Bundesgesetzblatt  Bundesgesetzblatt Teil I  2009  Nr. 69 vom 14.10.2009  - Seite 3557 bis 3578 - Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung

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Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3557 Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung Vom 7. Oktober 2009 Die Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2134) ist wie folgt zu berichtigen: Die Anlagen 1 und 2 im Anhang sind durch die folgenden Anlagen zu ersetzen: 3558 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 ,,Anlage 1 zu Artikel 1 Nummer 4 An das Amtsgericht-Familiengericht PLZ, Ort 1 Raum für Geschäftsnummer des Gerichts 2 Antragsgegner / in ­ Bitte beachten Sie die Hinweise in dem Merkblatt zu diesem Formular ­ 3 Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Es sind A Ergänzungsblätter beigefügt. Elternteil, im eigenen Namen Ergänzungsblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein weiteres Kind ­ Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) ­ Antragsteller / in: Kind, vertreten durch: Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt Elternteil Beistand 4 Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am 5 Beistand /Verfahrensbevollmächtigter 6 Es wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen: 7 Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich beginnend ab beginnend ab Unterhalt gleichbleibend mtl. in Höhe von beginnend ab mtl. Prozent , des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe Soweit unter ,,beginnend ab" Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird, liegen die Voraussetzungen, unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann, seither vor. Auf diesen Unterhalt sind seit dem unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt bis heute gezahlt: beginnend ab mtl. Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von beantragt. 8 9 Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von: Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) erhält: Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen: Es handelt sich um das gemeinschaftliche Kind. . Belege sind beigefügt andere Person (Bezeichnung) die Mutter ab der Vater mtl. ab mtl. 10 Für das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt. Eine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt. Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin wird beantragt. Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am: 11 Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am: Es wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten laut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf: 12 Zwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis. Das Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt werden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer verwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene Ansprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen. Über den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel (z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden. Ort, Datum Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm. Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift) Blatt 1: Antrag nach § 249 FamFG Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3559 Amtsgericht-Familiengericht Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben Seite 1 Sehr geehrte / r Das Amtsgericht-Familiengericht übermittelt Ihnen hiermit die Abschrift eines Antrages, mit dem Sie als Antragsgegner bzw. Antragsgegnerin des Kindes im vereinfachten Verfahren auf Zahlung von Unterhalt in Anspruch genommen werden, beiliegend ein Erklärungsformular (3 fach), auf dem Sie bei dem Gericht Einwendungen erheben können. Das Gericht teilt Ihnen auf der folgenden Seite 2 mit, in welcher Höhe nach dem Antrag der Unterhalt festgesetzt werden kann und was Sie in dem Verfahren beachten müssen. Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Es sind A Ergänzungsblätter beigefügt. Elternteil, im eigenen Namen ­ Abschrift ­ Ergänzungsblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein weiteres Kind ­ Bitte ausfüllen erst ab Zeile 5 (Name des Kindes) ­ Antragsteller / in: Kind, vertreten durch: Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, in dessen Obhut das Kind lebt Elternteil Beistand Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes geboren am bzw. ausgefüllt Beistand /Verfahrensbevollmächtigter Es wird beantragt, den Unterhalt, den der / die Antragsgegner / in an das Kind zu zahlen hat, im vereinfachten Verfahren wie folgt festzusetzen: Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich beginnend ab beginnend ab Unterhalt gleichbleibend mtl. Zutreffendes ist angekreuzt in Höhe von beginnend ab mtl. Prozent , des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe Soweit unter ,,beginnend ab" Unterhalt für die Vergangenheit verlangt wird, liegen die Voraussetzungen, unter denen Unterhalt für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann, seither vor. Auf diesen Unterhalt sind seit dem unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt bis heute gezahlt: beginnend ab mtl. Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrags in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von beantragt. Das Kind hat ein monatliches Bruttoeinkommen von: Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) erhält: Die kindbezogenen Leistungen (z.B. Kindergeld) betragen: Es handelt sich um das gemeinschaftliche Kind. . Belege sind beigefügt andere Person (Bezeichnung) die Mutter ab der Vater mtl. ab mtl. Für das Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe beantragt. Eine Erklärung zu den Voraussetzungen ihrer Bewilligung ist beigefügt. Die Beiordnung von Rechtsanwalt / Rechtsanwältin wird beantragt. Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Erteilung der Auskunft über Einkünfte und Vermögen aufgefordert am: Der / Die Antragsgegner / in wurde zur Unterhaltszahlung aufgefordert am: Es wird beantragt, die von dem / der Antragsgegner/ in an den / die Antragsteller / in zu erstattenden Kosten laut zweifach beiliegender Aufstellung (zuzüglich Zinsen) festzusetzen auf: Zwischen Kind und Antragsgegner / in besteht ein Eltern-Kind-Verhältnis. Das Kind lebt mit dem auf Unterhaltsleistung in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt und hat für Zeiträume, für die der Unterhalt festgesetzt werden soll, weder Leistungen nach dem Zweiten, Achten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Unterhaltsvorschussgesetz noch Unterhalt von einer verwandten oder dritten Person im Sinne des § 1607 Abs. 2 oder 3 BGB erhalten. Soweit solche Leistungen erbracht worden sind, sind gesetzlich übergegangene Ansprüche auf das Kind treuhänderisch rückübertragen. Über den Unterhaltsanspruch hat bisher weder ein Gericht entschieden noch ist über ihn ein gerichtliches Verfahren anhängig oder ein Vollstreckungstitel (z. B. Beschluss über Unterhalt, Vergleich, notarielle Urkunde, Urkunde vor dem Jugendamt) errichtet worden. Ort, Datum Unterschrift Antragst. / gesetzl. Vertreter / Verfahrensbevollm. Aufgenommen von (Dienststelle, Name, Unterschrift) Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG 3560 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Seite 2 Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf. Er ist monatlich im Voraus zu zahlen. Von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, kann ein minderjähriges Kind den angemessenen Unterhalt nach seiner Wahl entweder in Höhe eines ­ vorbehaltlich späterer Änderung ­ gleichbleibenden Monatsbeitrages oder veränderlich als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Der festgelegte Mindestunterhalt ändert sich in regelmäßigen Zeitabständen. Der Mindestunterhalt ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt, und zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an (dritte Altersstufe). Er beträgt: vom bis 1. Altersstufe, 2. Altersstufe, 3. Altersstufe, Der Mindestunterhalt deckt im Allgemeinen den bei einfacher Lebenshaltung erforderlichen Bedarf des Kindes. Im vereinfachten Verfahren ist die Festsetzung des Unterhalts bis zur Höhe des 1,2 fachen (120 %) des Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässig. Auf den Ihnen in Abschrift mitgeteilten Antrag kann der Unterhalt wie folgt festgesetzt werden: Der zum Ersten jeden Monats zu zahlende Unterhalt kann festgesetzt werden: Vorname des Kindes für die Zeit Veränderlich gemäß dem Mindestunterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf gleichbleibend ab % des Mindestunterhalts der ersten Altersstufe auf mtl. ab auf % des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe auf mtl. ab auf % des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe auf mtl. Berücksichtigung kindbezogener Leistungen Gleichbleibend: Der für das Kind festgesetzte Unterhalt vermindert sich (Betrag mit Minuszeichen) / erhöht sich (Betrag mit Pluszeichen) um anteilige kindbezogene Leistungen wie folgt: ab um mtl. Veränderlich: (nur bei Kindergeld) a) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt vermindert sich um zu berücksichtigendes Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres Kind. Zu berücksichtigen ist das hälftige / volle Kindergeld, derzeit: ab um mtl. b) Der für das Kind festzusetzende Unterhalt erhöht sich um das hälftige / volle Kindergeld für ein 1. / 2. / 3. / 4. oder weiteres Kind, derzeit: ab um mtl. Der rückständige Unterhalt kann festgesetzt werden für die Zeit vom bis auf Es werden zusätzlich gesetzliche Verzugszinsen ab Zustellung des Festsetzungsantrags aus einem rückständigen Unterhaltsbetrag von festgesetzt. Das Gericht hat nicht geprüft, ob angegebenes Kindeseinkommen schon berücksichtigt ist oder bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist. Wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Zustellung dieser Mitteilung Einwendungen in der vorgeschriebenen Form nicht erheben, kann über den Unterhalt in der angegebenen Höhe ein Festsetzungsbeschluss ergehen, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Einwendungen können Sie erheben gegen die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, gegen den Zeitpunkt des Beginns der Unterhaltszahlung, gegen die vorstehend angekündigte Festsetzung des Unterhalts, soweit Sie geltend machen können, dass die darin mitgeteilten Zeiträume oder Beträge nicht dem Antrag entsprechend berechnet sind, dass der Unterhalt nicht höher als beantragt festgesetzt werden darf oder dass kindbezogene Leistungen nicht oder nicht richtig berücksichtigt worden sind, gegen die Auferlegung der Kosten, wenn Sie zur Einleitung des Verfahrens keinen Anlass gegeben haben und dem Gericht mitteilen, dass Sie sich zur Zahlung des Andere Einwendungen sind nur zulässig, wenn Sie dem Gericht mitteilen, inwieweit Sie zur Unterhaltsleistung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des beigefügten Formular verlangten Auskünfte über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen. Die Einwendungen müssen dem Gericht auf einem Formular der beigefügten Art zweifach ­ mit einer Abschrift für den / die Antragsteller / in ­ mitgeteilt werden. Das Formular ist bei jedem Amtsgericht erhältlich. Hilfe beim Ausfüllen des Formulars leisten Angehörige der rechtsberatenden Berufe, jedes Amtsgericht und gegebenenfalls das Jugendamt. Beim Jugendamt oder Amtsgericht wird das Formular nach Ihren Angaben kostenlos für Sie ausgefüllt. Bringen Sie dazu bitte unbedingt die notwendigen Unterlagen und Belege mit. Mit freundlichen Grüßen Datum dieser Mitteilung Telefon Anschrift des Gerichts Blatt 2: Abschrift für Antragsgegner / in nach § 251 FamFG Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3561 Merkblatt zum Antrag auf Festsetzung von Unterhalt für ein minderjähriges Kind im vereinfachten Verfahren Allgemeine Hinweise Worum geht es im vereinfachten Verfahren? Das vereinfachte Verfahren gibt dem minderjährigen Kind getrennt lebender ­ verheirateter oder nicht verheirateter ­ Eltern die Möglichkeit, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, rasch und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Besteht schon ein Unterhaltstitel oder ist ein gerichtliches Verfahren anhängig, kann das vereinfachte Verfahren nicht genutzt werden. Wo und wie ist die Festsetzung des Unterhalts zu beantragen? Zuständig für das vereinfachte Verfahren ist das Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Antragsformulare sind beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht erhältlich. Dort erhalten Sie auch Hilfe beim Ausfüllen des Formulars. Um zu klären, ob und mit welchem Ziel das vereinfachte Verfahren in Ihrem Fall geeignet ist, sollten Sie sich an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe (z. B. Rechtsanwältin, Rechtsanwalt) oder an das Jugendamt wenden. Dessen gesetzliche Aufgabe ist es unter anderem, alleinerziehende Mütter und Väter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für das Kind kostenfrei zu beraten und zu unterstützen. Außerdem besteht die Möglichkeit einer kostenfreien oder doch wesentlich verbilligten Rechtsberatung nach dem Beratungshilfegesetz, über die Sie sich bei Ihrem Amtsgericht oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt erkundigen sollten. Was geschieht im vereinfachten Verfahren? In dem Verfahren setzt das Gericht den Unterhalt auf Antrag des Kindes oder des Elternteils, der den Unterhalt für das Kind geltend macht, in einem Beschluss fest. Aus dem Beschluss kann wie aus einem Urteil die Zwangsvollstreckung betrieben werden, wenn der Unterhalt nicht oder nicht pünktlich gezahlt wird. Das Kind oder der Elternteil, der die Festsetzung des Unterhalts für das Kind beantragt, wird in dem Verfahren als Antragsteller bzw. Antragstellerin bezeichnet, der auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommene Elternteil als Antragsgegner oder Antragsgegnerin. In welcher Höhe kann die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren beantragt werden? Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat ein Kind Anspruch auf angemessenen, seiner Lebensstellung entsprechenden Unterhalt. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Die Höhe des Unterhalts, den das Kind verlangen des Unterhaltsanspruchs verfügbar ist. Das Kind kann den Unterhalt nach seiner Wahl als gleichbleibenden Monatsbetrag oder veränderlich in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Mindestunterhalts nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verlangen. Die Festlegung des Unterhalts als Prozentsatz des Mindestunterhalts hat den Vorteil, dass dem Kind wegen des höheren Lebensbedarfs, den es mit dem Heranwachsen ab Erreichen bestimmter Altersstufen hat, oder wegen der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse künftige Anträge auf Abänderung des Unterhalts weitgehend erspart werden. Der Mindestunterhalt ist in § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach dem Alter des Kindes gestaffelt, und zwar für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe), die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) und für die Zeit vom dreizehnten Lebensjahr an (dritte Altersstufe). Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Für die Höhe des Unterhalts wird nicht mehr danach unterschieden, ob das Kind in den neuen oder alten Bundesländern lebt. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder im Sinne des § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt ab dem 1. Januar 2009: 1. Altersstufe 281 2. Altersstufe 322 3. Altersstufe 377 3562 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 -2Die Mindestunterhaltsbeträge bezeichnen das sächliche Existenzminimum, das für den Unterhalt des Kindes bei einfacher Lebenshaltung erforderlich ist. Damit für möglichst viele Kinder Unterhalt im vereinfachten Verfahren festgesetzt werden kann, ist die Grenze, bis zu der es statthaft ist, auf das 1,2 fache (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612 b, 1612 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der Altersstufe des Kindes also 338,- , 387,- oder 453,- . Kann der als Antragsgegner in Anspruch genommene Elternteil Einwendungen erheben? Gegen die Festsetzung des Unterhalts in der für das Kind beantragten Höhe kann der in Anspruch genommewichtigsten der möglichen Einwände: den Einwand, den Unterhalt ohne Gefährdung des eigenen Unterhalts Einwand lässt das Gericht nur zu, d. h. es setzt den Unterhalt nur dann nicht in der für das Kind beantragten 1. nach einem dafür eingeführten Formular ordnungsgemäß Auskunft über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilt, die für die Bemessung der Unterhaltshöhe bedeutsam sind, 2. Belege über seine Einkünfte vorlegt (z. B. Lohnabrechnung des Arbeitgebers, Einkommensteuerbescheid) und 3. eine Erklärung darüber abgibt, inwieweit er zur Unterhaltsleistung bereit ist. wand unberücksichtigt und setzt den Unterhalt in der für das Kind verlangten Höhe fest. den Unterhalt für das Kind ­ gerichtskostenfrei ­ in der Höhe fest, in der sich der in