806-21-1-295
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 23. Oktober 2017
3565
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Vom 16. Oktober 2017
Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 436 Nummer 1 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Artikel 1 Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Die Anlage der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2612) wird wie folgt geändert: 1. In der laufenden Nummer 9.1 wird in Spalte 3 Buchstabe d wie folgt gefasst: ,,d) betriebliche Möglichkeiten zur Umsetzung von Kundenwünschen prüfen und Kunden informieren, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen". 2. In der laufenden Nummer 13.2 wird in Spalte 3 Buchstabe b wie folgt gefasst: ,,b) An- und Abfahrtsvorgänge an Haltestellen kundenfreundlich gestalten, dabei Belange spezieller Personengruppen, insbesondere von mobilitätseingeschränkten Personen, berücksichtigen".
Artikel 2
Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 16. Oktober 2017 Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie In Vertretung Rainer Baake