stille Lasten (-)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
200
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
210
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
220
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
230
JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
240
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen
RDP-BI
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
250
Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende Posten (-)
260
Aktive latente Steuern (-)
270
Goodwill (-)
280
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
290
Eigenbonitätseffekte (+/-)
300
Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-)
310
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
320
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-)
330
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
340
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
350
360
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
370
1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
380
1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
390
Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
400
Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
410
1.6 Gesamt
2351
2352
RDP-BI
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (IFRS)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
2.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
420
Anlage 21 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BH
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1.
Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Eigenkapital
10
Bilanzielles Eigenkapital
1.2 Nachrichtliche Posten
20
Anteile im Fremdbesitz
30
Rücklage für Anteile am herrschenden oder mit Mehrheitsbesitz beteiligten Unternehmen
40
Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung
50
Drohverlustrückstellung wegen verlustfreier Bewertung des Zinsbuchs
1.3 Weitere Posten
60
Fonds für allgemeine Bankrisiken
70
Verbindlichkeiten mit laufender Verlustteilnahme
80
Nachrangige Verbindlichkeiten ohne laufende Verlustteilnahme
90
nachrichtlich: von in die Konsolidierung einbezogenen Unternehmen begebene Instrumente
100
Ungebundene § 340f HGB Reserven
110
Ungebundene Vorsorgereserven nach § 26a KWG a. F.
120 vor Steuern nach Steuern
Planergebnis (+/-)
130
vor Bewertung nach Bewertung
140
Mindestgewinn / Geplante Ausschüttung (-)
150
Aufgelaufene Gewinne und Verluste zum Meldestichtag (+/-)
160
Stille Reserven
170
mit Berücksichtigung steuerlicher Effekte ohne Berücksichtigung steuerlicher Effekte
180
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
190
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
200
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
210
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Reserven hinzufügen
2353
2354
RDP-BH
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
220
Stille Lasten (-)
230
JGDYRQLQ,PPRELOLHQ
240
JGDYRQLQ:HUWSDSLHUHQ
250
JGDYRQLQ%HWHLOLJXQJHQ
260
JGDYRQDXV3HQVLRQVYHUSIOLFKWXQJHQ
270
1
+ weiteren Bestandteil der stillen Lasten hinzufügen
280
Nicht zur zweckfreien Verlustabdeckung zur Verfügung stehende Posten (-)
290
Aktive latente Steuern (-)
300
Goodwill (-)
310
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände (-)
320
Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-)
330
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
340
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-)
350
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
360
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
370
380
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-) JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
390
1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
400
1.4 Zwischensumme
1.5 Zusätzliche Korrekturposten
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
410
Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken (-)
420
Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer (-)
430
1.6 Gesamt
RDP-BH
20 30 40 50 60
Risikodeckungspotenzial - Steuerungskreis KNR ... - Ableitung ausgehend von der externen Rechnungslegung (HGB)
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
2.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
440
2355
2356
Anlage 22 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RDP-BW
20 30 40 50
5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
1.
Zusammensetzung des Risikodeckungspotenzials (Barwertige Ableitung)
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.1 Risikodeckungspotenzial aus Nettovermögenswert
10
Nettovermögenswert
20
JGDYRQ%DUZHUWGHV=LQVEXFKV
30
JGDYRQ.RVWHQEDUZHUW
40
JGDYRQ6WDQGDUGULVLNRNRVWHQEDUZHUW
50
1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten des Nettovermögenswerts hinzufügen
60
1
+ weiteren Bestandteil oder Abzugsposten hinzufügen
1.2 Posten
70
Zur Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe c) CRR benötigte Eigenmittel (-)
80
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK$UWLNHO Absatz 1 Buchstabe b) benötigtes Kernkapital (-)
90
JGDUXQWHU]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQQDFK Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a) CRR benötigtes hartes Kernkapital (-)
100
Hartes Kernkapital, das zur Einhaltung der kombinierten Kapitalpufferanforderung nach § 10i KWG erforderlich ist (-)
110
Eigenmittel, die zur Einhaltung der Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich sind (-)
120
JGDUXQWHU.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU$QIRUGHUXQJHQ nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
130
JGDUXQWHUKDUWHV.HUQNDSLWDOGDV]XU(LQKDOWXQJGHU Anforderungen nach § 10 Absatz 3 und Absatz 4 KWG erforderlich ist (-)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
140
+ weiteren Abzugsposten hinzufügen
RDP-BW
20 30 40 50
5LVLNRGHFNXQJVSRWHQ]LDO6WHXHUXQJVNUHLV.15«%DUZHUWLJH$EOHLWXQJ
ID (Z) ID (U) ID (S)
10
Bestandteil des Risikodeckungspotenzials Stichtagswert
Angepasster Wert
Im RDP berücksichtigter Wert
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
1.3 Zusätzliche Korrekturposten
150
Abzugsposten für bereits im RDP berücksichtigte Risiken
160
Nicht explizit zur Abdeckung von Risiken berücksichtigter Puffer
170
1.4 Gesamt
Erläuterungen:
180
2.
Qualitative Angaben
2.1 Wie werden die Standardrisikokosten ermittelt? Bitte erläutern Sie kurz die Systematik.
Erläuterungen:
190
200
2.2 Wie werden die Ablauffiktionen bei Positionen mit unbestimmter Kapitalbindung für die Barwertberechnung hergeleitet?
Erläuterungen:
210
2.3 Werden Erträge aus erwartetem Neugeschäft berücksichtigt? Falls ja, bitte kurz erläutern.
Erläuterungen:
220
3.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
230
2357
2358
Anlage 23 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
RSK
20 30 40 50 60
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
10
1. Unterkategorie Risikobetrag Risikolimit Limitüberschreitung seit letztem Meldestichtag (falls zutreffend) Berechnungsintervall
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken
Risikoart (Mehrfachauswahl möglich)
10
1
20 + Unterkategorie hinzufügen
1
1
+ Risikoart hinzufügen
30
Gesamt ohne Inter-Risikodiversifikationseffekte
40
Inter-Risikodiversifikationseffekte
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
50
Gesamt mit Inter-Risikodiversifikationseffekten
RSK
80 90 100
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
70
1.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile)
Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren
Ansatz/Methode
Risikobetrachtungshorizont
10
1
«
20
1
1
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
«
2359
2360
RSK
120 130 140
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
110
1.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile)
Angaben zum Risikoquantifizierungsverfahren
Haltedauer
Minimale Haltedauer (in Geschäftstagen) Risikobegriff
Maximale Haltedauer (in Geschäftstagen)
10
1
«
20
1
1
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
«
RSK
160 170 180
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
150
1.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung quantifizierte wesentliche Risiken (Fortsetzung Zeile)
Methodische Änderungen seit dem letzten Meldestichtag
Definition / Abgrenzung der Risikoarten
Erläuterung
Aggregation der Risiken (nicht für Meldungen von Einzelinstituten)
10
1
«
20
1
1
«
30
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
40
2361
2362
RSK
20 30 40 50 60
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
10
2.
Risiken, die bereits im RDP berücksichtigt sind
Wurden bereits im Rahmen der RDP-Ableitung bestimmte Risikoarten durch eine Abzugsposition berücksichtigt? Falls ja, um welche Risikoarten handelt es sich? Bitte geben Sie soweit möglich den auf die jeweilige Risikoart entfallenden Betrag an.
60
1
Risikoart Betrag
Änderung der Angaben:
+ Risikoart hinzufügen
Erläuterungen:
70
1
3.
Limite
3.1 Wie bestimmt sich das Gesamtlimit in Abschnitt 1? (in Prozent ohne Nachkommastellen) (in Prozent ohne Nachkommastellen)
80
Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials
90
Fester Prozentsatz des Gesamtlimits aus Abschnitt 3.2
100
Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial
110
Differenz in absoluter Höhe zum Gesamtlimit
120
Absoluter Betrag
Sonstiges (bitte kurz erläutern)
130
3.2 Gibt es ein höheres Gesamtlimit als die Summe der Risikolimite (ggf. inkl. Inter-Risikodiversifikationseffekte) in Abschnitt 1, das gleichzeitig kleiner ist als das Risikodeckungspotenzial? Falls ja, wie bestimmt sich das Gesamtlimit? (in Prozent ohne Nachkommastellen)
140
Fester Prozentsatz des Risikodeckungspotenzials
150
Differenz in absoluter Höhe zum Risikodeckungspotenzial
160
Absoluter Betrag
Sonstiges (bitte kurz erläutern)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
170
RSK
20 30 40 50 60
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
10
4.
Überschreitungen des RDP zwischen Meldestichtagen
4.1 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das zur Abdeckung zur Verfügung stehende Risikodeckungspotenzial? Falls ja, um welchen Betrag?
