Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1999  Nr. 34 vom 30.06.1999  - Seite 1466 bis 1490 - Erste Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen

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1466 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Erste Verordnung zur Änderung futtermittelrechtlicher Verordnungen*) Vom 25. Juni 1999 Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten verordnet ­ auf Grund des § 4 Abs. 1 Nr. 3, 4, 7 und 8 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 und des § 5 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 des Futtermittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 1998 (BGBl. I S. 1850) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit, ­ auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 und des § 18 Abs. 1 Nr. 1 des Futtermittelgesetzes sowie ­ auf Grund des § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Futtermittelgesetzes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen: Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. November 1997 (BGBl. I S. 2714), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 242), wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Abs. 5 wird in Nummer 2 in Spalte 1 der Tabelle der Buchstabe c wie folgt gefaßt: ,,c) hydrolisierte Proteine, die die Anforderungen des Teils A Kapitel VIII des Anhangs der Richtlinie 96/25/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG, 74/63/EWG, 82/471/EWG und 93/74/EWG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 77/101/EWG (ABl. EG Nr. L 125 S. 35) in der Fassung des Artikels 2 der Richtlinie 1999/61/EG der Kommission vom 18. Juni 1999 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 79/373/EWG und 96/25/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 162 S. 5) erfüllen." 2. In § 35 Nr. 2 Buchstabe b werden die Worte ,,bis zu" durch das Wort ,,mindestens" ersetzt. 3. Dem § 37 werden folgende Absätze angefügt: ,,(6) Die Zusatzstoffe Carbadox oder Olaquindox oder Futtermittel oder Vormischungen, die diese Zusatzstoffe enthalten, dürfen noch bis zum 31. August 1999 in den Verkehr gebracht werden, soweit sie dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen. Futtermittel, die diese Zusatzstoffe enthalten und dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 31. August 1999 verfüttert werden. (7) Die Zusatzstoffe Arprinocid, Dinitolmid oder Ipronidazol oder Futtermittel oder Vormischungen, die diese Zusatzstoffe enthalten, dürfen noch bis zum 29. September 1999 in den Verkehr gebracht werden, soweit sie dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen. Futtermittel, die diese Zusatzstoffe enthalten und dieser Verordnung in der bis zum 30. Juni 1999 geltenden Fassung entsprechen, dürfen noch bis zum 29. September 1999 verfüttert werden." 4. In Anlage 1 Nr. 1 wird in der Position ,,Eiweißfermentationserzeugnis, das auf Erdgas gezüchtet ist, aus Methylococcus capsulatus (Bath) Stamm NCIMB 11132, Alcaligenes acidovorans Stamm NCIMB 12387, Bacillus brevis Stamm NCIMB 13288 und Bacillus firmus Stamm NCIMB 13280, für Mastschweine von 25 kg bis 60 kg Lebendgewicht, Kälber mit mindestens 80 kg Lebendgewicht und Lachse" in Spalte 4 folgender Buchstabe angefügt: ,,c) Anerkennungs-Kennummer des Betriebes". 5. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) In der Vorbemerkung wird in den Nummern 3 und 4 jeweils die Angabe ,,oder l" gestrichen. b) Nummer 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe ,,1.1 Antibiotika" wird gestrichen. *) Diese Verordnung dient der Umsetzung folgender Richtlinien: 1. Richtlinie 98/88/EG der Kommission vom 13. November 1998 mit Leitlinien für den mikroskopischen Nachweis und die Schätzung von Bestandteilen tierischen Ursprungs bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln (ABl. EG Nr. L 318 S. 45); 2. Richtlinie 1999/61/EG der Kommission vom 18. Juni 1999 zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 79/373/EWG und 96/25/EG des Rates (ABl. EG Nr. L 162 S. 5); 3. Richtlinie 1999/27/EG der Kommission vom 20. April 1999 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die Bestimmung von Amprolium, Diclazuril und Carbadox in Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinien 71/250/EWG und 73/46/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 74/ 203/EWG (ABl. EG Nr. L 118 S. 36). Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 bb) In der Position ,,Avilamycin" werden in den Spalten 4 und 6 folgende Angaben angefügt: 4 6 1467 ,,Truthühner 5 10". cc) Die Positionen ,,Spiramycin", ,,Tylosinphosphat", ,,Virginiamycin" und ,,Zink-Bacitracin" werden gestrichen. dd) Nummer 1.2 wird gestrichen. c) Nummer 7 wird wie folgt geändert: aa) In Nummer 7.1 wird die Position ,,Ipronidazol" gestrichen. bb) Nummer 7.2 wird wie folgt geändert: aaa) Die Positionen ,,Arprinocid" und ,,Dinitolmid (DOT)" werden gestrichen. bbb) In der Position ,,Diclazuril" werden in den Spalten 4 bis 7 folgende Angaben angefügt: 4 5 6 7 ,,Truthühner 12 Wochen 1 1 5 Tage Junghennen 16 Wochen 1 1 5 Tage". ccc) In der Position ,,Maduramycin-Ammonium" werden in den Spalten 4 bis 8 folgende Angaben angefügt: 4 5 6 7 8 ,,Truthühner 16 Wochen 5 5 5 Tage c) Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Gefährlich für Einhufer"; ,,Dieses Futtermittel enthält einen Zusatzstoff aus der Gruppe der Ionophoren; gleichzeitige Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel (z.B. Tiamulin) kann kontraindiziert sein." " ddd) In der Position ,,Salinomycin-Natrium" werden in den Spalten 4 bis 8 folgende Angaben angefügt: 4 5 6 7 8 ,,Mastkaninchen 20 25 5 Tage c) Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Gefährlich für Einhufer"; ,,Dieses Futtermittel enthält einen Zusatzstoff aus der Gruppe der Ionophoren; gleichzeitige Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel (z.B. Tiamulin) kann kontraindiziert sein." c) Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Gefährlich für Einhufer"; ,,Dieses Futtermittel enthält einen Zusatzstoff aus der Gruppe der Ionophoren; gleichzeitige Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel (z.B. Tiamulin) kann kontraindiziert sein." " Junghennen 12 Wochen 30 50 d) In Nummer 10 wird in der Position ,,Kupfer (Cu)" die Unterposition ,,Aminosäure-Kupferchelat, Hydrate" die Spalte 8 wie folgt gefaßt: 8 ,,a) Im Alleinfuttermittel dürfen höchstens 20 mg/kg Kupfer von dem hydratisierten Aminosäure-Kupferchelat stammen. Bei Verwendung im Alleinfuttermittel für Kälber beträgt der zulässige Höchstgehalt 35 mg/kg Kupfer, davon höchstens 20 mg/kg Kupfer von dem hydratisierten Aminosäure-Kupferchelat. Verabreichung nicht an Kälber vor dem Beginn des Wiederkäuens und Schafe." e) Die Nummern 13 und 14 werden wie folgt gefaßt: 1 2 3 4 5 6 7 8 1468 ,,13. Enzyme Alpha-Amylase EC 3.2.1.1 Zubereitung von Alpha-Amy- Ferkel lase aus Bacillus amyloliquefaciens (CBS 360.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 45 000 RAU/g flüssig: 20 000 RAU/ml 1 RAU ist die Enzymmenge, die 1 Milligramm lösliche Stärke in der Minute in ein Produkt mit gleicher Absorption bei einer Referenzwellenlänge von 620 nm nach Reaktion mit Jod bei einem pHWert von 6,6 und einer Temperatur von 30 °C umwandelt. Mastschweine 4 Monate 1 800 RAU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 800 RAU. Nur für stärkereiche Mischfuttermittel (z.B. mit mehr als 35 v.H. Weizen), die zur Verabreichung in flüssiger Form bestimmt sind. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 1 800 RAU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 800 RAU. Nur für stärkereiche Mischfuttermittel (z.B. mit mehr als 35 v.H. Weizen), die zur Verabreichung in flüssiger Form bestimmt sind. Sauen 1 800 RAU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 800 RAU. Nur für stärkereiche Mischfuttermittel (z.B. mit mehr als 35 v.H. Weizen), die zur Verabreichung in flüssiger Form bestimmt sind. Alpha-Galactosidase EC 3.2.1.22 Zubereitung von AlphaMasthühner Galactosidase aus Aspergillus oryzae (DSM 10 286) mit einer Aktivität von mindestens: flüssig: 1 000 GALU/g 1 GALU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol p-Nitrophenylalpha-galactopyranosid in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 30 °C hydrolysiert. 300 GALU 1 000 GALU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 450 GALU. Zur Verwendung in oligosaccharidreichen Mischfuttermitteln mit mehr als 25 v.H. Sojamehl, Baumwollsaatkuchen oder Erbsen. 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,4-Beta-Glucanase EC 3.2.1.4 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 142) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 1 000 CU/g flüssig: 2 000 CU/ml 1 CU ist die Enzymmenge, die 0,128 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 30 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Legehennen 250 CU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 1 000 CU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Gerste. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 250 CU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 1 000 CU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Gerste. Ferkel 4 Monate 250 CU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 1 000 CU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Gerste. Mastschweine 250 CU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 1 000 CU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Gerste. 1469 1470 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Zubereitung von Endo-1,3(4)- Ferkel Beta-Glucanase aus Aspergillus aculeatus (CBS 589.94) mit einer Aktivität von mindestens: gecoatet: 50 FBG/g flüssig: 120 FBG/g 1 FBG ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Aspergillus niger (MUCL 39199) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 1 500 AGL/g flüssig: 200 AGL/g 1 AGL ist die Enzymmenge, die 5,55 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,6 und einer Temperatur von 30 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Aspergillus niger (MUCL 39199) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 2 000 AGL/g flüssig: 500 AGL/ml 1 AGL ist die Enzymmenge, die 5,55 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,6 und einer Temperatur von 30 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. 