Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2021  Nr. 20 vom 07.05.2021  - Seite 865 bis 865 - Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung

806-22-1-123
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 20, ausgegeben zu Bonn am 7. Mai 2021 865 Erste Verordnung zur Änderung der Bankkaufleuteausbildungsverordnung Vom 30. April 2021 Auf Grund des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung: Artikel 1 § 6 Absatz 2 der Bankkaufleuteausbildungsverordnung vom 5. Februar 2020 (BGBl. I S. 121) wird wie folgt gefasst: ,,(2) Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 findet am Ende der Berufsausbildung statt. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 der Abschlussprüfung spätestens vier Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 der Abschlussprüfung stattfinden. Den jeweiligen Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest." Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. April 2021 Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie In Vertretung Nussbaum