Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  1999  Nr. 61 vom 31.12.1999  - Seite 2823 bis 2839 - Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000)

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2823 Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2000) Vom 22. Dezember 1999 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: §1 Der diesem Gesetz beigefügte, nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 640-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2246), aufgestellte Wirtschaftsplan ­ Teil I des Gesamtplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2000 ­ wird in Einnahmen und Ausgaben auf 13 532 200 000 Deutsche Mark festgestellt. §2 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, zur Deckung von Ausgaben für das Jahr 2000 Kredite in Höhe von 6 363 490 000 Deutsche Mark aufzunehmen. (2) Dem Kreditrahmen nach Absatz 1 wachsen die Beträge zur Tilgung von im Jahr 2000 fällig werdenden Krediten zu, deren Höhe sich aus der Finanzierungsübersicht (Teil II des Gesamtplans) ergibt. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergänzende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken mit einem Vertragsvolumen von höchstens 2 200 000 000 Deutsche Mark abzuschließen. Auf diese Höchstgrenze werden zusätzliche Verträge nicht angerechnet, die Zinsrisiken aus bereits bestehenden Verträgen verringern oder ganz ausschließen. (4) Die in den ERP-Wirtschaftsplangesetzen 1998 und 1999 erteilten Ermächtigungen zur Beschaffung von Geldmitteln im Wege des Kredites bleiben wirksam. §3 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, Kassenverstärkungskredite bis zur Höhe von 20 vom Hundert des in § 1 festgestellten Betrages aufzunehmen. §4 Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes), so bedarf es eines Nachtragswirtschaftsplans nicht, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen Betrag von 5 000 000 Deutsche Mark nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen sind. §5 (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird ermächtigt, mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Freien Berufe bis zum Gesamtbetrag von 450 000 000 Deutsche Mark zu Lasten des ERP-Sondervermögens zu übernehmen. 2824 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 §6 Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und die Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen. §7 Die im Wirtschaftsplan veranschlagten Mittel können unter Einschaltung der Hauptleihinstitute Kreditanstalt für Wiederaufbau, Frankfurt am Main, und Deutsche Ausgleichsbank, Bonn, vergeben werden. §8 Die §§ 2 bis 7 gelten bis zum Tage der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2001 weiter. §9 Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2000 in Kraft. (2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die auf Grund der Ermächtigungen der früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten Leistungen keinen Ersatz erlangt hat. (3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen, soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen und Kosten festgelegt wird. (4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Berlin, den 22. Dezember 1999 Der Bundespräsident Johannes Rau Der Bundeskanzler Gerhard Schröder Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie Müller Der Bundesminister der Finanzen Hans Eichel Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2825 Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2000 Teil I: Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Teil II: Teil III: Anlage: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 1998 Teil I Wirtschaftsplan nach § 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1992 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen 2826 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Kap. 1 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2000 1 000 DM Betrag für 1999 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1998 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben Die in den Titeln 862 01 und 862 02 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe von Einzelrichtlinien von den Hauptleihinstituten vergeben. 862 01-691 Finanzierungshilfen zur Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . fällig im Jahr 2001 1 889 600 000 DM 8 550 000 9 900 000 10 185 208 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 862 02-330 Finanzierungshilfen an private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft zur Förderung von Investitionen für Umweltschutz und Energieeinsparung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 845 000 000 DM 420 000 000 DM 425 000 000 DM 2 100 000 2 700 000 2 911 336 Die Ausgaben bei Tit. 862 01 und 862 02 sind gegenseitig deckungsfähig. 