4 Monate 25 FBG 40 FBG c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 25 FBG. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Mais oder Gerste. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 25 AGL c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 25 ­ 100 AGL. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste. Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 100 AGL c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 100 AGL. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Gerste und 20 v.H. Weizen. 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Geosmithia emersonii (IMI SD 133) mit einer Aktivität von mindestens: 5 500 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 2,78 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Trichoderma viride (CBS 517.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 650 U/g flüssig: 325 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 30 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 350 000 BU/g flüssig: 50 000 BU/g 1 BU ist die Enzymmenge, die 0,06 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,8 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. 250 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 250 U. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste. Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 325 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 325 ­ 650 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste. Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 23 000 BU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 23 000 ­ 50 000 BU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Glucane), z.B. mit mehr als 20 v.H. Gerste oder 30 v.H. Roggen. 1471 1472 1 2 3 4 5 6 7 8 Ferkel 4 Monate 26 000 BU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 26 000 ­ 35 000 BU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Glucane), z.B. mit mehr als 60 v.H. Gerste oder Weizen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase aus Trichoderma longibrachiatum (CNCM MA 6-10 W) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 70 000 BGN/g flüssig: 14 000 BGN/ml 1 BGN ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,8 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 520.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 600 U/g flüssig: 300 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol Xylose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,3 und einer Temperatur von 50 °C aus BirkenholzXylan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 270.95) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 28 000 EXU/g flüssig: 14 000 EXU/ml Masthühner 1 050 BGN c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 2 800 BGN. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 300 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 300 ­ 600 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 1 400 EXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 400 EXU. 1 2 3 4 5 6 7 8 1 EXU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C aus Arabinoxylan freisetzt. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Aspergillus oryzae (DSM 10 287) mit einer Aktivität von mindestens: gecoatet: 1 000 FXU/g flüssig: 350 FXU/ml 1 FXU ist die Enzymmenge, die 7,8 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 6,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Weizen-AzoArabinoxylan freisetzt. 80 FXU 200 FXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 150 FXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. Masttruthühner 225 FXU 600 FXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 225 ­ 600 FXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. Ferkel 4 Monate 200 FXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 200 FXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. 1473 1474 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (MUCL 39203) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 2 000 AXC/g flüssig: 500 AXC/ml 1 AXC ist die Enzymmenge, die 17,2 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,7 und einer Temperatur von 30 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (MUCL 39203) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 1 500 AXC/g flüssig: 200 AXC/g 1 AXC ist die Enzymmenge, die 17,2 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,7 und einer Temperatur von 30 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (CBS 614.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 300 EU/g flüssig: 1 000 EU/g 1 EU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,5 und einer Temperatur von 40 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. 