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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 21. Januar 1999
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
Vom 15. Januar 1999
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. Juli 1974 (BGBl. I S. 1538), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 werden nach dem letzten Wort der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: ,,bei der Ernennung eines Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundeskanzler kann von diesem Erfordernis abgesehen werden." 2. In § 4 Satz 4 wird nach dem Wort ,,endet" folgender Nebensatz eingefügt: ,, , wenn er Mitglied des Bundestages ist,". Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 15. Januar 1999 Der Bundespräsident Roman Herzog Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister des Innern Schily