Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2015  Nr. 30 vom 22.07.2015  - Seite 1274 bis 1275 - Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Melderegisterauskunftsverordnung – MRAV)

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1274 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015 Verordnung über die Abgabe der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels (Melderegisterauskunftsverordnung ­ MRAV) Vom 15. Juli 2015 Auf Grund des § 56 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesmeldegesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) unter Berücksichtigung des Artikels 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1738) verordnet das Bundesministerium des Innern: §1 Anwendungsbereich Diese Verordnung regelt das Verfahren zur Abgabe und zum Widerruf der Einwilligung gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle bei Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sowie das Muster für die Erklärung nach § 44 Absatz 3 Satz 4 des Bundesmeldegesetzes. §2 Verfahren und Muster der Erklärung (1) Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Sie muss gesondert und nach dem Muster in der Anlage erklärt werden und sich ausdrücklich auf die Einholung einer Melderegisterauskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels beziehen. (2) Die Einwilligung kann auch elektronisch erklärt werden; es gilt § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. §3 Widerruf der Einwilligung Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber der Auskunft verlangenden Person oder Stelle widerrufen werden. Die Auskunft verlangende Person oder Stelle hat der betroffenen Person gegenüber den Widerruf schriftlich oder elektronisch kostenlos zu bestätigen. §4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Berlin, den 15. Juli 2015 Der Bundesminister des Innern Thomas de Maizière Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 30, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2015 1275 Anlage (zu § 2 Absatz 1 Satz 2) Ich, Name, Vorname geboren am ................................................... , ................................................... , wohnhaft in Straße, Hausnummer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , PLZ, Ort ................................................... , erkläre hiermit meine Einwilligung, dass [genaue Angaben zur Person/zum Unternehmen, einschließlich ladungsfähiger Anschrift] bei der für mich zuständigen Meldebehörde einfache Melderegisterauskünfte gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 des Bundesmeldegesetzes über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie gegebenenfalls die Tatsache des Versterbens für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels (Zutreffendes bitte ankreuzen) einholen und entsprechend verwenden darf. Mir ist bekannt, dass ­ die Verarbeitung und Nutzung der Daten auf elektronischem Wege erfolgt, ­ die oben bezeichnete begünstigte Person/das oben bezeichnete begünstigte Unternehmen verpflichtet ist, mir auf Verlangen über die zu meiner Person gespeicherten Daten und über die Empfänger, an die diese Daten weitergegeben wurden, Auskunft zu erteilen, ­ ich meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der begünstigten Person/dem begünstigten Unternehmen verändern oder widerrufen kann. .................................................... Ort/Datum .................................................... Unterschrift