100 AXC c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 100 AXC. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder Roggen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 25 AXC c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 25 ­ 100 AXC. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Weizen. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 600 EU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 600 EU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 60 v.H. Weizen. 1 2 3 4 5 6 7 8 Legehennen 300 EU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 600 EU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 60 v.H. Weizen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (CNCM MA 6-10 W) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 70 000 IFP/g flüssig: 7 000 IFP/ml 1 IFP ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,8 und einer Temperatur von 50 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (IMI SD 135) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 3 000 EPU/g flüssig: 6 000 EPU/ml 1 EPU ist die Enzymmenge, die 0,0083 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,7 und einer Temperatur von 30 °C aus Spelzhafer-Xylan freisetzt. Legehennen 1 050 IFP c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 400 IFP. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 56 v.H. Weizen. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 750 EPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 500 ­ 3 000 EPU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder Mais. 750 EPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 500 ­ 3 000 EPU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder Mais. 1475 1476 1 2 3 4 5 6 7 8 Ferkel 4 Monate 750 EPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 500 ­ 3 000 EPU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder Mais. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Mastschweine 750 EPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 1 500 ­ 3 000 EPU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder Mais. Endo-1,4-BetaGlucanase EC 3.2.1.4 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Glucanase und Endo1,4-Beta-Xylanase aus Aspergillus niger (CBS 600.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest und flüssig: 10 000 BGU/g 4 000 FXU/g 1 BGU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Beta-Glucan freisetzt. 1 FXU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Xylose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Xylan freisetzt. Ferkel 4 Monate 3 000 BGU 10 000 BGU 1 200 FXU 4 000 FXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 3 000 ­ 10 000 BGU 1 200 ­ 4 000 FXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Gerste. 3 000 BGU 5 000 BGU 1 200 FXU 2 000 FXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 1 2 3 4 5 6 7 8 Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 3 000 ­ 5 000 BGU 1 200 ­ 2 000 FXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Gerste. Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase und Endo1,4-Beta-Xylanase aus Aspergillus niger (NRRL 25541) mit einer Aktivität von mindestens: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 1 100 U/g Endo-1,4-Beta-Xylanase: 1 600 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,0 und einer Temperatur von 30 °C aus Hafer-Beta-Glucan freisetzt. 1 U ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,0 und einer Temperatur von 30 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. Legehennen Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 138 U Endo-1,4-BetaXylanase 200 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 138 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 200 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste, 30 v.H. Weizen oder Mais allein oder in Kombination. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 138 U Endo-1,4-BetaXylanase 200 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 138 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 200 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste, 30 v.H. Weizen oder Mais allein oder in Kombination. 1477 1478 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,3(4)- Masthühner Beta-Glucanase und Endo1,4-Beta-Xylanase aus Penicillium funiculosum (IMI SD 101) mit einer Aktivität von mindestens: pulverförmig: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 2 000 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 5,55 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Gerste freisetzt. Endo-1,4-Beta-Xylanase: 1 400 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 4 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Maltoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 50 °C aus Birkenholz-Xylan freisetzt. flüssig: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 500 U/ml Endo-1,4-Beta-Xylanase: 350 U/ml Zubereitung von EndoMasthühner 1,3(4)-Beta-Glucanase und Endo-1,4-Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (CBS 357.94) mit einer Aktivität von mindestens: pulverförmig: 8 000 BGU/g 11 000 EXU/g granuliert: 6 000 BGU/g 8 250 EXU/g flüssig: 2 000 BGU/ml 2 750 EXU/ml 1 BGU ist die Enzymmenge, die 0,278 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 100 U Endo-1,4-BetaXylanase 70 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 100 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 70 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 50 v.H. Gerste oder 60 v.H. Weizen. