Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2015  Nr. 45 vom 20.11.2015  - Seite 1947 bis 1977 - Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung

7610-2-36
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1947 Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung Vom 6. November 2015 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet ­ auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4 zuletzt durch Artikel 2 Nummer 12 Buchstabe a und d des Gesetzes vom 10. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2091) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2336) neu gefasst worden ist, nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und ­ auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1, 3 und 4, auch in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b Absatz 2 zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2427), § 104 Absatz 6 zuletzt durch Artikel 20 Nummer 15 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) und § 118 durch Artikel 6 Nummer 10 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 Nummer 2 der Verordnung vom 27. Januar 2011 (BGBl. I S. 124) geändert worden ist, im Benehmen mit den Versicherungsaufsichtsbehörden der Länder: Artikel 1 öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden nach dem Wort ,,mittelbar" die Wörter ,,über ein oder mehrere Tochterunternehmen oder gleichartige Verhältnisse" gestrichen. bb) Satz 2 wird aufgehoben. cc) In dem neuen Satz 2 wird nach dem Wort ,,Versicherungsaufsichtsgesetzes" das Wort ,,entsprechend" gestrichen. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ,,Tochterunternehmen oder gleichartigen Verhältnisse" durch das Wort ,,Unternehmen" ersetzt. 4. § 6 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 2 wird nach dem Wort ,,Beteiligungsstrukturen" das Wort ,,ist" durch das Wort ,,sind" ersetzt und nach dem Wort ,,Verordnung" werden die Wörter ,,sowie ein Schaubild der beabsichtigten Beteiligungsstruktur unter Angabe der jeweils gehaltenen Kapitalanteile und Stimmrechtsanteile in Prozent" eingefügt. b) In Satz 3 werden die Wörter ,,Tochterunternehmen oder ein gleichartiges Verhältnis" durch das Wort ,,Unternehmen" ersetzt. 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird wie folgt geändert: aaa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter ,,, sofern der Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist, gegen ein von ihm jemals geleitetes Unternehmen, oder, sofern der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, gegen ein Unternehmen, über das er Kontrolle hat," durch die Wörter ,,gegen ein von ihm derzeit oder früher geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen" ersetzt. bbb) In Nummer 2 werden nach dem Wort ,,unternehmerischen" die Wörter ,,oder sonstigen beruflichen" eingefügt. bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: ,,Vergleichbare Sachverhalte und Verfahren nach anderen Rechtsordnungen sind ebenfalls anzuzeigen." Die Inhaberkontrollverordnung vom 20. März 2009 (BGBl. I S. 562, 688), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 20. September 2013 (BGBl. I S. 3672) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach den Wörtern ,,an der eine bedeutende Beteiligung" die Wörter ,,im Sinne des § 1 Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 7a Absatz 2 Satz 3 bis 6 des Versicherungsaufsichtsgesetzes" eingefügt. 2. In § 2 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ,,in amtlich beglaubigter" durch die Wörter ,,zusätzlich zum Original in einer amtlich beglaubigten oder von einem 1948 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 b) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt: ,,(4) Anzeigepflichtige natürliche Personen und Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 haben bei der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des Bundeszentralregistergesetzes einzureichen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist das Ausstellungsdatum. Personen, die einem Staat angehören oder ihren Wohnsitz in einem Staat haben, der keine Dokumente nach Satz 1 ausstellt, haben Dokumente aus dem Herkunfts- oder Wohnsitzstaat einzureichen, die den Dokumenten nach Satz 1 entsprechen. Werden dort auch derartige Dokumente nicht ausgestellt, so ist der Umfang der einzureichenden Ersatzunterlagen mit der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde im Einzelfall abzustimmen. Personen, die in den letzten zehn Jahren Wohnsitze in verschiedenen Staaten hatten, müssen die Führungszeugnisse und Unterlagen aus jedem dieser Staaten beibringen. (5) Anzeigepflichtige natürliche Personen und Personen nach § 8 Nummer 3 oder Nummer 7 haben, wenn sie einen Wohnsitz in Deutschland innehaben oder hatten oder eine berufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben oder ausgeübt haben, bei der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 der Gewerbeordnung einzureichen. Der Registerauszug darf zum Zeitpunkt des Einreichens nicht älter als drei Monate sein. Maßgeblich hierfür ist das Ausstellungsdatum des Dokuments." 6. Dem § 10 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: ,,Die Angaben müssen lückenlos, vollständig und wahr sein. Dem Lebenslauf von Personen nach § 8 Nummer 7 sind, sofern vorhanden, Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten, die in den letzten drei Jahren vor Abgabe der Anzeige ausgeübt wurden, beizufügen." 7. § 16 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 2 werden nach dem Wort ,,Pensionsfonds" die Wörter ,,, jeweils mit Sitz im Inland," eingefügt. bb) In Nummer 4 werden die Wörter ,,§ 1 Absatz 3a Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter ,,§ 1 Absatz 35 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. cc) In Nummer 7 wird das Wort ,,Einlagenkreditinstitut" durch das Wort ,,CRR-Kreditinstitut" ersetzt. dd) In Nummer 8 werden die Wörter ,,Richtlinie 85/611/EWR des Rates vom 20. Dezember 1985" durch die Wörter ,,Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009" und die Angabe ,,(ABl. L 375 vom 31.12.1985, S. 3)" durch die Wörter ,,(ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32) oder der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1. Juli 2011, S. 1)" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ,,Absichtsanzeigen nach § 6 Absatz 1" durch die Wörter ,,Unterlagen und Erklärungen" und die Wörter ,,sie am Zielunternehmen nur mittelbar beteiligt wären und nicht an der Spitze des Konzerns stehen" durch die Wörter ,,diese Informationen für die Prüfung des Erwerbers in diesem Einzelfall nicht erforderlich sind" ersetzt. c) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden angefügt: ,,(4) Den Absichtsanzeigen müssen die Arbeitszeugnisse nach § 10 Absatz 2 Satz 4 nicht beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen ein Versicherungsunternehmen, ein Pensionsfonds oder eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne von § 1b des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist. (5) Den Absichtsanzeigen müssen die Unterlagen nach § 13 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 nicht beigefügt werden, wenn das Zielunternehmen ein Finanzdienstleistungsinstitut ist." 8. § 18 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 2 werden nach dem Wort ,,Pensionsfonds" die Wörter ,,, jeweils mit Sitz im Inland" eingefügt. b) In Nummer 3 werden die Wörter ,,§ 1 Absatz 3a Satz 1 oder Satz 2 des Kreditwesengesetzes" durch die Wörter ,,§ 1 Absatz 35 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 Nummer 20 oder Nummer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt. 9. § 19 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 1 wird das Wort ,,Einlagenkreditinstitut" durch das Wort ,,CRR-Kreditinstitut" ersetzt. bb) In Nummer 2 wird das Wort ,,Einlagenkreditinstituts" durch das Wort ,,CRR-Kreditinstituts" ersetzt. cc) In Nummer 3 wird das Wort ,,Einlagenkreditinstitut" durch das Wort ,,CRR-Kreditinstitut" ersetzt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1949 b) In Satz 2 wird das Wort ,,Einlagenkreditinstitut" durch das Wort ,,CRR-Kreditinstitut" ersetzt. 10. § 20 wird aufgehoben. 11. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) Das Formular ,,Erwerb-Erhöhung" erhält die aus der Anlage 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. b) Das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" erhält die aus der Anlage 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. c) Das Formular ,,Angaben zur Zuverlässigkeit" erhält die aus der Anlage 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. d) Das Formular ,,Aufgabe-Verringerung" erhält die aus der Anlage 4 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bonn, den 6. November 2015 Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Hufeld 1950 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Formular ­ Erwerb-Erhöhung FRISTSACHE IEE Adressatenfeld1 Eingangsdatum: Ident-Nr. Zielunternehmen Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht des Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden an: Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Rechtsträgerkennung2, 3 Firma Zeile 2 Der Anzeigepflichtige hat nach dem Erwerb oder der Erhöhung Kontrolle über das Zielunternehmen: Ja. Nein. Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1951 1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort, Geburtsstaat Staatsangehörigkeit Anschrift des Hauptwohnsitzes Straße, Hausnummer Postleitzahl4 Ort Staat Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Sitz mit Postleitzahl4 Sitzstaat Wirtschaftszweig5 Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Firma Zeile 2 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl4 Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl4 Ort Staat Wirtschaftszweig5 Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Rechtsträgerkennung3 Seite 2 Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 1952 2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Rechtsträgerkennung3 Firma Zeile 2 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen die Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1953 4. Weitere Angaben zum Anzeigepflichtigen 4.1 Der Anzeigepflichtige steht unter der Aufsicht der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde: Nein, weiter mit 4.2. Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 5.1. Der Anzeigepflichtige ist: Kreditinstitut E-Geld-Institut Kapitalverwaltungsgesellschaft Versicherungs-Zweckgesellschaft Rückversicherungsunternehmen Pensionsfonds gemischte Finanzholding-Gesellschaft Finanzdienstleistungsinstitut Zahlungsinstitut Investmentvermögen in Gesellschaftsform Erstversicherungsunternehmen Versicherungs-Holdinggesellschaft Finanzholding-Gesellschaft sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen 4.2 Der Anzeigepflichtige ist ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes Unternehmen der Finanzbranche: Nein, weiter mit 4.3. Ja, nachfolgende Auswahl treffen und dann weiter mit 4.3. Der Anzeigepflichtige ist: CRR-Kreditinstitut Erstversicherungsunternehmen OGAW-Verwaltungsgesellschaft sonstiges beaufsichtigtes Unternehmen Wertpapierhandelsunternehmen Rückversicherungsunternehmen AIF-Verwaltungsgesellschaft Die zuständige Aufsichtsbehörde hat folgende Bezeichnung: Die Aufsichtsbehörde führt den Anzeigepflichtigen unter folgender Identitätsnummer: Seite 4 1954 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 4.3 Der Anzeigepflichtige hat Kontrolle über ein im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenes CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen oder eine OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft: Nein, weiter mit 5.1. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der die kontrollierten Unternehmen aufzuführen sind. Neben den Angaben nach § 4 Abs. 2 InhKontrollV sind der Unternehmenstyp (CRR-Kreditinstitut, Wertpapierhandelsunternehmen, Erst- oder Rückversicherungsunternehmen, OGAW- oder AIF-Verwaltungsgesellschaft), die Bezeichnung der zuständigen Aufsichtsbehörde jedes kontrollierten Unternehmens und die Identitätsnummer, unter der das Unternehmen bei der Aufsichtsbehörde geführt wird, anzugeben. 5. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung 5.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der die Gründe dafür anzugeben sind. 8 5.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens KapitalFirma9, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ4 anteil10, 11 und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; IdentNr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen in Tsd. neben Firma (falls vorhanden) vollständiger Prozent Euro 9 und Geburtsdatum, Name Rechtsträgerkennung3 Kapital des Unternehmens12 Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 13 Verhältnis zum Zielunternehmen 14 Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt Prozent. Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1955 6. Beizufügende Anlagen 6.1 Alle erforderlichen Anlagen liegen als fortlaufend nummerierte Anlage diesem Hauptformular bei: Ja. Nein. Wenn ,,nein" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und die Gründe dafür anzugeben sind. 6.2 Auf die Einreichung einzelner Anlagen kann der Anzeigepflichtige entsprechend § 16 Abs. 1 oder 2 InhKontrollV verzichten und reicht diese deshalb nicht ein: Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der die betreffenden Anlagen aufzuzählen sind und jeweils anzugeben ist, welche Verzichtsregel in Anspruch genommen werden kann. 6.3 Auf Unterlagen und Erklärungen kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen gemäß § 16 Abs. 3 InhKontrollV verzichtet werden15: Nein. Ja. 6.4 Liste der Anlagen Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei Aufzählung der nicht eingereichten Anlagen mit Angabe der Gründe nach Nummer 6.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Aufzählung der nicht eingereichten, verzichtbaren Anlagen mit Angabe der Verzichtsregel nach Nummer 6.2 dieses Formulars Erklärung nach § 2c Abs. 1 Satz 2 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 2 VAG, von welcher Person oder welchem Unternehmen die Kapital- oder Stimmrechtsanteile übernommen werden Kopie der Bevollmächtigung des Empfangsbevollmächtigten im Inland nach § 3 Satz 2 InhKontrollV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV Nachweis über die Identität oder Existenz des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 1 InhKontrollV Amtlich beglaubigte Kopie der aktuellen Satzung, des aktuellen Gesellschaftsvertrages oder einer gleichwertigen Vereinbarung nach § 8 Nr. 2 InhKontrollV Seite 6 1956 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anzahl Anlage liegt bei Kurzbezeichnung der Anlage Liste der persönlich haftenden Gesellschafter, Vertretungsberechtigten und der weiteren Personen nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Darstellung der geschäftlichen Aktivitäten des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 4 InhKontrollV Liste mit den wirtschaftlich Begünstigten des Anzeigepflichtigen nach § 8 Nr. 5 InhKontrollV Erklärung über Untersuchungen anderer Behörden außerhalb der Finanzbranche im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb nach § 8 Nr. 6 InhKontrollV Erklärung zum beabsichtigten Austausch von Geschäftsleitern des Zielunternehmens nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV Formulare ,,Erklärungen und Unterlagen zur Zuverlässigkeit" nach § 9 InhKontrollV Weitere Unterlagen und Erklärungen zu den Formularen nach § 9 InhKontrollV entsprechend § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 und 4 InhKontrollV Führungszeugnisse nach § 9 Abs. 4 InhKontrollV Auszüge aus dem Gewerbezentralregister nach § 9 Abs. 5 InhKontrollV Lebensläufe nach § 10 InhKontrollV Arbeitszeugnisse über unselbständige Tätigkeiten nach § 10 Abs. 2 Satz 3 InhKontrollV Darstellung der Konzernstruktur nach § 11 Nr. 1 Buchstabe a InhKontrollV Darstellung der Geschäftstätigkeit des Konzerns nach § 11 Nr. 1 Buchstabe b InhKontrollV Aufstellung der Konzernunternehmen der Finanzbranche nach § 11 Nr. 1 Buchstabe c InhKontrollV Angaben zur Führung von Geschäften nach § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa InhKontrollV Seite 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Kurzbezeichnung der Anlage Anzahl Anlage liegt bei 1957 Angaben zu weiteren Unternehmen nach § 11 Nr. 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht Liste sonstiger Anteilseigner etc. nach § 11 Nr. 1 Buchstabe e InhKontrollV Liste nach § 11 Nr. 2 InhKontrollV Liste über Anteilseigner etc. am Anzeigepflichtigen nach § 11 Nr. 3 InhKontrollV Darstellung der finanziellen und sonstigen Interessen nach § 12 InhKontrollV Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 InhKontrollV den Kapitalflussrechnungen und Segmentberichterstattungen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 InhKontrollV einer Aufzählung und Beschreibung der Einkommensquellen des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 InhKontrollV einer Vermögensaufstellung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV Nachweisen nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 InhKontrollV den Jahresabschlüssen und Lageberichten der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 3 InhKontrollV Seite 8 1958 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anzahl Anlage liegt bei Kurzbezeichnung der Anlage den Berichten über die Jahresabschlussprüfungen der letzten drei Geschäftsjahre der vom Anzeigepflichtigen kontrollierten Unternehmen und der Unternehmen, deren Geschäfte der Anzeigepflichtige führt, nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 InhKontrollV den Konzernabschlüssen der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 InhKontrollV nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht den Berichten über die Konzernabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Anzeigepflichtigen nach § 13 Abs. 6 Satz 1 InhKontrollV den Ratings über die Bonität des Konzerns nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV den Ratings über die Bonität der einzelnen Konzernunternehmen nach § 13 Abs. 6 Satz 2 InhKontrollV Darstellung der für den Erwerb erforderlichen Eigen- und Fremdmittel nach § 14 Halbsatz 1 InhKontrollV Vereinbarungen und Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb nach § 14 Halbsatz 2 InhKontrollV Geschäftsplan bzw. Darstellung strategischer Ziele und Pläne nach § 15 InhKontrollV Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 4.3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 5.1 dieses Formulars ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: vom Anzeigepflichtigen auszufüllen Seite 9 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1959 7. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse 8. Unterschrift(en) 8.1 Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass · der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und · der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. 8.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 8.3. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Ort, Datum und Unterschrift des Anzeigepflichtigen 8.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:16 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 10 1960 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Ort, Datum und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 11 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Fußnoten 1 1961 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, ist eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren. Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen, eine Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren. Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen. 2 3 4 5 6 7 Legal Entity Identifier. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt. Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. Nummer 5.2 ist nicht auszufüllen ­ bei komplexen Beteiligungsstrukturen, ­ bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und ­ wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Stattdessen ist das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen. 8 Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen. Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden. Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock einzutragen. Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde nach dem beabsichtigten Erwerb oder der beabsichtigten Erhöhung ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftigen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. Kann nach Ansicht des Anzeigepflichtigen auf sämtliche Unterlagen und Erklärungen verzichtet werden, weiter mit 7. Kommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die zuständige Landesaufsichtsbehörde bei ihrer Beurteilung zu einem anderen Ergebnis, sind die Angaben nach Nr. 6.4 nachzuholen. Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist. 9 10 11 12 13 14 15 16 Diese Seite ist nicht einzureichen. 1962 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe b Formular ­ Komplexe Beteiligungsstrukturen Anlage Nr. _ _1 IKB Darstellung komplexer Beteiligungsstrukturen2 Unternehmensliste3 Firma4, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ5 und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung6, Wirtschaftszweig7; IdentNr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen neben Firma (falls vorhanden), vollständiger Name4 und Geburtsdatum, Rechtsträgerkennung6, 8 Kapital des Unternehmens9 Fremdwährung Tsd. Euro Verhältnis zum Zielunternehmen 10 wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Unternehmens Nr. Währung Tsd. Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt Beteiligungsstruktur11 Prozent. Kapitalanteil13, Beteiligtes Unternehmen Beteiligungsunternehmen besonderer Vermittler12 Art12 in Prozent Stimmbeherrrechtsschender anteil EinTsd. Euro in Profluss16 zent13, 15 14 Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Fußnoten 1 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. 2 1963 Führt eine mittelbare Beteiligungsbeziehung über mehrere Beteiligungsketten vom Anzeigepflichtigen zum Zielunternehmen, so ist nur ein Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" zu verwenden. In diesem sind alle vorhandenen Beteiligungsketten darzustellen. In der ,,Unternehmensliste" ist in der ersten Zeile der Anzeigepflichtige und in der letzten Zeile das Zielunternehmen aufzuführen. Bei Stimmrechtszurechnung sind dazwischen in einer logischen Reihenfolge alle vermittelnden Unternehmen, alle sonstigen Vermittler von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG und § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG einschließlich der Personen, mit denen im Zusammenwirken in sonstiger Weise eine bedeutende Beteiligung gehalten werden soll oder gehalten wird, aufzuführen. Die Anzahl der Zeilen in der ,,Unternehmensliste" ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. Zu dem im Formular ,,Erwerb-Erhöhung" oder im Formular ,,Aufgabe-Verringerung" jeweils unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem im Formular ,,Erwerb-Erhöhung" oder im Formular ,,Aufgabe-Verringerung" jeweils unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der jeweiligen Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden. Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt. Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. Legal Entity Identifier. Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftig gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. Alle Beteiligungsbeziehungen zur Darstellung des Beteiligungsgeflechtes, beginnend beim Anzeigepflichtigen über die Vermittler von Anteilen bis hin zum Zielunternehmen, sind in logischer Reihenfolge in der Beteiligungsstruktur darzustellen. Dabei ist in einer Zeile der Beteiligungsstruktur jeweils nur eine Beteiligungsbeziehung zwischen zwei Parteien darzustellen. Die Anzahl der Zeilen in der ,,Beteiligungsstruktur" ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. In der ersten Zeile ist in der ersten Spalte ,,Beteiligtes Unternehmen" stets der Anzeigepflichtige und in der zweiten Spalte grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen einzutragen, das Anteile an dem ihm nachfolgenden zweiten Beteiligungsunternehmen dem Anzeigepflichtigen vermittelt. In der folgenden Zeile, in der die Beziehung (Verkettung) zwischen dem ersten und dem zweiten Beteiligungsunternehmen darzustellen ist, tritt grundsätzlich das erste Beteiligungsunternehmen an die Stelle des Anzeigepflichtigen (Spalte 1), und das zweite Beteiligungsunternehmen tritt grundsätzlich an die Stelle des ersten Beteiligungsunternehmens (Spalte 2). Entsprechendes gilt für die Darstellung der folgenden Beteiligungsbeziehungen bis hin zum Zielunternehmen, das stets in Spalte 2 einzutragen ist. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass in einer oder mehreren Beteiligungsbeziehungen eine sonstige Stimmrechtszurechnung nach § 1 Abs. 9 Satz 2 KWG oder § 7a Abs. 2 Satz 4 VAG oder eine sonstige Zurechnung von Kapital- oder Stimmrechtsanteilen durch Zusammenwirken mit anderen erfolgt. Die Beteiligungsbeziehungen sind dann wie folgt darzustellen: Derjenige, der in der jeweils betrachteten Beteiligungsbeziehung die betreffenden Anteile unmittelbar hält, ist in der Spalte ,,besonderer Vermittler", und derjenige, dem die betreffenden Anteile zugerechnet werden, ist in der ersten Spalte ,,Beteiligtes Unternehmen" einzutragen. Diese Differenzierung ist aus technischen Gründen vorzunehmen und ermöglicht getrennte Auswertungen durch die Behörde. 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Liegt eines der folgenden besonderen Zurechnungsverhältnisse vor, ist in der Spalte ,,besonderer Vermittler" die Nummer der Person oder des Unternehmens laut Unternehmensliste einzutragen, die oder das die besondere Vermittlerposition gemäß der folgenden Übersicht einnimmt. In der Spalte ,,Art" ist der entsprechende Kennbuchstabe des besonderen Zurechnungsverhältnisses zu vermerken. Eine Mehrfachauswahl ist zulässig. Verhältnis § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpHG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpHG § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG Unterbeteiligungsverhältnis Zusammenwirken in sonstiger Weise besonderer Vermittler Dritter im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG (insb. Treuhänder) Sicherungsnehmer Nießbrauchsgeber Erklärungsempfänger Vertretener im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG Dritter im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG Hauptbeteiligter Vermittelnder Spalte Art ,,T" ,,S" ,,N" ,,E" ,,V" ,,D" ,,H" ,,Z" 13 Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Nur anzukreuzen, wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/ oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Angaben zu den Kapital- und ggf. abweichenden Stimmrechtsanteilen sind in jedem Fall zu machen. 14 15 16 Diese Seite ist nicht einzureichen. 1964 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anlage 3 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c Formular ­ Angaben zur Zuverlässigkeit Anlage Nr. _ _1 IAZ Angaben zur Zuverlässigkeit2 Angaben des Anzeigepflichtigen zum Anzeigepflichtigen selbst3 zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten Unternehmen zu einem vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher kontrollierten Unternehmen zu einem persönlich haftenden Gesellschafter4 zu einer Person nach § 8 Nr. 3 InhKontrollV5 zu einer Person nach § 8 Nr. 7 InhKontrollV5 (Bitte nachfolgend die Angaben zur Identität des vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleiteten oder kontrollierten Unternehmens, des persönlich haftenden Gesellschafters oder der Person nach § 8 Nr. 3 oder 7 InhKontrollV eintragen.) Bei einer natürlichen Person sind anzugeben: Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit(en) Anschrift des Hauptwohnsitzes Straße, Hausnummer Postleitzahl6 Ort Staat Andernfalls sind anzugeben: Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Firma Zeile 2 Rechtsform Sitz mit Postleitzahl6 Sitzstaat Ordnungsmerkmale Registereintragung7 Rechtsträgerkennung7, 8 Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1965 1. Angaben nach § 9 Abs. 1 InhKontrollV 1.1 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Strafverfahren geführt oder wurde zu einem früheren Zeitpunkt gegen ihn ein Strafverfahren wegen eines Verbrechens oder Vergehens geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. 1.2 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen beruflichen Tätigkeit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren oder vergleichbares Verfahren nach einer anderen Rechtsordnung geführt oder wurde ein solches Verfahren gegen ihn mit einer Verurteilung oder sonstigen Sanktion abgeschlossen? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Seite 2 1966 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1.3 Wird gegen den auf Seite 1 Angegebenen ein Insolvenzverfahren, ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung oder ein vergleichbares Verfahren geführt oder wurde ein solches Verfahren zu einem früheren Zeitpunkt geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. 1.4 Hat gegen den auf Seite 1 Angegebenen eine Aufsichtsbehörde eine aufsichtliche Maßnahme eingeleitet oder wurde gegen ihn ein solches Verfahren bereits mit einer Sanktion abgeschlossen? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1967 1.5 Wurde eine Registereintragung, Erlaubnis, Mitgliedschaft oder Gewerbeerlaubnis des auf Seite 1 Angegebenen durch eine Behörde versagt oder aufgehoben oder wurde er in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder der Vertretung und Führung dessen Geschäfte ausgeschlossen oder wurde gegen ihn ein entsprechendes Verfahren geführt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind die Verfahren und Sanktionen zu erläutern.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. 2. Angaben nach § 9 Abs. 3 InhKontrollV11 2.1 Wurde die Zuverlässigkeit des auf Seite 1 Angegebenen als Erwerber einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG oder als Geschäftsleiter eines Instituts, Versicherungsunternehmens, Pensionsfonds oder einer Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG durch eine andere Aufsichtsbehörde geprüft? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Aufsichtsbehörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. Seite 4 1968 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 2.2 Ist eine vergleichbare Prüfung zu Nummer 2.1 durch eine andere Behörde in Bezug auf den auf Seite 1 Angegebenen erfolgt? Nein. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, sind nachfolgend zu dem Prüfungsverfahren die Bezeichnung der Behörde, der Zeitpunkt der Prüfung (Monat/Jahr) sowie das Ergebnis der Prüfung anzugeben.9 1. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. Siehe auch Anlage Nr. _ _10. 2. 3. Unterschrift(en) Ort Datum Unterschrift des Anzeigepflichtigen oder der vertretungsberechtigten Person(en) Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Fußnoten 1 2 1969 Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. Für den Anzeigepflichtigen, für jede Person nach § 8 Nr. 3 und 7 InhKontrollV, für jedes vom Anzeigepflichtigen derzeit oder früher geleitete oder kontrollierte Unternehmen ist ein gesondertes Formular zu verwenden. In diesem Fall sind keine Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen in die nachfolgende Tabelle einzutragen. Ist der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person, sind lediglich die Zeilen ,,Firma", ,,Rechtsform" und ,,Sitz mit Postleitzahl" auszufüllen. Diese Personen müssen das Formular eigenhändig unterschreiben. Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung oder Rechtsträgerkennung vorliegt. Legal Entity Identifier. Die Anzahl der Zeilen ist bei Bedarf beliebig erweiterbar. Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage (Unterlagen nach § 9 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 3 Satz 3 InhKontrollV) zu einer in § 6 Abs. 1 InhKontrollV genannten Absichtsanzeige oder zur Anzeige nach § 2c Abs. 1 Satz 5 KWG oder § 104 Abs. 1 Satz 5 VAG ist einzutragen. Im Formular zur Zuverlässigkeit eines derzeit oder früher vom Anzeigepflichtigen geleiteten oder kontrollierten Unternehmens ist diese Nummer nicht auszufüllen. 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Diese Seite ist nicht einzureichen. 1970 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Anlage 4 zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d Formular ­ Aufgabe-Verringerung IAV Adressatenfeld1 Eingangsdatum: Ident-Nr. Zielunternehmen Ident-Nr. Anzeigepflichtiger Wird von der Behörde ausgefüllt Hiermit zeige ich die/Hiermit zeigen wir die Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung Absicht der Verringerung einer bedeutenden Beteiligung an dem folgenden an: Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut Erstversicherungs-, Rückversicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Versicherungs-Holdinggesellschaft im Sinne des § 1b VAG Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Rechtsträgerkennung2, 3 Firma Zeile 2 Der Anzeigepflichtige hat nach der Verringerung Kontrolle über das Zielunternehmen: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Ja. Nein. Seite 1 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1971 1. Angaben zur Identität des Anzeigepflichtigen 1.