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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 2, ausgegeben zu Bonn am 19. Januar 2022
Berichtigung
der Bekanntmachung der Neufassung
des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Vom 12. Januar 2022
In der Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittel
gesetzbuches vom 15. September 2021 (BGBl. I S. 4253) ist die Neufassung
wie folgt zu berichtigen:
1. In § 39a Absatz 4 sind die Wörter ,,Absätze 1 oder 2" durch die Wörter ,,Ab
sätze 1 und 2" zu ersetzen.
2. § 42 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 erhält folgende Textstruktur:
,,2. zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung
a) die in Nummer 1 bezeichneten Grundstücke, Betriebsräume und
Räume auch außerhalb der dort genannten Zeiten zu betreten,
b) Wohnräume der nach Nummer 5 zur Auskunft Verpflichteten zu be
treten;
das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des
Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt;".
3. In § 46 Absatz 2 müssen die Sätze 2 und 3 wie folgt lauten:
,,In Rechtsverordnungen nach
1. Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a können Art, Form und Umfang der Buch
führung und die Dauer der Aufbewahrung von Unterlagen,
2. Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b können Art, Form, Inhalt, Erteilung, Ver
wendung und Aufbewahrung von Begleitpapieren,
3. Satz 1 Nummer 2 können
a) Art, Form und Umfang der Nachweise und die Dauer ihrer Aufbewah
rung,
b) Art, Form und Umfang der Informationen und zu welchem Zeitpunkt
und auf welche Art und Weise diese anderen Betrieben oder den zu
ständigen Behörden zur Verfügung zu stellen sind,
näher geregelt werden. In Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 6 kann
bestimmt werden, dass
1. Unternehmen und Betriebe, die bestimmte Erzeugnisse herstellen, be
handeln oder in den Verkehr bringen, anzuzeigen sind,
2. die zuständige Behörde für die Durchführung des Anzeigeverfahrens, ein
schließlich einer Weiterleitung von Anzeigen an die zuständigen Behör
den der Länder und das Bundesministerium, das Bundesamt für Verbrau
cherschutz und Lebensmittelsicherheit ist."
Bonn, den 12. Januar 2022
Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft
Im Auftrag
Christian Bobbert