Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1999  Nr. 50 vom 12.11.1999  - Seite 2146 bis 2146 - Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz

300-1
2146 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 12. November 1999 Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz Vom 5. November 1999 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Dem § 4a Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 300-1 veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 25 Nr. 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2970) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: ,,Das Land Berlin kann bestimmen, dass die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen bei einem gemeinsamen Amtsgericht stattfindet, bei diesem mehrere Schöffenwahlausschüsse gebildet werden und deren Zuständigkeit sich nach den Grenzen der Verwaltungsbezirke bestimmt." Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 5. November 1999 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Die Bundesministerin der Justiz Däubler-Gmelin