Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1999  Nr. 59 vom 29.12.1999  - Seite 2624 bis 2625 - Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsgesetz - 3. SGB III-ÄndG)

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2624 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 1999 Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Drittes SGB III-Änderungsgesetz ­ 3. SGB III-ÄndG) Vom 22. Dezember 1999 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch ­ Arbeitsförderung ­ (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 22. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2534), wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe ,,§ 191 Besondere Anspruchsvoraussetzungen" wird durch die Angabe ,,§ 191 (weggefallen)" ersetzt. b) Im Vierten Kapitel Achter Abschnitt Siebter Unterabschnitt wird die Angabe zum Dritten Titel ,,Dritter Titel. Erlöschen des Anspruchs und Anspruchsdauer" durch die Angabe ,,Dritter Titel Erlöschen des Anspruchs" ersetzt. c) Die Angabe ,,§ 197 Anspruchsdauer" wird durch die Angabe ,,§ 197 (weggefallen)" ersetzt. d) Nach der Angabe ,,§ 434a Haushaltssanierungsgesetz" wird die Angabe ,,§ 434b Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch" angefügt. 2. § 80 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung ,,(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 3. § 153 Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 154 Satz 2 wird aufgehoben. 5. § 158 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3. c) Der bisherige Absatz 4a wird Absatz 4 mit der Maßgabe, dass Satz 2 aufgehoben wird. 6. § 162 Satz 3 wird aufgehoben. 7. § 163 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung ,,(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 8. § 190 Abs. 1 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: ,,4. in der Vorfrist Arbeitslosengeld bezogen haben, ohne dass der Anspruch wegen des Eintritts von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt 24 Wochen erloschen ist und". 9. § 191 wird aufgehoben. 10. § 192 Satz 4 wird aufgehoben. 11. Die Überschrift vor § 196 wird wie folgt gefasst: ,,Dritter Titel Erlöschen des Anspruchs". 12. § 196 wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung ,,(1)" wird gestrichen. b) Absatz 2 wird aufgehoben. 13. § 197 wird aufgehoben. 14. § 198 Satz 5 wird aufgehoben. 15. § 200 Abs. 1 Satz 2 wird aufgehoben. 16. § 201 Satz 5 wird aufgehoben. 17. Nach § 434a wird folgender § 434b angefügt: ,,§ 434b Drittes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (1) Haben die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe nach § 191 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 3 oder 4 für einen Zeitraum vom 1. Oktober 1999 bis zum 31. Dezember 1999 vorgelegen, sind bis zum 31. März 2000 § 190 Abs. 1 Nr. 4, §§ 191, 192 Satz 4, § 196 Abs. 2, §§ 197, 198 Satz 5, § 200 Abs. 1 Satz 2, § 201 Satz 5 in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung weiter anzuwenden. In den Fällen des Satzes 1 sind für Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die in der Zeit vom 1. Januar 2000 bis zum 31. März 2000 eine geförderte Maßnahme der beruflichen Weiterbildung oder zur beruflichen Eingliederung Behinderter begonnen haben, bis zum Ende der Maßnahme die §§ 80, 153, 154, 158, 162 und 163 in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung weiter anzuwenden. (2) Für Arbeitslose, die vor dem 1. Januar 2000 eine Beschäftigung im Ausland aufgenommen haben, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 1999 sind § 190 Abs. 1 Nr. 4, § 191 Abs. 4, § 192 Satz 4, § 196 Abs. 2, §§ 197, 198 Satz 5, § 200 Abs. 1 Satz 2, § 201 Satz 5 in der bis zum 31. Dezember 1999 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden." Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. 2625 Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 22. Dezember 1999 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester