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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2022
Berichtigung
der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
Vom 26. Juli 2022
In der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung
vom 1. März 2022 (BGBl. I S. 220) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:
1. § 17 ist wie folgt zu berichtigen:
a) In Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 ist das Wort ,,befindet" durch das Wort
,,befinden" zu ersetzen.
b) In Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 sind die Wörter ,,vom Hundert" durch die
Angabe ,,v. H." zu ersetzen.
c) In Absatz 2 Satz 2 ist die Angabe ,,vom Hundert" durch die Angabe ,,v. H."
zu ersetzen.
2. In § 18 Absatz 1 sind die Wörter ,,höchst zulässigen" durch das Wort
,,höchstzulässigen" zu ersetzen.
3. In § 21 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter ,,der hinteren Eichmarke" durch die
Wörter ,,den hinteren Eichmarken" zu ersetzen.
4. In § 31 Absatz 1 Satz 5 ist das Wort ,,zur" durch das Wort ,,zu" zu ersetzen.
5. § 32 Absatz 2 ist wie folgt zu berichtigen:
a) Die Wörter ,,zugrunde zu legen" sind durch die Wörter ,,zugrundezulegen"
zu ersetzen.
b) Im ersten Anstrich wird nach der Angabe ,,0,35" ein Komma angefügt.
6. In § 36 Absatz 3 ist das Wort ,,Schiffseichamtes" durch das Wort ,,Schiff
eichamtes" zu ersetzen.
7. In § 38 Absatz 4 Satz 4 sind die Wörter ,,bekannt gemacht" durch das Wort
,,bekanntgemacht" zu ersetzen.
8. In § 40 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter ,,bekannt gemacht" durch das Wort
,,bekanntgemacht" zu ersetzen.
9. Im Inhaltsverzeichnis der Anlagen zur Verordnung über die Eichung von
Binnenschiffen (BinSchEO) ist nach jeder Nummer der Aufzählung der An
lage ein Doppelpunkt anzufügen.
Berlin, den 26. Juli 2022
Bundesministerium
für Digitales und Verkehr
Im Auftrag
Barbara Schäfer