681 02-029 Gewährung von Stipendien an Studenten und junge Wissenschaftler sowie langfristige Förderung des deutsch/ jüdisch-amerikanischen Jugendaustausches Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . davon fällig: Jahr 2001 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2002 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2003 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Jahr 2004 bis zu . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Ausgaben sind übertragbar. 11 000 000 DM 4 000 000 DM 3 000 000 DM 2 000 000 DM 2 000 000 DM 5 000 10 000 11 490 681 03-029 7 000 ­­ ­­ Gesamtausgaben 10 662 000 12 610 000 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 12 000 10 650 000 10 662 000 10 000 12 600 000 12 610 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2827 Investitionsfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 862 01 Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Leistungsfähigkeit und -steigerung mittelständischer Unternehmen dienen. Die Mittel sollen vorrangig Antragstellern aus den neuen Bundesländern zugute kommen, ohne dass jedoch wichtige Förderaufgaben in den alten Bundesländern vernachlässigt werden. Im Einzelnen sind vorgesehen für: a) Vorhaben in regionalen Fördergebieten und Aufbauinvestitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 600 Mio DM b) Existenzgründungen ­ Eigenkapitalhilfeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . 1 700 Mio DM ­ Existenzgründungsdarlehensprogramm . . . . . 2 500 Mio DM c) mittelständische Bürgschaftsbanken sowie Refinanzierung privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Ausbildungsplätzeprogramm . . . . . . . . . . . . . . . . d) Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe. e) Langfristige Finanzierungen marktnaher Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Zu Tit. 862 02 Es können Darlehen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung sowie zur Reduzierung von Lärm, Geruch und Erschütterungen in Betrieben der gewerblichen Wirtschaft, b) Errichtung und Einrichtung von Anlagen der Abfallwirtschaft, c) Bau von Abwasserreinigungsanlagen, d) Maßnahmen zur Energieeinsparung, rationellen Energieverwendung bzw. zum Einsatz regenerativer Energien. Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen dürfen auch für umweltfreundliche Produktionsanlagen verwendet werden. 845 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. Zu Tit. 681 02 Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 4 Mio DM auf Stipendienprogramme, und zwar ­ 2,0 Mio DM auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein einjähriger Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird, ­ 1,6 Mio DM auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen, ­ 400 000 DM zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program's. Darüber hinaus können in diesem Zusammenhang auch die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial für Universitäten in Mittel-, Ostund Südosteuropa, der befristete Aufenthalt deutscher Hochschullehrer an Universitäten dieser Länder sowie Kosten der Evaluierung der genannten Stipendienpogramme finanziert werden. 1 Mio DM des Baransatzes entfällt auf das deutsch/jüdisch-amerikanische Begegnungsprogramm, mit dem jungen amerikanischen Juden die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgern zu machen. Dieses Programm ist langfristig angelegt. Es wird seit 1999 von dem BayerischAmerikanischen Zentrum im Amerika-Haus München unter dem Namen ,,Bridge of Understanding ­ The Jewish Experience of Modern Germany" durchgeführt. Zu Tit. 681 03 Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegung. Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet ein Interministerieller Ausschuß im Einvernehmen mit dem Unterausschuß des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages ,,ERP-Wirtschaftspläne". Außer dem Baransatz von 7 Mio DM sind bei diesem Titel Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 11 Mio DM, fällig in den Jahren 2001 bis 2004, veranschlagt, um Zuschusszusagen für kommende Jahre geben zu können. 200 Mio DM 150 Mio DM e) Innovationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 400 Mio DM Wenn es die Mittelnachfrage erfordert, können Verschiebungen zwischen den einzelnen Bereichen vorgenommen werden. Entsprechend der vorstehenden Aufteilung können Finanzierungshilfen für folgende Zwecke gewährt werden: a) Investitionen mittelständischer Unternehmen in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den alten Bundesländern und Berlin (West), soweit diese Unternehmen nicht Mittel aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 09 02 Titel 882 82) erhalten, sowie allgemeine Aufbauinvestitionen bestehender mittelständischer Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen. 520 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. b) Existenzgründungen mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Im Rahmen des Eigenkapitalhilfeprogramms werden zinsverbilligte, persönliche Darlehen an natürliche Personen gewährt. Die Darlehen dienen der Gründung und Festigung einer selbständigen Existenz auch im Zuge der Privatisierung und Reprivatisierung. Auch Existenzgründungen Freier Berufe können gefördert werden. Die Darlehen haben Eigenkapitalfunktion, da sie ­ abgesehen von der persönlichen Haftung ­ vom Existenzgründer nicht abgesichert zu werden brauchen und im Konkursfall unbeschränkt haften. Zur Aufrechterhaltung des eigenkapitalersetzenden Charakters der Eigenkapitalhilfedarlehen muss der Bund den Banken gegenüber für Ausfälle Bürgschaften übernehmen. Hierfür zahlen Darlehensnehmer und das ERP-Sondervermögen eine nach dem Prinzip der Selbstfinanzierung berechnete Gebühr an Einzelplan 32 des Bundeshaushaltes. Die Ausfälle aus den Bürgschaften werden aus dem Einzelplan 32 geleistet. Diese Erläuterung ist verbindlich. Im Rahmen des Existenzgründungsdarlehensprogramms können auch Existenzgründungen Freier Berufe (mit Ausnahme der Heilberufe) gefördert werden. 1 369,6 Mio DM sind auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt. c) Refinanzierungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften, um mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital zu erleichtern, sowie ERP-Darlehen an mittelständische Bürgschaftsbanken zur Übernahme von Bürgschaften bei der Kreditaufnahme mittelständischer Unternehmen und Angehöriger Freier Berufe. 2828 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Kap. 2 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2000 1 000 DM Betrag für 1999 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1998 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben Die in Titel 866 01 veranschlagten Mittel werden nach Maßgabe einer Richtlinie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben. 866 01-023 Finanzierungshilfe für Lieferungen und Leistungen in Entwicklungsländer (Exportfonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verpflichtungsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 000 000 DM fällig im Jahr 2003 350 000 400 000 268 997 Gesamtausgaben 350 000 400 000 Abschluss Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 350 000 400 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2829 Exportfinanzierung Erläuterungen 6 Zu Tit. 866 01 Die Darlehen, die teilweise auf Grund früherer Verpflichtungsermächtigungen zugesagt sind, dienen der Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern in Entwicklungsländer. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau verstärkt die ERP-Darlehen im Verhältnis 1 : 3 mit Mitteln, die sie auf dem Geld- und Kapitalmarkt beschafft. Der auf Grund früherer Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau bestehende Exportfonds I (Einzelheiten vgl. dazu ERP-Wirtschaftsplangesetz 1981 ­ BGBl. I S. 745 ­ Erläuterungen zu Kap. 3 Tit. 866 01) in Höhe von ursprünglich 500 000 000 DM wird schrittweise an das ERP-Sondervermögen zurückgezahlt. Die Titelansätze im Exportfonds sind entsprechend angepasst, um eine Förderung wie bisher zu gewährleisten. 2830 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Kap. 3 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2000 1 000 DM Betrag für 1999 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1998 1 000 DM 5 2 3 Ausgaben 531 01-013 671 01-680 575 01-928 870 01-680 Kosten zur Durchführung von Veröffentlichungen und Untersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bearbeitungsgebühren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verzinsung der Kredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Inanspruchnahme aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 3 000 200 2 507 000 10 000 2 520 200 2 500 200 3 015 500 8 000 3 026 200 952 5 2 499 441 1 156 Abschluss Sächliche Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Ausgaben für Investitionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamtausgaben 3 200 2 507 000 10 000 2 520 200 2 700 3 015 500 8 000 3 026 200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2831 Sonstige Ausgaben Erläuterungen 6 Zu Tit. 531 01 Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme finanziert werden, die mit der Verwaltung des ERP-Sondervermögens in Zusammenhang stehen. Hierzu gehört die jährliche ERP-Broschüre, in der über Tätigkeit und Progamme des ERP-Sondervermögens berichtet wird. Ferner können aus dem Ansatz Ausgaben geleistet werden, die im Zusammenhang mit dem jährlichen ERP-Wirtschaftsplangesetz entstehen. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z.B. Seminare, Workshops, Tagungen u. ä.), aus denen Erkenntnisse für die Fortentwicklung der ERP-Programme gewonnen werden können. Zu Tit. 671 01 Veranschlagt sind zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z.B. wenn das ERP-Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Hauptleihinstituten die Weiterverfolgung der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist) sowie die Gebühren, die für die Übernahme und Verwaltung von in den Vorjahren übernommenen Beteiligungen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms Berlin und für die Bearbeitung von in den Vorjahren gewährten Krediten zu erleichterten Bedingungen an die Weberbank Berliner Industriebank KGaA zu zahlen sind. Aus dem Ansatz können auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten gezahlt werden. Zu Tit. 575 01 Der Betrag ist für die Verzinsung der am Kapitalmarkt aufgenommenen Kredite vorgesehen. Aus diesem Ansatz können auch Disagiokosten gezahlt werden. Zu Tit. 870 01 Der Betrag ist für Inanspruchnahmen aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen vorgesehen. Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 5 des jeweiligen ERP-Wirtschaftsplangesetzes. Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 1998 114,3 Mio DM. 2832 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Kap. 4 Titel und Funktion 1 Zweckbestimmung Betrag für 2000 1 000 DM Betrag für 1999 1 000 DM 4 Ist-Ergebnis 1998 1 000 DM 5 2 3 Einnahmen 119 02-680 119 99-680 121 02-691 141 01-680 141 02-680 162 01-691 162 03-872 182 01-691 325 02-928 331 02-680 Stundungs-, Verzugszinsen u.a. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vermischte Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vergütungen für die Übernahme von Gewährleistungen . . . . . Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus Gewährleistungen Zinsen aus Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tilgung von Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Einnahmen aus Krediten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt für Kredite für Investitionen in den neuen Bundesländern . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 1 000 1 000 1 600 10 200 2 113 400 250 000 4 801 500 6 363 490 0 13 532 200 1 000 1 000 1 600 10 200 2 136 000 150 000 5 150 600 8 045 790 550 000 16 036 200 4 2 599 1 374 0 627 2 124 583 426 385 12 897 301 498 503 220 000 Abschluss Verwaltungseinnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Übrige Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gesamteinnahmen 3 600 13 528 600 13 532 200 3 600 16 032 600 16 036 200 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2833 Einnahmen Erläuterungen 6 Zu Tit. 119 99 Hierbei handelt es sich insbesondere um Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen. Der Betrag ist geschätzt. Zu Tit. 121 02 Veranschlagt sind Erträge aus Beteiligungen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung der Weberbank Berliner Industriebank KGaA. Zu Tit. 141 01 Für die Übernahme von Gewährleistungen ist grundsätzlich eine Vergütung an das ERP-Sondervermögen zu zahlen. Zu Tit. 162 01 Veranschlagt sind Zinsen aus der Gewährung von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 793 200 000 DM b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . 1 293 000 000 DM 25 400 000 DM 1 800 000 DM 2 113 400 000 DM Zu Tit. 162 03 Veranschlagt sind Zinsen aus Guthaben des ERP-Sondervermögens. Zu Tit. 182 01 Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen: a) Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . b) Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . c) Weberbank Berliner Industriebank KGaA . . . . . . . . . . . . . d) Sonstige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 066 300 000 DM 2 625 000 000 DM 101 200 000 DM 9 000 000 DM 4 801 500 000 DM Zu Tit. 325 02 Nach § 2 Abs. 1 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden. Die Veranschlagung der NettoKreditaufnahme entspricht der Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2 BHO (vgl. im übrigen Finanzierungsübersicht Teil II Nr. 4). Die Mittel aus der Kreditaufnahme dienen der Gewährung von Krediten insbesondere für Investitionen in den neuen Bundesländern. Zu Tit. 331 02 Dem ERP-Sondervermögen wurden im Zuge der deutschen Vereinigung Zinszuschüsse aus dem Bundeshaushalt zur Finanzierung der Kreditgewährung für Investitionen in den neuen Ländern in einem Gesamtumfang von rd. 9,4 Mrd. DM zugesagt und auf die einzelnen Jahre bis 2009 verteilt. Für das Jahr 2000 sind keine Zuschüsse vorgesehen. 2834 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Abschluss davon entfallen auf Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben sächliche Ausgaben 1 000 DM Zinskosten 1 000 DM Zuweisungen und Zuschüsse 1 000 DM Investitionen 1 000 DM 1 000 DM 1 000 DM 1 2 3 4 Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung . . . . Sonstige Ausgaben . . . Einnahmen . . . . . . . . . . 