Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2018  Nr. 17 vom 23.05.2018  - Seite 618 bis 618 - Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV)

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618 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn am 23. Mai 2018 Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV) Vom 18. Mai 2018 Auf Grund des § 38 Absatz 2 des Postpersonalrechtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 21 des Gesetzes vom 28. Mai 2015 (BGBl. I S. 813) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der vertretungsberechtigten Organe der Deutschen Postbank AG und der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG: §1 Postnachfolgeunternehmen Die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt. §2 Beamtinnen und Beamte (1) Mit der Eintragung der Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG werden die Beamtinnen und Beamten, die am Tag zuvor bei der Deutschen Postbank AG beschäftigt waren, Berlin, den 18. Mai 2018 bei der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG beschäftigt. Dies gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, die mit Wirkung vom Tag der Eintragung versetzt worden sind oder deren Beamtenverhältnis mit Ablauf des Vortages geendet hat. (2) Beschäftigt im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 sind auch solche Beamtinnen und Beamte, die durch Entscheidung der Deutschen Postbank AG beurlaubt oder abgeordnet worden sind oder denen eine Tätigkeit bei einem privaten Unternehmen oder einer Einrichtung ohne Dienstherrenfähigkeit zugewiesen worden ist. Die Maßnahmen bleiben im Übrigen unberührt. §3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar des Jahres in Kraft, in dem die Verschmelzung der Deutschen Postbank AG auf die Deutsche Bank Privatund Geschäftskunden AG in das Handelsregister des Sitzes der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG eingetragen wird. Die Bundeskanzlerin Dr. A n g e l a M e r k e l Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz