Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2016  Nr. 27 vom 17.06.2016  - Seite 1349 bis 1349 - Siebte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung

2032-1-37
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 27, ausgegeben zu Bonn am 17. Juni 2016 1349 Siebte Verordnung zur Änderung der Auslandszuschlagsverordnung Vom 9. Juni 2016 Auf Grund des § 53 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) verordnet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium der Verteidigung: Artikel 1 Änderung der Auslandszuschlagsverordnung Die Auslandszuschlagsverordnung vom 17. August 2010 (BGBl. I S. 1177, 1244), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 9. Juni 2015 (BGBl. I S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) In Zeile 8 Spalte 3 wird die Angabe ,,1" durch die Angabe ,,2" ersetzt. b) In Zeile 9 Spalte 3 wird die Angabe ,,1" durch die Angabe ,,2" ersetzt. c) In Zeile 10 Spalte 3 wird die Angabe ,,1" durch die Angabe ,,2" ersetzt. d) In Zeile 12 Spalte 3 wird die Angabe ,,1" durch die Angabe ,,2" ersetzt. e) In Zeile 148 Spalte 3 wird die Angabe ,,7" durch die Angabe ,,8" ersetzt. f) In Zeile 162 Spalte 3 wird die Angabe ,,11" durch die Angabe ,,12" ersetzt. g) In Zeile 179 Spalte 3 wird die Angabe ,,17" durch die Angabe ,,18" ersetzt. h) In Zeile 194 Spalte 3 wird die Angabe ,,17" durch die Angabe ,,18" ersetzt. i) In Zeile 213 Spalte 3 wird die Angabe ,,6" durch die Angabe ,,7" ersetzt. 2. Anlage 2 Zeile 15 wird gestrichen. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft Berlin, den 9. Juni 2016 Der Bundesminister des Auswärtigen Steinmeier