180
4.2 Überstiegen die Risiken seit dem Stichtag der letzten Meldung das Gesamtlimit? Falls ja, um welchen Betrag?
190
Erläuterungen:
200
5.
Berücksichtigung eingetretener Verluste bzw. geringerer Gewinne
210
5.1 Wie werden bereits eingetretene Verluste berücksichtigt?
220
5.2 Wie werden geringere Gewinne als in der RDP-Ableitung angenommen berücksichtigt?
230
5.3 Falls Berücksichtigung über Risikoseite erfolgt, wie hoch ist der Betrag nach etwaigen Diversifikationseffekten?
Erläuterungen:
240
6.
Nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegte wesentliche Risiken
Haben Sie wesentliche Risiken identifziert, die nicht mit Risikodeckungspotenzial unterlegt werden? Falls ja, so geben Sie diese bitte an.
250
Risikoart
Änderung der Angaben:
+ Risikoart hinzufügen
Erläuterungen:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
260
2363
2364
RSK
20 30 40 50 60
/LPLWHXQG5LVLNHQ6WHXHUXQJVNUHLV.15«
ID (Z) ID (U1) ID (U2) ID (S)
10
7.
Adressenausfallrisiken - Kreditportfoliomodelle
Modell 1
270
1
7.1 Auf welchem Grundtypus basiert Ihr Kreditportfoliomodell?
280
1
7.2 Anwendungsbereich des Kreditportfoliomodells (bei "Zusammengefasster Meldung"):
290
1
1
7.3 Einbezogene Positionen:
300
1
1
7.3.1 Welcher Risikobegriff wird zugrunde gelegt?
310
1
1
7.3.2 Worauf werden die Risiken bezogen?
320
1
1
7.3.3 Wie fließen die Risikopositionen in die Kreditrisikoberechnung ein?
330
1
1
7.3.4 In welcher Form fließen Verlustquoten (LGDs) in die Kreditrisikoberechnung ein?
Änderung der Angaben:
+ Position hinzufügen
Erläuterungen:
340
1
Änderung der Angaben:
+ Modell hinzufügen
8.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
350
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 62, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2014
2365
Anlage 24 (zu § 10 Absatz 1 und § 11 Absatz 1)
Steuerungsmaßnahmen und zukünftige Risikotragfähigkeit
10 20 30 40 50 60
STG
ID (Z) ID (U) ID (S)
1.
Frequenz der Berichterstattung Welche Frequenz der Berichterstattung ist in dem RTF-Konzept vorgesehen?
10 Erläuterungen: 20
Ad-hoc
2.
Beschlüsse auf der Grundlage der Risikotragfähigkeitsberechnung Wurden im Zeitraum seit der letzten RTF-Meldung aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden Gefährdung der Risikotragfähigkeit Beschlüsse gefasst? Falls ja, welchen Inhalt hatten die Beschlüsse? (Mehrfachnennung möglich) Beschlussgegenstand Änderung der Risikostrategie Aus- /Abbau von Aktivitäten/Geschäftsfeldern Anpassungen der internen Steuerung Preispolitik Veränderungen bei Limiten Maßnahmen zur Reduktion der Risiken Sonstige Steuerungsmaßnahmen Erläuterungen:
30 40 50 60 70 80 90
(bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern) (bitte kurz erläutern)
100
3.
Maßnahmen zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials Wurden aufgrund einer bereits vorliegenden oder sich konkret abzeichnenden Gefährdung der Risikotragfähigkeit Maßnahmen zur Verstärkung des Risikodeckungspotenzials (z. B. Kapitalerhöhung, Verzicht auf Gewinnausschüttung) beschlossen und/oder durchgeführt bzw. sind solche Maßnahmen konkret (kurz- und mittelfristige Kapitalplanung) geplant? Falls ja, geben Sie diese bitte nachfolgend an. Maßnahme Höhe Zeitraum / Zeitpunkt Start Ende
110
1 Änderung der Angaben: Erläuterungen: + Maßnahme hinzufügen
120
4. 130 140 150
Kapitalplanung 4.1 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre regulatorische Kapitalplanung? 4.2 Auf welchen Zeitraum erstreckt sich Ihre interne Kapitalplanung? 4.3 Anzahl der Szenarien, anhand derer Sie die Kapitalplanung durchführen: Erläuterungen: (in ganzen Monaten) (in ganzen Monaten)
160
5.
Ergänzende Angaben und Erläuterungen
170