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Endo-1,4-Beta-Xylanase EC 3.2.1.8 100 BGU 130 EXU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 100 BGU 130 EXU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Beta-Glucane und Arabinoxylane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Weizen und 30 v.H. Gerste oder 20 v.H. Roggen. 1 2 3 4 5 6 7 8 Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 40 °C aus Gersten-BetaGlucan freisetzt. 1 EXU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 3,5 und einer Temperatur von 55 °C aus Weizen-Arabinoxylan freisetzt. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,4-BetaGlucanase EC 3.2.1.4 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase und Endo-1,4Beta-Glucanase aus Aspergillus niger (CBS 600.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest und flüssig: 12 000 FXU/g 5 000 BGU/g 1 FXU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Xylose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Xylan freisetzt. 1 BGU ist die Enzymmenge, die 0,15 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus mit Azurin vernetztem Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase und Endo1,3(4)-Beta-Glucanase aus Aspergillus niger (CNCM I-1517) mit einer Aktivität von mindestens: 28 000 QXU/g 140 000 QGU/g 1 QXU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei 3 600 FXU 12 000 FXU 1 500 BGU 5 000 BGU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 3 600 ­ 6 000 FXU 1 500 ­ 2 500 BGU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 40 bis 50 v.H. Weizen, Roggen und Triticale. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,3(4)Beta-Glucanase EC 3.2.1.6 420 QXU 1 120 QXU 2 100 QGU 5 600 QGU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 560 QXU 2 800 QGU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Weizen und 30 v.H. Gerste. 1479 1480 1 2 3 4 5 6 7 8 einem pH-Wert von 5,1 und einer Temperatur von 50 °C aus Hafer-Xylan freisetzt. 1 QGU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,8 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,4-BetaGlucanase EC 3.2.1.4 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase und Endo1,4-Beta-Glucanase aus Humicola insolens (DSM 10 442) mit einer Aktivität von mindestens: gecoatet: 800 FXU/g 75 FBG/g mikrogranuliert: 800 FXU/g 75 FBG/g flüssig: 550 FXU/ml 50 FBG/ml 1 FXU ist die Enzymmenge, die 3,1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 6,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Weizen-AzoArabinoxylan freisetzt. 1 FBG ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 6,0 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Ferkel 4 Monate 200 FXU 19 FBG 1 000 FXU 94 FBG c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 400 FXU 38 FBG. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Gerste, Hafer oder Weizen allein oder in Kombination. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 240 FXU 22 FBG 1 000 FXU 94 FBG c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 400 FXU 38 FBG. 1 2 3 4 5 6 7 8 Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Gerste, Hafer oder Weizen allein oder in Kombination. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Xylanase aus Trichoderma reesei (CBS 529.94) und Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase aus Trichoderma reesei (CBS 526.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 200 000 BXU/g 200 000 BU/g flüssig: 30 000 BXU/g 30 000 BU/g 1 BXU ist die Enzymmenge, die 0,06 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Xyloseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 5,3 und einer Temperatur von 50 °C aus Birken-Xylan freisetzt. 1 BU ist die Enzymmenge, die 0,06 Mikromol reduzierende Zucker (gemessen als Glucoseäquivalent) in der Minute bei einem pH-Wert von 4,8 und einer Temperatur von 50 °C aus Gersten-Beta-Glucan freisetzt. Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Glucanase, Endo-1,3(4)Beta-Glucanase und Endo1,4-Beta-Xylanase aus Trichoderma longibrachiatum (ATCC 74 252) mit einer Aktivität von mindestens: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 8 000 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus Carboxymethylcellulose freisetzt. 2 500 BXU 2 500 BU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 10 000 BXU 10 000 BU. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Glucane), z.B. mit mehr als 40 v.H. Weizen oder 30 v.H. Roggen. Endo-1,4-BetaGlucanase EC 3.2.1.4 Endo-1,3(4)-BetaGlucanase EC 3.2.1.6 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Endo-1,4-BetaGlucanase 400 U Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 900 U Endo-1,4-BetaXylanase 1 300 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 400 ­ 1 600 U Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 900 ­ 3 600 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 1 300 ­ 5 200 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 30 v.H. Weizen oder Gerste und mehr als 10 v.H. Roggen. 1481 1482 1 2 3 4 5 6 7 8 Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 18 000 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus Gersten-BetaGlucan freisetzt. Endo-1,4-Beta-Xylanase: 26 000 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus SpelzhaferXylan freisetzt. Endo-1,4-BetaGlucanase EC 3.2.1.4 Endo-1,3(4)Beta-Glucanase EC 3.2.1.6 Endo-1,4-BetaXylanase EC 3.2.1.8 Zubereitung von Endo-1,4Masthühner Beta-Glucanase, Endo-1,3(4)Beta-Glucanase und Endo1,4-Beta-Xylanase aus Trichoderma viride (FERM BP-4447) mit einer Aktivität von mindestens: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 8 000 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus Carboxymethylcellulose freisetzt. Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 18 000 U/g 18 000 U/ml 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus Gersten-BetaGlucan freisetzt. Endo-1,4-Beta-Xylanase: 26 000 U/g 1 U ist die Enzymmenge, die 0,1 Mikromol Glucose in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 40 °C aus SpelzhaferXylan freisetzt. Endo-1,4-BetaGlucanase 200 U Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 450 U Endo-1,4-BetaXylanase 650 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 800 ­ 1 200 U Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 1 800 ­ 2 700 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 2 600 ­ 3 900 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 20 v.H. Weizen, 20 v.H. Gerste oder 25 v.H. Roggen allein oder in Kombination. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 1 2 3 4 5 6 7 8 Legehennen Endo-1,4-BetaGlucanase 640 U Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 1 440 U Endo-1,4-BetaXylanase 2 080 U c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 640 ­ 1 280 U Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 1 440 ­ 2 880 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 2 080 ­ 4 160 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 20 v.H. Weizen, 20 v.H. Gerste oder 25 v.H. Roggen allein oder in Kombination. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: Endo-1,4-Beta-Glucanase: 1 200 U Endo-1,3(4)-Beta-Glucanase: 2 700 U Endo-1,4-Beta-Xylanase: 3 900 U. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln mit hohem Gehalt an Nicht-Stärke-Polysacchariden (überwiegend Arabinoxylane und Beta-Glucane), z.B. mit mehr als 20 v.H. Weizen, Gerste oder Roggen allein oder in Kombination. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Masttruthühner Endo-1,4-BetaGlucanase 1 200 U Endo-1,3(4)-BetaGlucanase 2 700 U Endo-1,4-BetaXylanase 3 900 U 3-Phytase EC 3.1.3.8 Zubereitung von 3-Phytase aus Aspergillus niger (CBS 114.94) mit einer Phytaseaktivität von mind. 5 000 FTU/g für die feste und flüssige Zubereitung. 1 FTU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Natrium-Phytat freisetzt. Schweine (alle Tierkategorien) Hühner (alle Tierkategorien) Truthühner 125 FTU c) Angabe in der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischung: Lagertemperatur und -dauer und Stabilität bei der Pelletierung. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 200 ­ 800 FTU. 1483 Zur Verwendung in Mischfutter mit einem Mindestgehalt an Phytat von 0,3 v.H., z.B. mit 20 v.H. Weizen. 1484 1 2 3 4 5 6 7 8 3-Phytase EC 3.1.3.8 Zubereitung von 3-Phytase Ferkel aus Aspergillus oryzae (DSM 10 289) mit einer Aktivität von mindestens: gecoatet: 2 500 FYT/g flüssig: 5 000 FYT/g. 1 FYT ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,5 und einer Temperatur von 37 °C aus Natrium-Phytat freisetzt. Mastschweine 4 Monate 250 FYT 1 000 FYT c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 FYT. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 40 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Triticale), Ölsaaten und Hülsenfrüchten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 400 FYT 1 000 FYT c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 FYT. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 40 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Triticale), Ölsaaten und Hülsenfrüchten. Masthühner 200 FYT 1 000 FYT c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 FYT. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 40 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Triticale), Ölsaaten und Hülsenfrüchten. Legehennen 500 FYT 1 000 FYT c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 750 FYT. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 40 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Hafer, Weizen, Roggen, Triticale), Ölsaaten und Hülsenfrüchten. 1 2 3 4 5 6 7 8 3-Phytase EC 3.1.3.8 Zubereitung von 3-Phytase Ferkel aus Trichoderma reesei (CBS 528.94) mit einer Aktivität von mindestens: fest: 5 000 PPU/g flüssig: 1 000 PPU/g 1 PPU ist die Enzymmenge, die 1 Mikromol anorganisches Phosphat in der Minute bei einem pH-Wert von 5,0 und einer Temperatur von 37 °C aus Natrium-Phytat freisetzt. Mastschweine 4 Monate 250 PPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 750 PPU. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 50 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Weizen), Tapioka, Ölsaaten und Hülsenfrüchten. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 500 PPU c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Empfohlene Dosis je kg Alleinfuttermittel: 500 ­ 750 PPU. Zur Verwendung in phytatreichen Mischfuttermitteln, z.B. mit mehr als 50 v.H. Getreide (Mais, Gerste, Weizen), Tapioka, Ölsaaten und Hülsenfrüchten. 14. Mikroorganismen Bacillus cereus (ATCC 14893/ CIP 5832) Zubereitung aus Bacillus cereus mit mindestens 1010 KBE/g Zusatzstoff Mastkaninchen 0,5 109 2 109 Zuchtkaninchen Ferkel 4 Monate 0,5 5 109 108 2 1 109 1010 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Mastschweine 2 108 1 109 Sauen 15 Tage vor dem Werfen und während der Laktation 8,5 108 1,2 109 Kälber 16 Wochen 1 109 1,2 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 1485 1486 1 2 3 4 5 6 7 8 Masthühner 2 108 1 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Verwendung in Mischfuttermitteln, die die zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Amprolium, Halofuginon, Lasalocid-Natrium, Maduramicin-Ammonium, Monensin-Natrium, Narasin, Salinomycin-Natrium, Meticlorpindol, Diclazuril. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Masttruthühner 26 Wochen 2 108 1 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Verwendung in Mischfuttermitteln, die die zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Amprolium, Halofuginon, Meticlorpindol/ Methylbenzoquat, Diclazuril, Nifursol. Bacillus cereus var. toyoi (CNCM I-1012/ NCIB 40112) Zubereitung aus Bacillus cereus var. toyoi mindestens 1010 KBE/g Zusatzstoff Ferkel Schweine Sauen 2 Monate 4 Monate 6 Monate 1 0,5 0,2 0,5 109 109 109 109 1 1 1 2 109 109 109 109 Bacillus licheniformis (DSM 5749)/Bacillus subtilis (DSM 5750) im Verhältnis 1:1 Mischung aus Bacillus licheniformis und Bacillus subtilis mit einem Mindestgehalt von 3,2 109 KBE/g Zusatzstoff (1,6 109 KBE/g je Bakterienstamm) Ferkel 4 Monate 1,28 109 3,2 109 Enterococcus faecium ATCC 53519, Enterococcus faecium ATCC 55593, im Verhältnis 1:1 Mischung aus gekapseltem Enterococcus faecium ATCC 53519 und gekapseltem Enterococcus faecium ATCC 55593 mit mindestens 2 108 KBE je g Zusatzstoff (d.h. 1 108 KBE/g von jedem Bakterium) Masthühner 1 108 1 108 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Verwendung in Mischfuttermitteln, die die zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Amprolium, Decoquinat, Halofuginon, LasalocidNatrium, Maduramicin-Ammonium, MonensinNatrium, Narasin, Nicarbacin, Narasin/Nicarbacin, Salinomycin-Natrium. Enterococcus faecium DSM 5464 Zubereitung aus Enterococcus faecium mit mindestens 5 1010 KBE/g Zusatzstoff Ferkel 4 Monate 0,5 109 1 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 1 2 3 4 5 6 7 8 Enterococcus faecium NCIMB 10415 Zubereitung aus Enterococcus faecium mit mindestens: mikroverkapselt: 1,0 1010 KBE/g Zusatzstoff 1,75 1010 KBE/g Zusatzstoff Masthühner 0,3 109 2,8 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Verwendung in Mischfuttermitteln, die die zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Amprolium, Amproliumethopabat, Diclazuril, Halofuginon, Maduramicin-Ammonium, Meticlorpindol, Meticlorpindol/Methylbenzoquat, Monensin-Natrium, Robenidin, Salinomycin-Natrium. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Mastschweine 0,35 109 1,5 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Die Dosis von Enterococcus faecium in der Tagesration darf 1 109 KBE bei 100 kg Lebendgewicht nicht übersteigen, zuzüglich 1 109 KBE für jede weiteren 100 kg Lebendgewicht." Sauen 0,2 109 1,25 109 Mastrinder 0,25 109 0,6 109 Zubereitung aus Enterococcus faecium mit mindestens: mikroverkapselt 1,0 1010 KBE/g Zusatzstoff 1,75 1010 KBE/g Zusatzstoff und Granulat: 3,5 1010 KBE/g Zusatzstoff Ferkel 4 Monate 0,3 109 1,4 109 a) Granulat darf nur in Milchaustauschfuttermitteln verwendet werden. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Kälber 6 Monate 0,35 109 6,6 109 a) Granulat darf nur in Milchaustauschfuttermitteln verwendet werden. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. 1487 1488 1 2 3 4 5 6 7 8 Pediococcus acidilactici CNCM MA 18/5 M Zubereitung aus Pediococcus Masthühner acidilactici mit mindestens 1 1010 KBE/g Zusatzstoff 1 109 1 1010 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Verwendung in Mischfuttermitteln, die die zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Amprolium, Meticlorpindol, Decoquinat, Halofuginon, Narasin, Salinomycin-Natrium, Nicarbacin, Maduramicin-Ammonium, Diclazuril. Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Ferkel 4 Monate 1 109 1 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Die Dosis von Saccharomyces cerevisiae in der Tagesration darf 7,5 108 KBE bei 100 kg Lebendgewicht nicht übersteigen, zuzüglich 1 108 KBE für jede weiteren 100 kg Lebendgewicht." Mastschweine 1 109 1 109 Saccharomyces cerevisiae CBS 493.94 Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae mit mindestens 1 108 KBE/g Zusatzstoff Kälber 6 Monate 2 108 2 109 Mastrinder 1,7 108 1,7 108 Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1079 Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae mit mindestens 2 1010 KBE/g Zusatzstoff Sauen 2 109 1 1010 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Die Dosis von Saccharomyces cerevisiae in der Tagesration darf 8,4 109 KBE bei 100 kg Lebendgewicht nicht übersteigen, zuzüglich 1,8 109 KBE für jede weiteren 100 kg Lebendgewicht." Ferkel 4 Monate 6 109 3 1010 Saccharomyces cerevisiae CNCM I-1077 Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae mit mindestens 2 1010 KBE/g Zusatzstoff Milchkühe 5,5 108 2,1 109 1 2 3 4 5 6 7 8 Mastrinder 1 109 1,5 109 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Die Dosis von Saccharomyces cerevisiae in der Tagesration darf 4,6 109 KBE bei 100 kg Lebendgewicht nicht übersteigen, zuzüglich 2 109 KBE für jede weiteren 100 kg Lebendgewicht." Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Saccharomyces cerevisiae NCYC Sc 47 Zubereitung aus Saccharomyces cerevisiae mit mindestens 5 109 KBE/g Zusatzstoff Mastrinder 4 109 8 109 c) Angabe in der Gebrauchsanweisung: ,,Die Menge an Saccharomyces cerevisiae in der Tagesration darf je 100 kg Tiergewicht 2,5 1010 KBE nicht übersteigen. Für jede weiteren 100 kg Tiergewicht sind 0,5 1010 KBE hinzuzufügen." c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. Zur Verwendung in Mischfuttermitteln, die das zugelassene Kokzidiostatikum Meticlorpindol enthalten. Mastkaninchen 2,5 109 5 109 Sauen 5 109 2,5 1010 c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben. c) In der Gebrauchsanweisung sind für den Zusatzstoff und die Vormischung die Lagertemperatur, die Haltbarkeit und die Pelletierstabilität anzugeben." Ferkel 4 Monate 5 109 1 1010 1489 1490 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 34, ausgegeben zu Bonn am 30. Juni 1999 Artikel 2 Änderung der FuttermittelProbenahme- und -Analyse-Verordnung Die Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Februar 1995 (BGBl. I S. 254), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 1. März 1999 (BGBl. I S. 242), wird wie folgt geändert: 1. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die die 5. Richtlinie betreffende Position wird gestrichen. bb) Der abschließende Punkt wird durch ein Semikolon ersetzt und folgende Position wird angefügt: ,,Richtlinie 1999/27/EG der Kommission vom 20. April 1999 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die Bestimmung von Amprolium, Diclazuril und Carbadox in Futtermitteln sowie zur Änderung der Richtlinien 71/250/EWG und 73/46/EWG und zur Aufhebung der Richtlinie 74/203/EWG (ABl. EG Nr. L 118 S. 36) ­ 14. Richtlinie ­." c) Folgender Absatz wird angefügt: ,,(2) Wird eine amtliche Untersuchung zum Nachweis oder zur mengenmäßigen Bestimmung von Bestandteilen tierischen Ursprungs in Futtermitteln mittels mikroskopischer Untersuchung durchgeführt, ist nach der Richtlinie 98/88/EG der Kommission vom 13. November 1998 mit Leitlinien für den mikroskopischen Nachweis und die Schätzung von Bestandteilen tierischen Ursprungs bei der amtlichen Untersuchung von Futtermitteln (ABl. EG Nr. L 318 S. 45) zu verfahren." 2. Die Anlage wird wie folgt geändert: a) Die Positionen ,,Dinitolmid (DOT)", ,,Ethopabat", ,,Menadion (Vitamin K3)", ,,Nicarbazin", ,,Retinol (Vitamin A)", ,,Senföl" und ,,Theobromin" werden gestrichen. b) In der Position ,,Amprolium" wird in Spalte 2 die Angabe ,,5. Richtlinie" durch die Angabe ,,14. Richtlinie" ersetzt. c) Nach der Position ,,Calcium" wird folgende Position eingefügt: 1 2 ,,Carbadox 1 14. Richtlinie". 2 d) Nach der Position ,,Chlor aus Chloriden" wird folgende Position eingefügt: ,,Diclazuril 14. Richtlinie". e) In der Position ,,Stärke" wird in Spalte 2 die Angabe ,,5. Richtlinie (Pankreatin-Methode)" gestrichen. Artikel 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 1999 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 und Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 2 treten am 1. November 1999 in Kraft. Der Bundesrat hat zugestimmt. Bonn, den 25. Juni 1999 Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten In Vertretung Martin Wille