Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2022  Nr. 29 vom 15.08.2022  - Seite 1384 bis 1384 - Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung

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1384 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 29, ausgegeben zu Bonn am 15. August 2022 Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung Vom 26. Juli 2022 In der Bekanntmachung der Neufassung der Binnenschiffseichordnung vom 1. März 2022 (BGBl. I S. 220) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen: 1. § 17 ist wie folgt zu berichtigen: a) In Absatz 1 Nummer 1 Satz 1 ist das Wort ,,befindet" durch das Wort ,,befinden" zu ersetzen. b) In Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 sind die Wörter ,,vom Hundert" durch die Angabe ,,v. H." zu ersetzen. c) In Absatz 2 Satz 2 ist die Angabe ,,vom Hundert" durch die Angabe ,,v. H." zu ersetzen. 2. In § 18 Absatz 1 sind die Wörter ,,höchst zulässigen" durch das Wort ,,höchstzulässigen" zu ersetzen. 3. In § 21 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter ,,der hinteren Eichmarke" durch die Wörter ,,den hinteren Eichmarken" zu ersetzen. 4. In § 31 Absatz 1 Satz 5 ist das Wort ,,zur" durch das Wort ,,zu" zu ersetzen. 5. § 32 Absatz 2 ist wie folgt zu berichtigen: a) Die Wörter ,,zugrunde zu legen" sind durch die Wörter ,,zugrundezulegen" zu ersetzen. b) Im ersten Anstrich wird nach der Angabe ,,0,35" ein Komma angefügt. 6. In § 36 Absatz 3 ist das Wort ,,Schiffseichamtes" durch das Wort ,,Schiff eichamtes" zu ersetzen. 7. In § 38 Absatz 4 Satz 4 sind die Wörter ,,bekannt gemacht" durch das Wort ,,bekanntgemacht" zu ersetzen. 8. In § 40 Absatz 2 Satz 2 sind die Wörter ,,bekannt gemacht" durch das Wort ,,bekanntgemacht" zu ersetzen. 9. Im Inhaltsverzeichnis der Anlagen zur Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen (BinSchEO) ist nach jeder Nummer der Aufzählung der An lage ein Doppelpunkt anzufügen. Berlin, den 26. Juli 2022 Bundesministerium für Digitales und Verkehr Im Auftrag Barbara Schäfer