7400-1
2822
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999
Zehntes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
Vom 22. Dezember 1999
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes Das Außenwirtschaftsgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7400-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242), wird wie folgt geändert: In § 51 wird die Angabe ,,31. Dezember 1999" durch die Angabe ,,31. Dezember 2002" ersetzt. Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann den Wortlaut des Außenwirtschaftsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Artikel 3 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.
Berlin, den 22. Dezember 1999 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Müller