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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 1999
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Zweites Gesetz zur Änderung des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
Vom 22. Dezember 1999
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz vom 16. Dezember 1991 (BGBl. I S. 2174), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1840), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 werden die Wörter ,,bis zum 31. Dezember 1999" durch die Wörter ,,bis zum 31. Dezember 2004" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort ,,Straßenbahnen" die Wörter ,, , § 16 Abs. 1 Satz 2 des Bundesfernstraßengesetzes bleibt unberührt" eingefügt. 3. In § 9 Abs. 3 wird der Punkt durch ein Komma ersetzt und folgender Halbsatz angefügt: ,,soweit keine landesrechtlichen Regelungen bestehen." Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 22. Dezember 1999 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Reinhard Klimmt