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Anzeigepflichtiger eine natürliche Person ist. Familienname Geburtsname Sämtliche Vornamen Staatsangehörigkeit Anschrift des Hauptwohnsitzes Straße, Hausnummer Postleitzahl4 Ort Staat Angaben zur Firma, sofern vorhanden Firma (laut Registereintragung) Sitz mit Postleitzahl4 Sitzstaat Wirtschaftszweig5 Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. 1.2 Bitte nur ausfüllen, wenn der Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist. Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl4 Sitzstaat Anschrift der Hauptniederlassung Straße, Hausnummer Postleitzahl4 Ort Staat Wirtschaftszweig5 Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Rechtsträgerkennung3 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Firma Zeile 1 Firma Zeile 2 Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. Kein Eintrag erforderlich, wenn sich die Angaben seit der letzten Anzeige nicht verändert haben. (Hinweis: Bei der Anzeige der Absicht der Aufgabe einer bedeutenden Beteiligung sind die Nummern 2 bis 4 nicht auszufüllen.) Seite 2 1972 2. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Angabe eines Empfangsbevollmächtigten im Inland, sofern der Anzeigepflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Inland ist: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Der mit der letzten Absichtsanzeige angegebene Empfangsbevollmächtigte ist weiterhin Empfangsbevollmächtigter des Anzeigepflichtigen und dessen Personalien, insbesondere dessen Anschrift, haben sich seitdem nicht verändert: Ja, weiter mit 3. Nein, weiter mit 2.1 bzw. 2.2. (Hinweis: Wird ein Empfangsbevollmächtigter im Inland nicht benannt, gelten an den Anzeigepflichtigen gerichtete Schriftstücke am siebenten Tag nach der Aufgabe zur Post und ein elektronisch übermitteltes Dokument am dritten Tag nach der Absendung als zugegangen, § 15 Satz 2 VwVfG.) 2.1 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter eine natürliche Person ist. Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort 2.2 Bitte nur ausfüllen, wenn Empfangsbevollmächtigter keine natürliche Person ist. Firma Zeile 1 Firma (laut Registereintragung) Rechtsform Sitz mit Postleitzahl Anschrift Straße, Hausnummer Postleitzahl Ort Ordnungsmerkmale Registereintragung3 Rechtsträgerkennung3 Firma Zeile 2 Seite 3 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1973 3. Die geplanten Kapital- oder Stimmrechtsanteile würden ganz oder teilweise noch einem anderen als dem Mutterunternehmen zugerechnet werden: (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) Nein, weiter mit 4. Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Personalien desjenigen, dem Anteile zugerechnet werden würden, haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es wären Anteile einem bisher nicht Angezeigten zuzurechnen: Nein, weiter mit 4. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _6 beizufügen, in der unter Berücksichtigung des § 4 InhKontrollV diejenigen, denen Anteile zugerechnet werden würden, anzugeben sind. Der Grund der Zurechnung der Anteile ist ebenfalls anzugeben. 4. Angaben zur geplanten bedeutenden Beteiligung (Bitte nur ausfüllen bei der Anzeige der Verringerung der bedeutenden Beteiligung.) 4.1 Auf die Geschäftsleitung des Zielunternehmens könnte, obwohl weniger als 20 % oder keine Kapital- oder Stimmrechtsanteile gehalten werden sollen, ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden. Nein, weiter mit 4.2. Ja, nachfolgende Auswahl treffen. Die Gründe haben sich im Vergleich zur letzten Absichtsanzeige verändert oder es besteht nunmehr die Möglichkeit, einen maßgeblichen Einfluss auszuüben: Nein, weiter mit 4.2. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, ist diesem Formular eine Anlage mit der Nr. _ _ Gründe dafür anzugeben sind. 8 6 beizufügen, in der die 4.2 Darstellung der geplanten Beteiligungshöhe am Zielunternehmen7, wird durch die Behörde ausgefüllt Ident-Nr. des Beteiligungsunternehmens KapitalFirma9, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ4 anteil10, 11 und Sitzstaat; Ordnungsmerkmale Registereintragung3, Wirtschaftszweig5; IdentNr. (falls bekannt), bei natürlichen Personen in Tsd. neben Firma (falls vorhanden), vollständiger Prozent Euro 9 und Geburtsdatum, Name Rechtsträgerkennung3 Kapital des Unternehmens12 Tsd. Euro Stimmrechtsanteil in Prozent 11, 13 Verhältnis zum Zielunternehmen 14 Die geplante durchgerechnete Kapitalquote am Zielunternehmen beträgt Prozent. Seite 4 1974 5. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Liste der Anlagen Anlage liegt bei Kurzbezeichnung der Anlage Schaubild über komplexe Beteiligungsstrukturen nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" nach § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Satz 2 InhKontrollV oder nach Fußnote 6 dieses Formulars Erklärung nach § 17 Abs. 2 InhKontrollV Anlage nach Nummer 3 dieses Formulars Anlage nach Nummer 4.1 dieses Formulars nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht nicht erforderlich ja wird nachgereicht ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen ggf. weitere Anlagen: von Anzeigepflichtigen auszufüllen 6. Bitte geben Sie eine Kontaktperson für Rückfragen an: Familienname Vorname Telefonnummer (mit Vorwahl) E-Mail-Adresse 7. 