660-3660-4
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 86, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2021
5247
Gesetz
zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Vom 20. Dezember 2021
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundes
rates das folgende Gesetz beschlossen:
aa) In Satz 1 wird die Angabe ,,31. Dezember
2021" durch die Angabe ,,30. Juni 2022" er
setzt.
Artikel 1
bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
,,Anträge nach § 20 Absatz 1 Satz 1 können
bis zum 30. April 2022 gestellt werden."
Änderung des
Stabilisierungsfondsgesetzes
Das Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober
2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 7 Ab
satz 9 des Gesetzes vom 12. Mai 2021 (BGBl. I S. 990)
geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 3e Absatz 1 Satz 1 werden nach den Wörtern
,,Für die Kosten, die der Finanzagentur oder der An
stalt" die Wörter ,,in Ausübung der Aufgaben nach
diesem Gesetz oder" eingefügt und wird die Angabe
,,nach den §§ 6 bis 8a oder" gestrichen.
2. In § 19 Absatz 2 wird jeweils die Angabe ,,Satz 2"
gestrichen.
3. In § 21 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,400" durch
die Angabe ,,100" und die Angabe ,,31. Dezember
2021" durch die Angabe ,,30. Juni 2022" ersetzt.
4. In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,100" durch
die Angabe ,,50" ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Angabe ,,31. Dezember
2021" durch die Angabe ,,30. Juni 2022" ersetzt.
Artikel 2
Änderung des
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
Das Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsge
setz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982, 1986),
das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzes
vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2773) geändert wor
den ist, wird wie folgt geändert:
1. In § 7d Satz 2 wird die Angabe ,,31. Dezember
2021" durch die Angabe ,,30. Juni 2022" ersetzt.
2. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe ,,31. Dezem
ber 2021" durch die Angabe ,,30. Juni 2022" ersetzt.
Artikel 3
5. § 26 wird wie folgt geändert:
Inkrafttreten
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.
Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 20. Dezember 2021
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Der Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner