1134-17-2
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022
Erlass
über die Genehmigung der Stiftung
und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen
Vom 1. September 2022
Auf Grund des § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehren
zeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, ver
öffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 14 der Verordnung
vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, ordne ich an:
Artikel 1
Ich genehmige den in der Anlage wiedergegebenen Gemeinsamen Erlass
der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der Bundesministerin der Ver
teidigung und des Bundesministers für Digitales und Verkehr über die Stiftung
der Einsatzmedaille ,,Fluthilfe 2021".
Artikel 2
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 1. September 2022
Der Bundespräsident
Steinmeier
Der Bundeskanzler
Olaf Scholz
Die Bundesministerin
des Innern und für Heimat
Nancy Faeser
Die Bundesministerin der Verteidigung
Christine Lambrecht
Der Bundesminister
für Digitales und Verkehr
Volker Wissing
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022
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Anlage
Gemeinsamer Erlass
der Bundesministerin des Innern und für Heimat,
der Bundesministerin der Verteidigung
und des Bundesministers für Digitales und Verkehr
über die Stiftung der Einsatzmedaille ,,Fluthilfe 2021"
Vom 3. August 2022
Artikel 1
Stiftung
Als Dank und in Anerkennung für besonders auf
opferungsvolle Hilfe bei der Rettung von Menschen
leben, Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von
Schäden anlässlich der Hochwasserereignisse im Juli
2021 in der Bundesrepublik Deutschland stiften die
Bundesministerin des Innern und für Heimat, die Bun
desministerin der Verteidigung und der Bundesminister
für Digitales und Verkehr für haupt- und ehrenamtliche
Einsatzkräfte des Technischen Hilfswerkes, Angehö
rige der Bundespolizei, der Bundeswehr, des Bundes
kriminalamtes, des Bundesamtes für Bevölkerungs
schutz und Katastrophenhilfe, des Bundesamtes für
Güterverkehr, der Bundesanstalt für Gewässerkunde
und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes sowie für Dritte aufgrund ihrer besonderen
Verdienste in der Zusammenarbeit mit den Bundes
kräften die
Einsatzmedaille ,,Fluthilfe 2021".
Artikel 2
Gestaltung
(1) Das Ehrenzeichen hat die Form einer runden,
silberfarbenen Medaille. Auf der Vorderseite ist der
Bundesadler dargestellt. Der obere Teil der Vorderseite
trägt die Angabe ,,Fluthilfe 2021". Auf der Rückseite ist
der Umriss der Bundesrepublik Deutschland abgebil
det, darin zwei von Südwest und Nordost aufeinander
gerichtete Hände. Der obere Teil der Rückseite trägt
die Worte ,,Dank und Anerkennung", der untere Teil
der Rückseite die Worte ,,Bundesrepublik Deutsch
land". Der dunkelblaue Mittelteil des Medaillenbandes
ist beidseitig von den Bundesfarben schwarz-rot-gold
eingefasst.
(2) Die verkleinerte Form und der Bandsteg tragen
die Farben des Medaillenbandes mit aufgesetzter ver
kleinerter Vorderseite der Medaille.
Artikel 3
Verleihung und Trageweise
(1) Das Ehrenzeichen verleiht
die Bundesministerin des Innern und für Heimat an
haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte des Techni
schen Hilfswerkes, Angehörige der Bundespolizei,
des Bundeskriminalamtes, des Bundesamtes für Be
völkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie an
Dritte, die mit dem Technischen Hilfswerk, der Bun
despolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundes
amt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
zusammengearbeitet haben,
die Bundesministerin der Verteidigung an Angehö
rige der Bundeswehr, an Angehörige ausländischer
Streitkräfte sowie an Dritte, die mit der Bundeswehr
und den ausländischen Streitkräften zusammenge
arbeitet haben,
der Bundesminister für Digitales und Verkehr an An
gehörige des Bundesamtes für Güterverkehr, der
Bundesanstalt für Gewässerkunde und der Wasser
straßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
sowie an Dritte, die mit den vorgenannten Behörden
zusammengearbeitet haben.
(2) Das Ehrenzeichen wird für mindestens einen
ganztägigen Einsatz vor Ort, beginnend mit dem 14. Juli
2021, im Hochwasser- und Flutkatastrophengebiet in
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie in Bayern
und Sachsen verliehen. In begründeten Ausnahmefäl
len sind Abweichungen zulässig.
(3) Als sichtbares Zeichen der allgemeinen Anerken
nung kann das Ehrenzeichen, die Verkleinerung oder
der Bandsteg an der linken Brustseite getragen wer
den.
(4) Die Ausgezeichneten erhalten neben dem Ehren
zeichen eine Verleihungsurkunde mit der Unterschrift
der Bundesministerin des Innern und für Heimat, der
Bundesministerin der Verteidigung oder des Bundes
ministers für Digitales und Verkehr und dem großen
Bundessiegel. Für die Verleihungsurkunde gilt das
Muster der Anlage.
(5) Die Ehrenzeichen gehen in das Eigentum der
Ausgezeichneten über.
Artikel 4
Vorschlagsberechtigung
(1) Für die Angehörigen der Bundespolizei sind die
Präsidenten der Bundespolizeidirektionen und der Prä
sident des Bundespolizeipräsidiums, für die hauptund ehrenamtlichen Einsatzkräfte des Technischen
Hilfswerkes die Landesbeauftragten der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk über den Präsidenten der Bun
desanstalt Technisches Hilfswerk, für Angehörige des
Bundeskriminalamtes der Präsident des Bundeskrimi
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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022
nalamtes und für Angehörige des Bundesamtes für Be
völkerungsschutz und Katastrophenhilfe der Präsident
des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Kata
strophenhilfe vorschlagsberechtigt. Die Vorschlagsbe
rechtigung für Dritte, die mit Angehörigen oder Einsatz
kräften nach Satz 1 zusammengearbeitet haben, rich
tet sich nach den Vorgaben des Satzes 1. Vorschläge
für Dritte stimmen die Vorschlagsberechtigten unterei
nander ab.
(2) Für die Angehörigen der Bundeswehr sind für
den Auszeichnungsvorschlag von Soldatinnen und
Soldaten die nächsten Disziplinarvorgesetzten, von zi
vilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die vergleich
baren Vorgesetzten vorschlagsberechtigt. Die Vor
schlagsberechtigung für Angehörige ausländischer
Streitkräfte und für Dritte richtet sich nach den Vor
gaben des Satzes 1.
(3) Für die Angehörigen des Bundesamtes für Gü
terverkehr ist der Präsident oder die Präsidentin des
Bundesamtes für Güterverkehr, für die Angehörigen
der Bundesanstalt für Gewässerkunde die Direktorin
und Professorin der Bundesanstalt für Gewässerkunde
und für die Angehörigen der Wasser- und Schifffahrts
verwaltung des Bundes der Präsident der General
direktion Wasserstraßen und Schifffahrt vorschlags
berechtigt. Die Vorschlagsberechtigung für Dritte
richtet sich nach den Vorgaben des Satzes 1.
(4) Die Vorschlagsberechtigten prüfen selbst, ob die
Verleihungsvoraussetzungen erfüllt sind. In Zweifelsfäl
len kann wohlwollend verfahren werden.
Artikel 5
Verfahren
(1) Die Verleihungsvorschläge sind dem Bundes
ministerium des Innern und für Heimat, dem Bundes
ministerium der Verteidigung (Referat P I 2 für Dritte,
dem Leitungsstab Protokoll für Angehörige auslän
discher Streitkräfte auf dem Dienstweg) oder dem
Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit An
gaben zu
1. Amtsbezeichnung/Dienstgrad,
2. Name/Vorname
(gegebenenfalls
Grad/Titel mit Fachrichtung),
akademischer
3. Geburtsdatum/Personenkennziffer,
4. Dienststelle/Einheit (gegebenenfalls Wohnanschrift)
in Listenform bis spätestens 30. Juli 2023 zuzuleiten.
Die Verleihungsvorschläge für Angehörige der Bundes
wehr sind über das Anforderungstool Orden und
Ehrenzeichen der Bundeswehr im Personalwirtschafts
system zu stellen. Alle Vorgänge zur Verleihung des
Ehrenzeichens sind vertraulich zu behandeln.
(2) Die Verleihung wird nach Maßgabe der Listen
gemäß Absatz 1 durch jeweiligen Erlass der Bundes
ministerin des Innern und für Heimat, der Bundesminis
terin der Verteidigung oder des Bundesministers für
Digitales und Verkehr vollzogen.
(3) Die Namen der Ausgezeichneten werden den
Vorschlagsberechtigten unter Beifügung der Ehrenzei
chen und der Verleihungsurkunden mitgeteilt. Diese
veranlassen die Aushändigung der Auszeichnung in
würdiger Form.
Berlin, den 3. August 2022
Die Bundesministerin
des Innern und für Heimat
Nancy Faeser
Die Bundesministerin der Verteidigung
Christine Lambrecht
Der Bundesminister
für Digitales und Verkehr
Volker Wissing
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 33, ausgegeben zu Bonn am 26. September 2022
Im Namen der
Bundesrepublik Deutschland
verleihe ich
als Dank und in Anerkennung für besonders aufopferungsvolle
Hilfe bei der Rettung von Menschenleben,
Abwehr von Gefahren und der Beseitigung von
Schäden anlässlich der Hochwasserereignisse
im Juli 2021
die
Einsatzmedaille ,,Fluthilfe 2021"
Berlin, den
Bonn, den
Bundesministerin des Innern und für Heimat/der Verteidigung/
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Prägesiegel
(Großes Bundessiegel)
Faksimile (Unterschrift)
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Fluthilfemedaille 2021
Vorderseite
Rückseite