7.1 Unterschrift(en) Mit der nachfolgenden Unterschrift/Mit den nachfolgenden Unterschriften wird bestätigt, dass · der Anzeigepflichtige den Hinweis in Nummer 2 zur Kenntnis genommen hat und · der Unterzeichnende, sofern er nicht der Anzeigepflichtige ist, bzw. die Unterzeichnenden entsprechend dem Umfang seiner/ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt ist/sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben. Seite 5 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1975 7.2 Der Anzeigepflichtige gibt die Anzeige selbst ab: Nein, bitte weiter mit 7.3. Ja. Wenn ,,ja" angekreuzt wurde, bitte nachfolgend unterschreiben und die Anzeige einreichen. Datum, Ort und Unterschrift des Anzeigepflichtigen 7.3 Personalien und Unterschriften der Person oder der Personen, die entsprechend ihrer Vertretungsbefugnis berechtigt sind, die Anzeige für den Anzeigepflichtigen abzugeben:15 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 6 1976 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Familienname Sämtliche Vornamen Geburtsdatum Datum, Ort und Unterschrift des Vertretungsberechtigten Seite 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45, ausgegeben zu Bonn am 20. November 2015 1977 Fußnoten 1 Ist das Zielunternehmen ein Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, sind eine Ausfertigung an die Bundesanstalt und eine Ausfertigung an die für das Institut zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu adressieren. Handelt es sich bei dem Zielunternehmen um ein Versicherungsunternehmen oder einen Pensionsfonds, ist lediglich entweder eine Ausfertigung an die Bundesanstalt oder eine Ausfertigung an die zuständige Länderaufsichtsbehörde zu adressieren. Die entsprechende Adresse ist in dem Adressatenfeld einzutragen. 2 3 4 5 6 7 Legal Entity Identifier. Nur anzugeben, sofern eine Eintragung bzw. Rechtsträgerkennung vorliegt. Die Postleitzahl ist nur von Inländern anzugeben. Es ist die dreistellige Schlüsselnummer entsprechend der ,,Kundensystematik für die Bankenstatistik" einzutragen. Die vom Anzeigepflichtigen vergebene Nummer der betreffenden Anlage zur Anzeige ist einzutragen. Nummer 4.2 ist nicht auszufüllen ­ bei komplexen Beteiligungsstrukturen, ­ bei mittelbaren Beteiligungsverhältnissen über mehr als vier Ebenen und ­ wenn sich die Tochtereigenschaft eines zwischengeschalteten Beteiligungsunternehmens nicht aus der Höhe des Kapital- und/oder Stimmrechtsanteils herleiten lässt. Stattdessen ist das Formular ,,Komplexe Beteiligungsstrukturen" der Inhaberkontrollverordnung auszufüllen und als Anlage beizufügen. 8 Für beabsichtigte mittelbar gehaltene Beteiligungen gilt: Einzutragen ist die vollständige beabsichtigte Beteiligungskette mit den jeweiligen beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligungsquoten zwischen den Beteiligungsunternehmen. Die Kette beginnt mit der beabsichtigten unmittelbar gehaltenen Beteiligung des Anzeigepflichtigen und endet mit dem Zielunternehmen. Zu dem unter Nummer 1.1 angegebenen Anzeigepflichtigen muss hier lediglich dessen vollständiger Name (Vorname und Familienname) wiederholt werden. Zu dem unter Nummer 1.2 angegebenen Anzeigepflichtigen bzw. dem auf der Seite 1 angezeigten Zielunternehmen muss lediglich die Firma eingetragen werden. Beteiligung am Nennwert (Nennkapital, Summe der Kapitalanteile); bei Personenhandelsgesellschaften und Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ist auf das durch den Gesellschaftsvertrag festgelegte Beteiligungsverhältnis abzustellen. Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Sofern der Nennwert nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich der Nennwert in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Der Nennwert ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Sofern es sich bei dem Zielunternehmen um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit handelt, sind Prozentangaben in Bezug auf den Gründungsstock zu machen. Beabsichtigter unmittelbarer Anteil des vorhergehenden Unternehmens der Beteiligungskette an dem hier genannten Zielunternehmen (keine durchgerechneten Quoten). Sofern das Kapital des Unternehmens nicht auf Euro lautet, ist zusätzlich das Kapital in ausländischer Währung (in Tsd.) anzugeben. Das Kapital ist zum Kurs des Meldestichtages umzurechnen. Nur auszufüllen, soweit vom Kapitalanteil abweichend; Angaben in Prozent mit einer Stelle nach dem Komma. Ist der Anzeigepflichtige oder der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Mutterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Mutter" einzutragen. Ist der die zukünftig noch gehaltenen Kapital- oder Stimmrechtsanteile Vermittelnde ein Schwesterunternehmen des Zielunternehmens, ist ,,Schwester" einzutragen. Ansonsten ist das Feld nicht auszufüllen. Ist die in der ersten Tabelle genannte Person nur zusammen mit einer oder mehreren anderen Personen zur Vertretung des Anzeigepflichtigen berechtigt, hat diese bzw. haben diese weiteren Personen jeweils eine der nachfolgenden Tabellen auszufüllen. Fehlende Tabellen sind zu ergänzen; ggf. ist ein gesondertes Blatt dem Formular anzufügen, auf dem die Seitenzahlnummerierung des Formulars fortzusetzen ist. 9 10 11 12 13 14 15 Diese Seite ist nicht einzureichen.