Anspruch genommene teien zu erleichtern, die Kosten einer Rechtsberatung aufzuwenden. lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und die vorgelegten Belege über die Einkünfte in die Lage versetzt teten Elternteils zu bemessen ist oder welche weitere Auskunft von diesem dazu eingeholt werden muss. Ergibt die Beratung, dass eine weitere Auskunft nötig ist oder höherer Unterhalt verlangt werden kann als Kindes im streitigen Verfahren vor dem Familiengericht verfolgt werden. Ein solches Verfahren ist mit Kosten verbunden, die im Einzelfall das für die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs verfügbare Einkommen des derliche weitere Auskunft freiwillig zu erteilen bzw. sich in einer vom Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei Wird das Kind durch die Wahl des vereinfachten Verfahrens gebunden? Das Kind kann zwischen dem vereinfachten Verfahren und einem Verfahren in Unterhaltssachen, über das das Familiengericht durch Beschluss entscheidet, grundsätzlich frei wählen. Es wird durch die Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren nicht gebunden und nicht daran gehindert, später mit einem Streitantrag einen Anspruch auf höheren Unterhalt geltend zu machen, auch wenn sich die Verhältnisse, die für die Bemessung des Unterhalts maßgeblich sind, zwischenzeitlich nicht geändert haben. In Fällen von Verfahrenskostenhilfe kann das mit geringeren Kosten verbundene vereinfachte Verfahren unter Umständen vorrangig vor einem Unterhaltsverfahren sein. Was ist zu beachten? Bevor der Antrag auf Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren bei dem Familiengericht einin einer Urkunde, die das Jugendamt oder Amtsgericht kostenfrei aufnimmt, zur Zahlung des Unterhalts in das Verfahren für das Kind betreibt, die Kosten des Verfahrens auferlegt werden, wenn der in Anspruch genommene Elternteil einwendet, zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben zu haben, und sich sofort zur Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3563 -3- Ausfüllhinweise 1 Der Festsetzungsantrag ist an das Amtsgericht-Familiengericht zu richten, in dessen Bezirk das Kind oder Einzutragen sind hier Postleitzahl und Ort dieses Gerichts. 2 3 In diesem Feld bezeichnen Sie bitte den auf Unterhaltszahlung in Anspruch genommenen Elternteil in der Form der Postanschrift mit Vornamen, Namen und Anschrift. Für das erste Kind, für das Unterhalt begehrt wird, ist das Feld ,,Antrag auf Festsetzung von Unterhalt" anzukreuzen. Für alle weiteren sind Ergänzungsblätter zu diesem Antrag auszufüllen und das entsprechende Feld anzukreuzen. Außerdem ist auf dem Antragsformular die Anzahl der beigefügten Ergänzungsblätter zu bezeichnen. Für die Festsetzung von Unterhalt muss auf jeden Fall ein Formular, das durch Ankreuzen als ,,Antrag auf Festsetzung" bezeichnet ist, vorliegen. In der mit A bezeichneten Zeile geben Sie bitte an, wer Antragsteller ist. Dies können Eltern im eigenen Namen sein oder aber das Kind. Das Kind wird im letzten Fall entweder durch einen Elternteil gesetzlich vertreten oder durch einen Beistand. Solange verheiratete Eltern getrennt leben oder eine Ehesache (z. B. Scheidungsverfahren) zwischen ihnen anhängig ist, kann ein Elternteil Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den anderen Elternteil nur in eigenem Namen geltend machen. In diesem Fall ist das erste Kästchen dieser Zeile anzukreuzen. In allen anderen Fällen ist das zweite Kästchen anzukreuzen und außerdem ein weiteres Kästchen für den jeweiligen Vertreter des Kindes. Besteht für das Kind eine Beistandschaft des Jugendamts, kann der jeweilige Elternteil das Kind nicht vertreten und keinen Antrag stellen. 4 5 6 7 In dieser Zeile bezeichnen Sie bitte mit Vornamen, Namen und Anschrift den Elternteil, in dessen Obhut das Kind lebt. Bitte das Kind, für das die Festsetzung des Unterhalts beantragt wird, jeweils mit Vornamen, Namen, Postleitzahl, Wohnort und Geburtsdatum bezeichnen. Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn das Kind vom Jugendamt als Beistand vertreten wird oder für das vereinfachte Verfahren Verfahrensvollmacht (z. B. einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt) erteilt ist. In diesem Abschnitt des Formulars ist anzugeben, ab welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe der Unterhalt für das Kind (ohne Berücksichtigung der kindbezogenen Leistungen, z. B. des Kindergelds) festgesetzt werden soll. Bei der Angabe des Beginns der Unterhaltszahlungen und der Höhe des Unterhalts sollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen. Insbesondere kann hier eventuell vorhandenes Kindeseinkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen sein. Unterhalt kann als ,,Unterhalt nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches" veränderlich oder als gleichbleibender Unterhalt verlangt werden: § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder lautet: (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem doppelten Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag) nach § 32 Abs. 6 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindes 1. für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs (erste Altersstufe) 87 Prozent, 2. für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs (zweite Altersstufe) 100 Prozent und 3. für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 117 Prozent eines Zwölftels des doppelten Kinderfreibetrags. (2) Der Prozentsatz ist auf eine Dezimalstelle zu begrenzen; jede weitere sich ergebende Dezimalstelle wird nicht berücksichtigt. Der sich bei der Berechnung des Unterhalts ergebende Betrag ist auf volle Euro aufzurunden. (3) Der Unterhalt einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet. Nach § 1612a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 32 Abs. 6 S. 1 Einkommensteuergesetz beträgt ab 1. Januar 2009 der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder: a) für die Zeit bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (erste Altersstufe) 281 Euro b) für die Zeit vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (zweite Altersstufe) 322 Euro c) für die Zeit vom 13. Lebensjahr an (dritte Altersstufe) 377 Euro. 3564 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 -4Wird ,,Unterhalt gemäß § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches veränderlich" gewählt, so wird seine Höhe in einem Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts festgesetzt, der auf das Kind anzuwenden ist. Der Unterhalt ändert sich immer, wenn der Mindestunterhalt angepasst wird und wenn das Kind die nächsthöhere Altersstufe erreicht. Hierzu brauchen Sie in der Spalte nur das Datum des Beginns der Unterhaltszahlung und den Prozentsatz des Mindestunterhalts anzugeben. Als ,,Unterhalt gleichbleibend" kann die Festsetzung eines unveränderlichen Monatsbetrags beantragt werwenn Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum begehrt wird. Es können auch für verschiedene Zeiträume unterschiedliche Unterhaltsbeträge geltend gemacht werden, z. B. wenn sich die Einkommensverunterschiedlicher Höhe geschuldet wird. Für einen Zeitraum darf immer nur eine der Spalten ausgefüllt werden. Möglich ist aber, für verschiedene unveränderlichen Monatsbetrag in der zweiten Spalte (Unterhalt gleichbleibend), Unterhalt für die Zukunft in der ersten Spalte (Unterhalt nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) angegeben werden. 1,2 fachen des Mindestunterhalts festgesetzt werden kann. Das Gericht muss den Antrag als unzulässig zurückweisen, wenn beantragt wird, den Unterhalt auf einen höheren Betrag als 120 Prozent des Mindestunterhalts festzusetzen. Ab dem 1. Januar 2009 darf der Unterhalt ­ vor Berücksichtigung der kindbezoge1. Altersstufe 338 2. Altersstufe 387 3. Altersstufe 453 Auf die Einhaltung dieser Höchstbeträge ist besonders zu achten, wenn die Festsetzung nicht gemäß den Altersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern für abweichende Zeiträume beantragt wird. Die in diesem Fall in dem Betragsfeld ,, mtl." anzugebende Höhe des Unterhalts darf den nach dem Alter des Kindes maßgebenden Höchstbetrag während des in dem zugehörigen Datumsfeld bezeichneten Zeitraums nicht übersteigen. Besonders zu beachten ist, dass der tatsächlich geschuldete Unterhalt nicht selten hinter den Höchstbeträgen zurückbleibt. Um nachteilige Kostenfolgen zu vermeiden, ist zu empfehlen, sich zunächst Klarheit über den ungefähr geschuldeten Unterhalt zu verschaffen. Diesen bemisst die Rechtsprechung regelmäßig auf der Grundlage von Unterhaltstabellen Ihrem Gerichtsbezirk verwandte Unterhaltstabelle informiert Sie u. a. auch das Jugendamt. Wenn Sie in dem ,,beginnend ab" überschriebenen Datumsfeld einen zurückliegenden Zeitpunkt angeben, d. h. Unterhalt für die Vergangenheit verlangen, beachten Sie bitte die letzte Spalte dieses Abschnitts. tete Elternteil zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seikann in diesen Fällen ab dem Ersten des Monats verlangt werden, in dem der Elternteil aufgefordert worden bestanden hat. Unabhängig davon kann der Unterhalt für einen zurückliegenden Zeitraum verlangt werden, über dem Basiszinssatz, die ab dem Zeitpunkt der Zustellung des Festsetzungsantrags auf den zu dieser Zeit rückständigen Unterhalt gezahlt werden müssen, beantragt und festgesetzt werden. entweder als fester Betrag in der Spalte ,,Unterhalt gleichbleibend" oder mit den vor dem Inkrafttreten gültigen Wenn Sie nicht sicher sind, von welchem Zeitpunkt ab Sie den Unterhalt für das Kind verlangen können, sollten Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten lassen. 8 In dieser Zeile ist eventuell vorhandenes Einkommen des Kindes, z. B. Arbeitseinkommen, Ausbildungsvergütung, Zinserträge, Mieterträge usw. anzugeben, das den Unterhaltsbedarf mindern kann (Taschengeld muss hier nicht angegeben werden). Die Angabe hier dient nur der Information des Unterhaltsschuldners. Ob Einkommen bedarfsmindernd zu berücksichtigen ist, hat schon in die Höhe des beantragten Unterhalts (oben unter 7 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3565 -59 Geben Sie in dieser Zeile bitte an, wer das Kindergeld oder die sonstigen kindbezogenen Leistungen erhält, in der 2. Zeile, in welcher Höhe für das Kind Kindergeld oder andere kindbezogene Leistungen gewährt werden (z. B. Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, im Ausland gezahlte, dem Kindergeld vergleichbare Leistungen, Kinderbonus; nicht: Familienzuschlag der Beamtenbesoldung). Bitte geben Sie an, um das wievielte gemeinschaftliche es sich handelt. 10 In der beizufügenden Erklärung sind Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Kindes und der Eltern zu machen. Näheres teilt Ihnen das Jugendamt oder das Amtsgericht mit, die Ihnen auch 11 Die Zeilen 1 und 2 dieses Abschnitts sind nur auszufüllen, wenn entsprechende Aufforderungen an den Antragsgegner ergangen sind. Mit einer Angabe in Zeile 3 kann die Festsetzung von Kosten beantragt werden. Diese sind in einer anzufügenden Aufstellung (in zweifacher Ausfertigung) näher darzulegen. ne Elternteil zulässige Einwendungen erhebt, über die auf Antrag das streitige Verfahren durchgeführt wird. Über die Kosten wird in diesem Fall in dem Beschluss entschieden, der das streitige Verfahren beendet. 12 Ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht zwischen dem Kind und seiner Mutter und seinem Vater, einschließlich dem Kind und den Personen, die es als Kind angenommen (adoptiert) haben. Nach der gesetzlichen Regelung ist Vater, wer im Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dessen Mutter verheiratet war, wer die Vaterschaft anerkannt hat oder wessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Mit der Unterzeichnung des Antrags geben Sie an, dass die in diesem Abschnitt vorgedruckten Erklärungen der Wahrheit entsprechen. 3566 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Anlage 2 zu Artikel 1 Nummer 4 Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift): Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben An das Amtsgericht-Familiengericht Erstschrift für das Gericht Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene Kästchen ein. Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei. PLZ, Ort Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Gegen die im vereinfachten Verfahren von Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt E Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes 1 geboren am in eigenem Namen als gesetzl. Vertreter / in 2 3 Beistand /Verfahrensbevollmächtigter beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand: Das vereinfachte Verfahren ist nicht zulässig. Der Unterhalt kann erst verlangt werden ab: B Datum A C Der Zeitraum / Die Höhe des Unterhalts ist dem Antrag entsprechend richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, festzusetzen. D Kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) sind, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, zu berücksichtigen. E Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verzur Unterhaltszahlung gemäß dem Antrag. Anlage Nr. Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist. Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, nicht richtig angegeben. Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den Seit dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt: für Kind 1 für Kind 2 für Kind 3 F G Ich kann den verlangten Unterhalt ­ bei gleichmäßiger Verwendung aller mir verfügbaren Mittel zu meinem und meiner Kinder Unterhalt ­ ohne Gefährdung meines eigenen Unterhalts nicht oder nicht in voller Höhe zahlen Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. H Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. Anlage Nr. Wichtiger Hinweis: Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie die im zweiten Abschnitt dieses Formulars erforderten Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen, die für die Bemessung des Unterhalts bedeutsam sind, und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind (ggf. ,,0") und dass Sie sich spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen das Gericht den Einwand nicht berücksichtigen und muss dann den Unterhalt wie beantragt festsetzen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs weiter auf Seite 2 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3567 Seite 2 Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ­ Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. ­ Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Geburtsdatum Familienstand (l = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; g = geschieden; wvh = wiederverheiratet; vw = verwitwet) seit Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer (Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte) In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Familienverhältnis Monatsbeitrag Ihrer Unterhaltszahlung Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Wohnkosten Größe des Raums, den Sie mit Ihren Angehörigen zu Wohnzwecken nutzen (m2): Kosten bei Miete oder dgl. Kosten bei eigengenutztem Wohnraum Miete ohne Mietnebenkosten mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Heizung mtl. mtl. LFK mtl. Belastung aus Fremdmitteln Tilgung mtl. Zinsen mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag mtl. Heizung mtl. Genaue Einzelaufand. Person mtl. stellung der Kosten beifügen, zu den Fremdmitteln Angaben Auf den Gesamtbetrag zahlen der Gläubiger, LFK mtl. and. Person mtl. Restlaufzeit und Restschuld Auf den Gesamtbetrag zahlen Anlage Nr. Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern. Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben besonders zu versichern. 1 Haben Sie Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit? Nein 2 Ja Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbeteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistungen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.). Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten 12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ordnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist. Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu machen. In dem Feld rechts unter ,,vom" ist der erste, unter ,,bis" der letzte Tag des Dreijahreszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter ,,vom" der Tag ihres Beginns zu vermerken. Beizufügen sind: Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommensteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre; tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch entnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Angabe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwendungen; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen. Die angegebenen Einnahmen / Ausgaben hatte ich in der Zeit vom bis Anlage Nr. Haben Sie Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbetrieb, Land-, Forstwirtschaft, aus Gelegenheitsarbeit, Nebentätigkeit? 1. Einnahmen 2. Private Vorteile 3. Steuern 4. Vorsorgeaufwendungen 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. Nein 3 Ja Haben Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen? Nein Ja Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind: Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw. das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgutschriften o. dgl. weiter auf Seite 3 Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG 3568 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Seite 3 4 Haben Sie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung? Nein 5 Ja Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für Neben- / Betriebskosten. Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr. Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt. Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt): Anlage Nr. Beziehen Sie Wohngeld? Nein Ja 6 Haben Sie andere Einnahmen? Nein Ja Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben. Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage Nr. Abzüge ­ auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind ­ Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Vorauszahlungsbescheides für dieses Jahr. Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Aufwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen. Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der angegebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Entfernung zur Wohnung). Berufsbedingte Aufwendungen oder sonstige Werbungskosten Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkeiten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen. In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen. 1 Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Gewerbebetriebes oder Unterbeteiligt an einer Partnerschaft, Gesellschaft? Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld ,,Wert meines Anteils" ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen. Beizufügen sind: Aktives Betriebsvermögen keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht, Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegengeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätzlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu erläutern; geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkeiten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Notwendigkeit zu erläutern; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich: Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteiligungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapitalbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögenswert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern. Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben. Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundvermögen im Ausland. Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind, bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt. Betriebsverbindlichkeiten Anlage Nr. Saldo Wert meines Anteils Nein 2 Ja Haben Sie Grundvermögen? Wert Nein 3 Ja Haben Sie andere Sachwerte? Nein Ja Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Wert ausweist. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 4 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3569 Seite 4 4 Haben Sie sonstige Vermögenswerte (Geld, Guthaben, Wertpapiere usw.)? Nein Ja Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert. Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen 1 gen, Verbindlichkeiten? Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld. Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: Gesamtwert der Verbindlichkeiten, Restschulden Anlage Nr. Nein 2 Ja Außergewöhnliche Belastung In den letzten 12 Monaten Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen. Freiwillige Angabe Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind. Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe. Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das Kind es beantragt. Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwaiII durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben. Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an I Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 % 2 % 3 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen. II Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen. Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 beginnend ab mtl. 2 beginnend ab mtl. 3 beginnend ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt / Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer): Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift) Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 5 3570 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift): Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben An das Amtsgericht-Familiengericht Abschrift für Antragsteller / in Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene Kästchen ein. Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei. PLZ, Ort Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Gegen die im vereinfachten Verfahren von Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt E Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes 1 geboren am in eigenem Namen als gesetzl. Vertreter / in 2 3 Beistand / Verfahrensbevollmächtigter beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand: Das vereinfachte Verfahren ist nicht zulässig. Der Unterhalt kann erst verlangt werden ab: B Datum A C Der Zeitraum / Die Höhe des Unterhalts ist dem Antrag entsprechend richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, festzusetzen. D Kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) sind, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, zu berücksichtigen. E Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verzur Unterhaltszahlung gemäß dem Antrag. Anlage Nr. Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist. Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, nicht richtig angegeben. Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den Seit dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt: für Kind 1 für Kind 2 für Kind 3 F G Ich kann den verlangten Unterhalt ­ bei gleichmäßiger Verwendung aller mir verfügbaren Mittel zu meinem und meiner Kinder Unterhalt ­ ohne Gefährdung meines eigenen Unterhalts nicht oder nicht in voller Höhe zahlen Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. H Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. Anlage Nr. Wichtiger Hinweis: Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie die im zweiten Abschnitt dieses Formulars erforderten Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen, die für die Bemessung des Unterhalts bedeutsam sind, und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind (ggf. ,,0") und dass Sie sich spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen das Gericht den Einwand nicht berücksichtigen und muss dann den Unterhalt wie beantragt festsetzen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs weiter auf Seite 6 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3571 Seite 6 Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ­ Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. ­ Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Geburtsdatum Familienstand (l = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; g = geschieden; wvh = wiederverheiratet; vw = verwitwet) seit Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer (Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte) In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Familienverhältnis Monatsbeitrag Ihrer Unterhaltszahlung Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Wohnkosten Größe des Raums, den Sie mit Ihren Angehörigen zu Wohnzwecken nutzen (m2): Kosten bei Miete oder dgl. Kosten bei eigengenutztem Wohnraum Miete ohne Mietnebenkosten mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Heizung mtl. mtl. LFK mtl. Belastung aus Fremdmitteln Tilgung mtl. Zinsen mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag mtl. Heizung mtl. Genaue Einzelaufand. Person mtl. stellung der Kosten beifügen, zu den Fremdmitteln Angaben Auf den Gesamtbetrag zahlen der Gläubiger, LFK mtl. and. Person mtl. Restlaufzeit und Restschuld Auf den Gesamtbetrag zahlen Anlage Nr. Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern. Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben besonders zu versichern. 1 Haben Sie Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit? Nein 2 Ja Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbeteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistungen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.). Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten 12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ordnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist. Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu machen. In dem Feld rechts unter ,,vom" ist der erste, unter ,,bis" der letzte Tag des Dreijahreszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter ,,vom" der Tag ihres Beginns zu vermerken. Beizufügen sind: Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommensteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre; tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch entnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Angabe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwendungen; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen. Die angegebenen Einnahmen / Ausgaben hatte ich in der Zeit vom bis Anlage Nr. Haben Sie Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbetrieb, Land-, Forstwirtschaft, aus Gelegenheitsarbeit, Nebentätigkeit? 1. Einnahmen 2. Private Vorteile 3. Steuern 4. Vorsorgeaufwendungen 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. Nein 3 Ja Haben Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen? Nein Ja Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind: Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw. das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgutschriften o. dgl. weiter auf Seite 7 Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG 3572 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Seite 7 4 Haben Sie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung? Nein 5 Ja Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für Neben- / Betriebskosten. Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr. Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt. Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt): Anlage Nr. Beziehen Sie Wohngeld? Nein Ja 6 Haben Sie andere Einnahmen? Nein Ja Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben. Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage Nr. Abzüge ­ auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind ­ Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Vorauszahlungsbescheides für dieses Jahr. Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Aufwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen. Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der angegebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Entfernung zur Wohnung). Berufsbedingte Aufwendungen oder sonstige Werbungskosten Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkeiten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen. In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen. 1 Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Gewerbebetriebes oder Unterbeteiligt an einer Partnerschaft, Gesellschaft? Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld ,,Wert meines Anteils" ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen. Beizufügen sind: Aktives Betriebsvermögen keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht, Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegengeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätzlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu erläutern; geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkeiten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Notwendigkeit zu erläutern; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich: Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteiligungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapitalbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögenswert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern. Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben. Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundvermögen im Ausland. Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind, bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt. Betriebsverbindlichkeiten Anlage Nr. Saldo Wert meines Anteils Nein 2 Ja Haben Sie Grundvermögen? Wert Nein 3 Ja Haben Sie andere Sachwerte? Nein Ja Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Wert ausweist. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 8 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3573 Seite 8 4 Haben Sie sonstige Vermögenswerte (Geld, Guthaben, Wertpapiere usw.)? Nein Ja Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert. Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen 1 gen, Verbindlichkeiten? Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld. Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: Gesamtwert der Verbindlichkeiten, Restschulden Anlage Nr. Nein 2 Ja Außergewöhnliche Belastung In den letzten 12 Monaten Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen. Freiwillige Angabe Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind. Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe. Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das Kind es beantragt. Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwaiII durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben. Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an I Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 % 2 % 3 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen. II Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen. Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 beginnend ab mtl. 2 beginnend ab mtl. 3 beginnend ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt / Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer): Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift) Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 9 3574 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Antragsgegner / in (Vorname, Name, Anschrift): Geschäftsnummer des Gerichts Bei Schreiben an das Gericht bitte stets angeben An das Amtsgericht-Familiengericht Abschrift für Antragsgegner / in Wenn Sie Einwendungen erheben, senden Sie bitte die für das Gericht bestimmte Erstschrift dieses Formulars und das Zweitstück (Abschrift für Antragsteller / in) ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte nummerieren Sie zuvor alle beizufügenden Anlagen (Blatt, Verzeichnis, Aufstellung, Beleg) und tragen Sie die jeweilige Nummer in das dafür im Formular vorgesehene Kästchen ein. Fügen Sie bitte dem Zweitstück dieses Formulars von allen Anlagen eine Kopie für den / die Antragsteller / in bei. PLZ, Ort Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt Gegen die im vereinfachten Verfahren von Vorname, Name, Anschrift des Elternteils, der die Festsetzung in eigenem Namen oder als gesetzl. Vertreter / in des Kindes beantragt E Vorname, Name, PLZ, Wohnort des minderjährigen Kindes 1 geboren am in eigenem Namen als gesetzl. Vertreter / in 2 3 Beistand / Verfahrensbevollmächtigter beantragte Festsetzung von Unterhalt erhebe ich folgenden Einwand: Das vereinfachte Verfahren ist nicht zulässig. Der Unterhalt kann erst verlangt werden ab: B Datum A C Der Zeitraum / Die Höhe des Unterhalts ist dem Antrag entsprechend richtig, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, festzusetzen. D Kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) sind, wie von mir auf dem beigefügten Blatt angegeben, zu berücksichtigen. E Ich habe zu dem Verfahren keinen Anlass gegeben und verzur Unterhaltszahlung gemäß dem Antrag. Anlage Nr. Bitte stellen Sie auf einem beizufügenden Blatt die Tatsachen, die den Einwand begründen, mit Angabe der Beweismittel genau dar. Nennen Sie bei Einwand C den nach Ihrer Ansicht richtigen Zeitraum bzw. die richtige Höhe, bei Einwand D, in welcher Höhe und ab welchem Zeitpunkt kindbezogene Leistungen (z. B. Kindergeld) zu berücksichtigen sind. Bitte lassen Sie sich von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Einwand begründet ist. Im Festsetzungsantrag ist der Unterhalt, den ich in der Vergangenheit bezahlt habe, nicht richtig angegeben. Soweit der Unterhalt, der dem Kind für die Vergangenheit zu zahlen ist, über den Seit dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt bis heute habe ich insgesamt gezahlt: für Kind 1 für Kind 2 für Kind 3 F G Ich kann den verlangten Unterhalt ­ bei gleichmäßiger Verwendung aller mir verfügbaren Mittel zu meinem und meiner Kinder Unterhalt ­ ohne Gefährdung meines eigenen Unterhalts nicht oder nicht in voller Höhe zahlen Ich erhebe den nachstehenden, nicht unter A bis G fallenden Einwand. H Bezeichnung des Einwandes und der ihn begründenden Tatsachen; falls der Platz nicht ausreicht, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei. Anlage Nr. Wichtiger Hinweis: Dieser Einwand ist nur zulässig, wenn Sie die im zweiten Abschnitt dieses Formulars erforderten Angaben über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen, die für die Bemessung des Unterhalts bedeutsam sind, und Belege über Ihre Einkünfte vorlegen und im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, in welcher Höhe Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind (ggf. ,,0") und dass Sie sich spruch zu erfüllen. Bei der Abgabe der Erklärung sollten Sie sich unbedingt rechtlich beraten lassen. Wenn Sie diese gesetzlich vorgeschriebenen das Gericht den Einwand nicht berücksichtigen und muss dann den Unterhalt wie beantragt festsetzen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG Wichtiger Hinweis: Das Gericht kann den Einwand nur berücksichtigen, wenn Sie im dritten Abschnitt dieses Formulars erklären, inwieweit Sie zur Unterhaltszahlung bereit sind und dass Sie sich insoweit zur Erfüllung des Unterhaltsanspruchs weiter auf Seite 10 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3575 Seite 10 Zweiter Abschnitt: Auskunft über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ­ Nur auszufüllen, wenn Einwand G erhoben ist. ­ Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen Geburtsdatum Familienstand (l = ledig; vh = verheiratet; gtrl = getrennt lebend; g = geschieden; wvh = wiederverheiratet; vw = verwitwet) seit Ausgeübter Beruf / Erwerbstätigkeit; wenn nicht erwerbstätig, Angabe des Grundes und der Dauer (Kind, Eltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte) In Ihrem Haushalt lebende Personen (Vorname, Name) geboren am Familienverhältnis (z. B. Sohn) Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Außerhalb Ihres Haushaltes lebende Personen ohne Antragsteller / in (Vorname, Name, Anschrift) geboren am Familienverhältnis Monatsbeitrag Ihrer Unterhaltszahlung Hat die Person eigene Einnahmen? Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Nein Ja, mtl. netto Wohnkosten Größe des Raums, den Sie mit Ihren Angehörigen zu Wohnzwecken nutzen (m2): Kosten bei Miete oder dgl. Kosten bei eigengenutztem Wohnraum Miete ohne Mietnebenkosten mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag Heizung mtl. mtl. LFK mtl. Belastung aus Fremdmitteln Tilgung mtl. Zinsen mtl. Nebenkosten inkl. Gesamtbetrag mtl. Heizung mtl. Genaue Einzelaufand. Person mtl. stellung der Kosten beifügen, zu den Fremdmitteln Angaben Auf den Gesamtbetrag zahlen der Gläubiger, LFK mtl. and. Person mtl. Restlaufzeit und Restschuld Auf den Gesamtbetrag zahlen Anlage Nr. Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den Betragsfeldern der rechten Spalte sind für den in der Spalte angegebenen Zeitraum jeweils alle Einnahmen bzw. Ausgaben der betreffenden Art auszuweisen, Betriebsausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Steuern. Soweit ein erforderlicher Beleg nicht beigefügt werden kann, ist auf einem beizulegenden Blatt der Grund anzugeben und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben besonders zu versichern. 1 Haben Sie Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit? Nein 2 Ja Anzugeben sind alle Einnahmen brutto aus dem Arbeitsverhältnis: Lohn, Gehalt, Bruttoeinnahmen der Überstundenvergütung, Sonderzuwendungen (Weihnachts-, Urlaubsgeld usw.), letzten 12 Monate Aufwandsentschädigungen (Spesen, Reisekosten usw.), Gewinn-, Vermögensbeteiligungen; Geldwert aller sonstigen Vorteile und Vergünstigungen (Sachleistungen, freies oder verbilligtes Wohnen usw.). Beizufügen sind Lohnabrechnungen Ihrer Arbeitsstelle / n für die letzten 12 Monate, in denen die Einnahmen aufgeschlüsselt nach der vorgenannten Art ausgewiesen sind und Ihr / e Arbeitgeber / in mit Namen / Firma, Anschrift, Ordnungsmerkmal der Lohnstelle bezeichnet ist. Die Angaben sind für die drei letzten vollen zurückliegenden Geschäftsjahre zu machen. In dem Feld rechts unter ,,vom" ist der erste, unter ,,bis" der letzte Tag des Dreijahreszeitraums anzugeben. Wird die unter Frage 2 fallende Tätigkeit noch nicht so lange ausgeübt, ist dies auf dem beizufügenden Blatt anzugeben und unter ,,vom" der Tag ihres Beginns zu vermerken. Beizufügen sind: Kopien der Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen wie Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung, Betriebsvermögensvergleich (§ 4 Abs. 1 EStG) oder Einnahmeüberschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) sowie der Einkommensteuerbescheide für jedes der drei Geschäfts- / Kalenderjahre; tabellarische Übersicht, in der in Spalten für jedes der drei Geschäftsjahre und in einer vierten Spalte mit der Summe für die drei Jahre zusammengestellt sind: 1. alle Einnahmen; 2. mit ihrem Wert alle dem Betrieb zum Eigenverbrauch entnommenen Waren / Produkte und alle Gebrauchsvorteile aus privater Nutzung von Gegenständen des Betriebsvermögens; 3. die gezahlten Steuern mit Angabe der Art, Finanzamt, Steuernummer; 4. die Aufwendungen für Krankheits- und Altersvorsorge, aufgeschlüsselt mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en; 5. die Betriebsausgaben ohne Steuern, Vorsorgeaufwendungen; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft eine entsprechende Übersicht wie vor; in dieser ist zusätzlich Ihre Beteiligung am Gewinn verständlich darzulegen. Die angegebenen Einnahmen / Ausgaben hatte ich in der Zeit vom bis Anlage Nr. Haben Sie Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbetrieb, Land-, Forstwirtschaft, aus Gelegenheitsarbeit, Nebentätigkeit? 1. Einnahmen 2. Private Vorteile 3. Steuern 4. Vorsorgeaufwendungen 5. Betriebsausgaben ohne 3. und 4. Nein 3 Ja Haben Sie Einnahmen aus Kapitalvermögen? Nein Ja Zinsen, Dividenden und andere Erträge aus Sparguthaben, anderen Guthaben, Bruttoeinnahmen der Einlagen, Wertpapieren, Lebensversicherungen und sonstigen Kapitalanlagen sind letzten 12 Monate vollständig anzugeben, auch wenn sie steuerfrei sind: Beizufügen sind eine Aufstellung der Erträge für die letzten 12 Monate bzw. das letzte Kalenderjahr sowie Kopien der Bankbescheinigungen, Zinsgutschriften o. dgl. weiter auf Seite 11 Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG 3576 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Seite 11 4 Haben Sie Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung? Nein 5 Ja Einnahmen aus Vermietung / Untervermietung, Verpachtung bebauter, unbebau- Bruttoeinnahmen der ter Grundstücke, sonstiger Sachen, Sachinbegriffen, Überlassung von Rech- letzten 12 Monate ten. Anzugeben sind die Einnahmen insgesamt einschließlich derjenigen für Neben- / Betriebskosten. Beizufügen ist eine Aufstellung der Einnahmen für die letzten 12 Monate, in der die Einnahmen unter genauer Bezeichnung des vermieteten / verpachteten / zum Gebrauch überlassenen Gegenstandes dargestellt sind, sowie eine Kopie Ihrer Einkommensteuererklärung für das letzte Jahr. Beizufügen sind Kopien der Bewilligungs-, Neubewilligungsbescheide, aus denen sich das in den letzten 12 Monaten gezahlte Wohngeld ergibt. Art der Einnahmen, Bezeichnung (z. B. Steuererstattung, Erziehungsgeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, Ruhegeld, Ruhegehalt): Anlage Nr. Beziehen Sie Wohngeld? Nein Ja 6 Haben Sie andere Einnahmen? Nein Ja Beizufügen sind Kopien der Bescheide oder sonstigen Belege, aus denen sich die Brutto-Einnahmen in den letzten 12 Monaten ergeben. Ich habe gezahlt / aufgewendet Anlage Nr. Abzüge ­ auszufüllen, wenn zu Frage 1, 3, 4, 6 Einnahmen angegeben sind ­ Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag Vorsorgeaufwendungen Beizufügen: letzte Lohnsteuerbescheinigung der Arbeitsstelle, Lohnabrechnun- In den letzten 12 Monaten gen für die letzten 12 Monate, Kopien Ihrer letzten Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen, Ihres letzten Einkommensteuerbescheides und des Vorauszahlungsbescheides für dieses Jahr. Beizufügen: über Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung: Lohnabrechnung der Arbeitsstelle für die letzten 12 Monate; sonst auf besonderem Blatt die Aufwendungen für eine angemessene Krankheits- und Altersvorsorge mit Angabe der Versicherung, Namen der versicherten Person / en aufgeschlüsselt darstellen. Auf beizufügendem Blatt ist darzulegen, dass die Aufwendungen in der angegebenen Höhe zur Erzielung der Einnahmen notwendig sind (z. B. zu den Kosten der Fahrt zur Arbeit genau angeben: Ort der Arbeitsstelle und ihre einfache Entfernung zur Wohnung). Berufsbedingte Aufwendungen oder sonstige Werbungskosten Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen Sie müssen jede Frage der linken Spalte beantworten. Wenn eine Frage zu bejahen ist, sind die entsprechenden Hinweise der mittleren Spalte zu befolgen. In den zur Beantwortung beizufügenden Verzeichnissen sind alle Vermögensgegenstände (Aktiva) mit ihrem derzeitigen tatsächlichen Wert zu erfassen, alle Verbindlichkeiten / Schulden (Passiva) in ihrer derzeitigen Höhe. Wenn diese Angaben mit zumutbarem Aufwand nur für einen zurückliegenden Stichtag gemacht werden können, ist dies in dem Verzeichnis zu erläutern und dieser Tag im Kopf des Verzeichnisses zu vermerken. Jedoch darf der Stichtag nicht weiter als ein Jahr zurückliegen. In die Betragsfelder rechts ist jeweils die Summe der Einzelbeträge des betreffenden Verzeichnisses einzutragen. 1 Sind Sie Inhaber, Teilhaber eines Gewerbebetriebes oder Unterbeteiligt an einer Partnerschaft, Gesellschaft? Die Angaben zum Geschäfts- / Betriebsvermögen sind nach einem für Aktiva und Stichtag Passiva einheitlichen Stichtag zu machen. Das Betragsfeld ,,Wert meines Anteils" ist nur bei Teilhaberschaft o. dgl. auszufüllen. Beizufügen sind: Aktives Betriebsvermögen keitsbereich (z. B. Praxis, Kanzlei, Notariat) / Gesellschaft / Partnerschaft zu bezeichnen ist mit: Name / Firma; Rechtsform; Sitz, Anschrift; Registergericht, Register, Nummer; zuständigem Finanzamt, Steuernummer; Branche / Art / Gegengeordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem alle Gegenstände des Betriebsvermögens nach Art, Menge, Größe, Nutzungsart, Grundstücke zusätzlich nach Lage, mit ihrem tatsächlichen Wert erfasst sind; Schätzwerte sind zu erläutern; geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis aller Betriebsverbindlichkeiten; darin aufgeführte Rückstellungen sind nach Zweck und betrieblicher Notwendigkeit zu erläutern; bei Teilhaberschaft / Partnerschaft / Gesellschaft auf besonderem Blatt zusätzlich: Zahl der Teilhaber / Partner / Gesellschafter; genaue Bezeichnung Ihres Beteiligungsverhältnisses; Wert der von Ihnen erbrachten Gegenstände (z. B. Kapitalbetrag, Grundstück). In das Betragsfeld rechts einzutragen ist der Vermögenswert Ihrer Beteiligungen am Stichtag; Schätzwert ist zu erläutern. Zu den folgenden Fragen sind nur die nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Gegenstände bzw. Verbindlichkeiten anzugeben. Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an bebauten / unbebauten Grundstücken, Familienheim, Ferienhaus; grundstücksgleiche Rechte, Wohnungseigentum, Erbbaurecht und Grundvermögen im Ausland. Beizufügen ist ein Blatt oder Verzeichnis, auf / in dem die Gegenstände nach Lage, Größe, Nutzungsart, Jahr der Bezugsfertigkeit, Wert zu berechnen sind, bei Wohnraum auch Angabe, inwieweit eigengenutzt. Betriebsverbindlichkeiten Anlage Nr. Saldo Wert meines Anteils Nein 2 Ja Haben Sie Grundvermögen? Wert Nein 3 Ja Haben Sie andere Sachwerte? Nein Ja Eigentum / Miteigentum / Eigentumsanteil an körperlichen Sachen jeder Art ohne die Wert zu Frage 2 und 4 anzugebenden Werte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände nach Art, Typ, Pkw-Baujahr, Anzahl, Menge, Nutzungszweck mit dem Wert ausweist. Gegenstände des persönlichen Gebrauchs und des privaten Haushalts können darin mit ihrem Gesamtwert aufgeführt werden, soweit sie den Rahmen der Lebens- und Haushaltsführung nicht übersteigen. Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG weiter auf Seite 12 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 3577 Seite 12 4 Haben Sie sonstige Vermögenswerte (Geld, Guthaben, Wertpapiere usw.)? Nein Ja Bargeld, Kassenbestand, Postgiroguthaben, Bausparguthaben, Guthaben bei in- Gesamtwert und ausländischen Banken / Kreditinstituten, Wertpapiere, Lebensversicherungen, sonstige in- und ausländische Kapitalanlagen, Forderungen / Außenstände, immaterielle Vermögensgegenstände, Urheberrecht, sonstige Vermögenswerte: Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, das die Gegenstände genau und vollständig erfasst nach: Art; Name, Sitz der Bank / des Kreditinstituts usw.; Geldbetrag; Guthabenhöhe; Emittenten, Stückzahl, Wert. Angaben zu Verbindlichkeiten und außergewöhnlichen Belastungen 1 gen, Verbindlichkeiten? Beizufügen ist ein geordnetes, übersichtlich gegliedertes Verzeichnis, in dem die Verbindlichkeiten vollständig nachzuweisen sind nach: Art; Gläubiger; Entstehungsgrund; Verwendungzweck und Entstehungszeit aufgenommener Kredite; gewährten Sicherheiten; monatlichen Zins- und Tilgungsleistungen; Betrag der Restschuld. Kurze Bezeichnung der außergewöhnlichen Belastung: Gesamtwert der Verbindlichkeiten, Restschulden Anlage Nr. Nein 2 Ja Außergewöhnliche Belastung In den letzten 12 Monaten Auf beizufügendem Blatt bitte nach Art, Höhe, Dauer der Belastung, Möglichkeiten der Minderung durch Hilfen / Leistungen Dritter genau darstellen. Freiwillige Angabe Ich bin damit einverstanden, dass meine Arbeitsstelle, das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger dem / der Antragsteller / in Auskunft über meine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Ich versichere hiermit, dass meine Angaben in diesem Abschnitt des Formulars und in den Anlagen vollständig und wahr sind. Dritter Abschnitt: Erklärung bei Einwand G oder H damit die für den Unterhalt verfügbaren Mittel nicht unnötig für ein teureres Streitverfahren beansprucht werden. Zu diesem gesetzlichen Zweck leisten Sie Ihren Beitrag, wenn Sie sich bei Ihren nachstehenden Angaben von einer zur Rechtsberatung zugelassenen Person oder Stelle sorgfältig beraten lassen und Ihre Erklärung gemäß dem Rat dieser Person oder Stelle abgeben. Sollten Sie die Beratungskosten nicht aufbringen können, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Amtsgericht oder bei einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Ihres Vertrauens über die Beratungshilfe. Bitte beachten Sie: Ihre Erklärung muss sich, auch wenn Sie Einwand B erhoben haben, auf die gesamte zurückliegende und künftige Zeit ab dem im Feststellungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt erstrecken. Eine lückenhafte Erklärung kann das Gericht nicht berücksichtigen. Es setzt bei begründetem Einwand B den Beginn der Unterhaltszahlung auf den von Ihnen angegebenen Zeitpunkt fest. Das Gericht berechnet den rückständigen Unterhalt. Es berücksichtigt bei zulässigem Einwand F die von Ihnen, sonst die vom Kind angegebenen Zahlungen. Eine bei zulässigem Einwand H angegebene Zahlungsweise bezüglich der Rückstände setzt das Gericht fest, wenn das Kind es beantragt. Bitte geben Sie die vorgeschriebene Erklärung durch Ankreuzen und Ausfüllen nur einer der folgenden Alternativen I oder II ab. Sind Sie nach sorgfältiger Prüfung und etwaiII durch eine entsprechende Zeitangabe im Datumsfeld und Eintragung einer Null in das zugehörige Betragsfeld angeben. Wenn Sie die Alternative I wählen, achten Sie bitte darauf, das Unzutreffende (abzüglich / zuzüglich) zu streichen. Gegebenenfalls können Sie sich hierzu an der Mitteilung des Gerichts auf der Rückseite des Antragsformulars orientieren. Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an Unterhalt gemäß den Altersstufen nach § 1612 a Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (veränderlich) zu zahlen. Ich bin bereit, derzeit an I Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 % 2 % 3 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe abzüglich / zuzüglich zu berücksichtigender kindbezogener Leistung zu zahlen. II Ich erkläre mich bereit, dem Kind von dem im Festsetzungsantrag unter ,,beginnend ab" bezeichneten Zeitpunkt an den Unterhalt, den ich ihm nach weit, den Unterhaltsanspruch für die Zukunft und, soweit noch nicht beglichen, für die Vergangenheit zu erfüllen. Vorname des Kindes Vorname des Kindes Vorname des Kindes 1 beginnend ab mtl. 2 beginnend ab mtl. 3 beginnend ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. ab mtl. Freiwillige Für Hinweise des Gerichts bin ich tagsüber Bei der Abgabe der Erklärung im dritten Abschnitt dieses Formulars bin ich beraten worden von Rechtsanwalt / Angaben erreichbar unter folgender Rufnummer: Rechtsanwältin (Name, PLZ, Ort, Rufnummer): Ort, Datum Unterschrift Antragsgegner / in Aufgenommen (Dienststelle, Name, Unterschrift) Blatt 3: Formular für Einwendungen, § 252 FamFG ". 3578 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 69, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2009 Berlin, den 7. Oktober 2009 Bundesministerium der Justiz Im Auftrag Gerd Josef Nettersheim