13 532 200 13 532 200 10 662 000 350 000 2 520 200 3 200 2 507 000 12 000 10 650 000 350 000 10 000 13 532 200 3 200 2 507 000 12 000 11 010 000 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2835 Anlage Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen a) Bis einschl. 31. 12. 1998 eingegangene Verpflichtungen fällig ab 2000 b) VE 1999 c) VE 2000 davon fällig Kapitel, Titel (Titelgr.) sowie Zweckbestimmung (stichwortartig) Ausgabensoll 1999 2000 2001 2002 2003 ff. in Mio DM 1 2 3 4 5 6 7 Kap. 1 862 01 Mittelständische Unternehmen . . . . . . 9 900,0 a) b) c) a) b) c) -- 1 889,6 1 889,6 420,0 825,0 845,0 -- 1 889,6 -- 420,0 425,0 -- -- -- 1 889,6 -- 400,0 420,0 -- -- -- -- -- 425,0 -- -- -- -- -- -- 862 02 Umweltschutz und Energieeinsparung 2 700,0 681 02 Gewährung von Stipendien, Förderung transatlantischer Beziehungen . . . . . . 10,0 a) b) c) -- 10,0 -- ­­ 4,0 -- ­­ 3,0 ­­ ­­ 2,0 ­­ -- 1,0 ­­ 681 03 Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung . . . . . a) b) c) -- -- 11,0 ­­ ­­ -- ­­ ­­ 4,0 ­­ ­­ 3,0 -- ­­ 4,0 Kap. 2 866 01 Finanzierungshilfe für Lieferungen in Entwicklungsländer. . . . . . . . . . . . . . 400,0 a) b) c) b) c) 275,0 105,0 140,0 2 829,6 2 885,6 140,0 -- -- 2 318,6 -- 135,0 -- ­­ 403,0 2 313,6 -- 105,0 -- 107,0 428,0 -- -- 140,0 1,0 144,0 Summe 2836 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Teil II Finanzierungsübersicht Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2000 1 000 DM 1999 Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 532 200 16 036 200 7 168 710 7 990 410 6 363 490 8 045 790 Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.2 Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . Saldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5. Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6. Finanzierungssaldo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 145 490 2 782 000 6 363 490 -- 6 363 490 11 233 790 3 188 000 8 045 790 -- 8 045 790 Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2837 Teil III Kreditfinanzierungsplan Teil I ERP-Sondervermögen Betrag für 2000 1 000 DM 1999 1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1 langfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.2 kurzfristig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 1. 2. Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1 Tilgung langfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.2 Tilgung kurzfristiger Schulden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Summe 2. 2 300 000 482 000 2 782 000 2 738 000 450 000 3 188 000 8 000 000 1 145 490 9 145 490 10 000 000 1 233 790 11 233 790 3. Saldo aus 1. und 2. im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kreditmarkt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 363 490 8 045 790 2838 Anlage Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 Nachweisung des ERP-Sondervermögens 1. Zusammenstellung der Vermögenswerte und Verpflichtungen Aktiva: Stand am 31. 12. 1998 DM A. Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Darlehensforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sonstige Forderungen 1. Zins-, Provisions- und Gewinnertragsforderungen . . . . . . . . . . . . . . 2. Tilgungsforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Regressforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Beteiligungen 1. Kreditanstalt für Wiederaufbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Deutsche Ausgleichsbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Weberbank Berliner Industriebank KGaA ­ Genussrechtskapital ­ 4. Beteiligung an Berliner Unternehmen im Rahmen des Eigenkapitalfinanzierungsprogramms . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 000 000,00 532 900 000,00 40 000 000,00 400 000,00 57 849 493 015,26 15 928 603,04 240 193 921,83 3 494 508,41 7 903 469 321,43 49 023 106 660,55 Stand am 31. 12. 1997 DM 7 603 648 247,26 48 555 547 869,87 18 681 009,92 255 174 435,06 3 494 508,41 90 000 000,00 532 900 000,00 40 000 000,00 400 000,00 57 099 846 070,52 2. Ausfälle im Haushaltsjahr 1998 Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Zinsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 625 906 DM 0 DM 1 156 315 DM 4 782 221 DM Bundesgesetzblatt Jahrgang 1999 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 1999 2839 nach dem Stand vom 31. Dezember 1998 Passiva: Stand am 31. 12. 1998 DM A. Vermögensbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 789 433 697,61 34 060 059 317,65 Stand am 31. 12. 1997 DM 23 530 506 810,11 33 569 339 260,41 57 849 493 015,26 57 099 846 070,52 Verpflichtungen aus Gewährleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 310 827,33 149 453 255,64